Administrator

Administrator

Verjährung der von der Finanzwache gegenüber dem amtierenden Landeshauptmann bezüglich Ausgaben im Wahlkampf 2018 vorgebrachten Vorhaltungen. Landtagspräsidium empfiehlt eine Präzisierung des Landeswahlgesetzes zum Passus, in dem es um jene Wahlkampfausgaben geht, die mehrere Kandidierende betreffen und deshalb keinem Kandidierenden explizit angerechnet werden – derzeit gibt es dazu lediglich eine quantitative, keine qualitative Aussage

Aufgrund der Bestimmungen zur „Par Condicio" beschränkt sich die Berichterstattung in der Vorwahlzeit der Europawahlen auf die wesentlichen Inhalte und verzichtet auf Namen. 

Bei seiner Sitzung am heutigen Dienstagvormittag (4. Juni) hat sich das Präsidium des Landtages u.a. mit der dem amtierenden Landeshauptmann vorgeworfenen Überschreitung der zulässigen Ausgaben im Landtagswahlkampf 2018 befasst: Die Finanzwache Bozen – Polizeieinheit für Wirtschaft und Finanzen hatte dem Landtag im Jänner 2024 nach entsprechenden Ermittlungen mitgeteilt, dass der Kandidat im Wahlkampf 2018 getätigte Ausgaben nicht erklärt sowie den zulässigen Höchstbetrag von 30.000 Euro ohne MwSt. (laut Landesgesetz Nr. 14/2017 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmanne und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“) um 102.890,00 Euro überschritten habe. Dafür wäre laut Landesgesetz die Verhängung einer Verwaltungsstrafe in Höhe des zweifachen Betrages, der die Ausgabenhöchstgrenze überschreitet, vorgesehen.  

Anschließend wurden sowohl die Mitteilung der Finanzwache als auch die Gegenäußerungen des Landeshauptmannes an die Prüfstelle weitergeleitet, diese ist für die Kontrolle der Korrektheit der eingereichten Abrechnungen der Ausgaben für Wahlwerbung zuständig. In ihrer Anfang Mai an den Landtagspräsidenten übermittelten Stellungnahme warf die Prüfstelle die Frage der Verjährung der Verwaltungsstrafe auf, die es zunächst zu klären gelte. Eine Überprüfung durch das Rechtsamt des Landtages ergab, dass die gesetzlich vorgeschriebene fünfjährige Verjährungsfrist im Jänner 2024 abgelaufen ist.

Aufgrund dessen hat das Landtagspräsidium heute beschlossen (vier Ja-Stimmen, eine Enthaltung), die Verjährung der von der Finanzwache vorgehaltenen Überschreitung der Ausgabenhöchstgrenze bzw. Nicht-Erklärung der entsprechenden Ausgaben im Rahmen des Landtagswahlkampfes 2018 und der etwaigen damit zusammenhängenden Verwaltungsstrafe zur Kenntnis zu nehmen.

Nun empfiehlt das Präsidium jedoch eine Präzisierung des LG Nr. 14/2017 bezüglich der Betroffenheit mehrerer Kandidaten, wenn es um die Zurechnung von Wahlkampfausgaben geht – es handelt sich dabei um einen Aspekt, auf den die Prüfstelle in ihrer Stellungnahme hingewiesen hat: Dem Landesgesetz zufolge, werden jene Kosten, welche von der Partei/Liste getragen werden und mehrere Kandidaten betreffen, keinem einzelnen Kandidaten zugerechnet. „Diese Regelung“, so heißt es in der Stellungnahme der Prüfstelle, „ist sehr generell gehalten und gibt keinerlei Hinweis darauf, welche Kriterien werbetechnisch erfüllt sein müssen, damit man von der ‚Betroffenheit‘ mehrerer Kandidaten sprechen kann. Müssen zum Beispiel alle Kandidaten in derselben Art vorkommen (Bild/Text), welche Größenverhältnisse der Abbildung der einzelnen Kandidaten (Bildgröße, Schriftgröße), Farbigkeit, Hintergründe … müssen eingehalten werden?“ Das LG enthalte also lediglich quantitativ Aussagen zur „Betroffenheit mehrerer Kandidaten“, jedoch keine qualitativen Angaben.

tres

 

Für den Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht eine Zeit der Veränderung bevor

Nach den Landtagswahlen im vergangenen Oktober steht auch für den Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Neubesetzung an – mit entsprechenden Neuerungen und Herausforderungen. In diesem Sinne war die interne Sitzung am vergangenen 24. Mai auch die erste Sitzung von Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer als Vorsitzende des Ausschusses und gleichzeitig die letzte Sitzung des amtierenden Monitoringausschusses in der 2019 begonnen Legislaturperiode. In ihrer Antrittsrede bedankte sich die Gleichstellungsrätin für die in den vergangenen fünf Jahren geleistete wertvolle Arbeit und betonte erneut, wie wichtig es ist, sich den künftigen Herausforderungen zu stellen, die auf die neuen Mitglieder und Selbstvertreter:innen warten.

