Naturns - Für Naturns ist die Voraussetzung geschafffen, eine abschaffende Volksbefragung durchführen zu können. Am 3. Mai hat die Kommission für die Bewertung der Zulässigkeit der Volksabstimmungen den Antrag auf Durchführung für zulässig erklärt. Es geht darum, die Bevölkerung über den Gemeinderatsbeschluss zur Umgestaltung des Parkplatzes am Rathaus abstimmen zu lassen. „Die Frage ist, ob eine Verbauung im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses erfolgen soll, oder ob das Thema mit einer breiten Miteinbeziehung der Bevölkerung diskutiert werden soll“, heißt es im von der Gemeindesekretärin von Naturns Katja Götsch verfassten Protokoll zur Sitzung der Kommission. Nun wird sich der Gemeindeausschuss demnächst damit befassen und die Bekanntgabe und Modalitäten der Volksabstimmung veröffentlichen müssen. Voraussichtlich ab Ende Mai kann dann mit der Unterschriftensammlung begonnen werden. Laut Satzung der Gemeinde Naturns sind dazu rund 500 Unterschriften, also 10 % der Wahlberechtigten notwendig. (eb)