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Versicherung, Unfallhilfe, Radarmeldungen: Die neue Blauschild-App hat so einiges zu bieten. Die von Experten entwickelte App ist für Südtirols Autofahrer eine große Hilfe. Sie kann jetzt kostenlos heruntergeladen werden. „Wir haben die neue App entwickelt, um den Autofahrern in Südtirol mit nützlichen Tipps zu helfen, aktuelle Verkehrsmeldungen aufzuzeigen und bei Problemen bzw. Schäden beim Auto eine Hilfestellung zu geben“, sagt Mirko Quinz, Geschäftsführer von SAG - Südtiroler Auto-Gewerbe Konsortium.

Montag, 16 März 2020 13:26

Rom Info ins Tal

von Albrecht Plangger - Italien steht Kopf. Südtirol steht still. Das Verfassungsreferendum ist verschoben, die Gemeinderatswahlen in Südtirol ebenso. Wir befinden uns in einer nie dagewesenen Ausnahmesituation. Sichtbare Naturkatastrophen ist man in Südtirol gewohnt und man weiß, wie sie – vor allem durch Zusammenhalt, Solidarität, Nachbarschaftshilfe und einem gut ausgerüsteten Zivilschutz – auch zu meistern sind. Beim Corona-Virus ist alles anders. Zuerst waren die Einschränkungen klein nun aber steigern sie sich und niemand weiß, wann diese den Höhepunkt erreicht haben. Letzthin war ich in der „Frecciarossa“ von Rom nach Bozen, ab Verona allein im Abteil. Gestern war ich im Nachtzug Richtung Rom ganz allein im Schlafwagen mit 15 Kabinen. In Rom durfte ich beim Frühstück in einer Bar neben dem Parlament jeweils zu viert in das Lokal. Im Parlament gab es Hände-Desinfektionsmittel und es wurde das Fieber gemessen. Später kam die Nachricht, dass ein Kollege von unserer „Gemischten Gruppe“ positiv getestet wurde. Ich saß letzten Mittwoch etwas mehr als 2 Meter von ihm entfernt. Die Kollegen in der Bankreihe vor mir wurden getestet und nach Hause geschickt. Ich durfte bleiben, hab mich dann aber noch mehr um den Sicherheitsabstand bemüht.
Am späten Nachmittag haben 333 Kollegen einem Gesetzesdekret zugestimmt, welches die Regierung ermächtigt, Schulden zu machen und 25 Milliarden zur Bewältigung der Krise für die verschiedensten sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Wir waren gerademal 7-8 Minuten im Plenarsaal. Danach musste innerhalb 20 Minuten das Gebäude geräumt sein. Unter meinen Kollegen wurde sogar befürchtet, dass man mit einem neuerlichen Dekret die Lombardei und den Veneto ganz „abriegeln“ wolle und daher weder der Nachtzug über Padova noch andere Züge dieses Gebiet mehr verkehren würden. Der Parlamentsbetrieb soll am 25. März wieder aufgenommen werden. Ich habe einen großen Rucksack voll Akten nach Graun geschleppt, um mich auf den Neustart gut vorbereiten zu können. Zusammenhalten ! Es werden schon wieder bessere Zeiten kommen.

