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Mit dem italienischen Staatsgesetz vom 22. Dezember 2017 ist die Modalität der Patientenverfügung neu geregelt worden. Diese schafft die Möglichkeit in gesunden Tagen zu entscheiden, was mit mir geschehen soll, wenn ich mich im lebensbedrohlichen Zustand im Sterbeprozess befinde und nicht mehr selbst sagen kann, welche Behandlung ich möchte.

von Magdalena Dietl Sapelza

Die 83-jährige Frau S. erleidet 2007 einen Schlaganfall, wird reanimiert und im Krankenhaus an der Herz-Lungenmaschine angeschlossen. Ärzte retten ihr Leben. Die Angehörigen von Frau S. sind zwei Nichten und drei Neffen. Diese stehen kurz darauf vor der Frage, soll der Tante eine PEC-Sonde zur künstlichen Ernährung gesetzt werden oder nicht. Weil ein Neffe, der sich eigentlich nie um die alte Tante gekümmert hat, auf den Eingriff besteht, fällt die Entscheidung für die künstliche Ernährung. Die alte Dame kommt ins Altenheim, wird dort sorgsam gepflegt, kann aber nicht mehr sprechen, kaum mehr reagieren. Sie muss alles über sich ergehen lassen und schaut ihre Betreuerinnen nur noch mit fragenden Augen an. Ganze neun Jahre lebt Frau S. in bedauernwertem Zustand, ist zwar gut genährt aber mehr tot als lebendig. Nach neun Jahren kann sie endlich sterben.
Frau S. hat in gesunden Tagen nie darüber gesprochen, wie sie es in besagtem Zustand haben möchte. Sie hat auch keine Patientenverfügung verfasst, die ihr das lange Leiden erspart hätte.

Patientenverfügung – Was ist das?

Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, die Wünsche im Hinblick auf lebensbedrohliche Situationen und auf das eigene Sterben schriftlich zu bestimmen. Man kann also verlangen, dass nichts mehr gemacht wird, wenn keine Besserung zu erwarten ist und sich gegen eine Verlängerung des Sterbeprozesses wehren. Mit der Patientenverfügung hat man das Recht, Einfluss auf die medizinischen Behandlungen zu nehmen, auch wenn man nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu äußern. Für Angehörige, Ärztinnen, Ärzte, Pflegende stellt es eine große Erleichterung dar, wenn sie wissen, wie weit die Lebenserhaltungsmöglichkeiten nach dem Willen der/des Betroffenen ausgeschöpft werden sollen. Denn Ärztinnen und Ärzte sind grundsätzlich verpflichtet, Leben zu erhalten.
Die Patientenverfügung ist eine Art biologisches Testament, das es im Ernstfall anzunehmen gilt. Deshalb sollte man sich ernsthaft mit der Thematik beschäftigen - auch in Gesprächen mit den Angehörigen.
Ein wichtiger Ansprechpartner ist der Hausarzt, weil er die Patientin/den Patienten am besten kennt. Hausärzte sind zwar nicht verpflichtet beim Verfassen der Patientenverfügung zu helfen, sie werden ihren Patientinnen und Patienten aber in den meisten Fällen informierend und beratend zur Seite stehen. Der Hausarzt muss in jedem Fall die Zurechnungsfähigkeit der Verfasserin/des Verfassers einer Patientenverfügung bescheinigen.

In gesunden Tagen entscheiden

Das Verfassen einer Patientenverfügung ist freiwillig und bewirkt, dass sich Menschen mit dem eigenen Sterbeprozess, mit der Endlichkeit allen Lebens, mit Palliativ-Behandlungen auseinander setzen. Es stellen sich die Fragen: Will ich in einer lebensbedrohlichen Situation, bei unheilbarer Krankheit, im Wachkoma, im hohen Alter eine Magensonde zur künstlichen Ernährung gesetzt bekommen? Will ich von einer Herzlungenmaschine beatmet werden? Will ich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit noch operiert werden oder lasse ich dem natürlichen Sterben seinen Lauf. Will ich als Alzheimer-Patientin/Patient, bei der/dem nur noch eine künstliche Ernährung möglich ist, dass mir eine Sonde gesetzt wird? Will ich, dass mir am Lebensende Flüssigkeit und Nahrung zugeführt werden? Möchte ich bei Hirnschäden oder bei Wachkoma, dass alles getan wird, um mein Leben zu verlängern? Will ich meine Organe für eine Transplantation spenden oder nicht? Denn auch das kann ich mit einem klaren Ja oder Nein in der Patientenverfügung bestimmen. Der in der Patientenverfügung erklärte Wille muss respektiert werden. Der Entscheidungsdruck entfällt. Hilfreich ist, wenn im Vorfeld in der Familie über das Thema Krankheit und Sterben gesprochen wird. Die Erste Hilfe ist jedoch in lebensbedrohenden Situationen immer gesichert, so bei Unfall, Herzinfarkt, Schlaganfall und dergleichen. Die Patientenverfügung kommt erst dann zum Tragen, wenn sich die Patientin/der Patient nicht mehr erholt und sich nicht mehr verständigen kann. Ansonsten zählt ausschließlich, das, was sie/er bei klarem Verstand äußert. Das Gesetz sieht vor, dass auch eine Vertrauensperson ernannt werden kann, die die Patientin/den Patienten bei Ärztinnen, Ärzten und Krankenhauspersonal vertritt. Dabei stellt sich die Frage: Wem ist es zuzutrauen ihren Willen zu verdeutlichen, auch gegen Widerstand?

