Die Landesregierung hat heute das Tarifsystem der öffentlichen Verkehrsmittel geändert. Neu ist unter anderem das Summer abo+ für Studierende.
Das überarbeitete Tarifsystem und die Benützungsbedingungen der Dienste des öffentlichen Personenverkehrs in Südtirol hat die Landesregierung heute (1. Juni) auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider genehmigt. Studierende, die nur im Sommer nach Südtirol zurückkommen, können zu einem reduzierten Pauschalpreis vier Monate lang für Sommerjob und Freizeit mit Bus und Bahn unterwegs sein.
"Für Studentinnen und Studenten, die nur im Sommer in Südtirol sind, gab es bisher keine ermäßigten Fahrscheine. Mit dem Summer abo+ können sie nun in ganz Südtirol im Juni, Juli, August und September mit allen südtirolmobil-Verkehrsmitteln beliebig oft fahren", erklärt Alfreider. Nutzen können die Studierenden die Regional-, Stadt- und Citybusse, die Regional- und Regional-Expresszüge in Südtirol und bis Trient, die Rittner Schmalspurbahn, die Mendel-Standseilbahn sowie die Seilbahnen nach Ritten, Kohlern, Mölten, Vöran und Meransen.
Das Summer abo+: Ein Vorschlag direkt von den Jugendlichen
Erfreut ist der Chef der Südtiroler Hochschülerschaft SH ASUS, Matthias von Wenzl: "Bereits seit einiger Zeit haben wir ein solches Abo für alle, die nicht in Bozen oder Innsbruck studieren und keine Möglichkeit hatten, günstig mit den Öffis zu fahren, vorgeschlagen. Dass die Ideen der Jugend berücksichtigt werden, ist nicht immer selbstverständlich, deshalb freut es uns umso mehr, dass dieser Vorschlag aufgegriffen und rasch umgesetzt wurde."
In der Tat hatte es vergangnes Jahr Gespräche des Landesrats mit Jugendvertretern gegeben. Im September hatte die Landtagabgeordnete Jasmin Ladurner auch einen entsprechenden Antrag im Landtag eingebracht. "Bereits diesen Sommer können Studentinnen und Studenten mit dem Summer abo+ fahren", sagt Alfreider. Es sei "wichtig, dass sich bereits Jugendliche daran gewöhnen, umweltfreundlich zu fahren, weil sie dann auch in Zukunft eher nachhaltig mobil sind - Bus und Zug bringen einfach und bequem fast überall hin und für die restlichen Strecken kann man das Rad nutzen oder zu Fuß gehen", betont der Landesrat.
Eine weitere Neuerung für die Universitätsstudenten betrifft laut Alfreider die Laufzeit des regulären Abo+ für alle Studierenden. War die Gültigkeit bisher an den 15. September gekoppelt, so gilt der Fahrschein künftig flexibel ein Jahr ab dem Datum der Ausstellung bzw. Verlängerung.
Das Summer abo+ beantragen: wer, wann, wie?
Das Summer abo+ können Jugendliche unter 28 Jahren für 75 Euro beantragen, die an einer Universität, an einer Fachhochschule oder einer gleichgestellten Bildungseinrichtung eingeschrieben sind und die in den Sommermonaten in Südtirol flexibel unterwegs sein möchten. Der Antrag ist im Web unter südtirolmobil.info möglich. Als einmalige Ausstellungsgebühr fallen bei der Neu-Beantragung 20 Euro an. Erstmals ausgestellte Summer abo+ werden per Post an die angegebene Adresse geschickt. Gültig ist das Summer abo+ anschließend jedes Jahr vom 1. Juni bis zum 30. September. Erneuern kann man es jährlich online ab 1. Mai.
Das Summer abo+ hält alle Wege offen
Das Summer abo+ ist kein eigentlicher Fahrschein, sondern ein flexibles Zusatzpaket, das in den Südtirol Pass integriert werden kann oder zu dem ein Ganzjahres-Abo+ umfunktioniert werden kann. "Ein Summer abo+ ist ein Südtirol Pass, bei dem das Zusatzpaket Summer abo+ bereits aktiv ist und der später, wenn gewünscht, wie ein normaler Südtiroler Pass verwendet werden kann", sagt Alfreider. Somit haben die Jugendlichen nach dem Studium bereits einen Südtirol Pass in der Tasche und können nachhaltig unterwegs sein", sagt Alfreider.
