Ländliches Wegenetz und Zufahrten zu den Höfen wieder gefördert

Mit heutigem Beschluss (15. November) der Landesregierung werden Beitragsgesuche zum Bau, Ausbau und Sanieren des ländlichen Wegenetzes sowie der privaten Hofzufahrten wieder angenommen.

 
 

Das ländliche Wegenetz in Südtirol umfasst rund 4000 Kilometer. 2013, zu Beginn der vorhergehenden Legislaturperiode, lagen 402 Anträge um Förderung im Bereich ländliches Wegenetz auf, zwischen 2014 und 2021 sind weitere 722 Anträge dazugekommen. Die Förderung war 2019 ausgesetzt worden, um die insgesamt 1124 Projekte abarbeiten zu können - bis heute wurden 988 Projekte im Wert von rund 220 Millionen Euro finanziert.

"Um der Bedrohung der Abwanderung aus peripheren Gemeinden des Landes entgegenzuwirken, ist es notwendig, solche Investitionen zu fördern, um ganzjährige Erreichbarkeit der Wohnorte und Arbeitsplätze der Bevölkerung und eine nachhaltige Landnutzung garantieren zu können", betont der zuständige Land- und Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.

Förderung für ländliches Wegenetz und Hofzufahren vereinheitlicht

Die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen für Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und im Berggebiet bezogen auf den Bau, Ausbau, Befestigung und Sanierung des ländlichen Wegenetzes und der Zufahrten zu den Höfen wurden überarbeitet und mit heutigem (15. November) Beschluss der Landesregierung werden neue Ansuchen wieder angenommen. Ziel sei es gewesen, die Beitragsgewährung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, erklärt Schuler.

Neue Kriterien und Fristen

Die Beitragsprozentsätze für die außerordentliche Instandhaltung des ländlichen Wegenetzes und der Zufahrten zu den Höfen wurden wie folgt abgeändert: Projekte, die das ländliche Wegenetz betreffen, werden nun mit 80 Prozent der anerkannten Kosten gefördert, Projekte von landwirtschaftlichen Unternehmern für private Zufahrten mit 50 Prozent. Die maximal anerkannten Kosten pro Projekt betragen 250.000 Euro. Insgesamt rechnet man mit jährlichen Ausgaben von bis zu 25 Millionen Euro.

Anträge können vom 1. Jänner bis 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden, wobei die jeweiligen Gemeinden eine Priorisierung vornehmen. "Wir haben uns für diese Vorgehensweise entschieden", erklärt Schuler, "weil die Gemeinden die Dringlichkeiten vor Ort besser einschätzen können."

 
 

LPA/np

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