Wie verfasse ich die Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung kann frei formuliert werden oder mit Hilfe eines Formulars. Das Resort für Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit in der Autonomen Provinz Bozen hat zusammen mit der Landesethikkommission eine Broschüre zum Thema Patientenverfügung veröffentlicht und auch ein Formular erarbeitet. Denn es hat sich als Vorteil erwiesen, wenn die Verfügung einheitlich gestaltet ist und medizinisch korrekte Festlegungen enthält. Grundsätzlich können Patientenverfügungen unterschiedliche Formen haben:
a) öffentliche Urkunde oder beglaubigte Urkunde, beim Notar hinterlegt;
b) Privaturkunde, welche die Erklärenden beim Standesamt ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben.

Die Patientenverfügung mit Datum und handschriftlicher Unterschrift muss in jedem Fall beglaubigt sein. Es ist ratsam, Kopien bei Familienangehörigen oder bei der Vertrauensperson zu deponieren, um sicher zu gehen, dass die Verfügung gegebenenfalls auch auffindbar ist. Derzeit fehlt noch die Einrichtung eines telematischen Dienstes für Krankengeschichten. Es ist geplant, im Zusammenhang mit einer elektronischen Gesundheitsakte technische Vorkehrungen zu treffen, um die Daten der beim staatlichen Gesundheitsdienst Gemeldeten zu verwalten.

 

INFOS:
Die Broschüre und Formulare zur Patientenverfügung liegen in Arztpraxen, Sprengelsitzen, Stützpunkten der Sanitätseinheiten, Altenheimen und dergleichen auf. Sie können bei der Landesethikkommission angefordert oder im Internet herunter geladen werden.
http://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/publikationen.asp

 

Angehörige können nicht entscheiden

Vinschgerwind: Ein 88-jähriger Patient ohne Patientenverfügung hat einen Schlaganfall erlitten, wird reanimiert, an lebenserhaltenden Geräten angeschlossen, liegt im Koma. Was müssen Ärzte alles tun, um dieses Leben zu erhalten?
s7 8408Hartmann Aichner: Hier stellt sich zunächst die Frage ob es sich um ein reversibles oder ein irreversibles Koma handelt. Handelt es sich um ein irreversibles Koma und der Betreffende hat keine Patientenverfügung verfasst, sind zunächst Familienangehörige, Bezugspersonen, Hausarzt usw. zu befragen, um den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu eruieren. Das heißt, man versucht die Lebenseinstellung, die Werthaltungen und Vorstellungen des Erkrankten zu erfahren. Wichtig dabei ist, dass die Angehörigen zwar in eine Entscheidungsfindung einbezogen werden, aber sie können letztendlich nicht entscheiden was definitiv zu geschehen hat. Ob lebensverlängernde Maßnahmen fortgeführt werden oder nicht, bleibt letztlich auch nicht in der Verantwortung der Ärzte, sondern des Gerichtes. Eine solche Entscheidung muss mit den Familienangehörigen (falls vorhanden) bzw. mit einem gerichtlich bestellten Vormund besprochen werden und sollte einvernehmlich erfolgen.

Vinschgerwind: Was geschieht wenn, der mutmaßliche Wille der Patientin/des Patienten nicht ermittelt werden kann?
Aichner: Sollte dieser nicht eruierbar sein, weil keine Bezugspersonen vorhanden oder Diskrepanzen in den Aussagen von Bezugspersonen bestehen, dann muss nach dem „objektiven Wohl“ des Patienten entschieden werden, das heißt: es erfolgt eine sorgfältige Nutzen-Risiko Abwägung im Interesse des Patienten. Dabei sind therapeutischer Übereifer und medizinische Maßnahmen, die dem Patienten keinen Nutzen mehr bringen, aus ethischen Gründen zu unterlassen. Jede Entscheidung auf Verzicht von lebensverlängernden Maßnahmen sollte von einer klinisch–ethischen Beratung begleitet sein, muss natürlich peinlichst genau dokumentiert werden und muss, nach einem Urteil des Kassationsgerichtes von 2007 auf Ersuchen eines vertretenden Vormundes von einem Richter/ einer Richterin abgesegnet sein.

Vinschgerwind:  Wann wird beispielsweise eine PEG-Sonde zur künstlichen Ernährung gelegt?
Aichner: PEG-Sonden werden bei Verengungen im Bereich der Speiseröhre zum Beispiel, durch Tumore, bei bestimmten neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen mit Schluckstörungen bzw. anhaltender Nahrungsverweigerung und bei Komapatienten gelegt, um eine noch einigermaßen adäquate Ernährung zu gewährleisten. Nach dem neuen Gesetz zur Patientenverfügung können Menschen diese Art der Ernährung ganz klar ablehnen.

