Um lebendige Antike in der Gegenwartsliteratur und einen zeitgemäßen Lateinunterricht ging es am heutigen Lateintag bei einer Fortbildung für Lehrpersonen.
Wie viel Latein im Erfolgsroman "Harry Potter" steckt, wie man den neuen Asterix-Comic "Die Tochter des Vercingetorix" für den Unterricht nutzen kann und wie man die Krise der modernen Demokratien anhand von Robert Harris’ Cicero-Trilogie im Fach Latein reflektieren kann, waren die Themen des nun schon traditionellen "Lateintags" für die Latein-Lehrpersonen von Südtirols Gymnasien.
Die Veranstaltung fand heute (25. Oktober) am Klassischen, Sprachen- und Kunstgymnasium Bozen "Walther von der Vogelweide" in Bozen statt und stand ganz im Zeichen der Rezeption der Antike in unserer Gegenwart. "Ohne die Antike ist die westliche Kultur nicht zu verstehen", betonte Tagungsreferent Michael Stierstorfer von der Universität Regensburg. Die neue und neueste Jugendliteratur – aber auch Filme und Fernsehserien – enthalte sehr viel antike Mythologie und Geschichte und eigne sich hervorragend für einen motivierenden, fächerübergreifenden Lateinunterricht. Besonders spannend sei es, die Antike mit der Moderne zu vergleichen, betonte der Experte, und demonstrierte dies eindrucksvoll anhand von praktischen Beispielen. Da beispielsweise Harry-Potter-Autorin Joanne K. Rowling und Percy-Jackson-Erfinder Rick Riordanstudierte Latinisten sind, konnte Stierstorfer aus dem Vollen schöpfen.
Die Direktorin des Walther-von-der-Vogelweide-Gymnasiums, Martina Adami, führte zusammen mit Tagungsleiterin Eva Cescutti von der Pädagogischen Abteilung der Bildungsdirektion in die Veranstaltung ein. Am Nachmittag standen Workshops zum Thema auf dem Programm, einer beispielsweise zum jungen Meraner Autor Alessandro Banda, dessen Roman "Congiura" die Catilinarische Verschwörung behandelt.
LPA/jw
Der Gesundheitskommission in Rom hat LR Widmann das Südtiroler Ausbildungsmodell für Fachärzte vorgestellt – es könnte anderen Regionen künftig als Beispiel dienen.
Der Ärztemangel, der alle Regionen in Italien betrifft, war Tagesordnungspunkt bei der Sitzung der Gesundheitskommission am gestrigen Mittwoch (23. Oktober) in Rom bei der Vorbereitung der Staat-Regionen-Konferenz. Gesundheitslandesrat Thomas Widmann erklärte das in Südtirol vorgesehene Ausbildungsmodell für Fachärzte. Bei der Kommission stieß das Südtirol Modell auf Anerkennung und Interesse. Die Kommission möchte weitere Details über dieses Modell erfahren und das Thema in ihrer nächsten Sitzung vertiefen und hat Landesrat Widmann deshalb gebeten, weitere Dokumentationen und Unterlagen zur Südtiroler Facharztausbildung zu übermitteln. Das von Österreich inspirierte Facharztausbildungsmodell für Südtirol sieht vor, dass die angehenden Fachärzte einen echten befristeten Arbeitsvertrag abschließen können.
Südtiroler Facharztausbildung als Modell für italienische Regionen
"Es gibt einen Arbeitsrahmen, der den jungen Ärzten für die Dauer der Facharztausbildung sowohl vertragliche als auch finanzielle Stabilität bietet", erklärte Widmann. In Italien wird die Facharztausbildung aktuell über ein Stipendium bezahlt. Das Gehalt, das die Jungärzte während des Praktikums verdienen, fällt somit wesentlich geringer aus als auf Landesebene.
