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Montag, 08 Januar 2024 13:17

3,8 Mio. Euro

Laas - Den Dreijahresplan für Umweltausgleichsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 3,8 Millionen Euro für das Wasserkraftwerk Vinschgau hat die Landesregierung am 29. Dezember 2023 genehmigt. Der Beirat der Anlage hat die Maßnahmen ausgearbeitet; vor der Umsetzung müssen sie von der Landesregierung, den Ufergemeinden und dem Konzessionär (Alperia Greenpower) gutgeheißen werden. Die Landesregierung hat am 29. Dezember 2023 diesen Schritt getan. Ufergemeinden werden vom Konzessionär Alperia Greenpower finanziert. Direkt wird Alperia Greenpower von 2023-2026 Maßnahmen im Ausmaß von 380.000 Euro finanzieren. Die weiteren Ausgaben werden aufgeteilt auf das Land Südtirol (1.317.325 Euro) sowie die Ufergemeinden Laas (760.000 Euro), Latsch (1.883,686 Euro) und Martell (1.320.000 Euro).
Das Land wird unter anderem die Etsch oberhalb von Laas verbreitern, um der Gemeinde einen besseren Hochwasserschutz zu garantieren (500.000 Euro). Finanzieren wird es auch eine zusätzliche Leitung bei der oberen Wasserfassung Laasertal für eine zusätzliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Laas und Lawinenschutzbauten in der Zone „Eberhöfer“ (200.000 Euro).
Die Gemeinde Laas wird das Aquädukt Tschengls und Eyrs neu bauen, einen neuen Auslass für die Wassertal-Quelle schaffen, die Kanalisierung sanieren und ausbauen und die Leitungen für die Versorgung mit Fernwärme bis zur Straße nach Eyrs legen. Die Gemeinde Latsch wird Investitionen in die Versorgung mit erneuerbaren lokalen Energiequellen tätigen, Martell hingegen wird Maßnahmen für die Erhaltung charakteristischer Landschaftselemente, den Ausbau von Wanderwegen, die Erneuerung und Erweiterung des Trinkwasserversorgungsnetzes, die Instandhaltung typischer Wasserkanäle und die Aufwertung ehemaliger Weideflächen unterhalb des Zufritt-Stausee-Damms finanzieren.
Der Konzessionär Alperia Greenpower wird gemeinsam mit dem Landesamt für Stauanlagen eine Studie und hydraulische Modellierung vornehmen, um die Abflussmengen, die bei außergewöhnlichen Hochwasserereignissen aus dem Zufritt-Stausee abgeleitet werden können, zu ermitteln.

Die Sorge der 14 Mitgliedsorganisationen der Allianz für Familie vor Rückschritten in der Familienpolitik. Eine Stellungnahme zu den aktuellen Koalitionsverhandlungen.
Aufgrund der ohnehin oftmals schon schwierigen Situation von Familien in Südtirol betont die Allianz für Familie mit Nachdruck, dass es in Sachen Familienpolitik der nächsten fünf Jahre weder Rückschritte noch einen Stillstand geben darf. „Eine rückwärtsgewandte Familienpolitik steht im klaren Widerspruch zu den Fortschritten, die moderne Gesellschaften in Bezug auf Gleichstellung und Vielfalt gemacht haben“, betont Christa Ladurner von der Allianz für Familie. Da die Vereinbarkeitsfrage im Wahlkampf kaum Thema war, ist die Sorge groß, dass sie in den Koalitionsverhandlungen und folglich in den nächsten fünf Jahren übersehen wird. Es braucht in diesem Regierungsprogramm einen eigenen Punkt zur Vereinbarkeit und zur Absicherung der Care-Arbeit mit konkreten, zukunftsstarken Maßnahmen.
Doris Albenberger, Sprecherin der Allianz für Familie, erläutert: „Die Allianz für Familie fordert neben einer konsistenten Investition in Bildung und Betreuung, eine Verbesserung der Situation von Familien durch den Ausbau von Vereinbarkeitsmöglichkeiten, wie etwa ein erhöhtes Betreuungsangebot und die finanzielle Absicherung von Pflege- und Sorgearbeit“. Ihr Grundsatz lautet: Familie ist Fürsorge und damit eine individuelle Lebensentscheidung. Eine Ausgrenzung von verschiedenen Familienkonstellationen oder eine Etikettierung dessen, was eine „richtige“ Familie sei, wird von der Allianz für Familie nicht toleriert. Ebenso wenig wie Rückschritte in der Gleichstellung der Frauen, die in den letzten Jahrzehnten für ihre Rechte gekämpft haben. Sollte es Verschlechterungen in dieser Hinsicht geben, ist mit massivem Widerstand der Frauen zu rechnen. Denn eine Familienpolitik, die auf traditionellen Rollenklischees basiert, ist weder zukunftstauglich noch wird sie den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2023 gerecht.
Die Allianz für Familie Südtirol wird in diesen Punkten genau hinschauen und ruft dazu auf, sich für eine zeitgemäße Familienpolitik einzusetzen, die auf Gleichberechtigung, Vielfalt und sozialer Unterstützung basiert. Nur durch einen offenen Dialog und die Förderung moderner Konzepte kann Südtirol eine familienfreundliche Zukunft gestalten, die den Anforderungen der jungen Menschen unserer Zeit entspricht.