„Ich bedanke mich bei allen, die in diesen Jahren im Südtiroler Monitoringausschuss mit viel Einsatz und Engagement mitgearbeitet haben. Insbesondere danke ich den Mitgliedern, den unterstützenden Selbstvertreter:innen sowie deren Stellvertreter:innen: Marion Hartmann, Heidi Ulm, Dorothea Passler, Renate Heissl, Heidrun Demo, Antonio Endrizzi, Luca Ferretti, Eva Rabanser, Silvia Rabanser, Thomas Karlegger, Benedikt Gasser und Camilla Larcher“, erklärte die neue Vorsitzende Hofer. „Sie haben verschiedenste Problematiken bewältigt – so wie auch der neue Monitoringausschuss viele Herausforderungen angehen werden wird.“

Im Mittelpunkt der internen Sitzung standen verschiedene Themen, darunter das Jahresthema „Teilhabe und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen im politischen und sozialen Geschehen“. Dazu ist am Dienstag,19. November, die jährliche öffentliche Sitzung geplant.

Ein weiteres zentrales Thema war das Auswahlverfahren zur Ermittlung der Mitglieder und Selbstvertreter:innen des Monitoringausschusses, die vom Südtiroler Landtag ernannt werden. Die Bewerbungen für die Neubesetzung können vom 12. Juni bis zum 12. Juli 2024 innerhalb 12 Uhr eingereicht werden – entweder per E-Mail an die Adresse info@gleichstellungsraetin-bz.org oder direkt im Büro der Gleichstellungsrätin in der Cavourstraße 23/c, 39100 Bozen. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren sind ab 12. Juni auf der Homepage der Gleichstellungsrätin unter  www.gleichstellungsraetin-bz.org abrufbar. Der Südtiroler Landtag ernennt dann aus den Vorschlägen für die Legislaturperiode 2023-2028 jene Personen, die für die Förderung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Südtirol zuständig sein werden.

In der internen Sitzung beleuchteten die Mitglieder und Selbstvertreter:innen weiters aus der jeweiligen Perspektive Anliegen und Problemstellungen in Bezug auf die soziale Teilhabe am Alltagsleben.

Beschlossen wurde in der Sitzung zudem die Beteiligung des Monitoringausschusses an der landesweiten Aktion „Pride Month“: Während des gesamten Monats Juni soll auf die Rechte aller sexuellen Orientierungen aufmerksam gemacht und gleichzeitig gegen jegliche Form von Diskriminierung protestiert werden. Der Monitoringausschuss beteiligt sich an dieser Initiative auf den eigenen sozialen Netzwerken mit Beiträgen im Zeichen der Regenbogenfahne, dem Symbol des Pride Month. Der Monitoringausschuss ist von der Wichtigkeit dieser Aktion überzeugt, denn für den Monitoringausschuss ist es von entscheidender Bedeutung, alle Formen der Vielfalt zu fördern und alle Formen der Diskriminierung zu bekämpfen.

Die Sitzung bot auch die Gelegenheit für einen Austausch zum derzeit hochaktuellen Thema der Transportdienste für Menschen mit Behinderungen. Dabei war sich der Monitoringausschuss einig, dass in dieser kritischen Phase unbedingt eine Übergangslösung gefunden werden muss, damit für die Schüler:innen mit Behinderungen nicht nur der Zugang zu den vorgesehenen Schülertransportdiensten, sondern auch die Teilhabe am Unterricht gewährleistet wird. „Nur wenn das Recht auf Mobilität gewährleistet wird, ist Inklusion überhaupt möglich“, unterstrich Gleichstellungsrätin Hofer. Der Monitoringausschuss fordert alle Beteiligten auf, gemeinsam eine Lösung zu finden, damit das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Mobilität in Südtirol gewährleistet wird.

Die bei der internen Sitzung vom 24. Mai behandelten Themen lassen erahnen, dass der neue Monitoringausschuss vor einer Zukunft steht, die von Herausforderungen, aber auch von Chancen geprägt sein wird. Diese liegen in einem erneuerten Engagement für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und einer aktiven Beteiligung an Initiativen zur Inklusion und Vielfalt in der Südtiroler Gesellschaft.

MA/GSR

Der Landesbeirat für Verbraucherschutz hat sich in seiner ersten Sitzung in dieser Legislaturperiode mit den Tätigkeiten der Verbraucherzentrale Südtirols befasst. 