Mittwoch, 11 März 2020 13:09

ff bekommt neue Direktorin

Verena Pliger ist das neue Gesicht des Wochenmagazins ff. Mit der routinierten
Journalistin wollen die Geschäftsführer Philipp Frasnelli und Raffael Pichler
dem Südtiroler Wochenmagazin ff wieder mehr Sichtbarkeit geben.
Die 38-jährige Brixnerin wird neue verantwortliche Direktorin der ff.
„Die Wahl fiel auf Verena Pliger, da sie vielseitige Erfahrung in der Konzeption
und Koordination von Print-Magazinen hat. Sie ist in der Wirtschaft sehr gut
vernetzt und prägt seit Jahren unser Wirtschaftsmagazin Südtirol Panorama“,
sagt Geschäftsführer Philipp Frasnelli. Sie habe ein sehr gutes Gespür für
Themen und Geschichten, die Südtirol bewegen, ergänzt Raffael Pichler.
Das Gesicht von Pliger kennt man aus den Nachrichten auf SDF oder
von Moderationen verschiedener Großveranstaltungen. Ihre Stimme vom
morgendlichen Pressespiegel auf Rai Südtirol. Ihre Interviews, Porträts und
Reportagen liest man in verschiedenen Magazinen.
Ihre journalistische Ausbildung absolvierte die Poltikwissenschaftlerin an der
Burda-Journalistenschule in München, wo sie auch Redakteurin für verschiedene
Medien war.
„Gerade in Situationen wie wir sie aktuell mit Covid-19 erleben, muss es uns
gelingen den Leserinnen und Lesern Orientierung zu geben“, sagt Pliger.
„Unsere Berichterstattung muss weiterhin klar und zuverlässig sein. Die
Themenvielfalt ausgewogen und die dargestellten Informationen glaubwürdig
und sauber recherchiert. Kurzum: Jeder, der die ff liest, muss einen Mehrwert
haben“, so Pliger.
In den vergangenen fünf Jahren arbeitete Pliger als selbstständige freie
Journalistin, unter anderem im Bereich Social-Media-Management und Videos.
Den Sozialen Medien, so ist die neue Direktorin überzeugt, dürfe sich auch das
Wochenmagazin ff nicht versperren. Den Umbruch in der Medienlandschaft
müsse ff mitgehen. Eines steht dabei für Pliger fest: „Der unabhängige
Journalismus, für den ff seit 40 Jahren steht, muss unantastbar bleiben.“
Seit Mitte Dezember sind die beiden Energieunternehmer Frasnelli und Pichler
Mehrheitseigentümer der FF Media GmbH. Die Gesellschafter Magdalena
und Thomas Amonn aus der ff-Gründerfamilie halten weiterhin 40 Prozent am
Unternehmen. „Mit Verena Pliger haben wir erstmals in der Geschichte der ff eine
Direktorin. Zusammen mit Alexandra Aschbacher als Chefredakteurin besetzten
erstmal zwei Frauen die redaktionelle Spitze der ff“, betont Magdalena Amonn.

Ministerpräsident Conte hat angeordnet, sich möglichst nicht vom eigenen Zuhause zu entfernen. Ausnahmen gelten nur bei Arbeitserfordernissen, bei Notwendigkeiten oder aus gesundheitlichen Gründen.

Laut Verordnung des Ministerpräsidenten von gestern (9. März) Abend gilt auch in Südtirol: Niemand darf sich aus seinem Zuhause entfernen – außer aus nachgewiesenen, unvermeidlichen Arbeitserfordernissen, bei Notwendigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen. Diese Gründe können bei einer Kontrolle durch Ordnungshüter selbst erklärtwerden. Für diese Selbsterklärung gibt es eigene Vordrucke (im Anhang). Falschangaben sind nicht nur unsolidarisch gegenüber unserer Gemeinschaft, sondern stellen auch eine Straftat dar.

Betreuung alleinlebender älterer Verwandter

Jemand kann sich auch von seinem Wohnsitz entfernen, falls er einen älteren Verwandten zu versorgen hat. Dabei gilt: Dieser ältere Verwandte kann dann aufgesucht werden, wenn er allein lebt, sich nicht selbst versorgen kann und nicht von einem Hauspflegedienst betreut wird. Falls die Senioren selbstständig und bei guter Gesundheit sind, sollen sie nicht aufgesucht werden.

Medikamente und Waren des Grundbedarfs

Es ist ebenfalls möglich, sich vom eigenen Wohnsitz zu entfernen, falls Medikamente oder Grundbedarfsgüter erworben werden müssen, die in der eigenen Gemeinde nicht erhältlich sind.

