Spezial-Bauen: Die Förderungen 2025

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Der Staat gewährt auch 2025 verschiedene Boni. Es gibt den seit Jahren bekannten
Bonus Ristrutturazioni (Renovierungsbonus), den Ecobonus (Energetische Sanierungen),
das Conto Termico (Wärmekonto), den Möbelbonus, in stark eingeschränkter Form den famosen Superbonus und heuer neu den Bonus für Haushaltsgeräte (Bonus elettrodomestici).

 

Der Renovierungsbonus

Dieser Steuerabzug gilt für Renovierungs-, Instandhaltungs- oder Umbaumaßnahmen. In diese Bereiche fallen sehr viele Arbeiten. Das kann eine Balkonrenovierung sein, ein Umbau des Kellers, Dachrenovierungen oder auch Sicherheitsmaßnahmen wie statische Arbeiten oder etwa der Bau s41 renovierungsbonusvon Garagen als Zubehör zur Wohnung. Auch Planungs- und Projektierungsspesen, freiberufliche Leistungen, die Mehrwertsteuer oder Gebühren, die in Zusammenhang mit den Renovierungsarbeiten stehen, zählen zu den absetzbaren Ausgaben. Die Grenze der absetzbaren Kosten liegt bei maximal 96.000 Euro und maximal 50 Prozent für die Erstwohnung bzw. 36 Prozent für alle weiteren Immobilien. Dieser Prozentsatz sinkt in den kommenden Jahren weiter (s.o.). Somit liegt der maximale Abschreibungsbetrag bei 4.800 Euro pro Jahr (für Erstwohnungen) und 3.456 Euro für andere Immobilien. Abgeschrieben wird der Betrag in der Steuererklärung.
Wichtig
Die Zahlungen müssen bis 31.12.2025 geleistet werden und dürfen nur über eine Bank- oder Postüberweisung bezahlt werden und müssen - je nach durchgeführten Arbeiten – verschiedene Angaben (z.B. Bauarbeiten im Sinne des Gesetzes Nr. 449/1997 Art. 16-bis DPR 917-86) enthalten.
Abgezogen wird der Betrag in 10 gleichen Jahresraten von der Einkommenssteuer IRPEF.
Neu seit 2025: Personen mit einem Gesamteinkommen von über 75.000 Euro erhalten weniger Steuerabzüge. Wie stark die Abzüge gekürzt werden, hängt vom Einkommen und der Anzahl der Kinder im Haushalt ab.

 

Neu: Bonus für Haushaltsgeräte

s41 haushalDieser Bonus ist heuer neu und deckt bis zu 30 Prozent der Kosten eines Haushaltsgeräts ab, wobei die Obergrenze bei 100 Euro pro Anschaffung liegt. Mit einem ISEE-Wert von weniger als 25.000 Euro erhöht sich die Obergrenze auf maximal 200 Euro. Die Einschränkung, dass jeder Haushalt nur den Zuschuss für ein Haushaltsgerät in Anspruch nehmen kann, gilt jedoch für alle. Gefördert werden Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Herde. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Entsorgung des Altgerätes sowie der Nachweis, dass das neue Gerät in Europa hergestellt wurde.

 

Bonus mobili – Möbelbonus

s42 moebelDieser Bonus greift nur, wenn Sanierungen oder Renovierungen an einem Gebäude durchgeführt wurden und die Möbel für die sanierte Wohnung oder das sanierte Gebäude bestimmt sind. Die Möbel können im Ausmaß von 50 Prozent und einem Höchstbetrag von 5.000 Euro von der Einkommenssteuer IRPEF (imposta dei redditi delle persone fisiche) abgesetzt werden. Auch dieser Steuerabsetzbetrag wird auf 10 Jahre aufgeteilt. Somit können 250 Euro pro Jahr maximal abgeschrieben werden.

 

Der Ecobonus

s42 oekobonusDer sogenannte Ecobonus gilt für energetische Sanierungen. Auch hier wurden grundlegende Änderungen vorgenommen. Die Steuerabzüge sinken auf 50 Prozent für Erstwohnungen und auf 36 Prozent bei anderen Immobilien. In den kommenden Jahren 2026 und 2027 sinken die Prozentsätze weiter auf 36 Prozent für die Erstwohnung und 30 Prozent für andere Immobilien. Beispiele für geförderte Maßnahmen, die unter den Ecobonus fallen, sind etwa Sanierungsarbeiten zur energietechnischen Optimierung. Am Ende der Arbeiten muss hier ein gewisser Energiestandard erreicht werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 100.000 Euro. Anerkannt werden zudem Ausgaben für die Wärmedämmung von Mauern, Dächern, Decken und Böden zum Beispiel, der Austausch von Fenstern oder der Einbau von Verschattungselementen zur Vermeidung einer Überhitzung. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei diesen Maßnahmen bei 60.000 Euro.
Auch der Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzen durch eine Geothermieanlage, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage fällt unter die absetzbaren Maßnahmen. Bei 30.000 Euro liegt hier der Höchstbetrag. Der Austausch der alten Heizanlage durch eine Kraft-Wärmekoppelung sieht einen Höchstbetrag von 100.000 Euro vor. Für die Anschaffung von Sonnenkollektoren hingegen sind maximal 60.000 Euro als Höchstbetrag vorgesehen.
Neu seit 2025: Personen mit einem Gesamteinkommen von über 75.000 Euro erhalten weniger Steuerabzüge. Wie stark die Abzüge gekürzt werden, hängt vom Einkommen und der Anzahl der Kinder im Haushalt ab.

