Gesetz zum assistierten Suizid
Am Freitag, den 26. Juni, hat sich die SVP in einer Sondersitzung mit dem assistierten Suizid beschäftigt.
Bis zum Jahr 2019 war die Beihilfe zum Suizid in Italien laut Art. 580 StGB strafbar und wurde mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zwölf Jahren geahndet. Der Bürgerrechtsaktivist Marco Cappato hat trotzdem immer wieder Sterbenskranke in die Schweiz gebracht und anschließend Selbstanzeige erstattet. Im Rahmen der daraufhin eingeleiteten Strafverfahren, hat er dann die Verfassungswidrigkeit des Art. 580 StGB eingewendet.
Im Jahr 2019 hat ihm der Verfassungsgerichtshof mit dem bahnbrechenden Urteil Nr. 242 Recht gegeben und festgesetzt, dass die Beihilfe zum Suizid nicht strafbar sein kann, wenn es sich um eine Person mit einer unheilbaren Krankheit, unerträglichen Schmerzen, die auf lebenserhaltende Maßnahmen angewiesen ist und den freien Willen zu sterben hat, handelt. Der Gesetzgeber solle ein diesbezügliches Gesetz verabschieden.
Doch leider ist das Parlament seit nunmehr sieben Jahren nicht in der Lage, dies zu tun. Vor allem die rechtsextremen Fratelli d‘Italia blockieren den Gesetzgebungsprozess. Man sagt, auf direkte Anweisung des Vatikans. Daher sind inzwischen einzelne Regionen aktiv geworden, allen voran die Toskana, die bereits im Jahr 2025 ein Gesetz verabschiedet hat. Dieses wurde von der Regierung angefochten, zumal das Straf- und Zivilrecht eine staatliche Kompetenz sei.
Mit Urteil Nr. 204 vom 29. Dezember 2025 hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Regionen zwar keine Änderungen an den Voraussetzungen für den assistierten Suizid vorsehen, sehr wohl jedoch das organisatorische Prozedere regeln können.
Dies ist die rechtliche Grundlage, auf der Landesrat Messner seinen Vorschlag verfasst hat. Allerdings wurde dieser in einem „Omnibusgesetz“ untergebracht. Die SVP hat entschieden, dass es für eine derart wichtige Materie ein eigenes Gesetz, nach einer breiten Diskussion, benötigt. Aufgeschoben ist jedoch nicht aufgehoben.
Senatorin Julia Unterberger