Nachgewiesene Arbeitserfordernisse

Auf dem Formular können "nachgewiesene Arbeitserfordernisse" für die Bewegung von einem Ort zum anderen angegeben werden: Es ist also möglich, sich an den Arbeitsplatz zu begeben, obwohl derzeit angeraten wird, in Heimarbeit zu arbeiten, Urlaub oder Zeitausgleich zu nehmen. "Nachgewiesen" bedeutet, dass jemand in der Lage sein muss, nachzuweisen, dass er oder sie zur Arbeit geht oder nach Hause zurückkehrt. Dies kann durch eine verbindliche Selbsterklärung oder durch einen anderen Nachweis erfolgen. Im Falle einer Kontrolle muss die Notwendigkeit der Arbeit erklärt werden. Es liegt dann an den Behörden, die Wahrhaftigkeit der abgegebenen Erklärung zu überprüfen und eventuelle Sanktionen im Falle falscher Erklärungen zu beschließen.

LPA/mac

Die Landesregierung hat die Konvention mit dem Verkehrsministerium in Rom für den Bau der Fußgängerunterführung bei der Zufahrt Laatsch auf der Vinschger Staatsstraße genehmigt.

Der Bau der Fußgänger- und Radunterführung bei der Zufahrt Laatsch auf der Vinschger Staatsstraße in der Gemeinde Mals ist bereits ausgeschrieben und die Arbeiten werden in Kürze übergeben. Um für den Bau auf staatliche Mittel für Fuß- und Radwege zugreifen zu können, hat die Landesregierung nun auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider heute (10. März) eine Konvention mit dem Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr genehmigt. "Wichtigstes Ziel ist es, auf diesem neuralgischen Abschnitt mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erzielen", sagt Landesrat Alfreider.

Die Unterführung für alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, ist 140 Meter lang und führt über zwei Rampen, die jeweils drei Meter breit sind. Die Infrastruktur bei der Kreuzung zur Landessstraße nach Laatsch (LS 104) und der Staatsstraße Richtung Reschenpass (SS 40) biete so auch einen sicheren Zugang zur Sportzone in der Nähe, sagt der Direktor des Landesamts für Straßenbau West Johannnes Strimmer.

Insgesamt investiert das Land rund 675.000 Euro in den Sicherheitseingriff. Rund 90.000 Euro kommen durch die Konvention mit dem Ministerium aus den für Sicherheitseingriffe für Fuß- und Fahrradinfrastrukturen vom Staat bereit gestellten Mitteln.

LPA/san

Dienstag, 10 März 2020 15:02

Gemeindewahlen wegen Coronavirus verschoben

Der Präsident der Region Arno Kompatscher unterzeichnet heute das Dekret zur Verschiebung der ursprünglich für den 3. Mai vorgesehenen Gemeinderatswahlen.

Die Region Trentino-Südtirol hat entscheiden, die Ausschreibung zur Direktwahl der Bürgermeister sowie der Gemeinderäte auszusetzen. Sie reagiert damit unter anderem auf die Maßnahmen, die im gestern (9. März) Abend unterzeichneten Dekret des Ministerpräsidenten Giuseppe Conte enthalten sind. Um das Coronavirus einzudämmen, weitetet das Dekret jene Maßnahmen auf das gestamte Staatsgebiet aus, die zuvor ausschließlich für die Region Lombardei und weitere 14 italienische Provinzen gegolten hatten.

Der Präsident der Region Arno Kompatscher wird das Dekret zur Verschiebung der Gemeinderatswahlen im Lauf des heutigen Tages (10. März) unterzeichnen. In erster Linie sieht das Dekret die Verschiebung der Gemeinderatswahlen vor. Bisher waren die Wahlen am 3. Mai 2020 vorgesehen, eventuelle Stichwahlen am 17. Mai. Das neue Datum wird mit einem späteren Dekret festgelegt. Damit sind auch alle weiteren mit der Vorbereitung der Wahlen vorgesehenen Termine ausgesetzt: Veröffentlichung des Wahldekrets, eventuelle Bekanntgebung der Listenzeichen und Hintelegung der Kandidatenlisten. All diese Termine werden festgelegt, sobald der neue Wahltermin feststeht.

LPA/mb/gst

Die Landesregierung begrüßt das freiwillige, vorzeitige Ende der touristischen Wintersaison durch Südtirols Gastbetriebe und Seilbahnbetreiber und sichert Unterstützung zu.

