Partschins - Sponsorvertrag Raiffeisenkasse mit Tourismusverein Partschins erneuert: Der Sponsorvertrag zwischen dem Tourismusverein und der Raiffeisenkasse Partschins wurde für das laufende Jahr erneuert. Raiffeisenkasse-Obmann Christian Ungerer und Präsident Philip Ganthaler besiegelten diesen mit ihrer Unterschrift am 31.08.2020. Die Raiffeisenkasse wird als wichtiger Partner des Tourismusvereins gesehen und die finanzielle Unterstützung kommt dem ganzen Dorf zugute. Wenn auch heuer Covid-19 bedingt weniger Veranstaltungen und musikalische Highlights stattfinden konnten, so weisen die dokumentierten Unterlagen auch heuer auf eine rege Tätigkeit des Tourismusvereins hin. Dazu zählen unter anderem das Gesundheitsprojekt „Gsund bleibm! Salute! Take care!“, der Alpinsteig Wasserfall, die Sanierung des Stuanbruchtrails, die Erhaltung und Pflege der Wanderwege, die Kommunikation der Besonderheiten im Lebensraum Partschins und vieles mehr. Ziel ist die Steigerung der Attraktivität der Urlaubsdestination und die ständige Weiterentwicklung des Ferienortes. Philip Ganthaler bedankt sich für die wichtige Unterstützung bei der Raiffeisenkasse, mit welcher der Tourismus in Partschins und die Tätigkeiten des Tourismusvereins wertgeschätzt werden.
Laas - Am 21. August hat sich im Laaser Schwimmbad ein Streich zu einem wahren Kunst-Projekt entwickelt. Als der Bademeister das Schwimmbecken erblickte, dachte er, dass er wohl noch schlafe, denn das, was er sah, konnte nicht real sein. Es stand eine Waschmaschine auf dem kleinen Trampolin, Auto- und große Traktorreifen waren im tiefen Becken versenkt worden, schön angeordnet und aufstehend. Auf dem großen Trampolin hing ein Banner mit der Aufschrift „Kino mit Kumpels“. Und das war auch so: im niedrigen Bereich des Wassers waren Stühle in Reihen angeordnet wie im Kino - alle unter Wasser und vor ihnen in der Mitte ein schwimmender alter Fernseher. Sogar Sonnenschirme wurden in den Pool gestellt. Zur Sicherheit wurde sogar Nylon-Noppen untergelegt. Es wurde also nichts beschädigt.
Eine Installation also, wie man sie im Kunstbereich nennt. Die Künstler waren zuerst unbekannt, doch haben sie sich dann dazu bekannt. Sie möchten dennoch anonym bleiben. Danke an die Künstler, dass sie uns allen so ein schönes Abschiedsgeschenk zum Badesaisonsende gemacht haben.
Vinschgau - Rund 20 Mitglieder des Weinbauvereins Vinschgau trafen sich am 21. August 2020 zur traditionellen Herbstbegehung. Diese führte durch die Rebanlagen an der Sonnenseite bei Staben und am Hügel bei Schloss Juval. Sie dient der Weiterbildung und dem Austausch.
