Beitrag für den Austausch alter Holzheizungen >=35 kW – große Nachfrage
Die Initiative war ein voller Erfolg und hat zu einer vorzeitigen Ausschöpfung der vom Ministerium bereitgestellten Mittel geführt. Die Rede ist vom Beitrag für den Austausch von Holzheizungsanlagen mit einer Leistung ≥ 35 kW. Vor einem Jahr hat die Landesregierung beschlossen, die Initiative bis zum 30.06.2027 mit Landesmitteln fortzuführen. Seit Anfang dieses Jahres ergänzt der Landesbeitrag die - vom GSE im Rahmen des Conto Termico gewährten - Förderungen bis maximal 65 Prozent für Privatpersonen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen. Für mittlere Unternehmen beträgt der Prozentsatz 55 Prozent. Die Obergrenze: Pro von der GSE genehmigten Einzelantrag darf der Beitrag der Provinz 80.000 € nicht übersteigen.
Gewährt wird der Beitrag für den Austausch bestehender (Baujahr 2003 oder früher) Holzheizungsanlagen (Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzel, usw. ), die eine Wärmeleistung zwischen 35 und 500 kW haben. Es handelt sich also nicht um kleine Holzheizungen, sondern um Zentralheizungsanlagen, die vor allem in Mehrfamilienhäusern, Hotels oder Unternehmen vorkommen. Bei der neu installierten Anlage kann es sich um eine Holzfeuerungsanlage, eine Wärmepumpe oder ein Wärmepumpen-Hybridsystem handeln. Neue Holzheizkessel müssen 5-Sterne-zertifiziert sein (Ministerialdekret 7.11.2017). Es wird kein Beitrag gewährt, wenn sich die Anlage in einem Gebiet befindet, das mit Fernwärme versorgt wird.
Was wird benötigt?
Das Antragsformular ist unter mycivis abrufbar. Des weiteren benötigt man die „Scheda contratto GSE” oder „Lettera di accoglimento degli incentivi GSE“ und einen von einem zugelassenen Techniker oder einer zugelassenen Technikerin unterzeichneten technischen Bericht. Auch die Umweltzertifizierung des neuen Holzheizkessels muss beigelegt werden, sowie eine Kopie der Konformitätserklärung für die Installation der neuen Generatoren. Die weiteren Dokumente sind unter mycivis aufgelistet.
Einreichung des Antrags
Der Antrag wird gestellt, indem die genannten Unterlagen an die Landesverwaltung gesendet werden.
Möglichkeiten für Privatpersonen:
• Persönliche Übergabe an: Amt für Luft und Lärm, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
• Einschreiben mit Rückschein an dieselbe Adresse
• PEC an:
Für Körperschaften ohne Erwerbszweck und juristische Personen (KMU):
Ausschließlich per PEC an:
Weitere Infos und zuständige Stelle
Amt für Luft und Lärm
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 18 39
Fax: +39 0471 41 18 59
E-Mail:
PEC: