Hornberger Schießen
Der Vinschgerwind hat die Causa mit den 10 Tonnen Rattengift zu Beginn des Jahres 2023 zum Thema gemacht. Hingewiesen wurde, dass die Gemeinde Mals im Juli 2019 10 Tonnen Rattengift beschlagnahmen hat lassen und das dann in einem Raum im Hallenbad Mals gelagert wurde. Das Gift wurde von einer Grundparzelle in Laatsch, welches Roman Niederholzer gehört, abgeholt. „Drahtzieher“ im Hintergrund soll Karl Wegmann aus Glurns gewesen sen, der das Gift aus Tschechien in den oberen Vinschgau kommen hat lassen. Die Gemeinde Mals wollte das Gift mittels Entsorgung loswerden, hat die Kosten dafür auf mehr als 20.000 Euro schätzen lassen und diese Kosten sollten die zwei „Rattengiftbarone“ übernehmen. Dazu hat die Gemeindesekretärin im Juli 2025 eine „unverzüglich vollstreckbare Mahnung“ an Karl Wegmann zustellen lassen. Wegmann hat über seine Rechtsanwälte Mark Antonio De Giuseppe und Burkhard Zischg vor dem Landesgericht Bozen Klage mit Einspruch gegen diese Maßnahme eingereicht. Bei der Sekretärin Monika Platzgummer Spiess hat die Klage Eindruck gemacht und weil mit richterlicher Verfügung die Vollstreckbarkeit der „unverzüglich vollstreckbaren Mahnung“ zu Beginn des Jahres 2026 ausgesetzt worden ist, hat Platzgummer ihre Mahnung im Selbstschutzwege anulliert. Damit ist der Streitfall weggefallen. Und die Gerichtskosten?
Die mussten auf jeden Fall entschieden werden und das hat das Landesgericht Bozen zu Beginn des April 2026 auch getan und dabei - trotz Wegfallens des Streitgegenstandes - eine unterlegene Partei feststellen müssen. Die Richterin Christina Longhi ließ es so formulieren: „Im konkreten Fall ist die beklagte Körperschaft als unterliegend anzusehen, weil sie durch die spätere Aufhebung des angefochtenen Aktes den vom Kläger verfolgten Rechtsschutz im Ergebnis anerkannt hat.“
Im Ergebnis hat die Gemeinde Mals also die Prozessspesen von insgesamt 6.443,76 Euro zu berappen und diese Ausgabe ließ sich der Gemeindeausschuss als außeretatmäßige Verbindlilchkeit vom Revisor bestätigen.
Als zweites Ergebnis trägt die Gemeinde auch die Kosten für die Entsorgung des Rattengiftes und die sind mit knapp 26.000 Euro nicht unerheblich. Wegmanns Rechtsanwälte schälen in ihrer Klageschrift auch mit Gutachten heraus, dass das Gift gar nicht hätte entsorgt werden müssen. Also endet das Rattengift-Verfahren wie das Hornberger Schießen - viel Geschrei und wenig Wolle.