von Magdalena Dietl Sapelza
Die Weinberge an der steilen Sonnenseite bei Staben zeugen von großem Fleiß der Winzer, die dort trotz aller Widrigkeiten des Geländes ihre Reben kultivieren. Die Anlagen sind teilweise nur auf schmalen Stegen zu Fuß erreichbar. Entsprechend arbeitsintensiv ist vor allem die Weinlese. „Bei größeren Arbeiten in unseren Weinbergen brauchen wir jedes Mal einen Hubschrauber“, sagt Oswald Zöschg, der dort Riesling anbaut. Seinen Weinberg besuchten die Teilnehmer der Herbstbegehung genauso wie den von Otto Ilmer, der die Sorte Vernatsch kultiviert, den von Josef Waldboth, der Vernatsch sowie Zweigelt und Bauburgunder gewählt hat, und den Weinberg von Roland Fieg, der sich für pilzresistente Sorte Bronner entschieden hat. Die Weine konnten im Schatten der „Bergeln“ verkostet werden. Dabei entwickelten sich rege Diskussionen über Konsistenz und Geschmacksnoten der edlen Tropfen. Diese Diskussionen sind ganz im Sinne der Organisatoren um den langjährigen Obmann des Vereins Leo Forcher aus Galsaun und den neu gekürten Obmann Matthias Berhart aus Partschins. Denn das Ziel der Begehungen ist es seit 20 Jahren, voneinander zu lernen, um die Qualität des Vinschger Weines zu steigern. Wertvolle Informationen und Tipps rund um Sortenwahl, Pflege und neue naturnahe Pfanzenschutzmethoden gab der Fachmann Thomas Weitgruber vom Südtiroler Beratungsring im Bereich Obst und Weinbau. Von Staben aus ging die Begehung im Weingut Unterortl weiter, wo der Weinfachmann Martin Aurich die Gruppe in einen seiner Weinberge führte. Er erklärte die Anbauweise seiner Rebsorten Riesling, Weißburgunder, Müller Thurgau und anderer. Auch Florian Viertler vom Oberschlosshof gab Einblick in seine Weinbau-Geschichte. Damit angefangen hatte er auf Anregung von Forcher und Aurich 2011 begonnen. Viertler begleitete die Gäste durch den Reben-Hang, von dem aus sich ein einzigartiger Blick ins darunter liegende Tal öffnet. Er kultiviert die Sorten Müller Thurgau und Vernatsch, die von Aurich gekellert werden. Abschließend waren die Weinbauern zu einem Grillfest geladen, bei dem verschiedene Vinschger Weine zur Verkostung kredenzt wurden. Die meisten schmeckten hervorragend und befeuerten auch die Geselligkeit. Eine Tatsache ist unbestritten: Gar einige Vinschger Weine haben sich mittlerweile zu Spitzentropfen gemausert und überzeugen die Weinkenner.
Bei der diesjährigen Herbstbegehung des Vinschger Weinbauvereins erhielt Leo Forcher als Dank und Anerkennung für seine Pionierleistung in Sachen Weinbau einen Steingut-Krug mit eingraviertem Vereinslogo überreicht. 20 Jahre lang hatte er als Obmann wertvolle Aufbauarbeit geleistet. Als Vorstandsmitglied bestimmt er den Weg des Weinbauvereins Vinschgau auch weiterhin mit. (mds)
von Albrecht Plangger - Die erste Vertrauensabstimmung nach der Sommerpause ist gewonnen. Die Abgeordnetenkammer hat – wegen der Covid 19 Epidemiologie – den Ausnahmezustand bis Mitte Oktober verlängert und der Regierung wieder bestimmte Sondervollmachten erteilt. Jetzt kriegen wir vom Senat zur zweiten Lesung das sog. „Vereinfachungsgesetz“, welches durch schnellere Verwaltungsabläufe und Entbürokratisierung helfen soll die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Die positiven Aspekte dieses Gesetzes kommen durch die darin enthaltene Regelung zur Eintragung rein deutschsprachiger Ärzte in die italienische Ärztekammer viel zu kurz. Es gibt dazu wieder haufenweise Polemik. Beim Thema der Ausübung der eigenen Sprache und der in Südtirol geltenden Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache, kann es aber für die sprachliche Minderheit keine Zweifel oder Kompromisse geben. Die Sache ist nun sogar auf dem Tisch des Ministerpräsidenten Conte gelandet. Mal sehen, wie dieser damit umgeht. Danach kommt das Referendum und die Regional – und Gemeindewahlen im ganzen Land. Da ruht die Parlamentsarbeit, damit sich die Parlamentarier in ihren Wahlbezirken in den Wahlkampf einbringen können. Noch sind in Rom alle überzeugt, daß diesmal das „Ja“ gewinnt. Es fehlen aber noch 2 Wochen und da kann viel passieren. Das „Nein“ holt auf, wie schon 2014 beim sog. „Renzi-Referendum“ zur Abschaffung des paritätischen Zweikammernsystems. Vom Ausgang dieses Referendums hängt vieles ab. Die „Messer sind von allen gewetzt“ und man muss sich auf Überraschungen vorbereiten. Dazu kommt jetzt mit Schul- und Kindergartenbeginn wieder die leidliche Impf-Debatte. Viele nicht geimpfte Kinder dürfen nicht in den Kindergarten und somit rückt das Thema wieder in den Vordergrund. Forza Italia hat für die Woche nach dem Referendum schon einen Begehrensantrag im Parlament eingebracht und jetzt müssen sich – nach der Covid 19 Erfahrung – auch die anderen Parteien „outen“. Mal sehen, ob die Corona 19 Epidemiologie auch Auswirkungen auf die Impfdebatte hat.