"Unser Ausbildungsmodell und seine Vorteile für die Jungärzte, aber auch für den Sanitätsbetrieb selbst, schafft wechselseitig Wissen und Vertrauen und wird von den Kollegen sehr geschätzt. Wir haben sicher einige nützliche Impulse für die Weiterentwicklung der Maßnahmen auf nationaler Ebene geben können", sagte Landesrat Widmann nach dem Treffen.
LPA/fg/san
Mit der beruflichen Qualifikation "Fenstermonteur" schmücken können sich seit gestern (23. Oktober) 28 Lehrgangsabsolventen, die im NOI Techpark ihre Zertifikate von Landesrat Achammer erhielten.
Qualitätsfenster schöpfen ihre Funktionalität nur voll aus, wenn sie fachgerecht montiert sind. Aus diesem Grund haben Fensterproduzenten, Unternehmerverband, Landesberufsschulen und die Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung innerhalb der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung ein Qualifizierungspaket geschnürt, um Fenstermonteure technisch auf den letzten Stand zu bringen. Das Ergebnis ist eine neue berufliche Qualifikation der Weiterbildung, die nach Besuch eines Lehrgangs und einer Zertifizierungsprüfung erworben werden kann.
Wie Landesrat Philipp Achammer heute betonte, seien berufliche Qualifikationen wie diese gerade in Zeiten des Fachkräftemangels für Südtirol als Wirtschafsstandort enorm wichtig: "Wir brauchen auch in diesem Handwerksbereich gut ausgebildete Arbeitskräfte, die in der Lage sind, eine fachgerechte Montage durchzuführen. Die Absolventen des Lehrganges sind wichtige Testimonials für eine qualitätvolle Arbeit im Handwerk."
Andreas Franzelin von der Arbeitsgruppe Climabau im Unternehmerverband erläuterte den Werdegang des Projekts: "Diese Bildungsmaßnahme entspricht sehr dem Bedarf unserer lokalen Wirtschaft. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis zahlreicher Besprechungen mit den verschiedenen Partnern, die der Unternehmerverband im Laufe der vergangenen fünf Jahre organisiert hat."
Laut Virginia Tanzer, Direktorin der Landesberufsschule Schlanders, ist das Interesse an dem Bildungsprojekt groß: "Seit der ersten Idee für den Lehrgang im Jahr 2015 wurden bereits vier Grund- und drei Aufbaukurse abgehalten, die nächsten Kurse sollen mit Januar 2020 beginnen und es gibt bereits viele Nachfragen. Das freut uns sehr, denn es ist wichtig, sich auch im Erwachsenenleben weiterzubilden."
Die rechtliche Basis für die berufliche Qualifikation wurde im Juli 2018 mit dem Beschluss Nr. 651 der Landesregierung geschaffen, die erste Zertifizierungsprüfung fand im Mai 2019 statt. Dabei wurden die für die berufliche Qualifikation relevanten und im Rahmen des Lehrgangs entwickelten Kompetenzen auf theoretischer und praktischer Ebene überprüft.
Nähere Informationen zum neuen Lehrgang finden interessierte Teilnehmer und Teilnehmerinnen ab November in den Weiterbildungsbroschüren der Landesberufsschulen sowie bei der Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung.
LPA/mpi
Wer ein Elektroauto kauft, bekommt von Land und Staat bis zu 10.000 Euro Zuschuss. Seit Frühling wurden mehr E-Fahrzeuge zugelassen. Alfreider und Achammer haben eine Firma mit E-Mobilität besucht.
Seit Frühling nimmt die Elektromobilität Fahrt auf, denn die Zuschüsse von Land und Staat sind kombinierbar und machen bis zu 10.000 Euro aus. Es gibt inzwischen immer mehr neu zugelassene E-Fahrzeuge.
