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Spezial-Bauen

Die Wohnbau-Reform: Das Bauspardarlehen als zweite Säule

von Angelika Ploner
Nachdem der Vinschgerwind im Februar den Schenkungsbeitrag, eine Säule der Wohnbau-Reform, in einem Beitrag zum Thema machte, folgt nun die zweite Säule: das Bauspardarlehen. Es handelt sich um ein Darlehen zu sehr vorteilhaften Bedingungen, das an die Einschreibung in einen Zusatzrentenfonds gebunden ist. Seit dem 1. September 2025, also seit einem Jahr, gelten einige Neuerungen.
veröfftl. am 16. September 2026

Andreas Sagmeister, studierte Architektur in Innsbruck und war langjähriger Mitarbeiter sbei Architekt Werner Tscholl

Das Bausparmodell gibt es in Südtirol seit 2015. Vor einem Jahr traten wichtige Neuerungen in Kraft. Kurz erklärt ist das Bauspar-Modell eine Unterstützungsmaßnahme und gilt nur für den Kauf, den Bau oder die Sanierung der eigenen Erstwohnung. Das sei vorausgeschickt. Das Bauspardarlehen kombiniert zwei Schienen, nämlich den Zusatzrentenfonds mit einem günstigen Wohnbaudarlehen. Wichtig zu wissen ist: Das Bauspardarlehen kann mit dem eingangs erwähnten Schenkungsbeitrag der Autonomen Provinz Bozen kombiniert werden.
Und: Im Unterschied zu den anderen Maßnahmen der Wohnbauförderungen gibt es für das Bausparen keine Einkommensgrenze.
Wer Mitglied eines Zusatzrentenfonds ist, der am Bausparmodell teilnimmt (s. Seite 47), kann ein Bauspardarlehen beantragen.
Die Voraussetzungen nun nachfolgend detailliert
aufgelistet:
Das Bauspardarlehen kann beantragt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Bank folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- das 65. Lebensjahr ist noch nicht vollendet
- seit mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren in Südtirol ansässig
- seit mindestens 8 Jahren Mitglied in einem Zusatzrentenfonds, mit folgenden Ausnahmen: Wer jünger als 36 Jahre ist, für den genügen 5 Jahre Mitgliedschaft

Wer als Ehepaar oder Paar in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft das Bauspardarlehen beantragt, für diese gelten mindestens 12 Jahre kumulative Mitgliedschaft, wobei jede Antragstellerin und jeder Antragsteller mindestens 4 Jahre Mitglied sein muss.

Wer aus Südtirol ausgewandert ist und beabsichtigt zurückzukehren, für den entfällt die Mitgliedschaftsdauer. Mittels einzelner Zahlungen in den Fonds kann die Grundlage für das Bauspardarlehen geschaffen werden.
- ein Mindestkapital von 15.000 Euro im Zusatzrentenfonds
- die Immobilie, die gekauft, gebaut oder saniert wird, muss in Südtirol und die Erstwohnung sein

Wie wird das Bauspardarlehen beantragt und mit welchem Beitrag kann gerechnet werden?
Das zinsbegünstigte Darlehen wird von einer Bank gewährt, die eine Vereinbarung mit der Autonomen Provinz Bozen getroffen hat und kann bis zum Doppelten des im Zusatzrentenfonds angesparten Kapitals beantragt werden. Öffentliche Bedienstete, die Mitglied in dem, ihrer Arbeiterkategorie, vorbehaltenen Zusatzrentenfonds sind, können sogar bis zum Dreifachen des angesparten Kapitals beantragen. Wer jünger als 36 Jahre alt ist, für den gilt eine Erhöhung der aufgrund der Einzahlung möglichen Darlehenssumme um 25.000 Euro.
Für Einzelpersonen liegt der Darlehensbetrag zwischen 30.000 Euro und 150.000 Euro. Für zwei antragstellende Personen, die verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben, liegt der Darlehensbetrag zwischen 30.000 und 250.000 Euro.