Das Summer abo+ ist jederzeit flexibel ausbaubar
Wer das Summer abo+ auch die Fahrrad- oder Tiermitnahme oder Fahrten mit den Nightliner-Bussen nutzen möchte, kann die Zahlungsfunktion im Nutzerkonto aktivieren. Die Bezahlung dieser Zusatzdienste funktioniert entweder mittels Prepaid-Vertrag oder durch die direkte Abbuchung von Bank-Kontokorrent (SEPA Direct Debit). Das Summer abo+ mit Zahlungsfunktion ist dann wie ein normaler Südtirol Pass zu nutzen. Das bedeutet: Bei Fahrten mit den Regionalzügen ist die Angabe des Zielbahnhofs beim Entwerten erforderlich.
In das Summer abo+ mit aktivierter Zahlungsfunktion kann auch die ÖBB-Vorteilscard der Österreichischen Bundesbahnen integriert werden. Bei Fahrten mit Regionalzügen auf den Teilstrecken Innsbruck-Brenner oder Lienz-Innichen gibt’s dadurch automatisch den ermäßigten ÖBB-Tarif.
Alle Infos zum Summer abo+, zu allen Öffi-Fahrscheinen und zu den Fahrplänen der öffentlichen Mobilität in Südtirol gibt es im Web unter: www.südtirolmobil.info.
san
Um die Verkehrsflüsse als Basis für künftige Entscheidungen besser zu monitorieren, hat die Landesregierung LR Alfreider ermächtigt, eine Konvention mit der ANAS fürs Stilfserjoch zu unterschreiben.
Alle Verkehrsflüsse digital erfassen und als wichtige Infoquelle für künftige Entscheidungen verwenden - dies ist das Ziel der Ausarbeitung einer Vereinbarung zwischen dem Landesstraßendienst und der Staatsstraßenverwaltung ANAS für das Verkehrsmonitoring am Stilfserjoch.
Die Landesregierung hat heute (1. Juni) Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider dazu ermächtigt, die Konvention mit der ANAS zu unterzeichnen. "Besonders in den Sommermonaten ist die Straße über das Stilfserjoch sehr stark befahren, und zwar sowohl von Auto- als auch von Motorrad- und Radfahrern. Mit sechs installierten Kameras wollen wir die Verkehrsflüsse genau wie auf den Dolomitenpässen im Detail erfassen", sagt Landesrat Alfreider. Das Monitoring werde Daten zu allen Verkehrsarten erfassen. Somit sei somit eine zentrale Infoquelle für künftige Entscheidungen, erklärt Alfreider. "Ziel bleibt es, sanfte Mobilitätsformen und lokale Wirtschaftskreisläufe zu fördern", sagt der Landesrat.
Eine Konventionn mit der ANAS ist notwendig, da vier Kameras im Gebiet der Region Lombardei installiert werden. Die Vereinbarung wird in den nächsten Monaten unterschrieben.
rc
Der nationale Plan für Aufbau und Resilienz (Piano Nazionale Ripresa e Resilienza, PNRR) zielt darauf ab, die wirtschaftlichen und sozialen Schäden der Coronakrise in Italien abzufedern. Der Plan beinhaltet Investitionen und Reformen in verschiedenen Bereichen. Dabei spielt die Digitalisierung eine sehr wichtige Rolle.
Der nationale Plan beinhaltet die sechs Investitionsschwerpunkte Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Mobilität, Lehre und Forschung, sozialer Zusammenhalt und Sanität. Zusätzlich sind im Plan Reformen enthalten, welche speziell die Bereiche öffentliche Verwaltung, Justiz, die Vereinfachung, den Wettbewerb und die Besteuerung betreffen. Eine wesentliche Bedeutung des PNRR wird auf die Schwerpunkte Frauen, junge Generationen und die Stärkung des Südens gelegt.
Zwischen diesen Themenschwerpunkten und Reformen steht die Digitalisierung als übergreifendes Element. Die digitale Entwicklung Italiens ist ausbaufähig, im Produktionssystem und in den öffentlichen Diensten gibt es einen großen Aufholbedarf. Für die öffentliche Verwaltung ist infolgedessen eine tiefgreifende Reform vorgesehen, welche unter anderem eine einheitliche Plattform für die Anstellung von Personal, die Fortbildung, sowie die Organisation von Verwaltungsabläufen und deren Überwachung vorsieht.
Auch Südtirol muss die Gelegenheit nutzen, um auf lokaler Ebene verschiedene Maßnahmen umzusetzen. Dabei sollte eine effiziente Nutzung der Datenbanken angestrebt werden, damit bereits gespeicherte Daten verwendet, ein Datenaustausch ermöglicht und somit die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden.