Über 10.000 Beratungsfälle, mehr als 48.000 Kontakte, knapp 1,5 Millionen Euro für die Verbraucherinnen und Verbraucher rückerstritten: Diese Kennzahlen derVerbraucherzentrale Südtirol hat Geschäftsführerin Gunde Bauhofer bei der konstituierenden Sitzung des Landesbeirates für Verbraucherschutz vorgestellt. Das beratende Gremium der Landesregierung wurde Mitte April neu bestellt (LPA hat berichtet). Landeshauptmann Arno Kompatscher, in seiner Funktion als Vorsitzender des Landesbeirates, lobte das Engagement zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher und zeigte großes Interesse an der Tätigkeit der Verbraucherzentrale.

Geschäftsführerin Bauhofer informiert in der Sitzung über anstehende und laufende Projekte und Tätigkeiten: So arbeite man derzeit unter anderem an Erhebungen zur Postzustellung im Ausland oder auch zur sogenannten Pinktax (sprich: wenn Frauen für dieselbe Leistung/Ware mehr bezahlen als Männer). Das Projekt "Europäischer Verbraucherschutz macht Schule" werde rege in Anspruch genommen. Im Projekt "Grünes Licht! Facciamo luce!" werde über das Ende des geschützten Strommarktes und über den Wechsel des Stromanbieters informiert. 

Als großes Problem bezeichnete Bauhofer die Fake-Onlinetrader, mit denen mehrere Südtiroler sehr große Geldsummen verloren hätten. Man habe zu diesem Thema bereits Sensibilisierungsarbeit geleistet, auch in Zusammenarbeit mit der Postpolizei, und wolle dies weiterführen, berichtete Bauhofer. "Nicht zuletzt dieses Beispiel zeigt, dass es den Konsumentenschutz dringend braucht. Es freut mich darum sehr, wenn es gemeinsam gelingt, den Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin in verschiedenen Situationen konkret weiterzuhelfen", hob der Landeshauptmann bei der Sitzung hervor.

ck

Der Staat stellt ab 3. Juni Zuschüsse für den Kauf von E-Fahrzeugen (Ecobonus) bereit, die man nur über die Autohändler beantragen kann. Damit kombinierbar sind die Zuschüsse des Landes.

Der italienische Staat stellt ab Montag, 3. Juni, um 10 Uhr, für Privatpersonen und Betriebe wieder Förderungen für den Ankauf umweltfreundlicher E-Fahrzeugen bereit ("Ecobonus“). Die Anträge können ausschließlich über die Autohändler beantragt werden.

Zuschüsse vom Staat für Elektrofahrzeuge

Die Höhe der Förderung des Staats für Elektrofahrzeuge richtet sich nach dem Einkommen des Käufers laut EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) bzw. ob beim Neukauf ein altes Fahrzeug verschrottet wird. Maximal werden 13.750 Euro für den Ankauf eines E-Fahrzeuges bereitgestellt. Für den Kauf von Plug-In-Hybriden gewährt der Staat maximal 10.000 Euro und für den Kauf von Verbrennern/Hybridfahrzeugen werden maximal 3.000 Euro bezuschusst.

Elektromotorräder und -scooter werden mit maximal 30 Prozent des Verkaufspreises bezuschusst (maximal 3.000 Euro), wobei sich bei einer Verschrottung (Euro 0 bis Euro 3) dieser Betrag auf 4.000 Euro erhöht.

Informationen zu den staatlichen Förderungen "Ecobonus": https://ecobonus.mise.gov.it/

Zuschüsse vom Land für Elektrofahrzeuge

Auch das Land Südtirol gewährt für Elektrofahrzeuge Zuschüsse, und zwar für Privatpersonen, öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Vereine. Diese sind für den Kauf, die Langzeitmiete oder das Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen in den Kategorien Kraftfahrzeuge, Kleinkrafträder/Motorräder und Lastenfahrräder vorgesehen.

Die Förderungen des Landes sind mit anderen öffentlichen Förderungen (auch mit dem "Ecobonus") kumulierbar.

Informationen zu den Landesförderungen für Privatpersonen, öffentliche Körperschaften und Vereine: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1043605

Informationen zu den Landesförderungen für Unternehmen: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1043166 

red/san

Die Landesregierung hat heute (28. Mai) dem Jahresprogramm 2024 der landeseigenen Sta zugestimmt. Sie stellt 18 Millionen Euro für die laufenden Tätigkeiten bereit. 

Ein großer Teil des Geldes im Jahresprogramm 2024 der landeseigenen Sta – Südtiroler Transportstrukturen AG, nämlich rund 5,7 Millionen Euro, ist für die Führung der Infrastruktur der Vinschger Bahn zweckgebunden. Die übrigen rund 12,3 Millionen Euro werden für verschiedene, laufende Sta-Tätigkeiten verwendet, vor allem für die ordentliche Instandhaltung von Bahnhöfen, Remisen und verschiedener Immobilien. Die Landesregierung hat heute (28. Mai) auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider das Sta-Jahresprogramm genehmigt.

