Neue Richtlinien verbessern Kulturgüterschutz und erhöhen Förderungen – Erstmals Förderbeiträge auch für nicht denkmalgeschützte Kleindenkmäler vorgesehen
BOZEN (LPA). Kulturgüter sind Zeugen der eigenen Geschichte und Traditionen. Dazu zählen auch Bau- und Kunstdenkmäler, Archive und Sammlungen sowie archäologische Güter. Um diese künftig besser zu erhalten und zu schützen, wurden die entsprechenden Förderrichtlinien überarbeitet und erweitert. "Dies ist ein bedeutender Schritt, denn wenn wir Kulturgüter nicht schützen, sind wir auf dem Weg zu einer kulturlosen Gesellschaft", sagte Landesrat Philipp Achammerbei der Vorstellung dieser Richtlinien am 19. Dezember. Es sei wesentlich das Bewusstsein für Kulturgüter zu schaffen, sie zu schützen, zu nutzen und weiterzudenken: "Denkmalpflege ist immer eine Gratwanderung, weil meist Privateigentum einen öffentlichen Zweck erfüllt. Darum wollen wir die Sensibilität für diesen Bereich weiter stärken und Denkmalpflege nachvollziehbar machen", hielt Landesrat Achammer fest.
Vorgesehen sind höhere Beiträge für unter Denkmalschutz gestellte Bau- und Kunstdenkmäler, Beiträge für nicht denkmalgeschützte Kunstwerke, Kleindenkmäler (wie beispielsweise Gedenksteine, Bildstöcke, Gipfel- oder Wetterkreuze, Backöfen, historische Grabsteine) und Strohdächer sowie Beiträge für archäologische Voruntersuchungen und Grabungen. Erweitert wurden die Förderungen auch auf die Digitalisierung von Schrift- und Bildgut, von Druckwerken, Grafiken und Handschriften für Archive und Sammlungen. "Hinter dem amtlichen Titel dieser Richtlinien verbirgt sich ein riesiger Mehrwert für die Gesellschaft und für unsere Zukunft. Denn Schutz historischer Baukultur ist mehr als Erhalt von Mauern", hob auch der Geschäftsführer des Heimatpflegeverbandes Südtirol Florian Trojer hervor. Der Heimatpflegeverband ist Mitglied des Denkmalbeirats und hat in diesem Rahmen an der Erarbeitung der Richtlinien mitgewirkt. Besonders lobenswert sei die Förderung von Kleindenkmälern, dies sei ein großer "Gewinn für unsere kleinstrukturierte Kulturlandschaft", unterstrich Trojer.
Höhere Beiträge, neue Fristen
"Nicht jeder Gegenstand kann unter Denkmalschutz gestellt werden, weil hierfür eine gezielt begründete Auswahl getroffen wird. Es gibt aber vieles, das zwar nicht denkmalschutzwürdig, aber zweifellos erhaltenswert ist. Förderungen können dabei helfen, einen Eingriff verträglicher zu machen", führte Landeskonservatorin Karin Dalla Torre aus. So werden beispielsweise Beiträge für handwerklich hergestellte Fenster als Maßanfertigung nach historischem Vorbild vergeben, auch für Kupfer- und Zinkdächer sowie historische Blecheindeckungen gibt es Beiträge. Die Beiträge wurden außerdem in mehreren Bereichen erhöht: Bisher wurden 40 Prozent der anerkannten Kosten im Bereich der Bau- und Kunstdenkmäler gefördert, nun sind es in der Regel 50 Prozent, die in begründeten Fällen auch auf 80 Prozent angehoben werden können. Digitalisierungen werden mit 60 Prozent der zugelassenen Ausgaben bezuschusst. Stark erhöht wurden zudem die Beiträge für archäologische Grabungen: Bis zu 80 Prozent der zugelassenen Ausgaben werden von Landesseite bezuschusst. In jedem Fall darf jedoch der Beitrag den Höchstbetrag von 2,2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Neu sind auch mehrere Fristen: Bis 31. März kann um Beiträge für Archive und Sammlungen angesucht werden. Bis 30. September kann um Beiträge für archäologische Voruntersuchungen und Grabungen (bisher 30. August) und für Beiträge für Bau- und Kunstdenkmäler angesucht werden. In begründeten Fällen können Beiträge auch ergänzt werden. Im Bereich der archäologischen Voruntersuchungen und Grabungen können die Anträge auf Förderung nun bereits vor Beginn der Arbeiten, nicht erst nach deren Durchführung, gestellt werden. Dazu kommen Förderungen für nicht denkmalgeschützte Kunstwerke, Kleindenkmäler und Stohdächer, die bisher zum Teil durch die Landschaftspflege gefördert wurden.
ck