Auf Initiative von Herbert Dorfmann prüft die Europäische Kommission die Rechtmäßigkeit des italienischen Gesetzes, das italienischen Staatsbürgern das Fahren von PKW mit ausländischen Kennzeichen untersagt. Das neue Gesetz hat schon hohe Strafen verursacht.
Seit 4. Dezember 2018 dürfen Menschen, die ihren Wohnsitz seit mehr als 60 Tagen in Italien haben, nicht mehr mit einem Fahrzeug mit ausländischer Kenntafel unterwegs sein. Herbert Dorfmann hat dazu bei der Europäischen Kommission eine Anfrage eingereicht. Er wollte wissen, ob das neue Gesetz die Niederlassungsfreiheit in Europa einschränken könne. Basierend auf der Niederlassungs- und Personenfreizügigkeit würden viele Menschen – vor allem aus den Grenzregionen – in einem anderen EU-Mitgliedsstaat arbeiten oder studieren und dort auch ein Fahrzeug erwerben. Herbert Dorfmann wollte in Erfahrung bringen, ob diese Gesetzesänderung in Italien mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sei und was die Europäische Kommission zu tun gedenke, falls es sich um eine Diskriminierung handle.
Jetzt hat Wirtschafts- und Währungskommissar Pierre Moscovici reagiert und mitgeteilt, dass die Kommission den Sachverhalt eingehend prüfen werde und gegen Italien eventuell ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten werde, sollte das neue Gesetz nicht mit Unionsrecht vereinbar sein. „Das ist ein wichtiger Schritt nach vorne. Das Dekret ist offensichtlich schlecht gemacht und ich hoffe, dass die EU nun den Druck auf Italien erhöht, die notwendigen Verbesserungen sofort durchzuführen“, erklärt Herbert Dorfmann.