Landesregierung regelt die Handhabung der Abwesenheiten in Kleinkindbetreuungseinrichtungen eindeutiger und räumt den Familien und Trägergenossenschaften mehr Handlungsspielraum ein.
Mit ihrem heutigen Beschluss hat die Landesregierung die Urlaubs- und Krankheitsregelung in Einrichtungen der Kleinkindbetreuungeindeutiger geregelt. Wurden bisher drei Wochen, in denen das Kleinkind wegen Urlaubs abwesend ist, nicht in Rechnung gestellt, so sind dies nun vier Wochen. Hinzu kommen jene Zeiten, an denen die Einrichtung geschlossen hat oder die Tagesmutter selbst im Urlaub ist.
Familienlanderätin Waltraud Deeg sagt: "Qualität bedeutet immer auch Planungssicherheit. Gleichzeitig wollen wir dem Wunsch nachkommen, einen möglichst flexiblen Dienst anzubieten." Das Land hatte daher sowohl mit Elternvertretern, aber auch mit den Trägerkörperschaften intensiv diskutiert. "Wir sind schließlich zu einem Ergebnis gekommen, das auch die Zustimmung der Gemeinden erhalten hat", berichtet Deeg. Zudem wird es den Vertragsparteien freigestellt, den Urlaubszeitraum in gegenseitiger Abstimmung zu verlängern und festzulegen, welchen Kostenanteil die Nutzerfamilie übernimmt. "Wichtig ist, dass Familie und Tagesmutter bzw. Kita in regem Austausch miteinander sind, um eventuelle Unstimmigkeiten frühzeitig auszuräumen", unterstreicht Deeg.
Neuerungen auch bei Abwesenheit wegen Krankheit
Auch im Hinblick auf die Abwesenheit im Krankheitsfalle gibt es Neuerungen: Wenn ein Kind, das eine Tagesmutter oder eine Kitabesucht, erkrankt, müssen seine Eltern dies der Einrichtung unmittelbar mitteilen. Sobald das Kind wieder gesund ist, muss eine ärztliche Krankheitsbescheinigung, jedoch ohne Angabe des Krankheitsgrundes übermittelt werden. "Das Ziel muss sein, gemeinsam mit den Kinderärzten eine kostenlose Ausstellung dieses Attests zu erreichen", sagt Landesrätin Deeg. Bereits gelungen sei es, eine Sonderregelung einzuführen, die für längere krankheitsbedingte Absenzen gelten sollen: Ist ein Kind mehr als vier Wochen krank, kann die Familie vom Vertrag mit der Trägerkörperschaft zurücktreten. Sobald das Kind wieder gesund ist und wieder die Kita oder die Tagesmutter besuchen kann, wird der Familie ein Vorrang bei der Wiederaufnahme in den Dienst eingeräumt.
"Kitas und Tagesmütter sind wertvolle Dienste, mit denen wir zahlreiche Familien alltäglich bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen. Darum ist es uns wichtig, die bestehenden Regeln immer wieder an den Bedürfnissen der Familien, aber auch an jenen der Trägergenossenschaften auszurichten", sagt Landesrätin Deeg. Im Jahr 2018 haben die Tagesmütter insgesamt 1845 Kinder betreut. 2179 Kleinkinder haben eine der 87 Kindertagesstätten besucht.
ck