Latsch/Informationstreffen - Am 1. Juli 2020 soll das Gesetz „Raum und Landschaft“ in Kraft treten. Um offene Fragen mit der Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer zu besprechen, lud der SVP-Bezirk Vinschgau am 5. Juni zu einem Informationstreffen ins CulturForum Latsch. Von den rund 50 Teilnehmern wurde Unmut geäußert und eine Verschiebung gefordert.
Das neue Gesetz stellt einen Paradigmawechsel dar, meinte die Landesrätin. Es geht um eine nachhaltige Entwicklung durch die Erarbeitung eines Entwicklungsplanes, die Eindämmung der Zersiedelung durch die Festlegung einer Siedlungsgrenze und ein bürgernahes und transparentes Verfahren. Die alte Gemeindebaukommission wird abgeschafft und durch ein Gremium von Technikern ersetzt. Unter dem Vorsitz des Bürgermeisters soll das Gremium neue Planungsinstrumente und einschneidende Projekte begutachtet. Eine Servicestelle soll als Anlaufstelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten dienen. Jede Gemeinde kann außerdem einen Gestaltungsbeirat einrichten. Innerhalb der Siedlungsgrenze muss die Gemeinde die Bautätigkeit über die Bauordnung regeln, außerhalb der Siedlungsgrenzen gilt eine rigorose Handhabe. Damit erhält die Gemeinde mehr Verantwortung. Einfache Bauakte werden von der Servicestelle kontrolliert und begutachtet und dann vom Bürgermeister genehmigt. In der Diskussion wurde die Grundausrichtung des Gesetzes gelobt, aber sehr heftig darüber geklagt, dass die Umsetzung noch viele Unklarheiten enthält und die Gemeinden unter einem enormen Zeitdruck stehen. Da es in den einzelnen Gemeinden weder eine neue Bauordnung, noch die neue Gemeindekommission für Raum und Landschaft gibt und auch mehrere Durchführungsbestimmungen fehlen, wissen die Gemeinden nicht ob die alten oder die neuen Bestimmungen nach dem 1. Juli gelten. Die Mustergemeindebauordnung muss erst vom Land genehmigt werden, deshalb kommen die Gemeindeverwaltungen in den Zugzwang, relativ schnell dieses wichtige Dokument für die eigene Gemeinde anzupassen. Außerdem muss die Siedlungsgrenze festgelegt und ein Entwicklungsplan erstellt werden. Sowohl Bürgermeister, als auch Bautechniker und Ortsobleute forderten deshalb die Landesrätin auf, den Termin für das Inkrafttreten des neuen Gesetzes um ein halbes Jahr zu verschieben. Die Landesrätin wollte davon nichts wissen und meinte, dass bis zwei Monate nach den Gemeinderatswahlen noch die alten Baukommissionen und die alten Bauordnungen gelten können. (hzg)