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lorin wallnMaßnahmen zur Existenzförderung für Unternehmen – quo vadis

In den vergangenen Wochen wurde viel verhandelt, um die Hilfsmaßnahmen zur Existenzförderung für Unternehmen auf staatlicher und auf Landes-Ebene auf den Weg zu bringen.
Gleichwohl besteht auch auf Bankenseite der Wille (um nicht zu sagen die Notwendigkeit) weitere Stundungen zu gewähren, wobei die im letzten Jahr vorgesehenen vereinfachten Stundungen ohne ordentliche Kreditprüfung nicht verlängert wurden und somit aktuell nicht mehr anwendbar sind. Die Verhandlungen mit der Europäischen Bankenaufsicht hinsichtlich einer Verlängerung laufen noch.
In allen Fällen muss man leider eines konstatieren: Die Maßnahmen kommen alle sehr spät und obwohl man bereits im Oktober/November wusste, was auf die Betriebe zukommen kann, haben weder Staat, Land noch Bankenwelt es geschafft, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.
Bei Redaktionsschluss liegen damit lediglich die Eckpunkte der Hilfsmaßnahmen auf Landesebene vor:
Verlustbeitrag Provinz Bozen:
• Einkommen unter 50.000 bzw. 85.000 für Unternehmen mit mindestens 2 Inhabern (vermutlich mit Bezug auf 2019);
• Ein als Zugangsvoraussetzung noch zu definierender Mindestumsatz 2019;
• Rückgang Gesamtumsatz im Zeitraum 1.10.20 – 31.03.21 von mindestens 30% (vermutlich gegenüber dem selben Vorjahreszeitraum);
• Beiträge zwischen 3.000 und 10.000 Euro, aber nicht mehr als der Umsatzrückgang;
• Zugesagte Verlustbeiträge von Staat und Land sind beim Umsatz zu berücksichtigen;
• Gesuchstellung möglich ab Mitte April und Auszahlung innerhalb 4 Wochen ab Antragstellung
Fixkostenzuschuss Provinz Bozen:
• Rückgang Gesamtumsatz im Zeitraum 1.10.20 – 31.03.21 von mindestens 30% (vermutlich gegenüber dem selben Vorjahreszeitraum);
• Beiträge von 30%-50% der zugelassenen Fixkosten, gestaffelt je nach Umsatzrückgang, aber max. 100.000 Euro;
• Zugesagte Verlustbeiträge von Staat und Land sind beim Umsatz zu berücksichtigen;
• Gesuchstellung, vorbehaltlich Vorlage einer Bestätigung der Angaben durch einen Sachverständigen wie z.B. Wirtschaftsberater, Buchhaltungsbüro etc., ab Anfang Juni und Auszahlung ab Anfang Juli

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