Die aktuell laufende Sprachgruppenzählung ist die Basis für viele Aspekte des friedlichen Zusammenlebens und des Minderheitenschutzes in Südtirol. Noch bis Ende Februar läuft die Online-Erhebung. 

Seit einem Monat läuft die Sprachgruppenzählung unter dem Motto "Du zählst". 484.000 Menschen, die in Südtirol wohnen, sind dabei aufgerufen, zu erklären, welcher der drei Sprachgruppen Deutsch, Italienisch oder Ladinisch sie sich angehörig fühlen bzw. welcher sie sich angliedern wollen. 

Die Sprachgruppenzählung ist die Grundlage für viele Aspekte des Zusammenlebens und für den Minderheitenschutz. Sie wirkt sich beispielsweise auf die Verteilung der Stellen im öffentlichen Dienst (z.B. in der Landesverwaltung oder bei den Gemeinden), auf die Aufteilung der Landesgelder (z.B. bei der Zuweisung der Wohnungen des Wohnbauinstitutes Wobi) oder bei der Vertretung in Kollegialorganen (z.B. in der Landeskommission für Raum und Landschaft) aus. "Die Beteiligung an der Sprachgruppenzählung ist für alle italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Stichtag 30. September 2023 in Südtirol wohnhaft waren, eine Bürgerpflicht. Für Unterstützung sind wir, ebenso wie die Bürgerschalter in den Gemeinden allerdings gerne mit Rat und Tat zur Stelle", erklärt der Direktor des Landesinstituts für Statistik (ASTAT), Timon Gärtner. 

Einladungsschreiben an die Bevölkerung

In den vergangenen Wochen wurde jedem Haushalt bzw. jeder Familie ein Einladungsschreiben, adressiert an den Haushaltsvorstand, mit wichtigen Informationen zur Sprachgruppenzählung zugeschickt. Somit erhält beispielsweise eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren ein einziges Einladungsschreiben, das für alle Mitglieder der Familie gilt und sie zur Teilnahme an der Zählung einlädt. Eine Ausnahme bilden Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren: Sie erhalten ein eigenes Schreiben mit einem persönlichem PIN für die Online-Teilnahme an der Sprachgruppenzählung. 