Im September 2019 wurden in Südtirol 355 neu zugelassene Elektrofahrzeuge registriert. Rund 300 davon kommen in Unternehmen und Betrieben zum Einsatz. Damit hat die Elektromobilität im Südtiroler Alltag Fuß gefasst. Von der Alltagstauglichkeit der E-Mobilität haben sich Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider, Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer, der Brixner Bürgermeister Peter Brunner und Joachim Dejaco, Generaldirektor der STA - Südtiroler Transportstrukturen AG kürzlich am Betriebsgelände der Naturbackstube Profanter ein Bild gemacht. Profanter hat im Jahr 2018 mit seinem Gesamtkonzept "Mit dem Strom gegen den Strom" den Südtiroler Mobilitätspreisgewonnen.
Beispiel für neue Mobilität
Seit Beginn der 1990er Jahre setzt Benjamin Profanter, Inhaber der Brixner Naturbackstube, auf alternative Antriebsmöglichkeiten und hat seitdem einen Teil des Fuhrparkes auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umgestellt. Der dafür notwendige Stromwird aus der hauseigenen Photovoltaikanlage bezogen. Außerdem hat die Backstube ein Konzept entwickelt, um die Auslieferung der Backwaren an die einzelnen Verkaufsfilialen auf eine tägliche Fahrt zu reduzieren.
Fahren mit Vorteilen
Damit lebt die Naturbackstube Profanter vor, wie alltagstauglich Elektromobilität mittlerweile geworden ist. Darauf wies Landesrat Alfreider hin: "Die Naturbackstube Profanter ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie Mobilität neu gedacht und mit den Bedürfnissen eines modernen Unternehmens in Einklang gebracht werden kann." Jeder einzelne – egal ob Betrieb oder Privatperson – könne tagtäglich dazu beitragen, Schritt für Schritt ein neues Mobilitätsverhalten einzuleiten.
Laut Landesrat Achammer seien auch die wirtschaftlichen Vorteile für die privaten oder gewerblichen Nutzer von E-Fahrzeugen nicht zu unterschätzen: "Natürlich sind sie bei der Anschaffung zunächst teurer als herkömmliche Verbrenner. Doch diese Kosten müssen mit den niedrigeren Instandhaltungs- und Betriebskosten und einer fünfjährigen Steuerbefreiung aufgewogen werden." Nicht zuletzt sei ein E-Fuhrpark ein Aushängeschild für jeden Betrieb und stehe für Exzellenz und Innovation.
LPA/san
Die öffentlichen Vergabestellen im Lande werden gestärkt. Die Landesregierung hat eine Qualifizierung der Mitarbeitenden sowie der einzelnen Stellen vorgesehen.
In Sachen Vergabewesen will das Land Südtirol weiterhin seine italienweite Vorreiterrolle behaupten. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Landesregierung am vergangenen Dienstag (22. Oktober) Bestimmungen zur Qualifikation der Vergabestellen genehmigt. Landeshauptmann Kompatscher spricht von einem wichtigen Schritt in der Neuorganisation der öffentlichen Auftragsvergabe seit dem neuen Vergabegesetz 2015: "Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, die Mitarbeitenden in den Vergabestellen bestens auszubilden und kontinuierlich fortzubilden." Der Landeshauptmann verweist auf die Vorgaben der EU für eine bessere Auftragsvergabe: "Südtirol ist die erste Region in Italien, die diese Vorgabe umsetzt und kommt damit auch dem Staat zuvor."
Auf der Grundlage des eigenen Vergabegesetztes aus dem Jahr 2015 hat das Land die Aufgabe, die Regeln für die Qualifikation der öffentlichen Vergabestellen selbst zu bestimmen. "Diesen autonomen Spielraum haben wir genutzt, um uns Regeln zu geben, die auch für Gemeinden und kleinere Vergabestellen tragbar sind, um so für ein innovatives und zukunftsfähiges Vergabesystem zu sorgen", betont der Landeshauptmann.