Vinschgerwind: Sind Ärzte bei fehlender Patientenverfügung verpflichtet, alle Register der modernen Medizin zu ziehen, unabhängig davon, ob es Sinn macht oder nicht, auch wenn ihnen bewusst ist, dass nicht nur das Leben, sondern auch das Leiden verlängert wird?
Aichner: Grundsätzlich sind Ärzte zwar nicht verpflichtet, in aussichtslosen Situationen und bei fehlender Patientenverfügung, bzw. Nicht-Eruierbarkeit des mutmaßlichen Patientenwillens alle „medizinischen Register“ zu ziehen, falls diese keinen Nutzen für den Patienten mehr bringen. Aber solche Entscheidungen sind zum einen sehr subjektiv (was ist Nutzen?) und zum anderen rechtlich leicht anfechtbar, sodass in der Praxis lebens- und leidensverlängernde Maßnahmen oft über Jahre bis Jahrzehnte durchgeführt werden, genau so lange, bis ein Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Es ist also hilfreich, wenn man in gesunden Tagen mit der Patientenverfügung bestimmt, was gegebenfalls zu geschehen hat.
Interview: Magdalena Dietl Sapelza

Aus dem Gerichtssaal - Dieser leicht abgewandelte Text eines Schlagers aus den 90-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts könnte das Verhältnis beschreiben, das in den vergangenen 15 Jahren zwischen den Protagonisten des Marmorabbaus im Tale, der Lasa Marmo und dem Betreiber des Göflaner Wantlbruchs, geherrscht hat. Die beiden mochten sich ungefähr so wie der Teufel das Weihwasser. Zum Teil war der Grund für die Unverträglichkeit in einem Verdrängungsbestreben zu suchen, wollte doch die Lasa Marmo einen Konkurrenten vom Marmormarkt fernhalten, den sie bis 2006 praktisch dominiert hatte, auch weil beide Brüche sich in einer, in Laaser Hand befunden hatten. Einen weiteren Zankapfel bildeten die unterschiedlichen Auflagen des Landes bzw. des Nationalparks für den Abtransport des „Weißen Goldes“. Während es den Laasern zur Pflicht gemacht wurde, diesen über die Schrägbahn zu bewerkstelligen, erlaubte man den Göflanern dazu als Transportmittel den Lkw. Also ein Wettbewerbsnachteil für die Laaser, die wohl oder übel gezwungen waren, in eine früher als Meisterwerk der Technik angesehene, inzwischen aber obsolet gewordene Transportstruktur zu investieren. Verständlich daher die ständigen „Querschüsse“ über die Gerichte mit dem Ziel, den Jahr um Jahr provisorisch verlängerten Abtransportgenehmigungen über die Forststraße endgültig den Garaus zu machen. Geradezu grotesk und schon zur Posse degenierte der Streit im Sommer 2013, als der damalige Landeshauptmann Durnwalder ein absolutes Lkw-Fahrverbot auf der Forststraße verhängte und die Forstbeamten mit der Umsetzung seiner Anordnung beauftragte. Die Göflaner entwickelten im Übrigen, auch weil sie auf die Schützenhilfe der Gemeinde Schlanders zählen konnten, sehr viel schöpferische Phantasie beim Aushecken immer neuer Ideen, um in den Genuss eines gesicherten Transportweges zu gelangen: zuerst den Versuch einer Enteignung des Abschnittes der Straße, der den Grund des Tafratzhofes tangierte, anschließend die missglückte Umwandlung der Forst – in eine Gemeindestraße. Und nachher reihte sich ein Provisorium ans andere, mit dem Ergebnis, dass inzwischen nichts sicherer mehr ist als ein Provisorium! Aus unserer Sicht scheint für alle Beteiligten der Zeitpunkt gekommen, Streitäxte und Kriegsbeile endlich zu begraben und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Der „Zauberstab“ dafür liegt allerdings beim Land. Kompatscher & Co. müssen für alle Beteiligten „Waffengleichheit“ in der Weise schaffen, dass beiden der Abtransport mittels Lkw gestattet wird. Die Schrägbahn könnte als technisches Museumsstück erhalten bleiben und für touristische Zwecke sowie als Teilstück eines „Marmorpfades“ genutzt werden. Eine solche Lösung wäre gut für Göflan und Laas, und die wünscht sich auch

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it

Dienstag, 26 November 2019 16:01

Team K

Schluderns - Mit Paul Köllensperger und Peter Faistnauer hat der Team K-Koordinator für den Vinschgau, der ehemalige Schludernser BM Erwin Wegmann zwei Landtagsabgeordnete nach Schluderns geladen. Es wurde am 14. November eine Vorstellungsgespräch mit angeregter Diskussion.

