Spezial-Bauen: Wärmekonto „Conto termico 2.0 für Privatpersonen und Kondominien

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Das Wärmekonto „Conto termico 2.0“ ist eine staatliche Förderung für den Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biomasseanlagen. Für Privatpersonen und Kondominien sieht das Fördersystem bis zu 65% Förderung vor. Gefördert wird der Austausch der alten Heizanlage mit Anlagen, die mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden:
- der Einbau einer elektrischen oder gasbetriebenen Wärmepumpe mit Luft, Erdwärme oder Wasser als Energieträger
- der Einbau einer Biomasseanlage (Stückholz, Pellets, Hackgut), der Einbau von Holz- oder Pelletsöfen und Holz- oder Pellets-Heizkamine (termocamini)
- der Austausch des elektrischen Warmwasserboilers mit einer Wärmepumpe
- der Einbau einer thermischen Solaranlage (Warmwasserproduktion) auch kombiniert mit einem solaren Kühlsystem (solar cooling) - auch im Falle einer Neuinstallation
- der Einbau von hybriden Wärmepumpen (Kombinationen aus Wärmepumpen und anderen Heizwäremerzeugern)

Wichtig: für den Einbau von Heizanlagen mit einer Leistung über 200 kW bzw. einer Solaranlage über 100 m² müssen Wärmemengenzähler eingebaut werden.
Hinweis: der italienische Netzbetreiber GSE hat einen Katalog (catalogo degli apparecchi domestici) erstellt. Wird ein Produkt aus diesem Katalog gewählt, kann ein vereinfachtes Förderansuchen genutzt werden. Der Katalog wird semestral erneuert und auf der Webseite der GSE zur Verfügung gestellt. https://www.gse.it/servizi-per-te/efficienza-energetica/conto-termico – siehe unter Documenti “catalogo apparecchi prequalificati”

Je nach Maßnahme beträgt die Förderhöhe zwischen 40 und 65% der anerkannten Kosten. Aber auch andere Kriterien, wie die Leistung einer Heizanlage, die Art der Investitionen und die Klimazone, spielen bei der Höhe der Förderung eine Rolle. Die Förderung der nachstehenden Maßnahmen wird zu gleichen Teilen auf 2 bzw. 5 Jahre aufgeteilt:
Hinweis: Beträgt die Summe der Förderung nicht mehr als 5.000 Euro, so wird sie von der GSE in einer einmaligen Rate ausbezahlt. Zur Förderung zugelassen ist nur der Einbau von neuen Geräten. Zudem muss die Anlage genau dimensioniert und an die realen thermischen Verbrauchswerte angepasst werden.

Anerkannte Spesen:
- Abbruch und Entsorgung der alten Anlage (komplett/teilweise)
- Einbau der thermischen, mechanischen, elektrischen und elektronischen Anlagen
- Hydraulische Arbeiten und Maurerarbeiten, um die Heizanlage fachgerecht auszuführen
- Eingriffe am Verteilungsnetz, an der Warmwasseraufbereitung, an der Steuerung und Regelung, der Brennstoffbereitstellung und der Abgabesysteme sowie die Kosten für die Wärmemengenzähler
- Planungsarbeiten im Zusammenhang mit den Maßnahmen
- Energiediagnose und APE

NEU 2024: Aufstockung der staatlichen Förderungen
Seit dem 1. Jänner 2024 kann für den Austausch einer alten Holzheizung (Baujahr 2003 oder früher) mit einer Leistung zwischen 35 und 500 Kilowatt, die staatliche Förderung durch einen Landesbeitrag aufgestockt werden. Für den Einsatz einer Wärmepumpe beträgt die maximale Förderung (staatliche Förderung + Landesförderung) 90 %, für den Einbau einer Biomasseanlage (Zertifizierung mind. 5 Sterne) 80 %.
Zusätzlich zu den Voraussetzungen, welche für die Inanspruchnahme des „conto termico“ erforderlich sind, muss neben dem bereits erwähnten Mindestalter und der Leistung der Heizanlage auch kontrolliert werden, ob man sich im Einzugsgebiet eines Fernheizwerkes befindet. Sollte dies der Fall sein, so kann die Landesförderung nicht in Anspruch genommen werden.Die Anträge für die Landesförderung können jeweils zwischen 1. Jänner und 30. Juni über die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz (https://umwelt.provinz.bz.it/dienstleistungen/beitraege-dienste.asp) eingereicht werden.

Innerhalb 60 Tage nach Abschluss der Arbeiten bzw. spätestens innerhalb 90 Tagen nach der letzten Zahlung, muss der Antrag um Förderung über das “portaltermico” der GSE (Gestore Servizi Energetici) abgewickelt werden.Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen diverse technische Richtwerte erfüllt werden. Zudem muss für all jene Heizanlagen, welche nicht im Katalog der GSE enthalten sind eine eidesstattliche Erklärung von einem befähigten Techniker erstellt werden. Für den Austausch von Heizanlagen mit einer Nennleistung ab 200 kW muss vorab eine Energiediagnose und danach ein Energieattestat erstellt werden.

Wichtig: Aus den Bankbelegen muss der Grund für die Überweisung (Rg.nummer und Datum), das entsprechende Dekret (DM 16.02.2016), die Steuernummer des Gesuchstellers und die Steuer- und Mehrwertsteuernummer des Begünstigten hervorgehen. Die Summe der Einzahlungen muss mit den Gesamtspesen, welche im Förderungsgesuch angeführt wurden übereinstimmen. Sämtliche Informationen auf den Überweisungsbelegen und Rechnungen müssen in italienischer Sprache verfasst sein.

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