Qualifizierung und Fortbildung der Mitarbeitenden im Fokus
Grundlage der Qualifikation der Vergabestellen ist die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Dies empfiehlt auch die EU den Mitgliedsstaaten (2017/1805). Die Landesvergabeagentur AOV hat in Zusammenarbeit mit Universitäten von Innsbruck, Trient und dem Politecnico Mailand eine universitäre Grundausbildung für die Verfahrensverantwortlichen (EVV) geschaffen. Diese Ausbildung von mindestens zehn ECTS-Punkten ist künftig für alle EVV vorgeschrieben. Eine ständige Fortbildung der EVV garantieren in Südtirol künftig AOV und Eurac.
Vier Jahre Übergangsfrist
Die gestern beschlossenen Bestimmungen, die nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt rechtswirksam sind, sehen ein Verzeichnis der qualifizierten Vergabestellen vor, das bei der Landesvergabestelle AOV eingerichtet wird. Voraussetzung für eine Eintragung ist die Beschäftigung mindestens eines qualifizierten Bediensteten. Nicht eingetragene und somit nicht qualifizierte Vergabestellen können eigenständig lediglich Beschaffungen über Konventionen, Rahmenabkommen und den elektronischen Markt abwickeln. Die Bestimmungen sehen zudem eine Übergangsfrist von vier Jahren vor.
LPA/jw
Heute wurden die Länder Südtirol und Trentino offiziell ins ausrichtende Komitee für Mailand Cortina 2026 aufgenommen. Am 6. November das nächste Treffen mit Minister Spadafora in Rom.
Die Beteiligung des Landes Südtirol an den Olympischen Winterspielen 2026 steht seit heute (23. Oktober) offiziell fest: Bei der Sitzung des ausrichtenden Komitees (Comitato di indirizzo, CIC) für Mailand Cortina 2026 wurde der Beitritt der Länder Trentino und Südtirol besiegelt. Die beiden Länder haben sich bei dem Treffen in Mailand verpflichtet, die entsprechenden finanziellen Garantien für die Olympischen Winterspiele 2026 einzuhalten. An der Sitzung haben teilgenommen: Der Minister für Jugend und Sport Vincenzo Spadafora, der Präsident des Italienischen Olympischen Komitees Giovanni Malagò, die Bürgermeister von Mailand und Cortina, Giuseppe Sala und Gianpietro Ghedina, die Präsidenten der Regionen Lombardei und Veneto, Attilio Fontana und Luca Zaia sowie die Landeshauptmänner des Trentino und Südtirols, Maurizio Fugatti und Arno Kompatscher.
Treffen mit Minister Spadafora am 6. November in Rom
Die Teilnehmer haben auch bestätigt, dass bereits am 5. November die vorgesehenen Bewerbungsgespräche einiger CIC-Vertreter mit den Kandidaten für die Stelle des Generaldirektors (CEO) im Führungskomitee stattfinden werden. Die Ergebnisse werden dann am Folgetag den Mitgliedern des zukünftigen Organisationskomitees (OCOG) vorgestellt. Dieses Treffen wird im Sitz des Sportministeriums am 6. November stattfinden. Bei dieser Gelegenheit soll auch das Statut konkrete Formen annehmen. Dessen grobe Richtlinien sind bereits heute zwischen den verschiedenen Vertretern vereinbart worden. Nun ist es Aufgabe der Experten, die Einzelheiten für den definitiven olymplischen Gesetzestext zu vervollständigen. Nach dem heutigen Treffen in Mailand äußerte sich Landeshauptmann Kompatscher "zufrieden mit den heute erzielten Ergebnissen, die im Statut und im olympischen Gesetz ihren Niederschlag finden werden."
LPA/mb/gst
Fast 200 Millionen Euro will das Land in den kommenden drei Jahren in das öffentliche Personal investieren. Um das Wie ging es heute erneut im Landhaus 1 bei den Vetragsverhandlungen.