Die Laufzeit des Bauspardarlehens
Das Bauspardarlehen ist ein mittel- bis langfristiges Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens 18 Monaten bis höchstens 20 Jahren.

Sollten Kinder zum Haushalt dazukommen, also im Falle von Familienzuwachs (leibliche, adoptierte oder Pflegekinder) nach Abschluss des Bauspardarlehens besteht die Möglichkeit, die Laufzeit einmalig um bis zu fünf Jahre zu verlängern. Auch über die vorgesehene Höchstdauer von 20 Jahren hinaus. Das soll junge Familien in einer herausfordernden Lebensphase entlasten.

Der Zinssatz
Eine Verbesserung bringt auch der Zinssatz: Dieser sinkt für neue Bausparverträge von bisher 1,00 Prozent auf künftig 0,7 Prozent.

Die Auflagen
Beim Kauf einer Immobilie muss der Antrag auf das Bauspardarlehen vor Unterzeichnung des Kaufvertrags (Notariatsakt) gestellt werden. Der Kaufvertrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung unterzeichnet werden. Das Bauspardarlehen kann nicht für den Kauf einer Immobilie, die sich, auch teilweise, in Eigentum oder in nacktem Eigentum von verwandten oder verschwägerten Personen ersten Grades befindet, beantragt werden.
Der meldeamtliche Wohnsitz muss innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Bauspardarlehens in die mit dem Darlehen finanzierte Immobilie verlegt werden. Im Falle eines Baus oder einer Sanierung innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellung der Benützungsgenehmigung oder ab Abschluss der Arbeiten.
Der meldeamtliche Wohnsitz muss für die gesamte Dauer des Bauspardarlehens in der finanzierten Immobilie beibehalten werden. Andernfalls ist das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen.

Die Bindung
Die Bindung gemäß Artikel 39 „Wohnen für Ansässige“ ist dauerhaft und gilt für alle Anträge, die ab dem 20. Juni 2025 eingereicht wurden. Um Anrecht auf das Bauspardarlehen zu haben, muss der Antragstellende die Verpflichtungen für die Wohnungen für Ansässige gemäß Artikel 39 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, eingehen. Die Bindung muss im Grundbuch eingetragen werden.
Die fehlende Eintragung innerhalb der genannten Fristen verpflichtet zur vorzeitigen Tilgung des Bauspardarlehens. Die Anmerkung der Bindung ist dauerhaft und erlischt nicht mit der Rückzahlung des Bauspardarlehens oder dem Verkauf der Immobilie.

Tilgung Bauspardarlehen
Das mit dem Bausparen gewährte Darlehen wird in monatlichen oder halbjährlichen Raten zurückgezahlt. Es besteht die Möglichkeit, Kapitalanteile vorzeitig zurückzuzahlen und das Bauspardarlehen vorzeitig, vor Ablauf der Laufzeit, zu tilgen.

Ein erstes Resümee - positive Bilanz
Das reformierte Bauspardarlehen wird gut angenommen und nahm vor allem bei Paaren, Frauen und bei der Jugend zu. Im Zeitraum vom 1. Jänner bis 30. April 2026 wurden 204 Bauspardarlehen mit einem Volumen von 23,62 Millionen Euro vergeben. Der durchschnittliche Darlehensbetrag betrug rund 115.700 Euro. Der Anteil der Darlehensnehmerinnen und -nehmer unter 30 Jahren ist auf 22 Prozent gestiegen (zuvor rund 10 Prozent), jener der gemeinsamen Darlehen von Paaren auf 18 Prozent (zuvor 11 Prozent). Der Anteil weiblicher Darlehensnehmerinnen hat sich von 36 auf 40 Prozent gesteigert.

 

Weitere Informationen zum Bausparmodell finden Sie auf:
www.pensplan.com