Schritt für Schritt zur Online-Abgabe

Erstmals kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger bei der laufenden Sprachgruppenzählung über die Webseite https://sprachgruppenzaehlung.provinz.bz.itselbst an der Erhebung beteiligen. Bis einschließlich 29. Februar 2024 ist das Online-Portal zugänglich. Um die Anonymität der Befragung zu garantieren, müssen nach der Zustimmung zur Datenschutzerklärung individuelle Zugangsdaten (Token und Pin) erstellt werden. Dafür benötigt man die digitale Identität SPID, eine aktivierte Bürgerkarte oder die Elektronische Identitätskarte (EIK). Da es sich bei Token und Pin um alphanumerische Codes handelt, sollte man sich die Codes entweder abschreiben oder in den Zwischenspeicher kopieren. Danach muss man von der Seite "Verwaltung von Authentifizierungscode und Passwort" wieder auf die Hauptseite der Sprachgruppenzählung wechseln (meistens muss dafür nur wieder auf die erste Registerkarte/Tab gewechselt werden). Unter dem vorher angeklickten Feld zur Generierung von Token und Passwort findet sich als zweiter Punkt das Feld "Erklärung abgeben". Indem man dort klickt, gelangt man auf das Anmeldefeld. Dann kann zuerst der Token und in einem zweiten Schritt das Passwort eingegeben oder eingefügt werden. Über den Punkt "Weiter" gelangt man schließlich auf die Seite, auf der man die eigene Sprachgruppe angeben muss. Man kann dabei einer Sprachgruppe angehören oder sich auch nur einer Sprachgruppe angliedern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Elternteile unterschiedlichen Sprachgruppen angehören oder man aus einem anderssprachigen Land stammt (jedoch die italienische Staatsbürgerschaft besitzt). Zudem besteht die Möglichkeit, eine leere Erklärung abzugeben. Sobald ein Feld ausgewählt wurde und man auf "Weiter" klickt, erscheint eine Zusammenfassung. Mit "Erklärung absenden" wird die Teilnahme an der Sprachgruppenzählung erfolgreich beendet. Wenn gewünscht, kann man sich die Bestätigung für die Teilnahme auch ausdrucken. Ein Erklärvideo sowie ein PDF der einzelnen Schritte ist auf der Webseite zur Sprachgruppenzählung abrufbar.

Papiererhebung ab April

Wer die Erklärung nicht online ausfüllen kann oder möchte, wird ab April 2024 von Datenerheberinnen und -erhebern der Wohnsitzgemeinde direkt kontaktiert, um die Erklärung in Papierform auszufüllen. Denn die Teilnahme an der Sprachgruppenzählung ist eine Bürgerpflicht für alle italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die zum Stichtag 30. September 2023 in Südtirol wohnhaft waren. Für Kinder bis 14 Jahren müssen die Eltern die Zählung ausfüllen. Seniorinnen und Senioren, die in einem Seniorenwohnheim leben, werden vom dortigen Personal beim Ausfüllen unterstützt.

Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) und das Erklärvideo zur Teilnahme an der Sprachgruppenzählung sind auf der dreisprachigen Webseite abrufbar. Darüber hinaus bietet das ASTAT den Bürgerinnen und Bürgern weitere Unterstützung bei der Sprachgruppenzählung: Diese können sich bei Fragen auch an das Call Center unter der Rufnummer 0472 973860, an die E-Mail-Adresse sprachgruppenzaehlung@provinz.bz.it sowie an die Bürgerschalter der Gemeinden wenden.

ck

Die Maskenpflicht gilt laut der heute (4. Jänner) unterzeichneten Verordnung weiterhin in jenen Abteilungen der Gesundheitseinrichtungen, in denen Risikopatientinnen und -patienten aufgenommen sind.

 

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute Nachmittag (4. Jänner) eine Verordnung unterzeichnet, mit der die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in denen Risikopatientinnen und Risikopatienten aufgenommen sind, bis zum 30. Juni 2024 verlängert wird. Die Verordnung Nr. 1/2024 folgt damit auf die bis zum 31. Dezember geltende Verordnung Nr. 5/2023 zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Gesundheitsminister Orazio Schillaci hatte am 27. Dezember 2023 die staatliche Verordnung unterzeichnet, Landeshauptmann Arno Kompatscher hat sie am heutigen Donnerstag übernommen und an die verschiedenen Eigenschaften der Einrichtungen im Land adaptiert.

Wie bereits in der vorherigen Verordnung vorgesehen gilt die Maskenpflicht für die Beschäftigten, die Benutzenden und die Besuchenden in Einrichtungen des Gesundheitswesens, und zwar innerhalb jener Abteilungen, in denen gebrechliche, ältere und immunosupprimierte/immungeschächte Personen aufgenommen sind, vor allem solche mit einem hohen Betreuungsbedarf. Diese Abteilungen werden von den Sanitätsdirektionen der betroffenen Gesundheitseinrichtungen definiert. 

Die Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, gilt auch in der sozialen Pflege und der Sozialfürsorge, einschließlich der Aufnahmeeinrichtungen und jener der Langzeitpflege, der betreuten Pflegeheime, der Hospize, der Rehabilitationseinrichtungen, der Wohneinrichtungen für ältere Menschen, einschließlich der Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen, und für Wohneinrichtungen gemäß Artikel 44 des Dekretes des Ministerratspräsidenten vom 12.01.2017, jedoch ausschließlich in den Bereichen und in den Situationen, die vom ärztlichen Leiter der Einrichtung als Risikobereiche eingestuft werden. In Einrichtungen, in denen es keinen ärztlichen Leiter gibt, werden die entsprechenden Entscheidungen von der ärztlichen Bezugsperson der Einrichtung oder einer anderen, wie auch immer benannten, ärztlichen Figur getroffen, welche vergleichbare Funktionen für die Einrichtung ausübt.

In den Bereichen außerhalb der Abteilungen mit Patientinnen und Patienten entscheiden die Sanitätsdirektorinnen und -direktoren über die Maskenpflicht – auch für Personen mit Atemwegserkrankungen. Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner entscheiden über das Maskentragen in ihren Ambulatorien und Wartesälen. Die Befreiung von der Maskenpflicht gilt weiterhin für Kinder unter 6 Jahren sowie für Personen, die aus triftigen gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

Informationen

Die Verordnung Nr. 5/2023 und weitere Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.

red/ck

Klimafreundliches Bauen wird belohnt: 450.600 Euro an Beiträgen aus dem Holzbaufonds erhalten die Gemeinden Schalders, Truden, Mühlbach und Mals für in Holzbauweise realisierte öffentliche Bauten. 

Zum Jahresende 2023 wurden erstmals Beiträge aus dem Holzbaufonds an vier Gemeinden vergeben: für den Bau des Mehrgenerationenhauses Wieserhof inTruden, für die Erweiterung des Kindergartens in Mühlbach, für die Errichtung einer Schulmensa in Mals und für die Wiedererrichtung der Grundschule und Kindergarten in Schalders. Insgesamt wurden den Gemeinden für die vier Bauvorhaben 450.582 Euro an Beiträgen zugesprochen. Die vier neuen öffentlichen Gebäude ergeben nach Bauabschluss zusammen einenKlimaschutzbeitrag von insgesamt 901 Tonnen an langfristig gebundenem Kohlenstoff. 

Über 900 Kohlenstoff gebunden

Die Landesregierung hatte die Kriterien für die Förderung aus dem neuen Südtiroler Holzbaufonds im vergangenen Juni genehmigt; der Fonds wird bis 2030 jährlich mit 1,2 Millionen Euro ausgestattet. Zugang zu diesem Fonds haben öffentliche Gebietskörperschaften als Bauträger wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften oder Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern. "Ziel der Maßnahme ist es, den Holzbau zu fördern, denn mit diesem Baumaterial kann im Tragwerk und in der Gebäudehülle Kohelndioxid gespeichert und gleichzeitig der Einsatz anderer Baumaterialien mit hoher CO2-Emission vermieden werden", sagt Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.  "Die öffentlichen Körperschaften sollen Vorreiter in der Entwicklung hin zu einer klimapositiven Baukultur und im Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestandes sein“, sagt Schuler.

500 Euro je Tonne gebundener Kohlenstoffmenge

Gefördert wird der Neubau von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 Quadratmetern sowie Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 Quadratmetern und andere Bauvorhaben mit öffentlicher Nutzung  in Holz- oder Holzmischbauweise.