Im Landhaus 1 in Bozen saßen sich heute Nachmittag (22. Oktober) wieder die öffentliche Delegation mit an der Spitze Generaldirektor Alexander Steiner und Personalchef Albrecht Matzneller und die Vertretenden der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gegenüber, um die Verhandlungen zum neuen Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV fortzusetzen.
Fast 200 Millionen Euro für 2019 bis 2021
Generaldirektor Steiner bestätigte den Gewerkschaften, dass die für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 vorgesehenen fast 200 Millionen Euro auch nach gekipptem Südtirol-Index zur Verfügung stünden. Der Betrag, den das Land in diesem Jahr ausgeben könne, sei allerdings wesentlich geringer, "auch deshalb, weil der von der Landesregierung vorgelegte Abänderungsantrag zur Sicherung er Finanzmittel im Landtag nicht von allen mitgetragen worden ist", betonte der Generaldirektor. Steiner rief die Gewerkschaften daher zu einem pragmatischen Vorgehen und zum Abschluss von Teilverträgen auf, "damit die über 42.000 öffentlich Bediensteten möglichst bald von Besserstellungen profitieren".
Gewerkschaften präsentieren Fünf-Punkte-Katalog
Die Gewerkschaften ihrerseits legten der öffentlichen Verhandlungsdelegation heute einen gemeinsamen Fünf-Punkte-Katalog vor. Darin sprechen sie sich für die Zusammenlegung von Grundgehalt und Sonderergänzungszulage, für eine Anhebung von 50 Euro des Grundgehaltes anstelle des Südtirol-Indexes, für die Wiedereinführung der Inflationsprognose, die Umwandlung der Zweisprachigkeitszulage in eine territoriale Zulage und die Verdoppelung des Fonds für die Leistungszulage aus.
Rechtssicherheit schaffen und Automatismen beseitigen
Die öffentliche Delegation will die Vorschläge der Gewerkschaften noch im Detail prüfen. "Wirtschaftliche Besserungen bedürfen einer rechtlichen Grundlage", betonte Abteilungsdirektor Matzneller. Auch sei es Bestreben des Landes, Automatismen aus den Verträgen möglichst auszuklammern. Es stelle sich die Frage, ob man ins Lohngefüge in seiner Gesamtheit eingreifen wolle, sagte Generaldirektor Steiner, die Bereitschaft dazu sei da.
Fokus auf Zweisprachigkeitszulage und Leistungslohn
Die Aufwertung der Zweisprachigkeitszulage und die Neudefinition des Leistungslohns waren in der heutigen Diskussion zwei Schwerpunkte, zu denen die öffentliche Delegation bereits konkrete Vorschläge ausgearbeitet hat, die in Kürze bei der nächsten Verhandlungsrunde vertieft werden sollen.
LPA/jw
Die Beschwerde der ANAAO gegen die befristeten Verträge des Landes Südtirol in der Facharztausbildung ist unzulässig: So lautet das heutige Urteil des Arbeitsgerichts in Bozen.
Das Arbeitsgericht in Bozen hat heute (22. Oktober) Vormittag eine Beschwerde der ANAAO und einiger Ärzte für unzulässig erklärt. Die Beschwerde hatte sich gegen jene Verträge des Landes Südtirol gerichtet, mit denen Ärzte auf bestimmte Zeit und mit vertraglicher "Einstufung B" das erste Jahr ihrer Facharztausbildung (specializzandi) absolvieren.
Das Arbeitgericht begründet die Unzulässigkeit damit, "dass für die Beschwerdeführer weder ein Beschwerdegrund vorliegt, noch dass sie als Beschwerdeführer legitimiert sind".
