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Vita

Maskenpflicht im Freien - für zukünftige pandemische Vireninfektionen nicht mehr vorgesehen

Renate Holzeisen (Vita) brachte eine Anfrage mit dem Betreff Maskenpflicht im Freien - für zukünftige pandemische Vireninfektionen nicht mehr vorgesehen vor: Der Südtiroler Landesrat für die Gesundheit, Hubert Messner, habe in seiner Anhörung durch den Corona-Untersuchungsausschuss im Südtiroler Landtag erklärt, dass es eine Maskenpflicht im Freien im Falle künftiger pandemischer Vireninfektionen nicht geben werde. Diese Aussage impliziere, dass man von der wissenschaftlichen Irrationalität und Unverhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme ausgehe. In Anbetracht dieser Erkenntnis stelle sie, so die Abgeordnete, folgende Fragen an den Landeshauptmann und den Landesrat für die Gesundheit: Warum werden in Südtirol weiterhin die auferlegten Geldstrafen mit Androhung der Zwangsvollstreckung bei jenen Bürgern eingetrieben, die sich zu Recht nicht an eine offensichtlich entgegen wissenschaftlicher Rationalität und Verhältnismäßigkeit auferlegten, die Grundrechte und Grundfreiheiten verletzende Maßnahme gehalten haben und ihr Menschenrecht auf freie ungehinderte Ein- und Ausatmung der Luft im Freien ausgeübt haben? Wieso setzt diese Landesregierung die Eintreibung der Geldstrafen für das Nichttragen der Maske im Freien bis zur wissenschaftlichen und rechtlichen Aufarbeitung dieser Maßnahme im Corona-Untersuchungsausschuss sowie in den laufenden Gerichtsverfahren nicht aus? Wie kann der Wille zur Revision, sprich Überprüfung der Corona-Maßnahmen behauptet werden, wenn gleichzeitig Geldstrafen für Maßnahmen eingetrieben werden, bezüglich derer offensichtlich in der Landesregierung jetzt schon die Erkenntnis vorliegt, dass sie ungerechtfertigt waren?
LH Arno Kompatscher antwortete u.a., dass das Thema bereits Gegenstand verschiedener Anfragen gewesen sei - dieses Mal sei die Abgeordnete davon abgerückt, die Rechtsgrundlage für die Strafen in Frage zu stellen. Wie zielführend und notwendig eine Maskenpflicht im Freien gewesen sei, dieser Debatte stelle er sich. Das entbinde jedoch nicht von der Logik eines Rechtsstaates: Wenn eine geltende Regelung nicht eingehalten werde, gebe es Sanktionen. Es habe eine von der zuständigen Behörde verhängte Maßnahme gegeben, nicht nur in Südtirol, sondern in ganz Italien. 
Renate Holzeisen (Vita) verwies u.a., auf laufende Verfahren bezüglich der Zuständigkeit des Strafenden. Der LH behaupte, die Landesregierung bemühe sich um Befriedung der Gesellschaft; doch wenn man nun von Bürgern eine Strafe einfordere, die nicht gerechtfertigt gewesen seien, dann zeuge das vom Gegenteil.