Verfügung zur Entnahme eines Schadwolfs erlassen - Landesforstkorps hat Entnahme mit Unterstützung der Jagdaufseher durchgeführt
ENNEBERG/BOZEN (LPA). Nach wiederholten und vom Landesforstkorps bestätigten Wolfsrissen auf der Alm "Fojedöra" in der Gemeinde Enneberg ist am 28. August eine zweite Verfügung zur Entnahme eines Schadwolfs erlassen worden. Das Landesforstkorps hat inzwischen die Entnahme mit Unterstützung der Jagdaufseher durchgeführt.
Grundlage sind die in den vergangenen Wochen dokumentierten und bestätigten Schäden an Nutztierbeständen, bei denen mehrere Schafe und Ziegen gerissen wurden. Ziel der Maßnahme ist es, weitere erhebliche Schäden an den Herden zu verhindern.