Der für Gesundheit zuständige Landesrat Thomas Widmann hat das Urteil des Arbeitsgerichts mit Genugtuung aufgenommen: "Ich bin von Anfang an davon ausgegangen, dass das auf Landesebene angepasste, österreichische Modell der Facharztausbildung auf solider rechtlicher Grundlage steht." Das heutige Urteil bestätige die vom Land Südtirol in der Verteidigung vertretene Haltung, dass die Beschwerde der ANAAO und einiger Ärzte als unzulässig einzustufen sei. Dennoch bleibt laut Widmann die "Verwunderung, dass eine Ärztegewerkschaft gegen ihre eigenen Kollegen rechtlich vorgeht. Ich hoffe aufrichtig, dass die auszubildenden Fachärzte ihre jetzt Ausbildung jetzt unbeschwert fortsetzen können".
LPA/fg/gst
Um Familien früh zu stärken, werden die Familienberatungsstellen mit 460.000 Euro von der Familienagentur des Landes unterstützt. Angebot orientiert sich an der Nachfrage der Familien und Eltern.
Das kostenlose Beratungsangebot für Familien soll weiter ausgebaut werden. Darum hat die Landesregierung in ihrer heutigen (22. Oktober) Sitzung grünes Licht für die Zusatzfinanzierung der Familienberatungsstellen für das Jahr 2020 gegeben. Paare, werdende Eltern, Eltern mit minderjährigen Kindern, Alleinerziehende sowie Väter und Mütter erhalten damit die Möglichkeit in schwierigen oder problembehafteten Familiensituationen kostenlos eine Fachberatung in Anspruch nehmen zu können. "Manchmal hilft ein Gespräch, manchmal braucht es eine Fachperson von außen, die beratend und unterstützend zur Seite steht. Die Familienberatungsstellen leisten hierzu eine wichtige Präventionsarbeit, die es weiter auszubauen gilt", betont Familienlandesrätin Waltraud Deeg, auf deren Vorschlag die Landesregierung die Zusatzfinanzierung gutgeheißen hat.
Familien früh stärken mit kostenlosen Beratungen
In Zusammenarbeit mit der Familienagentur des Landes haben die insgesamt sechs Familienberatungsstellen Südtirols ein Programm ausgearbeitet und darin Themenschwerpunkte definiert. Dabei wurde der Nachfrage vonseiten der Eltern und Familien Rechnung getragen. Dazu zählen neben der frühzeitigen Stärkung von Familien und der Unterstützung bei (Paar-)Krisen, Trennung und Scheidung, Erziehungsgesprächen auch immer mehr die Unterstützung der Eltern im Umgang mit (digitalen) Medien oder die Sensibilisierung und Unterstützung der Familien im Umgang mit Konflikt und Belastungen. "Familien und ihre Anliegen verändern sich – darum muss sich auch das Angebot der Familienberatungsstellen immer wieder anpassen und auf die Nachfrage vonseiten der Eltern eingehen", betont Deeg.
Familienberatungsstellen im ganzen Land zu finden
Die sechs Familienberatungsstellen Fabe, A.I.E.D., P.M. Kolbe, Mesocops, L’Arca und Lilith bieten ihre Dienste in Bozen, Meran, Bruneck, Brixen, Leifers, Sterzing, Neumarkt, Schlanders und St. Ulrich an. Seit 2017 werden zudem, in Zusammenarbeit mit der Familienagentur und dem Pädagogischen Beratungszentrum Meran, in einzelnen Schul- und Kindergartensprengeln Beratungsgespräche für Eltern vor Ort angeboten. Dabei können Eltern von Kindergarten- und Grundschulkindern in ihrem Heimatort ein kostenloses Beratungsangebot in Anspruch nehmen und sich von einer Fachperson unterstützen lassen. Nachdem sich dieses Pilotprojekt bewährt hat, soll es ab dem kommenden Semester auf weitere Sprengel ausgebaut werden. "Vorbeugen ist immer besser als zu spät aktiv werden. Darum wollen wir weiter in Beratungsangebote für Familien investieren", sagt Landesrätin Waltraud Deeg.
LPA/ck
Die Landesregierung hat den 37 Abänderungen des neuen Gesetzes Raum und Landschaft zugestimmt: Einvernehmlich gutgeheißen wurde u.a. die Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes auf Juli 2020.
