Biogasanlagen
In Südtirol sind derzeit rund 30 Biogasanlagen (10 % davon im Vinschgau) in Betrieb, die aus Gülle Gas produzieren und dieses zur Erzeugung von Strom und Wärme verwenden. Die meisten von ihnen sind über 20 Jahre alt. Damit sie weiterhin in der Lage sind, effizient Biogas zu produzieren, ist eine Modernisierung von Anlagenteilen oder eine Erweiterung in vielen Fällen notwendig. Um diese zu fördern, hat die Landesregierung auf Vorschlag von Energielandesrat Peter Brunner am 27. Februar neue Richtlinien für die Ausschüttung von Beiträgen zur Modernisierung und Erweiterung bestehender Biogasanlagen beschlossen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das produzierte Biogas in einer Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlage verwertet und die gesamte Wärme genutzt wird. Auch ist ein maximaler durchschnittlicher jährlicher Viehbesatz einzuhalten.
Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die in Südtirol Biogasanlagen betreiben. Die maximale Beitragshöhe beträgt 50 Prozent der zulässigen Kosten für die Produktion thermischer Energie. Nicht zulässig sind die Kosten für Grundankauf, bauliche Maßnahmen und der Ankauf von Transportfahrzeugen. „Die Modernisierung der bestehenden Anlagen steigert die Effizienz der Biogasproduktion und leistet somit einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen,“ erklärt Petra Seppi, Direktorin des Landesamtes für Energie und Klimaschutz.