Vielfältige Aufgaben im Bereich nachhaltige Mobilität

Auch die Initiativen im Bereich der nachhaltigen Mobilität (Green Mobility) und der Verkehrssicherheit in dem von der Sta geführten Safety Park werden mit den nunmehr freigegebenen Mitteln finanziert, außerdem die südtirolmobil-Infopoints, das südtirolmobil-Service Desk sowie die laufende Pflege und Bereitstellung der Fahrpläne. Rund 5000 Kontakte pro Monat verzeichnen die Mitarbeitenden beim Service- und Informationszentrum der sta. Dabei geht es um Auskünfte zum Fahrplan genauso wie um verlorene Gegenstände oder Beschwerden über die Dienste.

Seit vielen Jahren sei die Sta verlässlicher Partner der Landesregierung, wenn es um die öffentliche Mobilität geht, sagt Mobilitätslandesrat Alfreider: "Die STA kümmert sich um einen nachhaltigen, qualitativen und hochwertigen Ausbau von Mobilitätsprojekten. Der Zug stellt dabei das Rückgrat der Mobilität von Morgen dar: In diesem Bereich ist die Sta wichtiger Partner".

red/san

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin erhalten künftig Förderungen für den Ankauf von diagnostischen Geräten. Die Landesregierung hat den Vorschlag von Landesrat Messner heute (28. Mai) genehmigt.

In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung den Beschluss gutgeheißen, wonach Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin eine Förderung für den Ankauf von Medizinprodukten für die Diagnostik der ersten Ebene beantragen können. Dabei geht es um Geräte für die Durchführung von Elektrokardiogrammen, tragbare Ultraschallgeräte, Blutbild-Lesegeräte, Holter-Blutdruckgeräte, Doppler ABI, Spirometer, Dermatoskope oder Audiometer. Anspruchsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte, die in einer vernetzten Gruppenmedizin organisiert sind.

„Mit der richtigen Ausstattung kann die Ärztin oder der Arzt für Allgemeinmedizin viele Gesundheitsfragen im Vorfeld klären und besser einschätzen, welche Art der diagnostischen Vertiefung durch die entsprechende Fachabteilung im Krankenhaus notwendig ist oder auch nicht notwendig ist“, erläuterte Gesundheitslandesrat Hubert Messner im Rahmen der Pressekonferenz nach der Landesregierung. „Durch die Förderung für den Ankauf solcher Geräte wird die hausärztliche Tätigkeit attraktiver, und wir schaffen Anreize für die Zusammenschlüsse in vernetzten Gruppenmedizinen, die für die Gewährleistung der Betreuungskontinuität wichtig sind“, so Messner.

Festgelegt wurden die förderbaren Höchstbeträge, die im Falle von gemeinsamer Nutzung durch mehrere Ärztinnen oder Ärzte in einem Gemeinschaftsambulatorium um 50 Prozent erhöht werden. Die Förderung kann für jedes der Geräte jeweils einmal innerhalb von fünf Jahren beantragt werden und darf 50 Prozent des Kaufpreises nicht überschreiten. Weitere spezifische Geräte können gefördert werden, wenn die Antragsstellenden einen Facharzttitel oder eine zusätzliche Masterausbildung besitzen und das Gerät in Zusammenhang mit der Diagnosetätigkeit im entsprechenden Fachgebiet steht. Mit Ausnahme der Blutbild-Lesegeräte ist auch eine Fortbildung zur Anwendung des jeweiligen Medizinproduktes Voraussetzung für den Erhalt der Förderung.

Gesuche können ab 1. bis zum 30. November 2024 beim Amt für Verwaltungsausgaben des Sprengels im zuständigen Gesundheitsbezirk des Südtiroler Sanitätsbetriebs eingereicht werden, in den Folgejahren werden die Gesuche im Dezember entgegengenommen. Für 2024 stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung; weitere 400.000 Euro sind jeweils für 2025 und 2026 vorgesehen.

red

Die Einheitlichen Garantiekomitees von Land, Sanitätsbetrieb, Gemeinden Bozen und Meran sowie der Freien Universität haben gemeinsame Leitlinien für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz erarbeitet.

Im Mai vergangenen Jahres wurde anlässlich der Tagung "Arbeit im Wandel: Erfolgreich mit den Herausforderungen der Zeit Schritt halten" ein Prozess zur Erarbeitung einer gemeinsamen Charta für das Wohlbefinden am Arbeitsplatzeingeleitet (LPA hat berichtet). Die damals anwesenden 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Ebenen der öffentlichen Verwaltungen) hatten bei der Tagung in der Universität Bozen den entsprechenden Input gegeben, um einen gemeinsamen Leitfaden zu erarbeiten. 