Die Förderhöhe beträgt 500 Euro je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gebundenen Kohlenstoffmenge in den oberirdischen Gebäudeteilen.  Der Nachweis für den geplanten Einsatz der nachwachsenden, kohlenstoffspeichernden Bau- und Dämmstoffe aus nachhaltiger Bewirtschaftung erfolgt über das Berechnungstool "CO2-Tool_Wood": Damit wird die geplante beziehungsweise verbaute Menge an nachwachsenden Rohstoffen und die damit verbundene Speichermenge an CO2 im Projekt ermittelt.

Anträge von 1. Februar bis zum 31. März

Im angelaufenen Jahr 2024 können die nächsten Förderanträge an den Holzbaufonds gerichtet werden. Die Anträge müssen vor Baubeginn bei der Abteilung Forstdienst in elektronischer Form eingereicht werden und zwar vom 1. Februar bis zum 31. März.

 

red/uli

Um den Postdienst in ländlichen Gebieten garantieren zu können, arbeitet das Land weiterhin mit der italienischen Post zusammen. Die Landesregierung hat der Vereinbarungserneuerung zugestimmt.

Die Beibehaltung der Qualitätsstandards und der Postämter, die regelmäßige Zeitungszustellung, die Briefsortierung im Verteilungszentrum in Bozen sowie verstärkte Bemühungen um Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit und um die Zweisprachigkeit – das sind einige der Inhalte der neuen Vereinbarung, die das Land Südtirol mit der italienischen Post AG schließen wird. Die Landesregierung hat sich heute (29. Dezember) darauf verständigt, das Abkommen mit der italienischen Post-Gesellschaft bis zum Jahresende 2026 zu erneuern und hat dafür insgesamt 33 Millionen Euro zweckgebunden. Der Landeshauptmann wurde dazu ermächtigt, den neuen Vertrag gemeinsam mit Post-Chef Matteo Del Fante zu unterzeichnen. 

Zweisprachigkeit wird entgolten

"Da ein funktionierendes Postwesen einen wichtigen Standortfaktor für den ländlichen Raum darstellt, ist es unser ständiges Bemühen, Standards und Qualität zu gewährleisten und nach Möglichkeit zu verbessern", betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher. Der Staat finanziere zwar das Postwesen auch in Südtirol, über die Vereinbarung mit der Post, die 2017 erstmals besiegelt wurde, hat das Land Südtirol eine Reihe von Verbesserungen im Postdienst erreicht. "Vor allem konnten dadurch alle Südtiroler Postämter in Betrieb gehalten und eine Postzustellung an fünf Tagen in der Woche garantiert werden", unterstreicht der Landeshauptmann. Man wolle die Dinge nicht schönreden und man sei sich sehr wohl bewusst, dass der Postdienst weiterer Optimierung bedürfe. "Was das Personal angeht, ist es gelungen, die finanzielle Anerkennung der Zweisprachigkeit sicherzustellen. Das gilt für die derzeitigen und künftigen Mitarbeitenden der Post, wobei die Post selbst für 70 Prozent der Mehrkosten aufkommt", unterstreicht der Landeshauptmann. Diese Maßnahme sollte die Arbeit im Postdienst in Südtirol attraktiver machen.   

Elf Millionen Euro im Jahr

Die neue Vereinbarung sieht neben dem Zustellungsstandard von 98 Prozent, der pünktlichen Zustellung der Tageszeitungen an sechs Tagen in der Woche, der Aufarbeitung der Briefsendungen im eigenen Verteilungszentrum in Bozen, der Anbringung von Postkästen bei Bedarf, der täglichen Leerung der hundert hellblauen, der internationalen Post vorbehaltenen Briefkästen und dem Beschwerdedienst in den beiden Landessprachen neuerdings verpflichtende Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltbelastung in Organisation und Fuhrparkausstattung vor. 