Auf Antrag von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat sich die Landesregierung heute (22. Oktober) ausführlich mit dem neuen Raumordnungsgesetz (LG 9/2018) beschäftigt. "Dieses Gesetz ist für Südtirols Handhabung von Raumordnung und Landschaftsplanung von weitreichender Bedeutung, sodass wir gut daran tun, uns mehr Zeit für die Umsetzung zu nehmen", betont die Landesrätin. Darum trete das Gesetz sechs Monate später als geplant, nämlich mit 1. Juli 2020 in Kraft. Die von der Landesregierung genehmigten Änderungen lassen sich thematisch gruppieren: Es gehe dabei um sprachliche Korrekturen, um Anpassungen an gesamtstaatliche Bestimmungen sowie um Anpassungen an die Rechtssprechung.
Sprachliche Änderungen schaffen Rechtssicherheit
Der deutsche und der italienische Gesetzestext weisen im technischen Vergleich einige Unschärfen auf, die mit den heute (22. Oktober) genehmigten Änderungen präzisiert werden. In Art. 23 heißt es etwa in der deutschen Version "Wohnung", in der italienischen Version wird dies zur "abitazione" (anstelle von "residenza"). Im selben Artikel wird "Beherbergungstätigkeit" mit "attività ricettiva" (anstatt "alberghiera") übersetzt. "Diese Präzisierungen geben auch Rechtssicherheit", sagte Landesrätin Hochgruber Kuenzer vor dem Hintergrund der Erfahrung, dass mit sprachlichen Unterschieden allzu oft auch juridische Rechtsstreitigkeiten ausgetragen werden.
Anpassungen an staatliche Bestimmungen ausgemacht
Die Anpassungen sind teilweise technischer Natur, mussten aber nach der Verabschiedung genau analysiert werden. Ursprünglich wurden 26 Durchführungsverordnungen (DVO) erhoben, sechs davon sind bereits genehmigt. Für den Großteil davon hat die Landesabteilung Raumordnung Vorschläge ausgearbeitet: Fünf davon liegen beim Rat der Gemeinden zur Genehmigung, drei beim Ressort Wirtschaft, andere drei beim Ressort Tourismus. Alle Durchführungsverordnungen müssen von der Landesregierung genehmigt werden.
Einbindung weiterer Rechtsquellen zugunsten der Bevölkerung
Für unterschiedliche Zielgruppen soll das Gesetz mithilfe der Änderungen vereinfacht werden. So wird beispielsweise Ansässigen das Recht eingeräumt, ihre Wohnung auch mit einer Bindung zu wechseln oder zu tauschen. Erfolgt der Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde, nimmt der Ansässige die Bindung mit.
Ein Artikel wird im Gesetz für Raum und Land eingeführt, der im alten – noch geltenden – Gesetz bereits enthalten ist, jedoch ursprünglich nicht übernommen wurde: Für Bestandswohnungen wird die Möglichkeit wieder eingeführt, Parkplätze zu errichten, auch in Abweichung der Planungsinstrumente. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um unterirdische Parkplätze handelt. "Diese Regelung hat sich bewährt, ist bürgernah und soll für die Bevölkerung auch in Zukunft gelten", erklärt Landesrätin Hochgruber Kuenzer.
„Bei energetischen Sanierungen sollen Bauherren weiterhin mit einem Kubaturbonus belohnt werden“, betont Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Das Reglement im Hinblick auf die Voraussetzungen bleibt aufrecht. Details dazu werden erst verhandelt, nur eines steht fest: Sollte es für den Neubau eine Bindung geben, bleibt diese Bindung auch für den Bonus aufrecht.
"Mit den genehmigten Änderungen gewinnt das Gesetz an Genauigkeit und alle sind dann besser auf die Umsetzung vorbereitet", zeigt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer ihre Genugtuung für die Genehmigung des Beschlusses.
LPA/ck