Die Arbeitswelt befindet sich in stetigem Wandel, dieser betrifft auch die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber. Ende 2022 waren insgesamt 50.594 Frauen und Männer im öffentlichen Dienst beschäftigt. Dies geht aus einer Untersuchung des Landesstatistikinstituts Astat hervor. Davon arbeiten 43.367 in den lokalen Verwaltungen (Land, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Sanitätsbetrieb), 5988 in staatlichen Verwaltungen (Ministerien, Polizei, Militär), 1239 bei Staatsbahn und Post.

Das Angebot einer gesunden, angenehmen und einladenden Arbeitsumgebung, die Festlegung expliziter und klarer Arbeitsziele, die dann auch kohärent umgesetzt werden, die Anerkennung und die Förderung der Fähigkeiten und Beiträge der Mitarbeitenden: Dies sind einige der fünfzehn Grundprinzipien, die eine Organisation beachten sollte, um das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu fördern und zu erhalten. 

Die Charta ist nun erstellt und wurde in allen drei Landessprachen veröffentlicht. Sie ist auf den jeweiligen Homepages der Garantiekomitees bzw. des Beirates für Chancengleichheit der Freien Universität Bozen online abrufbar. Im Landeswebportal ist die Charta im Bereich Personal zu finden.

Die Einheitlichen Garantiekomitees (EGK) für die Chancengleichheit, die Förderung des Wohlbefindens der Beschäftigten und gegen die Diskriminierung in den öffentlichen Verwaltungen, wurden durch das Gesetz Nr. 183 vom 4. November 2010 eingerichtet. Die Einheitlichen Garantiekomitees (EGKs) von Land Südtirol, Südtiroler Sanitätsbetrieb, Gemeinden Bozen und Meran und der Freien Universität Bozen haben sich vernetzt und unter anderem die gemeinsame Charta erarbeitet. Aufgabe der Komitees ist es, ein Arbeitsumfeld zu gewährleisten, das durch die Einhaltung der Grundsätze der Chancengleichheit und des organisatorischen Wohlergehens gekennzeichnet ist, sowie jegliche Form von Diskriminierung und moralischer oder psychologischer Gewalt zu bekämpfen. 

ck

LH Arno Kompatscher mahnt die Post an, die Vertragsbedinungen genauestenes einzuhalten. Die Autonomie sei dringendst zu reparieren und der Vorschlag vom LH für „leistbares Wohnen“ ist, alles zu konventionieren. Noch mehr sprechen wir im Interview mit dem LH an.