Das Land kommt über die Vereinbarung mit der Post im Sinne des Mailänder Abkommens von 2009 für die Kosten der Versand- und Zustelldienste in Südtirol im Ausmaß von 3,2 Millionen Euro im Jahr auf. Die Post ihrerseits verpflichtet sich zu einer Reihe zusätzlicher öffentlicher Serviceleistungen, wie den täglichen Zustelldienst von Tageszeitungen, den Betrieb des Verteilungszentrums in Bozen oder die Betreuung der hundert blauen Postkästen für internationale Postsendungen. Diese Zusatzdienstleistungen und Modernisierungsmaßnahmen finanziert das Land jährlich mit 7,8 Millionen Euro.

jw

Donnerstag, 21 Dezember 2023 13:27

Streik im Handel: ASGB ruft zu reger Teilnahme auf

In einer dringenden Mitteilung ruft Alex Piras, der zuständige Sekretär der Fachgewerkschaft Handel im Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB), alle Handelsangestellten in Südtirol auf, am Freitag, den 22. Dezember, geschlossen am programmierten Streik teilzunehmen. Dieser Aufruf folgt auf gescheiterte Kollektivvertragsverhandlungen und markiert einen kritischen Punkt im Kampf um gerechte Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung.

Piras unterstreicht die Dringlichkeit der Situation: „Wir stehen an einem Wendepunkt. Unsere Forderungen sind keineswegs trivial: Es geht um deutliche Lohnerhöhungen und den Erhalt hart erkämpfter Rechte. Wir sehen uns mit Vorschlägen konfrontiert, die das Personal verhöhnen – eine marginale Lohnerhöhung gegen die Kürzung des 14. Monatsgehalts, die drastische Reduzierung der Freistunden und Einfrierung bzw. zukünftige Nichtgewährung von Dienstalterszulagen. Das ist ein inakzeptabler Versuch, uns das Wenige, was angeboten wird, durch die Hintertür wieder wegzunehmen. Wir brauchen uns nichts vorzumachen – sollte der nächste Kollektivvertrag arbeitsrechtliche Rückschritte beinhalten, werden die Betriebe nicht zögern, diese ungeniert umzusetzen. Dies lehrt uns die Erfahrung aus der Vergangenheit.“

Seit dem Ablauf des nationalen Kollektivvertrags im Jahr 2019 hat sich die Lage im Handelssektor dramatisch verschärft. Die steigende Inflation frisst die ohnehin knappen Löhne auf, und ein würdiges Leben ist für viele im Handel Beschäftigte nicht mehr realisierbar. Der Streik, als Ultima Ratio, spiegelt die Notwendigkeit wider, den Arbeitgeberverbänden unmissverständlich zu signalisieren, dass die Geduld der Angestellten am Ende ist. 

Alarmierende Praktiken: Einschüchterungsversuche gegen Streikwillige im Handel

Besonders besorgniserregend sind Berichte über Einschüchterungsversuche gegenüber streikwilligen Angestellten. Piras erklärt dazu: „Wir erhalten vermehrt Meldungen über direkte Drohungen gegen das Personal, die darauf abzielen, sie vom Streik abzuhalten. Dies reicht von subtilen Hinweisen auf Nichtgewährung zukünftiger Lohnerhöhungen bis hin zur Nichtberücksichtigung bei versprochenen Beförderungen. Wir möchten betonen, dass das Streikrecht ein fundamentales, nicht sanktionierbares Recht ist. Der ASGB wird mit aller Kraft das Recht auf Streik verteidigen.“

Mit diesem Streik nehmen die Handelsangestellten in Südtirol ihr Recht wahr, für faire Arbeitsbedingungen und eine gerechte Entlohnung einzustehen. Ihre Teilnahme ist essenziell, um ein starkes und eindeutiges Signal zu setzen. Es geht hier nicht nur um Löhne und Rechte – es geht um die Würde der Arbeit und die Achtung der Menschen, die tagtäglich im Handelssektor tätig sind.

