Mals - Der Gemeinderat von Mals beschließt auf Vorschlag von Generalsekretärin Monika Platzgummer, dass der Vergabemodus für die Besetzung von öffentlichem Grund anders geregelt werden soll: Kein direkter Dialog, sondern mit einer 10-tägigen Veröffentlichung an der Amtstafel.
von Erwin Bernhart
Eine Veröffentlichung dieser Art muss genügen“, sagt BM Josef Thurner kurz vor der Abstimmung. Der Abänderungsantrag ging mit zwei Enthaltungen glatt durch. Zuvor hatte die Generalsekretärin erläutert, worum es bei dieser Änderung unter anderem der Verpachtung öffentlichen Grundes gehen solle. Die Musterverordnung für die Verpachtung bzw. Besetzung öffentlichen Grundes sei seit 1994 in Kraft, gelte im Grunde von Reschen bis Sizilien und habe bisher keine Probleme verursacht. Bis 2020. Da habe die Rechtssprechung absolute Transparenz angemahnt. Man habe eben in dem Gerichts-Beispiel von 2020 gesehen, dass nicht nur Nachbarn Gegeninteresse bekundet haben. „Wie sollen wir wissen, wer Gegeninteressenten sind“, stellte Platzgummer zu Beginn die Frage. Deshalb wollen wir die Bekundung für die Besetzung öffentlichen Grundes 10 Tag lang auf der Amtstafel anschlagen und innerhalb dieser 10 Tage kann jeder Einwände dagegen einreichen. Dann habe die Gemeinde Zeit, auf diese Einwände zu reagieren.“ BM Thurner wiederholte wie ein Echo: „Ich kann nicht persönlich einschätzen, wer da sonst noch Interesse haben könnte.“ Auf die Frage von Ivan Zanzotti, ob denn Anfragen eingelangt seien, antwortete Platzgummer, dass diese Frage mit dem Tageordnungspunkt nichts zu tun habe, schob dann allerdings nach, dass aus Burgeis eine Anfrage gekommen sei.
Damit wurde klar, dass die ganze Operation mit der Besetzung öffentlichen Grundes in unmittelbarem Zusammenhang mit jener letztlich durch das Verwaltungsgericht verhinderten Besetzung am Burgeiser Dorfplatz durch den Ex-Referenten Joachim Theiner zu tun hat. Mit der Kundmachung an der Amtstafel will sich die Gemeindeverwaltung einer direkten Diskussion vor Ort entziehen, mit der zweifelhaften Ausrede, dass man nicht wissen könne, wer die Gegeninteressenten sein könnten. Und die Gemeindeverwaltung will sich damit rechtlich absichern, sollte nochmals ein Torpedo vom Verwaltungsgericht kommen.
Dem interessanten Vorschlag von Günther Kreidl, dass man - ähnlich wie es in der Schweiz üblich ist - zeitweilig ein Gerüst an der betroffenen Stelle aufstellen könnte oder zumindest einen Holzbock mit dem entsprechenden Ansuchen darauf, damit alle das sehen könnten, entgegnete BM Thurner mit dem eingangs zitierten Satz: „Das mit der Veröffentlichung an der Amtstafel muss genügen.“