Vinschgerwind: Viele Leser und Leserinnen von Zeitschriften im Vinschgau sind erzürnt. Die Post funktioniert bei weitem nicht immer. Unsere Leser bekommen den „Vinschgerwind“ teilweise mit einer Verspätung von einem Monat. Was tun Sie, damit die Zustellung im Vinschgau besser funktioniert?
Arno Kompatscher: Der Landeshauptmann ist nicht die Post. Der universale Postdienst ist in Italien der Poste Italiane Spa übertragen. Wir haben einen Vertrag gemacht, damit die Post täglich von Montag bis Samstag ausgetragen wird, nicht wie in Italien üblich Montag, Mittwoch und Freitag. Die Zustellung soll laut Vertrag innerhalb 13 Uhr erfolgen, die Postämter müssen alle offen bleiben. Für diese Zusatzleistung zahlen wir etwas.
Vinschgerwind: Mehr als 11 Millionen Euro zahlt das Land der Post für diese Dienstleistungen pro Jahr....
Arno Kompatscher: Nein.
Vinschgerwind: ... insgesamt 33 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre...
Arno Kompatscher: Nein, das ist eine Falschmeldung. Achtung: Wir zahlen den Postdienst laut Mailänder Abkommen zur Gänze, bekommen aber vom Staat jenes Geld zurück, das der Staat ohnehin zahlen muss. Wir zahlen also die Differenz.
Vinschgerwind: Wie viel zahlt dann das Land an die Post?
Arno Kompatscher: Die Differenz beträgt um die 7,5 Millionen Euro, also nicht 11 Millionen. Ich habe der Post gesagt, wenn die Vorgaben nicht genauestens eingehalten werden, dann kündige ich diesen Vertrag und fordere Schadenersatz. Wir werden aber mit einer Kündigung das Problem nicht lösen.
Vinschgerwind: Wir haben aus der Abteilung Präsidium in Erfahrung gebracht, dass das Katholische Sonntagsblatt, La USC di Ladins, der Südtiroler Landwirt, das Südtiroler Wochenmagazin und auch der Vinschgerwind nicht unter die Vereinbarung Post-Land fallen. Sind wir in einer Zweiklassengesellschaft?
Arno Kompatscher: In diesem Vertrag Land-Post ist kein einziges Medium genannt. Alle werden gleich behandelt. Es gibt Vertragsunterschiede mit der Post bezüglich der Verteilungsfrist, je nachdem, ob es sich um eine Tageszeitung oder eine Wochenzeitung handelt.
Vinschgerwind: Themenwechsel. Viele Wählerinnen und Wähler auch im Vinschgau sind enttäuscht über die Wahl Ihrer Koalitionspartner. Fratelli d’Italia und Freiheitliche sind rechts außen. Was sagen Sie den Wähler:innen nach 100 Tagen Regierungstätigkeit?
Arno Kompatscher: Die Entscheidung war einmal dem Wahlergebnis geschuldet. Von den 5 gewählten Italienern sind 3 dem Rechtslager zuzuordnen, einer der Mitte und einer dem linken Lager. In Rom regiert eine Rechtsregierung und wir haben seit Jahrzehnten ein Problem mit der Autonomie. Es hat sich ein Fenster ergeben, diese Problematik mit der Autonomie zu lösen. Also war es der Realpolitik geschuldet, dass wir am Ende in meiner Partei mit großer Mehrheit, aber mit Bauchschmerzen, entschieden haben, diese Koalition einzugehen. Gleichzeitig wollen wir unsere Werte sichergestellt wissen. Und wir verhalten wir uns auch danach. Dementsprechend zeigen wir bei der Verteidigung einer offenen und pluralistischen Gesellschaft, bei Fragen der Gleichberechtigung usw. klare Kante.
Vinschgerwind: Sie müssen rasch liefern: Die Autonomie soll in Teilen wiederhergestellt werden. Was heißt das konkret?
Arno Kompatscher: Wir haben schon einmal geliefert. Und zwar mit der Finanzregelung. Als ich angetreten bin, hatte uns Rom vieles bereits gestohlen, was mit Magnago und Durnwalder ausgemacht war, die Autonomie war arg beschädigt und man hat uns jährlich Hunderte Millionen vorenthalten, die uns zugestanden sind. Mit Einbindung Österreichs und somit mit internationaler Absicherung ist es gelungen, die Finanzen zu retten und zu sichern. Das erkennt sogar die Opposition an. Die Verhandlungen zur Wiederherstellung der Autonomie konnten wir erst nach der Pandemie aufnehmen und ausgerechnet da kam in Rom eine Rechtsregierung an die Macht. Unsere Enthaltung zur Regierung haben wir mit einem Passus im Regierungsprogramm vergolden lassen und zwar für die Wiederherstellung der Autonomie auf dem Standard, der zur Streitbeilegung geführt hat. Diese römische Regierung hat somit erstmals in einer Regierungserklärung die Schutzfunktion Österreichs ausdrücklich festgehalten. Ein Riesenfortschritt. Jetzt müssen wir liefern. Mit dem österreichischen Bundeskanzler Karl Nehammer und mit Ministerpräsidentin Giorgia Meloni habe ich eine Vorgehensweise vereinbart. Als Koordinator der Regionen mit Sonderstatut ist es mir gelungen, die Regionen mit Sonderstatut auf einen gemeinsamen Text zu verständigen. Im Herbst 2023 haben wir Meloni den Vorschlag unterbreitet.
Vinschgerwind: Worum geht es dann konkret?
Arno Kompatscher: Das Problem liegt nicht im Bereich Minderheitenschutz. Diese im Autonomiestatut vorgesehen Schutzmechanismen sind weder von der Regierung noch vom Verfassungsgerichtshof angegriffen worden. Die Autonomie ist aber auch Instrument für wirtschaftliche und soziale Entwicklung und dazu haben wir unsere Gesetzgebungsbefugnisse. Seit der Verfassungsreform sind unsere Gesetzgebungsspielräume extrem eingeschränkt worden und wir müssen quasi die staatlichen Gesetze abschreiben. Bei den Bagatelleingriffen etwa müssen wir die Verfahrensregeln Italiens anwenden. Das kann es nicht sein. Ähnliches in der Raumordnung, im Vergabewesen, bei der Personalordnung... Deshalb müssen wir unsere Autonomie dringend reparieren.