von Erwin Bernhart

Respekt zollten die zwei Vertreter des Team K der SVP. Aber mittlerweile seien viele Strukturen verkrustet. Das Team K, kurz vor den Landtagswahlen gegründet, habe mit 6 Abgeordneten als größte Oppositionspratei frischen Wind in den Landtag gebracht. Nun werden die Gemeinderatswahlen angepeilt. Paul Köllensperger sprach von Netzwerkgedanken, von Kooperationen. „Politik ist das, wie wir leben wollen“, sagte Köllensperger. Bürgerlisten seien wichtig, als Politik von unten. Peter Faistnauer, der ehemealige BM von Freienfeld, hat als gestürzter BM eine glänzende Wiederwahl erlebt. „Die Leute wollen kompetente Leute in der Politik“, sagte Faistnauer und auf seine selbstgestellte Frage, wie man Streitereien in der Gemeinde beenden könne, gab Faistnauer die Zielrichtung des Team K vor: „Auf einer Gemeinschaftsliste können die Leute die besten Köpfe wählen.“ Er könne sagen, dass man keinen Nachteil befürchten müsse, wenn man nicht bei der SVP sei. Dem pflichtete auch Erwin Wegmann bei: „Geld bekommen die Gemeinden laut geltendem Gesetz, auch wenn jemand Bürgerlisten-BM ist.“
„Gemeinschaftslisten sind unser Ziel“, sekundierte Köllensperger. Da gebe es keinen Fraktionszwang, variable Opposition sei möglich, der Gemeindeausschuss müsse sich permanent Mehrheiten suchen. Allerdings wolle man sich nicht bei den Bürgerlisten aufdrängen. Und zur Landtagsarbeit sagte Köllensperger: „Landtag ist mühsam.“ Aber das Team K widme sich vier Hauptthemen: dem Gesundheitswesen, der Wirtschaft und der Umwelt, der Bildung und dem Sozialen und der Digitalisierung. Warum sich die Opposition im Landtag nicht zusammentue, eröffnete ein Zuhörer die Diskussion. Die gesamte Opposition seien 16 Abgeordnete und die Mehrheit habe 19, gab Köllensperger die Unterlegenheit und die Knochenarbeit zu verstehen. Beim Thema Flugplatz Bozen hoffe man auf den Staatsrat in Rom. Der Rekurs beim Verwaltungsgericht in Bozen sei dort nicht in „einer objektiven Situation“. Beim Thema Sicherheit habe man in Südtirol kaum Handhabe. Zum Thema Kaunertal nimmt das Team K die Position ein, dass eine Liftverbindung nicht gebaut werden sollte. Und zur Weißkugelhütte: Die alte Weißkugelhütte sei zu sanieren. Auf die Frage, welche konkreten organisatorischen Angebote das Team K möglichen Bürgerlisten anbietet, sagte Faisnauer, dass man Synergien unter den Bürgerlisten schaffen wolle. Wegmann sei der Ansprechparter im Vinschgau.

Vinschgau/Landeck/Unterengadin - Kürzlich traf der INTERREG-Rat-Terra Raetica in Spondinig zusammen, um über grenzüberschreitende Projektanträge im Dreiländereck Italien-Schweiz-Österreich zu beraten und abzustimmen. Knapp eine halbe Million Euro an Fördermittel aus dem INTERREG-Topf ITA-AUT 2014-2020 wurden dabei für sechs Projekte genehmigt. Mit dem Projekt „Klimawandel Terra Raetica“ soll eine Koordinationsstelle als Ansprechpartner für alle beteiligten Gemeinden eingerichtet werden, welche das Thema Klimawandelanpassung sichtbar macht. Projektepartner sind die Gemeinde Prutz und Schluderns.
Ein weiteres Projekt „Fahrgastinformation Terra Raetica“ beschäftigt sich mit einem einheitlichen Standard und Erscheinungsbild für die Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs im Dreiländereck. Dabei arbeiten die Bezirksgemeinschaft Vinschgau, der Verkehrsverbund Tirol und das Amt für Energie und Verkehr in Graubünden zusammen. „Nachhaltigkeit als Chance“ wird mit einem weiteren Projekt thematisiert. Ein gezieltes Beratungsangebot auf regionaler Ebene bietet dabei die Möglichkeit, Gemeinden auf den Weg zu nachhaltigen Strategien zu bringen und sie damit zukunftsfit zu machen. Projektpartner sind das Regionalmanagement Landeck und das Vinschger Energie Konsortium (VEK). Das bereits bewährte „Fahrplanheft Terra Raetica“ wird mit einer Grenzpendlerinformation erweitert, welche die neuen Verbindungen an den Tagesrandzeiten enthält. Projektpartner sind RegioL Landeck und die Gemeinde Taufers i.M. Mit einem grenzüberschreitenden Austausch des bereits vorhandenen Know-Hows bei „Natur-Erlebniswegen“ wird die Revitalisierung des desolaten Natur- und Tierlehrpfades beim Winklerbergsee in der Gemeinde Längenfeld umgesetzt. Ötztal Tourismus und die GWR in Spondinig sind die Projektpartner. Beim „Erfahrungsaustausch Landwirtschaft“ wird im kommenden Jahr das Thema Bewässerung in den Mittelpunkt gestellt. Die Landwirtschaftskammer Imst und die GWR sind dabei Projektpartner. (lu)

Montag, 25 November 2019 15:04

Aus der Sicht der Naturheilkunde

Was hat die Natur vorgesehen? Etwa Krankheit und Leid? Nein! Also was hat uns von der Natur entfernt? Unser Schutzmechanismus, das Unterbewusstsein nimmt alles Verdrängte und Erfahrene auf. Durch schmerzhafte Erinnerungen bilden sich wiederum unbewusste Glaubensgrundsätze, nach denen wir im Alltag handeln und dies kann sich höchst bedrückend auswirken. Bernadette Schwienbacher, Pranatherapeutin und Innerfitness®-Trainerin hält zwei Vorträge auch im Vinschgau: Am 10.12.2019 in Pfarrsaal von Naturns und am 11.12.2019 in der Tschenglsburg, jeweils ab 20.00 Uhr. Eintritt frei.