Als "Akt der Verantwortung" begrüßt die Landesregierung die Entscheidung der Südtiroler Seilbahnbetreiber und Gastbetriebe, die touristische Wintersaison vorzeitig zu beenden, um das Risiko der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu minimieren. Laut Landeshauptmann Arno Kompatscher "hat die Eindämmung des Virus derzeit oberste Priorität. Je geschlossener wir vorgehen und möglichst alle Maßnahmen ergreifen, desto eher kriegen wir die Situation in den Griff." 

Diese verantwortungsbewusste Entscheidung der Südtiroler Tourismusbranche sei beispielgebend in Europa. Die Tourismustreibenden würden somit wesentlich dazu beitragen, dass Südtirol die aktuelle Herausforderung möglichst effizient und gemeinsam bewältigt. Diese Entscheidung entspreche auch dem Qualitätsanspruch des Südtiroler Tourismus, nämlich das Wohl und die Gesundheit des Gastes in den Mittelpunkt zu stellen, betont Kompatscher. 

Gleichzeitig sichert der Landeshauptmann die Unterstützung der Landesregierung zu: "Es ist uns bewusst, dass die Maßnahmen gegen das Virus alle Lebensbereiche treffen. Die Politik bewertet alle Möglichkeiten, die Folgen abzufedern", unterstreicht Südtirols Landeshauptmann. Selbstverständlich werde die Landesverwaltung im Rahmen des geplanten Paketes, auch unter Berücksichtigung dessen, was der Staat machen wird, Sondermaßnahmen auflegen, um auch diesen Sektor zu unterstützen.

LPA/gst

Wie der Sanitätsbetrieb mitteilt, gibt es mit Stand heute (9. März) früh 36 positive Fälle in Südtirol. 257 Personen sind in häuslicher Isolation.

Derzeit (9. März) beläuft sich die Zahl positiven Fälle auf 36, davon befinden sich 35 Südtirol und ein Patient in einem oberitalienischen Krankenhaus. Dies teilt der Südtiroler Sanitätsbetrieb mit.

Durchschnittlich 50 Abstriche pro Tag

Durchschnittlich werden 50 Abstriche pro Tag pro Tag durchgeführt. Rund 257 Patienten befinden sich in häuslicher Isolation. Ein zweiter Fall für Südtirol wurde mittlerweile durch des nationale Istituto Superiore di Sanità in Rom bestätigt.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb erinnert daran, dass bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen und Husten nicht der Hausarzt oder die Notaufnahme aufgesucht werden soll. Besteht der Verdacht, dass ein enger Kontakt zu einer infizierten Person stattgefunden hat, so sind die häusliche Isolation zu wahren und die Hausärztin oder der Hausarzt anzurufen.

Auch bei leichtem Fieber, grippeähnlichen Symptomen und Erkältung ist es angeraten, bis zur vollständigen Genesung zu Hause zu bleiben.

Für allgemeine Informationen steht auch die Grüne Nummer 800 751 751 täglich von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung.

Hygienerichtlinien einhalten

Um einer Ansteckung zuvorzukommen, ist es wichtig, die Hygienerichtlinien einzuhalten, das heißt vor allem: mehrmaliges, gründliches Händewaschen am Tag, große Menschenansammlungen vermeiden und in persönlichen Kontakten einen Abstand von mindestens einem Meter einhalten.

LPA/sabes

Im Zusammenhang mit der angekündigten Schließung von Tourismusbetrieben teilt die Abteilung Arbeit mit, dass Termine ab sofort telefonisch zu vereinbaren sind.

Die angekündigte vorzeitige Schließung der Tourismusbetriebe im Zusammenhang mit Covid-19 wirkt sich auch auf die Arbeitsämter aus. Da für viele Beschäftigte aus dem In- und Ausland dieses vorzeitige Aus mit dem Antrag aufArbeitslosengeld verbunden ist. Dieses wird zwar beim NISF/INPS beantragt und vom NISF ausbezahlt, der Arbeitslosenstatus muss jedoch von den Arbeitsvermittlungszentren bestätigt werden.

