In welchen Fällen Wirtschaftsförderungen des Landes und des Staates kombinierbar sind, hat die Landesregierung in ihrer jüngsten Sitzung festgelegt.
Mit der Kumulierbarkeit staatlicher Begünstigungen mit Landesförderungen im Bereich Wirtschaft hat sich die Landesregierung am Dienstag (30. April) befasst. Dabei hat sie festgehalten, dass die Maßnahmen des Landes zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft, die Landesförderungen für den Erwerb von Gewerbebauland sowie der Rotationsfonds zur Wirtschaftsförderung mit den allgemeinen Steuervergünstigungen für Unternehmen sowie mit den Garantiefonds für Unternehmen kombiniert werden können.
"Nicht selektive Steuervergünstigungen zugunsten aller Unternehmen gelten nicht als Staatsbeihilfen, weshalb sie mit Landesförderungen kumulierbar sind", erklärt Landesrat Philipp Achammer, der die Beschlussvorlage eingebracht hat. Für die Unternehmen sei das von großer Bedeutung: "Wenn die Betriebe in der Lage sind, sämtliche Begünstigungen auf Staats- und Landesebene optimal auszuschöpfen, steigt auch ihre Wettbewerbsfähigkeit", ist der Landesrat überzeugt.
Kombinierbar mit den Förderungen für die gewerbliche Wirtschaft sind auch die staatlichen Förderungen für den Ankauf von emissionsarmen Fahrzeugen.
Die Kumulierbarkeit gilt für alle Anträge, die in der Landesabteilung Wirtschaft und im Funktionsbereich Tourismus zur Bearbeitung aufliegen. Den Begünstigten obliegt es, die nötigen Unterlagen zur Aufrechnung der verschiedenen Zuwendungen zur Verfügung zu stellen.
mpi