Zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember dankt Kinder- und Jugendanwältin Höller allen freiwilligen Vormunden von nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen und startet gleichzeitig einen Anruf: Es ist nun möglich, sich für den neuen Ausbildungskurs anzumelden.
Als nicht begleitete ausländische Minderjährige gelten in Italien jene Minderjährige ohne italienische Staatsbürgerschaft oder ohne Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates, welche sich ohne Erziehungsverantwortliche im italienischen Staatsgebiet aufhalten. Neben dem Recht auf würdevolle Aufnahmebedingungen, auf Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und den Besuch der Schule, haben sie das Recht von einem Vormund unterstützt zu werden, der sie gesetzlich vertritt. Die Vormunde setzen sich auch für die Anerkennung ihrer Rechte ein, überwachen die Bedingungen der Aufnahme und der Unterbringung, die Sicherheit und den Schutz, sowie die Erziehungs-, Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen. Sie begleiten die Minderjährigen bürokratisch, werden aber auch eine Bezugsperson für sie.
Mit dem Staatsgesetz Nr. 47 vom 7. April 2017 wurden die Kinder- und Jugendanwaltschaften der Regionen und autonomen Provinzen Bozen und Trient damit beauftragt, freiwillige Vormundeauszubilden. In der Vergangenheit fand die Ausbildung in Südtirol großen Anklang, im Jahr 2023 haben sich 20 Personen als Freiwillige gemeldet. „Das freut uns besonders, denn der Bedarf ist groß. Auf dem Staatsgebiet befinden sich mit Stand Oktober 2024 immerhin fast 20.000 unbegleitete ausländische Minderjährige“, erklärt Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller.
„Ich möchte daher allen Freiwilligen meinen Dank für die wertvolle Unterstützung, für die Zeit und die Mühen der vergangenen Monate und Jahre aussprechen. Wir alle profitieren von der Arbeit und dem Engagement der Ehrenamtlichen. Außerdem möchte ich auch die unermüdliche Energie, den Einsatz und die Kompetenzen der Freiwilligen anerkennen“, betont Höller. Öffentlich danken möchte die Kinder- und Jugendanwältin unter anderem Melanie Gröpl, Stefano Peroni, Kornelia Authier, Norbert Mayr, Floriano Franceschini, Samir Ben Haj Hassen, Elisabeth Mair, Manuela Battiston, Simonetta Lucchi, Giancarlo Boggio, Isabella Telch, Catia Guerrera, Massimo Vidoni, Monika Frenes und Marco Timperio. Die Genannten sind derzeit freiwillige Vormunde und im Verzeichnis beim Jugendgericht Bozen eingetragen.
Der nächste Grundkurs findet am Freitag, 17. Januar 2025, von 9 bis 16 Uhr in Bozen statt. Zur Anmeldung genügt es, eine Kopie des Identitätsausweises und einen Lebenslauf an die Kinder- und Jugendanwaltschaft zu schicken. Weitere Informationen erhalten alle Interessierten bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft, telefonisch unter 0471/946050 oder per E-Mail an info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org.
KIJA