"Unsere Arbeitsvermittlungszentren in den Bezirken erleben einen riesigen Ansturm", berichtet Abteilungsdirektor Stefan Luther. Derzeit wird an einer einheitlichen Vorgehensweise für die Bestätigung des Arbeitslosenstatus gearbeitet. Zugang zu den Arbeitsämtern haben ab sofort nur mehr Personen, die einen Termin vereinbart haben. "Alle anderen Personen werden von uns kontaktiert", informiert Direktor Luther. Für wirklich dringende Anliegen können Termine telefonisch vereinbart werden.

LPA/jw

Alle schulischen Einrichtungen in Italien bleiben ab morgen bis 15. März geschlossen. Dies hat Ministerpräsident Conte zum Schutz der Gesundheit verfügt. Die Maßnahme gilt auch für Südtirol.

Ab dem morgigen Donnerstag, 5. und bis einschließlich 15. März bleiben alle Schuleinrichtungen in Italien geschlossen. Ministerpräsident Giuseppe Conte hat heute am späten Abend (4. März) ein entsprechendes Dekret zur Vorbeugung gegen die weitere Verbreitung des sogenannten Coronavirus (COVID-19) unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine Präventivmaßnahme zum Schutz der Gesundheit, die auch für Südtirol gilt. Sie betrifft alle Kleinkindbetreuungseinrichtungen (Kinderhorte, Kitas und Tagesmütter), sowie Betreuungsangebote für Kinder (Elkis, Spielgruppen und Nachmittagsbetreuung), Kindergärten, Schulen aller Stufen und die Universität.

Die Südtiroler Landesregierung hat bereits heute Nachmittag in einer außerordentlichen Sitzung getagt, um sich auf die Situation vorzubereiten und die nötigen Begleitmaßnahmen in die Wege zu leiten. So werden auch die zugehörigen Dienste wie Schülertransporte (Sonderdienste) und Mensadienste ausgesetzt.

Auch öffentliche Veranstaltungen betroffen

Außerdem sieht das staatliche Dekret vor, dass alle öffentlichen Veranstaltungen - sowohl öffentlicher wie privater Art - abgesagt werden müssen, sofern sie nicht einen Sicherheitsmindestabstand von mindestens einem Meter zwischen den anwesenden Personen gewährleisten. Sportliche Wettkämpfe und Trainings dürfen nur hinter verschlossenen Türen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Ausübung von Breitensport und generell motorischen Aktivitäten in geschlossenen Räumen sowie im Freien ist ausschließlich dann erlaubt, wenn dabei der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.

Gänzlich abzusagen sind Veranstaltungen wie Kongresse, Versammlungen und Meetings, an denen Gesundheitspersonal teilnimmt - ebenso wie anderes Personal, das für die Aufrechterhaltung der Grundversorgungsdienste oder Dienste öffentlichen Interesses zuständig ist. Auch inall diesen Fällen tritt die Anordnung ab dem morgigen Donnerstag, 15. März, in Kraft.

Allgemeine Verhaltensregeln

Zusätzlich zu den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln, werden auch klare Regelungen für das Verhalten in der Notaufnahme oder beispielsweise bei Besuchen in Altersheimen und Pflegeeinrichtungen definiert. Es wird zur Bekanntmachung und Beachtung dieser Regeln aufgerufen.

Regierung hat Unterstützungsmaßnahmen angekündigt

Heute hat die römische Regierung zudem ein Paket mit weiteren Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer angekündigt. Bereits am Freitag ist seitens der Landesregierung ein Treffen mit den Sozialpartnern anberaumt, um die vorhandenen Möglichkeiten und evtl. notwendige Maßnahmen zu besprechen.

Die Südtiroler Landesverwaltung wird laufend informieren. Zum Thema Coronavirus wurde dafür auch eine eigene Internetseite eingerichtet, die unter www.provinz.bz.it/coronavirusoder  www.sabes.it/coronavirus aufgerufen werden kann.

LPA/gst


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