Wichtig: ENEA-Meldung
Und: Auf den Rechnungen, die nur mittels Post- oder Banküberweisung beglichen werden dürfen, müssen unter anderem Zahlungsgrund und Gesetzesbezug aufscheinen.

 

Conto termico – Wärmekonto

s43 contoDas ist eine staatliche Förderung für den Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biomasseanlagen. Für Privatpersonen und Kondominien sieht das Fördersystem je nach Maßnahme die Förderhöhe zwischen 40 und 65% der anerkannten Kosten. Gefördert wird der Austausch der alten Heizanlage mit Anlagen, die mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden:
- der Einbau einer elektrischen oder gasbetriebenen Wärmepumpe mit Luft, Erdwärme oder Wasser als Energieträger
- der Einbau einer Biomasseanlage (Stückholz, Pellets, Hackgut), der Einbau von Holz- oder Pelletsöfen und Holz- oder Pellets-Heizkamine (termocamini)
- der Austausch des elektrischen Warmwasserboilers mit einer Wärmepumpe
- der Einbau einer thermischen Solaranlage (Warmwasserproduktion) auch kombiniert mit einem solaren Kühlsystem (solar cooling) - auch im Falle einer Neuinstallation
- der Einbau von hybriden Wärmepumpen (Kombinationen aus Wärmepumpen und anderen Heizwäremerzeugern)

Aber auch andere Kriterien, wie die Leistung einer Heizanlage, die Art der Investitionen und die Klimazone, spielen bei der Höhe der Förderung eine Rolle. Die Förderung der nachstehenden Maßnahmen wird zu gleichen Teilen auf 2 bzw. 5 Jahre aufgeteilt:
Hinweis: Beträgt die Summe der Förderung nicht mehr als 5.000 Euro, so wird sie von der GSE in einer einmaligen Rate ausbezahlt. Zur Förderung zugelassen ist nur der Einbau von neuen Geräten. Zudem muss die Anlage genau dimensioniert und an die realen thermischen Verbrauchswerte angepasst werden.

Seit 2024: Aufstockung der staatlichen Förderungen
Seit dem 1. Jänner 2024 kann für den Austausch einer alten Holzheizung (Baujahr 2003 oder früher) mit einer Leistung zwischen 35 und 500 Kilowatt, die staatliche Förderung durch einen Landesbeitrag aufgestockt werden. Für den Einsatz einer Wärmepumpe beträgt die maximale Förderung (staatliche Förderung + Landesförderung) 90 Prozent, für den Einbau einer Biomasseanlage (Zertifizierung mind. 5 Sterne) 80 Prozent.
Zusätzlich zu den Voraussetzungen, welche für die Inanspruchnahme des „conto termico“ erforderlich sind, muss neben dem bereits erwähnten Mindestalter und der Leistung der Heizanlage auch kontrolliert werden, ob man sich im Einzugsgebiet eines Fernheizwerkes befindet. Sollte dies der Fall sein, so kann die Landesförderung nicht in Anspruch genommen werden. Die Anträge für die Landesförderung können jeweils zwischen 1. Jänner und 30. Juni über die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz (https://umwelt.provinz.bz.it/dienstleistungen/beitraege-dienste.asp) eingereicht werden.

Innerhalb 60 Tage nach Abschluss der Arbeiten bzw. spätestens innerhalb 90 Tagen nach der letzten Zahlung, muss der Antrag um Förderung über das “portaltermico” der GSE (Gestore Servizi Energetici) abgewickelt werden. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen diverse technische Richtwerte erfüllt werden. Zudem muss für all jene Heizanlagen, welche nicht im Katalog der GSE enthalten sind eine eidesstattliche Erklärung von einem befähigten Techniker erstellt werden. Für den Austausch von Heizanlagen mit einer Nennleistung ab 200 kW muss vorab eine Energiediagnose und danach ein Energieattestat erstellt werden.

Wichtig:
Aus den Bankbelegen muss der Grund für die Überweisung (Rg.nummer und Datum), das entsprechende Dekret (DM 16.02.2016), die Steuernummer des Gesuchstellers und die Steuer- und Mehrwertsteuernummer des Begünstigten hervorgehen. Die Summe der Einzahlungen muss mit den Gesamtspesen, welche im Förderungsgesuch angeführt wurden übereinstimmen. Sämtliche Informationen auf den Überweisungsbelegen und Rechnungen müssen in italienischer Sprache verfasst sein.
Neu: Das Wärmekonto 3.0, neu seit Jänner 20025, ist vor allem für öffentliche Verwaltungen interessant (bis zu 100%).

 

Bonus zum Abbau von architektonischen Barrieren

s43 bonus barrDer Höchstbetrag variiert je nach Gebäude zwischen 30.000 Euro und 50.000 Euro. Der famose Superbonus hingegen wurde auch für 2025 weiter reduziert. So kann dieser nur mehr für Kondominien in Anspruch genommen werden und auch nur dann, wenn die Arbeiten bis zum 15. Oktober 2024 begonnen wurden.

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