Bozen/Vinschgau - Um bestehende Fernheizanlagen stärker zu fördern, hat die Landesregierung die „Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme“ geändert. „Es ist dies eine Maßnahme, um die Energieeffizienz zu steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern“, erklärt dazu Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato Somit wird die maximale Beitragshöhe für Neuanschlüsse bzw. für die Erweiterung der Verteilinfrastruktur auf 35 Prozent der zulässigen Kosten angehoben. „Für die Optimierung der Energieeffizienz bestehender Fernheizanlagen wird der vorgesehene Beitragssatz sogar auf 40 Prozent erhöht“, sagt die zuständige Amtsdirektorin Petra Seppi. Die neue Regelung gilt für alle Anträge, die nach Ausruf des Covid-19-Notstands in Italien, also ab dem 1. Februar 2020, eingereicht wurden, und bleibt für alle Anträge aufrecht, die bis zum 31. Mai 2022 eingereicht werden.
Interessierte finden die detaillierten Informationen auf der Internetseite des Landes Südtirol im Bereich #NeustartSüdtirol unter „Maßnahmen im Bereich Umwelt und Energie“.