Zwischen April und Juli gingen über 4200 Kreditanfragen von Familien und Unternehmen ein. Heute (8. September) hat die Landesregierung die Covid-Zinszuschüsse für das zweite Darlehensjahr genehmigt.
Vor fast genau fünf Monaten, am Höhepunkt der Corona-Pandemie, genehmigte die Landesregierung am 7. April ein Einverständnisprotokoll: Dieses hatte eine Vereinbarung mit Bankinstituten und Garantiegenossenschaften zum Inhalt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter Anwendung günstiger Konditionen den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern.
Konkret konnten Personen, die sich auf Grund des Covid-19-Notstands teilweise oder vollständig im ordentlichen Lohnausgleich, in der Sonderlohnausgleichskasse oder in der außerordentlichen Lohnausgleichskasse befinden, um Sofortkredite in der Höhe von 3000 bis maximal 10.000 Euro ansuchen. "Mit diesem so genannten Familienpaket wollten wir jenen Familien unter die Arme greifen, die aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie mit einem geringeren Lohneinkommen und in der Folge mit Liquiditätsengpässen konfrontiert waren", erklärt der Landeshauptmann.
1,6 Millionen Euro für Zinszuschüsse
Von Mitte April bis Juli gingen bei den Banken 501 Kreditansuchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Lohnausgleich mit einem Gesamtvolumen von rund 2,5 Millionen Euro ein. Die Vereinbarung sieht einen Nullzinstarif in den ersten beiden Jahren vor, wobei die Zinsen des ersten Jahres von den Banken, jene des zweiten Jahres vom Land übernommen werden. Um diese Hilfestellung für die Familien umsetzen zu können, hat dieLandesregierung heute (8. September) Anwendungsrichtlinien genehmigt: Sie regeln die Übernahme der Zinsen für das zweite Kreditjahr durch das Land. Dafür wird ein Betrag von 1,6 Millionen Euro im Haushaltsvoranschlag 2020-2022 bestimmt. Kreditanträge können noch bis 15. Oktober 2020 bei den Banken gestellt werden.
4205 Kreditsansuchen zwischen April und Juli
Insgesamt wurden im Rahmen des "Neustart Südtirol"-Pakets zwischen April und Juli 4205 Kreditansuchen bei den Südtiroler Banken gestellt, mit einem Finanzierungsvolumen von 257,5 Millionen Euro. Abgesehen von den 501 Anträgen der Arbeitnehmer im Lohnausgleich gingen bei den Bankinstituten auch 3704 Ansuchen von Unternehmern und Freiberuflern um begünstigte Kredite bis zu einer Höhe von 1,5 Millionen Euro ein: Die gesamte Kreditsumme für diesen Bereich beläuft sich im Zeitraum April-Juli auf 254,9 Millionen Euro.
sf/mpi
Insgesamt 10 Millionen Euro werden demnächst auf über 6000 Mitarbeiter aus dem Sozial- und Gesundheitswesen verteilt, um damit ihren Einsatz in der Akutphase der Covid-19-Pandemie wertzuschätzen.
Bereits im Landesgesetz Nr. 3 im April 2020 wurde die Möglichkeit vorgesehen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch die COVID-19-Pandemie besondere Arbeitsumstände im Sozial- und Gesundheitsbereich vorfanden, eine Prämie ausbezahlen zu können. Nachdem im Nachtragshaushalt im Juli die entsprechenden Geldmittel im Gesamtausmaß von 10 Millionen Euro bereitgestellt wurden, hat die Landesregierung heute (2. September) den finalen Schritt gesetzt, um eine Auszahlung an die Mitarbeitenden baldmöglichst zu ermöglichen.
