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Bericht aus Rom

Kampf Nesträubern

veröfftl. am 24. Juni 2026

Die Jagd auf Singvögel hat in den 1970er-Jahren den Anstoß für die EU-Vogelschutzrichtlinie gegeben. Damals wurden Zugvögel zu Millionen mit Netzen, Fallen und automatischen Waffen gejagt.
Seit der Verabschiedung der Richtlinie ist die Verwendung von Vogelfallen jeder Art in der EU verboten. Ebenso untersagt ist die Jagd während der Brutzeiten, sowie das Beschädigen von Nestern und das Sammeln von Eiern. Alle wildlebenden Vogelarten erfahren einen besonderen Schutz.
Italien wurde bereits mehrmals von der EU einem Vertragsverletzungsverfahren unterzogen, weil es die Vogelschutzrichtlinie verletzt hat. Besonders problematisch ist, dass in Italien – im Gegensatz zu Südtirol – die Jagd mit lebenden Lockvögeln erlaubt ist. Das führt dazu, dass im Mai und Juni Nesträuber aus Oberitalien durch die Obstwiesen streifen, um die Nester, von Singvögeln, zu plündern.
Besonders die Singdrosseln eignen sich gut als Lockvögel. Wenn sie den Transport überleben, werden sie in dunklen Räumen gehalten, damit sie, sobald sie wieder ans Licht kommen, besonders laute Schmerzschreie von sich geben. Um dieses Ergebnis zu erzielen, werden auch noch grausamere Methoden angewandt, zum Beispiel das Ausstechen der Augen.
Mit Hilfe dieser Lockvögel werden dann ganze Schwärme von Drosseln gefangen, die in Oberitalien als Delikatesse gelten.
Eigentlich dürften nur gezüchtete Vögel als Lockvögel verwendet werden. Doch diese schreien den Jägern zu wenig.
Es wäre also höchst an der Zeit die Jagd mit Lockvögeln zu verbieten. Doch was macht der italienische Gesetzgeber? Mit dem neuen Jagdgesetz, das kürzlich im Senat verabschiedet wurde und nun an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet wird, werden die Regeln in Bezug auf Lockvögel sogar gelockert. Meine Abänderungsanträge, die von nahezu der gesamten Opposition mitunterzeichnet wurden und darauf abzielten, die Jagd mit Lockvögeln zu verbieten, wurden allesamt abgelehnt.
von Senatorin Julia Unterberger