Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag gehen weiter

Nächste Woche gehen die Verhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag weiter: Im Bild das heutige Treffen von LH Kompatscher mit der Delegation der öffentlichen Verwaltung und den Gewerkschaftsorganisationen. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri) Nächste Woche gehen die Verhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag weiter: Im Bild das heutige Treffen von LH Kompatscher mit der Delegation der öffentlichen Verwaltung und den Gewerkschaftsorganisationen. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Über das weitere Vorgehen bei den Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene diskutierten heute das Land Südtirol und die Gewerkschaftsorganisationen. 

Die Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) in der öffentlichen Verwaltung sollen zügig fortgesetzt werden. Nach einer Aussprache mit Landeshauptmann Arno Kompatscher vereinbarten die Delegation der öffentlichen Verwaltung und die Vertreterinnen und -vertreter der zuständigen Gewerkschaftsorganisationen am heutigen Dienstagmorgen (16. November) in Bozen soll es in einer Woche eine neue Verhandlungsrunde geben. Dabei sollen noch einmal Verbesserungsvorschläge für das vorgesehene neue Lohnmodell für künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung diskutiert und gleichzeitig der Zeitplan für die weiteren Verhandlungsrunden festgelegt werden. 

Der Hintergrund: Die Verhandlungen zum BÜKV befinden sich derzeit in einer Übergangsphase. Zum einen befinden sich die Verhandlungen zum Vertrag für den Zeitraum 2019-2021 im Abschluss. Nach den im ersten (Ende 2019) und zweiten (Ende 2020) Teilvertrag beschlossenen Maßnahmen sind hier noch einige letzte Punkte zu klären. Gleichzeitig stehen - gerade vor dem Hintergrund hoher Inflationsraten - bereits jetzt einige dringende Verhandlungspunkte für den Zeitraum 2022-2024 an. Formell kann ein erster Teilvertrag für den neuen Zeitraum aber erst unterzeichnet werden, sobald die Verhandlungen zum vorhergehenden Zeitraum definitiv abgeschlossen sind. 

Zeitraum 2019-2021: Neues Lohnmodell festlegen 

Unter anderem ist im BÜKV 2019-2021 noch die Einführung des erwähnten Lohnmodells vorgesehen. Diese neue Lohnstruktur soll für alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten, die ab 1. Jänner 2023 angestellt werden. Ziel sind höhere Einstiegsgehälter für jüngere Generationen, weshalb im Sinne der Kostenneutralität in späteren Dienstjahren der Lohnanstieg geringer ausfällt. Hier wollen die öffentliche Delegation und Gewerkschaftsorganisationen noch am vorliegenden Modell feilen. Neuerungen sind zudem bei der Elternzeit vorgesehen. 

Zeitraum 2022-2024: Leistungsprämien sowie Inflationsausgleich

Die dringendsten Fragen für den BÜKV 2022-2024 betreffen die ursprünglich im Jahr 2022 vorgesehene Erhöhung der Leistungsprämien in Höhe von 20 Millionen Euro sowie einen Inflationsausgleich sowohl rückwirkend für den Zeitraum 2019-2021 als auch eine erste Akontozahlung für den Zeitraum 2022-2024. Diese Maßnahmen können jedoch erst mit einem ersten Teilvertrag für den neuen Zeitraum, also im Jahr 2023 umgesetzt werden. 

Beide Seiten waren sich einig, dass es für beide Ziele - den Abschluss des BÜKV 2019-2021 als auch einen ersten Teilvertrag für den BÜKV 2022-2023 - einen straffen Zeitplan braucht. Darum wird es - neben der Diskussion zum neuen Lohnmodell - bei der nächsten Verhandlungsrunde kommende Woche hauptsächlich gehen.

Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag gilt für rund 32.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst - vom Landesdienst über den Sanitätsbetrieb und die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften bis hin zum Wohnbauinstitut. 

gst

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