Vinschgerwind: Ein anderes Thema: Leistbares Wohnen ist in aller Munde. Was sind Ihre Vorstellungen und Lösungsvorschläge?
Arno Kompatscher: Es gibt wenig Grund, wenig Bauland und viel Nachfrage. Daraus ergeben sich hohe Preise bei den Wohnungen. Die große Nachfrage gibt es deshalb, weil mehr Einzelpersonen auf dem Wohnungsmarkt sind und die Nachfrage von außerhalb Südtirols groß ist. Das ist die Situation. Die Frage nach den Rezepten für leistbares Wohnen erfordert mehrere Antworten: Erstens alles, was nutzbar ist, ist für Wohnzwecke zu nutzen. Und da sind die bürokratischen Hürden abzubauen. Zweitens: Der Bestand in den Wohnbauzonen muss mit Durchführungsplänen erweitert werden können. Diese Durchführungspläne sollen die Gemeinden erstellen und das Land zahlt diese. Das ist bereits ausgemacht. Drittens: Das, was an Wohnungen neu gebaut wird, muss den Ansässigen vorbehalten bleiben. Also die Konventionierungspflicht muss ausgedehnt werden.
Vinschgerwind: Ihr radikaler Vorschlag war, alles zu konventionieren.
Arno Kompatscher: Ja, das ist so radikal nicht. Was heißt konventionieren? Man kann mit der Wohnung alles tun, außer sie leer stehen zu lassen und jemandem zu Urlaubszwecken geben. Für die Touristen haben wir ja Hotels und Pensionen.

Vinschgerwind: Ein anderes Thema: 2040 klimaneutrales Südtirol – das haben Sie im Klimaplan festschreiben lassen. Wenn Sie als Klima-Landeshauptmann in die Geschichte eingehen wollen, werden ab sofort viele Gesetze geändert werden müssen, vor allem um CO2-neutrale Energie bereitstellen zu können. Schaffen Sie und die SVP und Ihre Koalition das?
Arno Kompatscher: Allein schaffen wir das nicht, wenn es nicht eine gesamtgesellschaftliche Bereitschaft gibt. Wir ziehen ja durch das Land, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen. Nur wenn das Gefühl der Überzeugung entsteht, kann da etwas weitergehen. Sonst sind alle Gesetze nichts wert.
Vinschgerwind: Bleiben wir bei den Gesetzen. Wir behaupten, dass für die Transformation primär die Bereitstellung erneuerbarer Energie ausschlaggebend sein wird. In Südtirol ist die Gesetzeslage so, dass man, mit Ausnahme von Photovoltaik auf den Dächern, nichts tun kann.
Arno Kompatscher: Man muss wissen, dass das Ausbaupotenzial bei der Wasserkraft bei rund 15 % liegt. Diesen Spielraum wollen wir nutzen.
Vinschgerwind: Aber da steht die Gesetzeslage dagegen...
Arno Kompatscher: Na Moment mal. Wir haben in Südtirol eines der großzügigsten Wassernutzungsgesetze Europas. Im ganzen Alpenraum gelten 10 Quadratkilometer Einzugsgebiet für ein Wasserkraftwerk, in Südtirol haben wir 7. Wenn wir den Wassernutzungsplan, der mit Dekret des Präsidenten der Republik verabschiedet ist, nochmals öffnen, dann würde der Schuss wohl eher nach hinten losgehen. Deshalb brauchen wir bei Neuausschreibungen die klare Vorschrift zur Effizienzsteigerung bei gleichbleibender Wassermenge.
Vinschgerwind: Windkraft ist derzeit keine möglich in Südtirol.
Arno Kompatscher: Windkraft ist derzeit nicht möglich. Da hat auch die damalige Diskussion im Vinschgau dazu beigetragen. Wir sehen die größten Potenziale ohnehin bei Photovoltaik. Windkraft macht nur an wenigen Stellen Sinn. Wir machen uns in den Ämtern tatsächlich Gedanken über eine Regelung, punktuell Anlagen zuzulassen. Windkraft wird nicht der Gamechanger sein. Aber ja, wir werden Gesetzesänderungen prüfen müssen. Wir müssen auch Lösungen für Agri-Photovoltaik finden. Ein Modell kann auch sein, in den Gemeinden gemeinschaftliche Photovoltaikflächen auszuweisen.

Vinschgerwind: Zurück in den Vinschgau – Im Pustertal werden Straßen und Umfahrungen gebaut – für den Vinschgau sind keine Gelder da. Man denke an die Umfahrung Rabland-Töll.
Arno Kompatscher: Das stimmt nicht. Die Kastelbeller Umfahrung muss ich nennen, die Elektrifizierung der Vinschger Bahn, die Straße am Reschensee. In Rabland, sagt mir der zuständige Landesrat, sei er mit einer technischen Lösung an einem guten Punkt angelangt. Der Kreisverkehr und die Radunterführung auf der Töll werden kommen. Wir haben uns wohl zu lange mit maximalen Wunschprojekten aufgehalten. Das war ein Fehler.