In den heutigen Beschlüssen wurden die Details und Voraussetzungen festgelegt. Für den Gesundheitslandesrat steht fest: "Es ist ein Zeichen der Wertschätzung, eine kleine Anerkennung, die das Geleistete nicht aufwiegen kann. Die involvierten Mitarbeitenden haben unter enormem Druck Unglaubliches geleistet, und ihr Einsatz geht nach wie vor weiter". Dem stimmt auch die Soziallandesrätin zu: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Großartiges geleistet. Es geht jetzt darum, diesen Dank in eine konkrete Leistung umzusetzen in Form einer Prämienzahlung, die europaweit über dem Durchschnitt liegt."
Im Vorfeld hatten bereits die zuständigen Trägerkörperschaften (Sanitätsbetrieb, Seniorenwohnheime, delegierte Sozialdienste), aber auch die Gewerkschaften ihre Zustimmung für dieses Vorhaben erteilt. Führungskräfte sind von den Prämienzahlungen ausgenommen, im Sanitätsbereich können jedoch auch sie den Sonderurlaub in Anspruch nehmen.
Soziales: Fünf Millionen für Mitarbeiter, die indirekt oder direkt in der Betreuung tätig waren
Im Bereich Soziales wurde bereits vorab festgelegt, dass zwei Drittel des Betrages (also 3,3 Millionen Euro) für die Mitarbeitenden der Seniorenwohnheime reserviert werden, ein Drittel (1,6 Millionen Euro) sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialdienste erhalten. Von den 6300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Seniorenwohnheimen, Heimen für Menschen mit Behinderungen und Sozialdiensten erfüllen schätzungsweise über die Hälfte (3500) die vorgesehenen Voraussetzungen. Die Prämien reichen bis zu brutto 1800 Euro für jene Mitarbeitenden, die im direkten Kontakt standen oder die Betreuung von Covid-19-Erkrankten übernommen haben. Jene Mitarbeiter, die einen indirekten Kontakt mit positiv Getesteten oder Erkrankten hatten oder in Diensten mit einer erhöhten Infektionsgefahr tätig waren, sollen einen Bruttobetrag von bis zu 1200 Euro erhalten. "Die Zuweisung der Beträge erfolgt durch die jeweiligen Führungskräfte der Einrichtung und sind an kein Berufsbild, sondern an die Art der in der Krisenzeit ausgeübten Tätigkeit gebunden", betont die Soziallandesrätin. Alternativ dazu können die Angestellten einen außerordentlichen Sonderurlaub von maximal fünf Tagen innerhalb des Jahres 2021 beanspruchen.
Gesundheitswesen: Fünf Millionen für alle Berufsgruppen, Staffelung nach Arbeitsaufwand und Infektionsrisiko
Im Gesundheitsbereich wird die Sonderprämie allen Mitarbeitenden gewährt, die im Rahmen des COVID-19 Notstandes einen außerordentlichen Arbeitseinsatz geleistet haben und direkt oder indirekt mit der Betreuung von COVID-Patienten betraut waren. In Abstimmung mit den Vertretern der Gewerkschaftsorganisationen wurde eine Staffelung des Betrags nach Arbeitseinsatz, Arbeitsaufwand und Infektionsrisiko des Personals vereinbart. 1750 Euro gehen an die Mitarbeitenden des klinischen Bereichs, die in den Covid-19 Intensivbereichen wie Intensivstationen oder der Notaufnahme tätig waren. Das in den übrigen Covid-19-Bereichen tätige Personal erhält 1250 Euro; dazu gehören unter anderem die Prä-Triage, Covid-19 Normalstationen, Mikrobiologie, Hygienedienste, das Virologie-Labor, sowie das Personal, das Krankenpflege am Domizil oder Abstriche auf dem Territorium durchgeführt hat. Eine Prämie von 750 Euro geht schließlich an das Personal aller anderen Bereiche, in denen ein Mehraufwand an Arbeit angefallen ist, zum Beispiel das für Eingangskontrollen, Versorgungsdienste, Sterilisation zuständige Personal, Apotheker, Medizintechniker, Mitarbeitende im Ökonomat. 1750 Euro gehen an 465 Personen, 1250 Euro an 1730 Personen sowie 750 Euro an 969 Personen.
