Verschiedenes
Skilehrerausbildung: Mehrsprachigkeit wird in Zukunft belohnt
BOZEN (LPA). In Zukunft erhalten Kandidaten und Kandidatinnen der Eignungsprüfung zum Skischulassistenten beziehungsweise zur Skischulassistentin einen Fremdsprachen-Bonus: Dies ist die wesentliche Neuerung bei den Änderungen der Kriterien zu Aus- und Fortbildungskursen für Skischulassistenten und Skischulassistentinnen, Skilehrer und Skilehrerinnen, der die Landesregierung am 14. November auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Luis Walcher zugestimmt hat.
"Skilehrerinnen und Skilehrer sind eine der besten Visitenkarten Südtirols", unterstreicht Landesrat Walcher: "Eine gediegene Ausbildung ist der wichtigste Grundpfeiler des allseits anerkannten Skilehrerberufs. Angesichts der stetig zunehmenden Zahl ausländischer Gäste ist es mir wichtig, die Kenntnis von Sprachen zu fördern und zu unterstützen." Den Kandidaten und Kandidatinnen der Eignungsprüfung für die Zulassung zum Ausbildungskurs für Skischulassistenten und Skischulassistentinnen wird künftig ein Zusatzpunkt von 0,50 für jede mittels anerkanntem Zertifikat nachgewiesene Kenntnis einer Sprache - ausgenommen die Sprache laut eigener Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung im Falle von Deutsch, Italienisch und Ladinisch - vergeben, mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, bis maximal 2 Punkte, was 4 Sprachen entspricht.
Neben der Neuheit Fremdsprachen-Bonus wurden Anpassungen praktischer-technischer Natur genehmigt: So ist nun etwa vorgesehen, dass eine Nachprüfung nicht nur für die theoretischen Prüfungen, sondern auch für die praktischen und didaktischen Prüfungen möglich ist. Um eine umfassendere und vollständigere Bewertung zu ermöglichen, werden in den praktischen und didaktischen Prüfungen nicht nur die praktischen und didaktischen Kompetenzen beurteilt, sondern auch die jeweiligen technisch-didaktischen und didaktisch-methodischen Fähigkeiten. Die Bezeichnungen der Schwierigkeitsstufen der praktischen Übungen in der Ausbildung zum Skischulassistenten und zur Skischulassistentinnen in der Disziplin Langlauf sowie zur Langlauflehrerin und zum Langlauflehrer werden an den neuen offiziellen Lehrplan der Federazione Italiana Sport Fisi für die Disziplin Langlauf angepasst: Dieser sieht nicht mehr die Schwierigkeitsstufen Bronze – Silber – Gold, sondern die Schwierigkeitsstufen L1 bis L4 vor. Das Mindestalter für die Zulassung zur Eignungsprüfung für die Zulassung zum Ausbildungskurs für Skischulassistenten beziehungsweise Skischulassistentinnen in der Disziplin Langlauf wird auf die Vollendung des 18. Lebensjahres bis Ende des Jahres, in dem die Eignungsprüfung abgelegt wird, angehoben.
Zusatzinformationen
Ausbildung zum Skilehrer beziehungsweise zur Skilehrerin
Die Ausbildung zum Skilehrer beziehungsweise zur Skilehrerin in Italien und somit auch in Südtirol erstreckt sich über mindestens 90 Tage und beinhaltet das Erlernen von praktischen, didaktischen und theoretischen Kenntnissen, die für die Ausübung des Skilehrerberufes erforderlich sind. Bis zum Abschluss der Ausbildung zum Skilehrer muss der Kandidat mehrere praktische, didaktische und theoretische Prüfungen bestehen.
Der Skilehrerberuf kann in den drei Disziplinen Ski Alpin, Snowboard und Langlauf erlernt werden. Die Ausbildung zum Skilehrer, zur Skilehrerin ist auf drei Jahren aufgeteilt, wobei es in Südtirol zwei Qualifikationsstufen im Skilehrerberuf gibt:
den Skischulassistenten, die Skischulassistentin mit circa 20 Tagen Ausbildung mit Prüfungen und
den höchstgeprüften Skilehrer beziehungsweise Skilehrerin mit mindestens 90 Tagen Ausbildung mit Prüfungen.
Um zur Ausbildung zum Skischulassistenten, zur Skischulassistentin zugelassen zu werden, müssen Interessierte eine praktische Prüfung auf der Piste positiv absolvieren. Nach rund 20 Tagen Ausbildung und bestandener Prüfungen erreicht der Kandidat beziehungsweise die Kandidatin die Qualifikation zum Skischulassistenten, zur Skischulassistentin.
Um folglich zur Ausbildung zum höchstgeprüften Skilehrer zugelassen zu werden, muss der Skischulassistent die entsprechende Eignungsprüfung für die Zulassung zur Ausbildung zum Skilehrer beziehungsweise zur Skilehrerin positiv absolvieren. Darauf folgen noch circa 70 Tage Ausbildung mit diversen Prüfungen, die sich über zwei Wintersaisonen erstrecken. Bei erfolgtem positivem Abschluss der gesamten Ausbildungskurse mit Prüfungen erhalten der Kandidat und die Kandidatin die Qualifikation und Diplom zum höchstgeprüften Skilehrer, zur höchstgeprüften Skilehrerin in der jeweiligen Disziplin Ski Alpin, Snowboard oder Langlauf.
mac