Wohnbauförderung: Seit 1. Februar 2026 gelten neue Regeln
Die Wohnbauförderung ist eine der drei Säulen der Wohnbau-Reform und trat am 1. Februar 2026 in Kraft. Während das Bausparen und das begünstigte Darlehen bereits im Herbst neu geregelt wurden, geht es hier um die einmaligen Beiträge für Kauf, Bau und Wiedergewinnung.
Anrecht auf einen einmaligen Beitrag haben all jene, die seit mindestens fünf Jahren den Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Südtirol vorweisen können. Zudem dürfen sie kein Eigentum an einer geeigneten und leicht erreichbaren Wohnung besitzen und noch keinen Beitrag für Wohnbauförderung beansprucht haben (Ausnahme ist die Gründung einer neuen Familie). Nicht mehr ins Gewicht bei der Bewertung fallen Kriterien wie die Quadratmeterzahl der Wohnung und das Vermögen der Eltern. Auch die bisherige Mindestpunktezahl von 20 Punkten fällt mit der neuen Richtlinie weg. Wird ein Beitrag gewährt, gelten für die geförderte Immobilie zwei Auflagen: die zeitlich unbegrenzte Bindung für Ansässige sowie die 20-jährige Sozialbindung.
Die Berechnung der Grundbeiträge ist stark vereinfacht worden. Es gelten folgende Werte:
35.000 Euro für Einzelpersonen,
52.000 Euro für zwei Familienmitglieder und zusätzlich 8000 Euro für jedes weitere Familienmitglied.
Je nach ermittelter Einkommensstufe beträgt der Beitrag 100, 80, 65 oder 50 Prozent des ermittelten Gesamtbetrags.
Eine Erhöhung der Grundbeträge von 25 Prozent gibt es für das Bauen im Bestand (Sanieren, Aufstocken) und ebenfalls 25 Prozent für Mehrfamilienhäuser (Neubau). Für Wohnungen in strukturschwachen Gemeinden gibt es ebenfalls 25 Prozent mehr.
Beispielrechnung für ein Paar mit einem Kind. Der Beitrag darf auf jeden Fall nicht 40 Prozent der gesamten Kosten übersteigen. Konkret rechnet das Land den neuen Beitrag an einem Beispiel vor: Ein Paar mit einem Kind erhält für den eine Wohnung in einem mehrstöckigen Neubau 52.000 Euro. 8.000 Euro kommen für das Kind dazu. Der Betrag wird um 25 Prozent aufgestockt (25 Prozent für Mehrfamilinhäuser). Das ergibt einen Gesamtbeitrag von 75.000 Euro.
Neue Grenzen bei Einkommen und Vermögen. Die wichtigste Neuerung betrifft die neuen Grenzen für die Einkommen, die Anrecht auf einen Beitrag der Wohnbauförderung haben.
Die Landesregierung erhöht die Koeffizienten zur Berechnung der wirtschaftlichen Lage für die verschiedenen Einkommensstufen deutlich, damit mehr Menschen in den Genuss der Wohnbauförderung kommen. So steigt dieser in der ersten Stufe von 3,75 auf 4 und in der höchsten Stufe (4) von maximal 6,3 auf 7,5.
7,5 bedeutet im Fall einer Einzelperson, dass die Grenze für das besteuerbare Bruttoeinkommen von 66.000 auf 77.000 Euro steigt. Im Fall der obigen kleinen Familie (ein Paar mit einem Kind) steigt die Grenze von 120.500 Euro auf 145.000 Euro.
Erhöhung der Freibeträge auf Ersparnisse. Auch die Freibeträge auf Ersparnisse wurden erhöht: von 150.000 auf 250.000 für Einzelpersonen und von 250.000 auf 350.000 für Zwei- oder Mehrpersonenhaushalte.
Zusatzinformationen. Die Abgabe der Gesuche für die Beiträge für Kauf, Bau oder Sanierung von Wohnungen ist genau geregelt: Für den Kauf gilt eine Abgabe innerhalb von 12 Monaten ab Registrierung des definitiven Kaufvertrags. Für den Neubau ist eine Abgabe während der gesamten Bauphase, jedenfalls jedoch vor Meldung der Bezugsfertigkeit, möglich. Für die Wiedergewinnung muss das Gesuch mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Quellen: Land Südtirol, Rai, swz