Landesgesetz Raum und Landschaft: Landesregierung genehmigt Änderungen

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf "Änderungen des Landesgesetzes Raum und Landschaft" genehmigt: Im Zuge der Anwendung des Gesetzes hat sich gezeigt, dass Nachbesserungen nötig sind. (Foto: LPA/Peter Daldos) Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf "Änderungen des Landesgesetzes Raum und Landschaft" genehmigt: Im Zuge der Anwendung des Gesetzes hat sich gezeigt, dass Nachbesserungen nötig sind. (Foto: LPA/Peter Daldos)

Um die Anwendung des Landesgesetzes Raum und Landschaft zu verbessern, hat die Landesregierung heute dem Gesetzesentwurf mit den nötigen Änderungen zugestimmt.

Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen Sitzung (14. März) mit dem Landesgesetzentwurf "Änderungen des Landesgesetzes Raum und Landschaft" befasst und diesen auf Vorschlag der zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer genehmigt.

"Im Zuge der Anwendung des Landesgesetzes Raum und Landschaft hat sich gezeigt, dass Verbesserungen für eine einfachere Umsetzung des Gesetzes erforderlich sind", erklärt dazu Landesrätin Hochgruber Kuenzer. "Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Technikern und Technikerinnen klare Formulierungen im Baurecht geben. Diese wurden immer wieder gefordert. Neu ist auch, dass mehrere Anpassungen im Bereich Wohnbau vorgenommen wurden, um Wohnraum für Einheimische zu sichern."

Mit den heute genehmigten Änderungen werden die urbanistischen Voraussetzungen geschaffen, um "Wohnungen mit Preisbindung" zu ermöglichen. "Diese sind als Alternative und gleichwertig zum geförderten Wohnbau zu sehen", so Hochgruber Kuenzer. Für Flächen bis zu 1000 Quadratmeter gibt es eine Sonderregelung, die einen finanziellen Abgleich in Höhe von 30 Prozent des Mehrwertes vorsieht.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die "Bindung für Ansässige", wo klare Kriterien in der Zuweisung eingeführt werden. Bei Besitz von mehreren Wohnungen gibt es die Möglichkeit der Wahl der Wohnung.

Zudem erfolgt eine Vielzahl technischer Anpassungen, beispielsweise um materielle Fehler in der Zuständigkeit der Gemeinden beheben zu können.

mpi

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