Der Schutzstatus des Wolfs soll gesenkt werden. Die entsprechende Entscheidung hat die EU heute in Brüssel getroffen. „Damit wird endlich der erste konkrete Schritt hin zu einem flexibleren Wolfsmanagement gesetzt“, erklärt der Südtiroler Europaparlamentarier Herbert Dorfmann, der seine jahrelange Sensibilisierungs- und Überzeugungsarbeit in den Gremien der EU durch diese Entscheidung belohnt sieht. „Wir haben lange auf diesen Moment hingearbeitet, auch wenn es zeitweise danach ausgeschaut hat, als würden wir auf verlorenem Posten kämpfen“, so Dorfmann.

Der Moment, von dem der Südtiroler Europaparlamentarier spricht, ist die heutige Entscheidung der EU-Kommission, die Senkung des Schutzstatus’ des Wolfs in Europa zu beantragen und die Berner Konvention, das Übereinkommen über die Erhaltung wildlebender Tiere in Europa, entsprechend abzuändern. „Die heutige Entscheidung ist damit noch nicht der letzte Schritt, er ist aber der entscheidende“, so Dorfmann. Würden die 27 EU-Staaten die Änderung der Berner Konvention beantragen, so sei eine Mehrheit der Unterzeichnerstaaten gesichert, die Entscheidung daher nur mehr eine Formalität.

Sei der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention einmal gesenkt, sei der Weg frei dafür, auch die Habitat-Richtlinie anzupassen und damit das Wolfsmanagement in Europa flexibler zu gestalten. „Bis heute scheitern alle einschneidenden und nachhaltig wirksamen Maßnahmen am hohen Schutzstatuts des Wolfs“, so der Europaabgeordnete. „Ist dieser einmal gesenkt, und dies wird hoffentlich relativ zügig der Fall sein, werden den Staaten und Regionen mehr Instrumente an die Hand gegeben, die Wolfspopulation wirksam zu managen und die traditionelle Alm- und Weidewirtschaft zu sichern.“

Die heutige Entscheidung der EU ist eine Antwort auf die Resolution, die vor rund einem Jahr auf Betreiben Herbert Dorfmanns vom EU-Parlament verabschiedet worden war. „Es ist uns damals gelungen, eine Mehrheit des Parlaments von der Notwendigkeit zu überzeugen, den Schutz des Wolfes der tatsächlichen Situation anzupassen und die in den letzten Jahren rasant gestiegene Population anzuerkennen“, so der Südtiroler EU-Parlamentarier. Mit der Resolution habe das Parlament den nötigen Druck auf die EU-Kommission ausgewirkt, die nun den Vorgaben des Parlaments gefolgt sei. „Es ist eine enorme Genugtuung, dass wir mit unseren Argumenten endlich durchgedrungen sind“, so Dorfmann.

 

Landesrätin Deeg hat sich in Innsbruck über Möglichkeiten der Verwirklichung von leistbarem Wohnraum informiert. "Wir wollen Synergien nutzen, um gemeinsame Herausforderungen anzugehen", sagt Deeg.

Die Zurverfügungstellung von leistbarem Wohnraum ist in Südtirol ebenso wie in anderen europäischen Regionen eine der aktuell größten Herausforderungen. Darüber, wie die Stadt Innsbruck dieser Thematik begegnet, hat sich Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg vor kurzem vor Ort informiert. Beim Treffen mit dem Geschäftsführer der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG), Franz Danler, ging es vor allem um die Themen der Baulandbeschaffung und der Bewältigung der hohen Baukosten. "Innsbruck ist seit jeher ein wichtiger Bezugspunkt für Südtirol. Wenn es dort ein gutes, erprobtes Modell für leistbares Wohnen gibt, können wir davon nur lernen", ist Deeg überzeugt. Auch in Südtirol werde derzeit daran gearbeitet, die Rahmenbedingungen für leistbares Wohnen zu verbessern – unter anderem durch die Umsetzung des 12-Punkte-Programmes.