Vinschgerwind: Das Gefühl eines Overtourism – also eines Zuviel an Tourismus – breitet sich vor allem an den Hot-Spots in Südtirol aus. Dort kann ein Bettenstopp sinnvoll sein. Aber im Vinschgau?
Arno Kompatscher: Der Bettenstopp ist eine Gesamtbilanz. Diese ermöglicht, dass in gewissen Orten etwas gemacht werden kann. Deswegen haben wir ein Landesbettenkontingent und das werden wir sicher nicht nach Wolkenstein oder Corvara vergeben. Dieses Kontingent wird an Gebiete vergeben, die vernünftige Projekte aufweisen und eine kritische Masse noch benötigen. Der Bettenstopp hat ein Ausufern von AirBnB verhindert. Die Gemeinden haben nun effiziente Lenkungs- und Kontrollinstrumente in der Hand.
Vinschgerwind: Wie begegnen Sie dem Vorwurf, dass die Touristen fast gratis die öffentlichen Verkehrsmittel verwenden können, während die Einheimischen zahlen müssen?
Arno Kompatscher: (Schnauft durch) Das Gegenteil ist richtig. Wir haben eine Regelung, in der die Gäste mitzahlen, auch wenn sie nicht die öffentlichen Verkehrsmittel verwenden. Derzeit werden 55 Cent pro Nächtigung gezahlt und die sollen in den nächsten Jahren sukzessive auf 60 dann auf 65 Cent usw. steigen. Damit bezahlen die Gäste durchschnittlich mehr pro effektiv gefahrenem Kilometer als die Einheimischen.

Interview: Erwin Bernhart
Fotos: Angelika Ploner

Dienstag, 28 Mai 2024 09:58

Verwaltungsgerichtliches Lehrstück

Trafoi - Das Verwaltungsgericht Bozen hat in der Causa Lawinenschutz in Trafoi mit großem Bedacht unmissverständlich entschieden: Der Rekurs und die damit verbundenen Anfechtungsgründe gegen viele Akten von Seiten der Rekurssteller Hotel Madatsch KG der Angerer Manuela & Co., Bernhart Mazagg und Udo Ortler wird in Bausch und Bogen abgewiesen.
Die Rekurssteller hatten sich gegen die bereits von allen Seiten genehmigte und bereits finanziell vorgemerkte Lawinenverbauung der „Steintallawine“ zu wehren versucht. Wie aus der Gerichtsakten hervorgeht vor allem gegen die zeitweilige Besetzung und gegen die Auferlegung von Dienstbarkeit von eigenen Grundstücken. Dann haben die Rekurssteller die Zweckmäßigkeit und gar die „Objaktivität“ der Lawinenverbauung an sich in Frage zu stellen versucht.
Das Verwaltungsgericht hat sich jedem einzelnen Einwand akribisch gewidmet und festgestellt, dass von Seiten der Landesämter keine Fehler gemacht worden seien. Dass die Gemeinnützigkeit der Lawinenverbauung aus den Akten ersichtlich sei, dass die zeitweilige Besetzung des Grundes und auch die Auferlegung von Dienstbarkeiten gesetzlich gedeckt und die Verfahren transparent und gesetzeskonform duchgeführt worden seien.
Die betroffenen Landesämter bis hin zur Landesregierung standen dabei in ihrer Vorgangsweise unter dem Prüfstand des Verwaltungsgerichtes. Die Vorgangsweise, die Akten, die Begründungen haben keine offensichtlichen Mängel aufzuweisen.
Das Verwaltungsgericht wies auch jene Anfechtungen zurück, die sich auf die Technik der Lawinenverbauung bezogen haben. So haben die Rekurssteller mittels eines Gutachtens von Prof. Höller glaubhaft machen wollen, dass die Lawine in Richtung Wohnhaus Madatsch ausbrechen würde. „Ein solches Szenario ist nicht anzunehmen und im Vergleich zur heutigen Ausgangssituation am Schuttkegel auf jeden Fall als weniger gefahrenrelevant zu klassifizieren. Eine Erhöhung der Gefahrensituation für das Wohnhaus Madatsch durch Errichtung der Schutzbauwerke ist damit nicht nachvollziehbar“, zitiert das Verwaltungsgericht ein Schreiben des zuständigen Landesrates.
Einmal scheint dem Verwaltungsgericht ob der Anklagepunkte die Hutschnur gerissen zu sein. Denn der Urteilsverfasser sah sich genötigt. folgendes festzuhalten: „Schließlich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Technikern der Agentur und jenen des Amtes für Geologie und Baustoffprüfung um ausgewiesene Experten handelt, die alle auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Lawinenverbauung auf dem Landesgebiet von Südtirol zurückgreifen können.“ Übersetzt heißt das: Unsere Techniker sind doch keine Deppen. (eb)


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/user.php on line 260

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.