Die Zuteilung der Prämie auf die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch den Sanitätsbetrieb. Alternativ zur Sonderprämie können die Bediensteten und auch die betroffenen Führungskräfte einen außerordentlichen Sonderurlaub im Ausmaß von zehn Tagen bis Ende des Jahres 2021 beanspruchen. Insgesamt betrifft diese Maßnahme rund 3200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (davon circa 40 Führungskräfte) des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
ck-kl
Seit heute (31. August) ist das in der Agentur für Bevölkerungsschutz angesiedelte Bürgertelefon (800 751 751) im Zusammenhang mit dem Coronavirus wieder aktiv.
Wer Fragen zu Regeln und Maßnahmen rund um das neuartige Coronavirus hat, kann sich seit heute wieder an das Bürgertelefon der Landesagentur für Bevölkerungsschutz wenden: Die gebührenfreie Grüne Nummer 800 751 751 ist an allen sieben Tagen der Woche von 8 bis 20 Uhr erreichbar, also auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
Wie Bürgertelefon-Koordinator Markus Rauch berichtet, ist nun gegen Ende des Sommers wieder eine erhöhte Nachfrage zu verzeichnen. Besonders viele Fragen drehen sich rund um die Rückkehr aus verschiedenen Urlaubsländern und den Start in das Schuljahr. Aber auch wegen der in den vergangenen Wochen wieder etwas höheren Infektionszahlen sind einige Bürgerinnen und Bürger verunsichert.
Das Bürgertelefon hatte in der akuten Corona-Phase vom 25. Februar bis 12. Juni dieses Jahres insgesamt 41.700 Anrufte angenommen. Je nach Intensität waren dabei zwischen zwei und sechs Telefonistinnen und Telefonisten im Einsatz gewesen.
gst
„Stoßzeiten vor Schulbeginn und nach Schulende vermeiden, damit Schüler und Pendler auf den öffentlichen Verkehrsmitteln Vorrang haben“, so lautet der Appell des Mobilitätslandserats zum Schulstart.
Die Landesabteilung Mobilität und die drei Bildungsdirektionen haben sich zum beginnenden Schuljahr mehrmals ausgetauscht, um Lösungen zu finden, damit der Transport der Kinder und Jugendlichen zur Schule und wieder nach Hause gut gelingen kann.
Empfehlung: Stoßzeiten meiden, Schülern Vorrang geben und wo möglich Rad nutzen
Gemeinsames Ziel für den Schulbeginn ist, dass die Busse und Züge die Schülerinnen und Schüler sicher und pünktlich zur Schule transportieren können. "Kinder und Jugendliche haben besonders in der ersten Schulwoche den klaren Vorrang bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Deshalb gilt für alle anderen, die nicht unterwegs sein müssen: Unnötige Fahrten zu den Stoßzeiten vor Schulbeginn und nach Schulende möglichst vermeiden", betont der Mobilitätslandesrat und verweist auch auf die zusätzliche Potenzierung der Busse. Die Daten der Schuldirektionen bildeten dabei die Grundlage für die Potenzierung der Linien. Das Landesamt für Personenverkehr hat alle Daten überprüft und in Zusammenarbeit mit den Schuldirektion analysiert.
Im städtischen Umfeld wird empfohlen, für den Schulweg möglichst auf die aktive Mobilitätsformen wie das Fahrradfahren oder Zu-Fuß-Gehen umzusteigen.
Treffen der Vertreter der Regionen zur Schülerbeförderung
In Vertretung des Landes Südtirol hat der Mobilitätslandesrat am heutigen Montag (31. August) an einer Sitzung mit den Vertetern der Regionen und dem Transportministerium teilgenommen. Dabei ging es um die Organisation der Schülerbeförderung. Einmal mehr unterstrich der Landesrat, dass es in punkto Schülerbeförderung einfache und vor allem klare Regeln für den Schulstart braucht.