Montag, 25 November 2019 15:03

Innovativste Jungbauern ausgezeichnet

Burggrafenamt/Vinschgau - Die beiden Aldeiner Andreas Kalser und Josef Obkircher gewinnen den Innovationspreis „IM.PULS“ der Südtiroler Bauernjugend. Sandra Telser vom Tröghof in Laas sichert sich den zweiten Platz. Platz drei geht an Lukas Unterhofer vom Valentinhof in Meran.
Die Südtiroler Bauernjugend ist begeistert: Findige Jungbäuerinnen und Jungbauern aus allen Landesteilen haben beim Innovationspreis IM.PULS mitgemacht. Nach einem harten Auswahlverfahren zeichnete die Bauernjugend auf der Agrialp die drei Gewinner aus: Andreas und Josef, die Jungs von „Kirnig Südtiroler Edelpilze“ können sich innovativste Jungbauern Südtirols nennen.
Feinschmecker ganzjährig mit frischen und biologischen Edelpilzen versorgen, das haben sich Andreas Kalser und Josef Obkircher am Hof im Thal in Aldein zur Aufgabe gemacht. Unter dem Namen „Kirnig Südtiroler Edelpilze“ züchten die beiden Jungbauern in einem umgebauten Stadel biologische Kräuterseitlinge und Shiitake-Pilze, die ganzjährig geerntet werden. Die frischen Edelpilze werden über Bio- und Feinkostläden vermarktet. Die beiden Jungbauern dürfen sich über Einkaufsgutscheine der Landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaft (LHG) im Wert von 3.000 Euro freuen.
Nicht weniger als 3.000 Südtirolerinnen und Südtiroler haben für ihr Lieblingsprojekt abgestimmt.

Hartes Auswahlverfahren der Kandidaten
Die Punkte der Jury sowie das Ergebnis des Online-Votings ergaben im Zusammenspiel die Platzierung der drei Finalisten. Keine leichte Aufgabe für die hochkarätige Jury, bestehend aus Astrid Weiss, Leiterin der Abteilung Innovation & Energie im Südtiroler Bauernbund, Klaus Gasser Direktor der Landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaft, Christian Gruber, Unternehmensberater und Landwirt, Markus Riedl, Stellvertretender Institutsleiter bei Fraunhofer Italia, Christian Fischer, Professor an der Freien Universität Bozen und Franz Schöpf, Direktor des Amtes für Innovation und Technologie.

Platz zwei sicherte sich Sandra Telser vom Tröghof in Laas
Über den zweiten Platz und damit Einkaufsgutscheine bei der LHG von 1.500 Euro jubelte Sandra Telser vom Tröghof in Laas. Die junge Tüftlerin entwickelte eine Maschine, welche den Rodungsvorgang von Obstbäumen vereint. Der Baum wird von der Maschine als Ganzes ausgerissen, die Erde abgeschüttelt und anschließend der Wurzelstock vollautomatisch abgeschnitten. Diese Innovation spart nicht nur Zeit und Mühe bei der Arbeit, sondern ist auch umweltfreundlicher und bringt eine größere Holzausbeute. Bald wird es nochmal spannend für Sandra, denn die Maschine kommt in die Produktion.

Montag, 25 November 2019 15:02

Industrie im Vinschgau erleben

Naturns bis Glurns/Open Day - Die Industriebetriebe im Vinschgau beschäftigen nicht nur viele Menschen, sondern sind auch spezialisierte Produktionsstätten und Dienstleister für den Weltmarkt, aber auch für unser Land und unser Tal. Damit Mittelschulabgänger im Vinschgau die Betriebe und die Vielfalt der Berufe kennen lernen, organisierte der Unternehmerverband im Bezirk Vinschgau zwei Tage der offenen Tür am 8. und 15. November in 10 Betrieben zwischen Naturns und Glurns. In Naturns konnte die Firma Schweizer (Geschäfte- und Ladeneinrichtungen) und die Firma Ivoclar (Produktpalette für Zahnärzte und Zahntechniker) besucht werden. In Latsch beteiligte sich die Firma Pedross (Sockelleisten), in Schlanders die Firma Josef Mair (Tiefbauunternehmen) und das IT-Unternehmen Systems, in Laas die Firma Hoppe, in Prad das Tiefbauunternehmen Hofer, die InterFama GmbH und Polyfaser (Hersteller von Schwimmbädern und Dampfbädern), sowie in Glurns das auf Rohrsanierung spezialisierte Unternehmen Moriggl. Viele Schüler und Schülerinnen, ihre Eltern, aber auch Lehrpersonen, haben sich für die Betriebserkundungen angemeldet. Betriebsinhaber, viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nahmen sich die Zeit, um den interessierten Schülern und Erwachsenen den Betrieb zu zeigen, die vielen Berufe vorzustellen und die Arbeitsabläufe zu erklären. Die Besucher wurden in kleinen Gruppen von 10 bis 12 Personen durch die Produktionshallen bzw. die Arbeitsstätten geführt. Klar gemacht wurde, dass Zusammenarbeit innerhalb des Betriebes und die Kooperation mit Kunden und Kooperationspartnern, aber auch eine ständige Fortbildung für den Erfolg des Unternehmens wichtig sind. Sichtbar wurde das breite Spektrum der Berufe. Neben Tischlern, Schlossern, Elektrikern und Maurern, sind auch Grafiker, Programmierer, Stapelfahrer, Konstrukteure, Ingenieure, Buchhalter und viele andere Berufe zu finden. Da die Betriebe großräumig tätig sind und mehrere Niederlassungen haben, sind Sprachkenntnisse sehr wichtig. Aber auch technische und kaufmännische Kenntnisse sind gefragt, genauso wie handwerkliche Fähigkeiten. (hzg)

