Am vergangenen Wochenende hat das Schweizer Stimmvolk den Beschluss des Bundesrates (Bundesregierung) und mitgetragen vom Nationalrat (Bundesparlament) zum Ausbau des Autobahnnetzes bei einer Stimmbeteiligung von 45 %, in einem Referendum mit 52,7 % zurückgewiesen. Damit werden 5 Mrd. CHF zur Förderung sanfter Mobilität frei.
Erstaunlich ist das Ergebnis vor allem, weil die finanziellen Mittel für die Informations- und Werbemöglichkeit der zwei Positionen sehr ungleich zugunsten einer Annahme des Beschlusses verteilt waren.
Demgegenüber wird dem Südtiroler Stimmvolk von der Landesregierung immer noch das ihm vom Autonomiestatut seit 2001 zugesprochene Stimmrecht vorenthalten.
Wenn die Südtiroler Bevölkerung dieses Recht tatsächlich ausüben könnte, dann stünden Volksabstimmungen in Sexten (Ausbau Skikarussell Helm), Innichen (Bahnüberführung), Olang (Kreuzung Antholzer Tal), Gröden (Cunfin-Böden), Kaltern (Speicherbecken), Ulten (Pumpspeicherwerk), Naturns (Tiefgarage im Dorfzentrum) an.
Nicht nur auf Gemeindeebene werden Volksabstimmungen verhindert, sondern auch auf Landesebene sind von der Kommission der Landesregierung fünf Volksinitiativen abgewiesen und zwei Volksbegehren mit einer Verschärfung der Regeln verunmöglicht worden. In Südtirol kann dieses Recht nicht mehr ausgeübt werden, weil die regierende Mehrheit alle Volksabstimmungen, die zwischen 2009 und 2015 stattfinden konnten, verloren hat und wohl aufgrund dieser Erfahrung weitere von oben verhindert.