In Begleitung des technischen Direktors des Wobi, Dietmar Hafner, und Leo Resch von der Arche im KVW informierte sich die Wohnbaulandesrätin bei der Immobiliengesellschaft der Stadt Innsbruck (IIG). Die IIG ist als gemeinnütziger Bauträger in Innsbruck aktiv, sie plant, errichtet und saniert Miet- und Eigentumswohnraum. Dazu zählt unter anderem auch der Euregio Campus, ein Studentenwohnheim für Studierende aus allen drei Landesteilen der Europaregion. IIG-Geschäftsführer Franz Danler und Projektleiter Martin Franzmair berichteten ausführlich über die Tätigkeiten der IIG und anstehende Projekte. Gesprochen wurde auch über die allgemeine Lage am Tiroler Wohnungsmarkt, über Leerstand, Miethöhe und Wohnbauförderung. "Ein gemeinsames, grenzüberschreitendes Thema ist zudem die Vorbeugung von Immobilienspekulation. Es geht uns darum, egal, ob in Südtirol oder in Tirol, dass auch jene, die hier leben und arbeiten, angemessene Wohnmöglichkeiten vorfinden. Durch den Erfahrungsaustausch und dem Nutzen von Synergien können wir gemeinsam an konkreten Handlungsstrategien arbeiten", betont Landesrätin Deeg.

ck

Kommentar der grünen Landtagsfraktion zu den Koalitionsverhandlungen und zur Reaktion auf die zivilgesellschaftlichen Proteste.

Die Rechts-Rechtskoalition aus SVP-Freiheitlichen- Fratelli d’Italia-LegaSalvini und Civica nimmt offensichtlich Form an. Es ist davon auszugehen, dass man sich jetzt rasch einigt, um „es hinter sich zu bringen“. Die vielen Proteste, auch aus den eigenen Reihen, gegen die Grenze, die mit dieser Regierung überschritten wird, werden wohl nur als Kollateralschaden wahrgenommen. Die Aussagen des Kompatscher-Beraters Zeller lassen keinen Zweifel offen. 

Diese Regierung, die im Zeichen der Autonomieerneuerung steht, ist das Projekt von Arno Kompatscher. Er hat es von langer Hand geplant und vorbereitet. Er hat es in den Parteiausschuss gebracht, und dort dafür die Mehrheit erhalten. Vielleicht wäre es für ihn tatsächlich angenehmer gewesen, das Team K als Feigenblatt im Boot zu haben. Die Liberalen hätten somit die Ultrarechten „akkreditiert“. Aber das ist nur der Nebenschauplatz. Denn in Wirklichkeit ging und geht es dem Landeshauptmann um Fratelli d’Italia und den direkten Draht zu Ministerpräsident Meloni.

Der politische Kurs, der in diesen Tagen hingelegt wird, ist bemerkenswert. Einerseits beteuert der LH, die Werte der Südtiroler Volkspartei und des demokratischen Anstands nicht zu verraten, zugleich spricht sein Berater Zeller unverblümt vom Pakt mit dem Teufel. Galateo, Kompatschers Vize in Spe, muss an die Leine genommen werden wie ein tollwütiger Hund. Er will alle klagen, die ihn und seine Partei nicht so nennen, wie es ihm beliebt.  Wer protestiert, wird heruntergemacht und bedroht. Wenn der LH sich zum Garanten ausrufen muss, dann ist das ein deutliches Zeichen der Wahrnehmung, wie erbärmlich sich die von ihm gewollte künftige Regierung abzeichnet.

Das alles ist keine gute Antwort auf die Wahlen des 22. Oktober. Die Bügerinnen und Bürger dieses Landes hatten dem „Gepaktle und Gestreite“ eine klare Absage erteilt.  Klimawandel, Wohnungsnot, finanzielle Ängste waren im Vorfeld der Wahlen als vordringlichste Sorgen der Menschen in Südtirol genannt worden. Dass sich auch nur etwas davon in die politischen Debatten dieser Woche gerettet hätte, hat man nicht den Eindruck.

Bolzano, 20.12.2023

Die grünen Landtagsabgeordneten

Brigitte Foppa

Madeleine Rohrer

Zeno Oberkofler


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