Dienstag, 26 November 2019 15:00

Impressionen Gianni Bodini

Marienberg. In Zeiten, in denen immer mehr Populismus, Faschismus und für mich Rheumatismus zunehmen, ist es vielleicht gut sich gelegentlich zu entspannen, „zrugg zu lehnen“ und nachzudenken.
Foto und Text: Gianni Bodini - www.fotobybodini.it

Montag, 25 November 2019 14:57

Leserbriefe Ausgabe 24-19

RA Peter Tappeiner verlässt mit seinem Bericht das juridische Feld und bringt seine persönliche Meinung zum Ausdruck. Dazu erlaube ich mir zwei Punkte anzumerken: Tappeiner hat Recht, wenn er die Verwendung heimischer Lebensmittel in der Gastronomie anmahnt. Das wird nur funktionieren, wenn der Kunde das wünscht. Dafür muss der Kunde jedoch wissen, was er auf seinem Teller hat. Darum muss die Speisekarte transparent sein und die Herkunft der wichtigsten Zutaten enthalten. Da gäbe es noch einiges zu tun. Zum Zweiten über das geforderte Verbot der Hagelnetze und der Betonsäulen zum Nutzen der heimischen Fremdenverkehrswirtschaft: ist es jetzt schon so weit, dass sich die Landwirtschaft allen und jedem unterordnen muss? Ist die landwirtschaftliche Produktion und damit unser Essen so wenig wert, dass jeder andere darüber bestimmen können, was und wie angebaut werden darf? Und zum Schluss: ich bin stolz auf unsere Demokratie. Was aber unterscheidet im Kern einen Demokratie von einer Autokratie, zB. so wie in der Türkei? Es ist nicht die direkte Demokratie, sondern die Gewaltenteilung: Verwaltung, Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit arbeiten unabhängig und garantieren damit unsere persönlichen Freiheiten. Das ist der Kern unserer Demokratie.
Siegfried Rinner,
Direktor des SBB

Positive Überraschung
In den vergangenen Jahren fanden sich im Vinschger Wind immer wieder Artikel, die den Malser Weg unterschwellig oder auch offen angegriffen haben. Das machte einen sehr seltsamen Wind in einer ansonsten sich unvoreingenommen gebenden Zeitschrift. Wir waren als Familie mehrmals knapp dran, die Zusendung zu verweigern.
Nun fand sich in der Nummer eine Stellungnahme des Rechtsanwaltes Peter Tappeiner, die in einer treffenden Sprechweise wesentliche Argumente für die Rechtmäßigkeit des Ansinnens der Malser präsentierte: ein durchjudizierter Präzedenzfall, eine besondere landschaftliche, klimatische und ökonomische Situation und eben jene Sorgfaltspflicht auf Gemeindeebene, die eigentlich Landesrat Schuler in seiner vorhergehenden Position aus der Taufe gehoben hatte.
Wenn jetzt auf diesen Weg wie zu Andreas Hofers Zeiten Steine heruntergelassen werden, dann dient es ganz sicher nicht dem Land, nicht der Landschaft und nicht dem Wohl der Bevölkerung. Kurzsichtige ökonomische Interessen an Obstplantagen werden da von der Politik und von einer ihr offenbar willfährigen Justiz geschützt. Viele Bürger sehen dies mit einer gewissen Traurigkeit und mit Resignation: So ist es eben und man kann nichts machen. Die Malser haben trotzdem etwas getan und ihre Aussichten sind gut. Es sind junge Leute da, die kraftvoll eine neue Form von Ökonomie und aufmerksamer Umsicht anstreben, dabei das Besondere des Obervinschgaus bewahren wollen. Das ist entscheidend. Und wer dem Raisonnement des Rechtsanwaltes folgt, kann zudem mit guten Gründen auf Rom hoffen.
Josef Perger, ETH Zürich/Müstair/Prad