Drei Maßnahmen für den Schülerbeförderung
Die Landesabteilung Mobilität hat in Zusammenarbeit mit den drei Bildungsdirektionen drei Maßnahmen beschlossen, damit der Schülertransport die Fahrgäste zu Schulbeginn in Sicherheit transportieren kann. Zum einen haben sich ein Teil der Oberschulen bereits vorab dahingehend organisiert, dass sie einen Teil des Unterrichts online abwickeln können. Zum anderen werden auf all jenen Linien, die in der Regel stark frequentiert sind, zusätzliche Busse zur Potenzierung des Angebots eingesetzt. Die italienischen Oberschulen hingegen verfolgen den Weg der zeitlichen Staffelung der Unterrichtszeiten und verrücken diese um eine Stunde.
Damit soll gewährleistet werden, dass die Schulen die Vorgaben zum Schutz vor demCoronavirus einhalten können und dass die öffentlichen Verkehrsmittel besser befüllt werden können. Laut Landesamt für Personenverkehr werden die Busse regulär, also wie sonst auch, befüllt werden. Bei Bedarf wird zeitnah und angemessen reagiert und die Linien können weiter potenziert werden.
Schutz-Regeln weiter einhalten
Weiterhin wichtig bleiben die bereits bisher geltenden Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus im öffentlichen Personennahverkehr, nämlich die verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung der notwendigen Distanz beim Ein- und Aussteigen.
Alle aktuellen Informationen zu den Fahrplänen findet man auf der neuen App südtirolmobil und im Web unter: www.suedtirolmobil.info
rc/san
Zeitgleich mit den Sprachkursen startet das Land Südtirol erstmals mit Kursen zur lokalen Gesellschaft und Kultur.
Sich in eine Gesellschaft zu integrieren, heißt daran teilzunehmen. Um sich in dieser neuen Umgebung und in neuen Kultur zurechtzufinden, braucht es Kenntnisse der lokalen Gesellschaft und Kenntnisse der Sprache. Aus diesem Grund bieten Sprachschulen und Weiterbildungseinrichtungen den Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern kostenlose Sprachkurse und Kurse zur lokalen Gesellschaft und Kultur an.
"In Südtirol wird die Integration durch gezielte Initiativen gefördert, aber auch Leistung gefordert", betont der zuständige Landesrat. Aus diesem Grund hatte die Landesregierung beschlossen, die Zusatzleistungen des Landes an grundlegende Kenntnisse der Sprache (Niveau A2) und Kenntnisse der lokalen Gesellschaft und Kultur zu knüpfen. Für die Ansuchen um Familiengeld und Kindergeld für das Jahr 2022 müssen Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger nachweisen, dass sie diese Kenntnisse besitzen.
Sprachnachweis durch Zertifikate, Prüfungen, Schul- oder Kursbesuche
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies nachzuweisen, beispielsweise durch ein Sprachzertifikat, eine Sprachprüfung, durch den Besuch einer Schule oder durch einen der Kurse, die vom Land extra dafür eingerichtet wurden.
Für Sprachkurse können sich alle Interessierten an einen der verschiedenen Sprachanbieter im Lande wenden. Für die neunstündigen Kurse zur lokalen Gesellschaft und Kultur sind die Einschreibungen bei Urania Meran und Centro lavoratori studenti (CLS) offen.
Die Grundlage für die Integration in Südtirol bildet das Landesgesetz Nr. 12/2011 sowie die Integrationsvereinbarungaus dem Jahr 2014. Die im Gesetz vorgesehen Aufgaben der Information und Beratung, Sensibilisierung und Vernetzung übernimmt in erster Linie die Koordinierungsstelle für Integration des Landes.
Weitere Informationen zur Integration und zu den Kursen gibt es auf dem Portal der Koordinierungsstelle auf der Landeswebseite. Weitere Informationen erhalten Interessierte auch unter folgenden Telefonnummern: 0471 413386, 0471 413388, 0471 413397 oder via E-Mail koordinierung-integration@provinz.bz.it.
eb