Projekt Steinschlagschutz-galerie Latschander
Die Landesregierung genehmigte die Anpassung der technischen Eigenschaften und der überschlägigen Kosten für die Errichtung der Steinschlagschutzgalerie in der Latschander im Gemeindegebiet von Kastelbell-Tschars. (Foto: LPA/Amt für Straßenbau West)
Die Landesregierung hat am 29. Mai die Anpassung der technischen Eigenschaften und der überschlägigen Kosten für die Errichtung der Steinschlagschutzgalerie entlang der Stilfserjochstraße (SS38) in der Latschander im Gemeindegebiet von Kastelbell-Tschars genehmigt. Die Galerie wird um 88 Meter länger als ursprünglich geplant, erhält einen zusätzlichen Steinschlagschutzdamm und eine höhere Energieaufnahmefähigkeit.
Die Anpassung hängt mit vertieften technischen Untersuchungen in der Planungsphase zusammen, insbesondere mit geologischen und geotechnischen Erhebungen sowie detaillierteren Simulationen des Steinschlags. Die Überprüfungen machten eine Verstärkung des ursprünglichen Projekts notwendig. Dadurch steigen die Gesamtkosten des Bauvorhabens auf 14,58 Millionen Euro.
„Die Sicherheit auf unseren Straßen beginnt mit Prävention. Auf einem derart exponierten Abschnitt können wir nicht warten, bis aus einem Risiko ein Notfall wird“, betont Mobilitäts- und Infrastrukturlandesrat Daniel Alfreider. „Die SS38 ist eine zentrale Verbindung für den Vinschgau. Mit diesem Eingriff wollen wir die Verkehrsteilnehmer:innen besser schützen und das Risiko von Steinschlägen, plötzlichen Straßensperren und Beeinträchtigungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Dienste verringern.“
Das Projekt sieht nun eine rund 338 Meter lange Steinschlagschutzgalerie vor. Zusätzlich entsteht im Bereich des Ostportals ein weiterer Steinschlagschutzdamm. Die Überdeckung der Galerie wird auf Grundlage der neuen Simulationen so dimensioniert, dass sie eine höhere Energieaufnahme gewährleistet.
Während der Bauphase wird talseitig der künftigen Galerie eine zweispurige Umleitung eingerichtet. Damit sollen Überschneidungen zwischen Baustelle und Verkehr möglichst gering gehalten und die Befahrbarkeit der SS38 weitgehend aufrechterhalten werden.
Die Maßnahme ist Teil des Landesprogramms für Straßenbauarbeiten 2026–2028 der Abteilung Tiefbau. Der genehmigte Beschluss beinhaltet noch keine Zweckbindung der Ausgaben: Vormerkungen und Ausgabenzweckbindungen erfolgen mit gesonderten Maßnahmen beim Start der jeweiligen Verfahren.