Auf einem Auge blind…
Natur- und Umweltschutz ist heutzutage ein wichtiges und heikles Thema. Viele Vereine und Parteien setzen sich korrekterweise dafür ein. Die südtiroler Umweltschutzverbände und der AVS haben sich genau diesem Natur- und Umweltschutz verschrieben, und zeigen dies momentan deutlich, in dem sie sich vehement gegen die geplante Skiverbindung Langtaufers-Kaunertal stellen.
Vielen Bewohnern des Vinschger Oberlandes brennt allerdings schon seit einiger Zeit eine nicht unwichtige Frage auf den Lippen. „Sind diese Verbände auf einem Auge blind?“ Dies würde einiges erklären, vor allem, wenn es sich bei dem besagten blinden Auge um das Linke handelt. Überquert man die Malser Haide und fährt durch das malerische Dorf St. Valentin so sah man einen ganzen Sommer lang eine gewaltige Schneise auf der linken Seite. Wo sich früher ein schöner durchgehender Wald befand, Heimat vieler seltener Tierarten und Brutstätte des Auerhahns, befindet sich heute eine geschlagene Schneise. Ca. 30 Hektar Waldgrund, welcher einer Gondelbahn zwecks Skiverbindung Schöneben-Haideralm weichen musste. Ein groteskes Schauspiel, für jeden, der weiß, wie wichtig die Wälder und Bäume für unsere Natur sind.
Zurück also zu dem blinden linken Auge unserer Umweltschutzverbände. Trotz negativen Umweltgutachtens wurde diese Waldrodung und Trassengrabungen kommentarlos, ohne jeglichen Einwand von dem südtiroler Heimatpflegeverband, durchgeführt. Verdeckt man sein linkes Auge, so kann man diesen Eingriff in die Natur tatsächlich übersehen, man schafft es aber trotzdem noch, einen Blick nach rechts in das Langtauferertal zu werfen. Eine These, die eine passable, wenn auch unwahrscheinliche Erklärung für die Einseitigkeit des durchgeführten Naturschutzes vom südtiroler Heimatpflegeverband liefert. Andere Erklärungen für dieses Phänomen existieren, wären aber für den Otto-Normal-Bürger fast schon unaussprechlich, denn niemand würde es wagen, besagten Verbänden solche schlimmen Dinge wie Voreingenommenheit, persönlicher Nutzen, Unsachlichkeit oder gar Korruption vorzuwerfen.
Einige Einwohner
aus Langtaufers

 

von Don Mario Pinggera
Nachgedacht
November 2019

s10sp1 098Die österreichische Regierung ist noch nicht einmal gebildet, schon kommt wieder das Thema „Doppelpass“ von Südtiroler Seite auf die Agenda. Abgesehen davon, dass „Doppelpass“ ein irreführender Begriff ist – geht es doch darum, neben dem italienischen Pass noch einen österreichischen zu erwerben, also einen Zweit- und keinen Doppelpass – werden erneut die Hürden ausgeklammert, die ein solches Unterfangen mit sich bringen. Bevor ich damals das Schweizer Bürgerrecht erwerben durfte, musste ich als Österreicher dem Amt der Wiener Landesregierung Rede und Antwort stehen. Grundsätzlich gibt es neben der österreichischen Staatsbürgerschaft von Gesetzes (§ 28 des Staatsbürgerschaftsgesetzes) wegen KEINE weitere Staatsbürgerschaft (oder die österreichische geht verloren!). Einzige Ausnahme: Der Nichterwerb der zweiten Staatsbürgerschaft bringt beruflich erhebliche (!) Nachteile mit sich. In meinem Falle: Ich kann als Pfarrer in der Schweiz gewählt werden, habe aber jedoch selbst weder Wahl- noch Stimmrecht, was für mich einen erheblichen beruflichen Nachteil bedeutet. So bekam ich vom Amt der Wiener Landesregierung eine Ausnahmegenehmigung und damit die Berechtigung, die österreichische Staatsbürgerschaft beibehalten zu dürfen. Mir wurde darauf eingeschrieben ein grosses DIN-A4 Zertifikat „Bewilligung zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft“ direkt von der österreichischen Botschaft übersandt. Und zwar gebunden nur (!) „für den Fall des Erwerbes des Schweizer Bürgerrechts“. Das Procedere dauerte über zwei Jahre und war doppelt so teuer wie der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts. Österreich wird dieses Verfahren wohl nicht so ohne Weiteres ändern, auch auf aktuelle Wünsche hin nicht. Eine erhebliche Gesetzesänderung wäre erforderlich, die parlamentarische Mehrheit dafür fragwürdig und ein Referendum ziemlich sicher. Wenn ich meine zahlreiche Verwandtschaft in Nordtirol dazu befrage, wird dies mit argwöhnischen Blicken belohnt. Auf gut Deutsch: wohl nur wenige in Österreich würden eine mehrfache Staatsbürgerschaft befürworten. Sollte hierzulande dieser Wunsch weiterverfolgt werden, so ist zuerst einmal zu sondieren, welche Chancen auf Erfolg das Ganze überhaupt hat, in einem weiteren Schritt ist viel, sehr viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Denn eine derart weitreichende Gesetzesänderung ohne positiven Volksentscheid in Österreich ist völlig undenkbar.

 

Erreichbarkeit ist entscheidend für die Region
Gemeinsame Versammlung der Bezirke Burggrafenamt und Vinschgau:
Die Industrie ist der wichtigste private Arbeitgeber nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch in den ländlichen Gebieten. Dort hängen die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten für die Unternehmen entscheidend von den Anbindungen und effizienten Infrastrukturen ab. „Aus diesem Grund braucht es von Seiten der öffentlichen Verwaltung eine spending review, um Ressourcen für Investitionen freizumachen, welche die Erreichbarkeit des gesamten Landes auf allen Ebenen garantieren: Straße, Schiene, Daten- und Energienetz“, unterstrich der für die Bezirke zuständige Vizepräsident des Unternehmerverbandes Südtirol, Heiner Oberrauch, bei einer gemeinsamen Sitzung der Bezirke Burggrafenamt und Vinschgau, die kürzlich in Algund stattfand.
Besonders wichtig für diese beiden Bezirke ist die Fertigstellung zweier strategischer Projekte: „Meran und das gesamte Burggrafenamt warten seit Jahren auf die Verwirklichung der Umfahrung von Meran. Einen weiteren Aufschub dieser Infrastruktur, die sehr positive Auswirkung für Unternehmen und Bürger mit sich bringen würden, können wir uns nicht erlauben“, so Norbert Nägele, Vertreter des Bezirks Burggrafenamt im Unternehmerverband.
Gustav Rechenmacher, Vertreter des Bezirks Vinschgau, verwies auf den Bau der Umfahrung Rabland-Töll-Forst. „Es muss endlich die bestmögliche Streckenführung gefunden werden, damit die Arbeiten beginnen können: eine verbesserte Mobilität erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, aber auch die Lebensqualität und die Sicherheit auf den Straßen“, so Rechenmacher.
Die geplante Elektrifizierung der Vinschger Eisenbahn wird von den Unternehmern sehr positiv gesehen: „Die technologische Entwicklung leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Mobilität. Sie macht sie effizienter, aber auch nachhaltiger“, unterstrichen Nägele und Rechenmacher. Vor diesem Hintergrund müssen auch die Infrastrukturen für die Fahrräder angepasst werden: neue Ladestationen für die E-Bikes entlang der Fahrradwege sowie sichere und großzügige Depots in den Bahnhöfen sind notwendig.
Josef Negri, Direktor Unternehmerverband Südtirol  Assoimprenditori Alto Adige

Dienstag, 26 November 2019 16:00

Energietage in Mals

Mals - Am 07. & 08. November 2019 fand die 2. Auflage der Interalpinen Energie- und Umwelttage in Mals statt. Referenten aus Südtirol, Österreich und Deutschland lieferten interessante Vorträge zum Motto ” Fernwärme – wie rentabel ist dezentraler Klimaschutz?”und es wurden verschiedene ökologische und sozio ökonomische Aspekte der Fernwärmeanlagen erörtert.

von Erwin Bernhart

Der Klimawandel und dessen Folgen, mögliche Handlungsfelder und Beispiele dafür waren die Themen bei den 2. Internationalen Energie- und Umwelttagen in Mals. Dem Organisationsteam bestehend aus dem IBI – Euregio Kompetenzzentrum, dem Ingenieurbüro Patscheider & Partner GmbH, dem Südtiroler Energieverband – SEV, Geisseler Law und TIQU- Tiroler Qualitätszentrum für Umwelt, Bau und Rohstoffe GmbH ist es gelungen, hochkarätige Referenten nach Mals zu lotsen und sie ließen aufhorchen. Denn der Klimawandel ist Fakt und verschont möglicherweise kein Land. Zur hochkarätigen Rednerriege zählten Dr. Marc Zebisch, Eurac Research, DI Dr. Gerhard Löffler, Abteilung Lebensgrundlagen und Energie, Salzburger Landesregierung, Bettina Geisseler, Geisseler LAW (in Vertretung durch Walter Gostner), Andrea Marmsaler, SYNECO group GmbH/Gruppe Kofler Energies, Christian Holzinger, Aqotec GmbH, Dr. Ing. Jens Kühne, AGFW, Thomas Stockerl, GTU Geothermie Unterschleißheim AG, DI Georg Tollinger, TIGAS- Erdgas Tirol GmbH, Thomas Egger, SEV – Südtiroler Energieverband, Roland Schroffenegger, Fernheizwerk Gossensass Genossenschaft und Mag. Ulrich Veith, E-AG & Bürgermeister von Mals. So wies etwa Thomas Egger darauf hin, dass bei einem Anstieg des Meeresspiegels um einen Meter rund 13 Millionen Europäer betroffen sein werden, weltweit allerdings um die 500 Millionen Menschen. Fernheizwerke, so Egger, tragen zu einem erheblichen Teil an CO2-Einsparungen bei. Pro Kopf und Jahr ist der CO2 Ausstoß in Südtirol rund 5,3 Tonnen (in Italien 7,1 und in Deutschland 10 Tonnen. Ohne die 80 bestehenden Fernheizwerke in Südtirol wären es im Jahr 5,9 Tonnen. „Das ist eine sehr große Zahl“, sagte Egger. Zudem seien die sozioökonomischen Auswirkungen ebenso beeindruckend. Für jeden Euro, der in ein Fernheizwerk investiert wird, werden 2,36 Euro direkt, indirekt und induziert generiert. Egger plädierte für eine gezielte Strategie für die Verdichtung mit entsprechenden Förderungen. Eine Strategie in Sachen Fernheizwerke könne er in der Landespolitik derzeit nicht erkennen. In der Diskussion wurde der SEV aufgefordert, sich um eine Verminderung der Bürokratie einzusetzen. Roland Schrofenegger referierte über das Fernheizwerk Gossensass und BM Ulrich Veith über die Energie-Strategie der Gemeinde Mals.


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