Bei der Digitalisierung von Formularen gilt zu beachten, dass eine reine Übertragung der analogen Formulare nicht ausreicht, um die Prozesse zu vereinfachen. Vielmehr gilt es, vereinfachte Formulare zu programmieren, welche Daten automatisch aus den Datenbanken der Verwaltung übernehmen und dadurch den Ablauf für die Antragsstellerinnen und Antragssteller einfacher gestalten.
Die Handelskammer Bozen hat eine Anlaufstelle für die Verwaltungsvereinfachung eingerichtet, an welche Interessierte Anregungen, Vorschläge und Ideen in Bezug auf den Bürokratieabbau an die E-Mail-Adresse buerokratie@handelskammer.bz.it senden können. Bisher konnten bereits zahlreiche Beispiele gesammelt, ausgewertet und den zuständigen Stellen vorgelegt werden, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen und Vereinfachungen vorzunehmen.
Südtirols Unternehmerinnen müssen wissen, worauf es bei der Karriereplanung ankommt. Übersichtlich und kompakt informiert nun die Landeswebsite über verschiedene Aspekte.
Wie mache ich mich selbständig? Welche Förderungen kommen für mich in Frage? Wie sichere ich mich für die Zukunft ab? Wo finde ich die richtige Fortbildung? Antworten auf diese Fragen gibt die neu lancierte Landeswebsite, die Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Selbständige sach- und fachkompetent über verschiedene Aspekte und Angebote informiert. "Eine an Frauen adressierte Informationsplattform zu den bestehenden Angeboten für Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen ist unterstützend und wichtig, um Informationen gezielt und bestmöglich zu verbreiten", sagt Landesrat Philipp Achammer. "Die spezifisch auf Frauen ausgerichtete Landeswebsite soll aber auch mehr Frauen zur unternehmerischen Selbständigkeit motivieren." Entstanden ist die auf Südtirols Unternehmerinnen zugeschnittene sowie maßgeschneiderte Landeswebsite unter der Federführung der Landesabteilung Wirtschaft.
Gebündelte Informationen
Die neue Landeswebsite www.provinz.bz.it/unternehmerin deckt ein breites Informations- und Serviceangebot ab: Von der Unternehmensgründung, -entwicklung und -nachfolge über finanzielle Unterstützungen bis hin zu Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf reihen sich die auf Frauen ausgerichteten Inhalte aneinander. Auch der Aspekt der Rentenabsicherung kommt nicht zu kurz. Eigene Sektionen geben zudem einen Überblick über Lehrgänge und Kurse sowie über Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten.
"Mit der neu eingerichteten Website haben wir eine wichtige Informationsplattform für Unternehmerinnen in Südtirol geschaffen", sagt die Direktorin der Landesabteilung Wirtschaft, Manuela Defant. "Von den gebündelten Informationen können aber auch jene Frauen profitieren, die den Sprung hin zur Unternehmerin planen."
Instrument der Vernetzung
Die Vorsitzende des Beirats zur Förderung des weiblichen Unternehmertums der Handelskammer Bozen, Marina Rubatscher Crazzolara, betont: "Die Internetseite 'Unternehmerin in Südtirol' ermöglicht es, dass sich vor allem Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen vernetzen können. Für mich persönlich ist die Seite ein wichtiges Instrument, um fachliche Informationen einzuholen, bei Veranstaltungen teilzunehmen, mit anderen Frauen in Kontakt zu kommen und somit mein Netzwerk zu erweitern."
red/jw
München/Bozen, 28. Mai 2021: Der österreichische Buchautor und Pestizidkritiker Alexander Schiebel wurde heute in Bozen im Prozess wegen angeblich übler Nachrede freigesprochen. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der Tatbestand der üblen Nachrede nicht vorliege. Schiebel hatte in seinem Buch “Das Wunder von Mals” und in seinem gleichnamigen Film den hohen Pestizideinsatz in den Apfelplantagen der beliebten Urlaubsregion Südtirol scharf kritisiert. Der Strafprozess wegen übler Nachrede gegen den Agrarwissenschaftler Karl Bär vom Umweltinstitut München geht hingegen weiter. Der Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft, Arnold Schuler, hatte seit September 2020 wiederholt öffentlich versprochen, seine und alle anderen Anzeigen gegen Bär zurückzuziehen und damit den Prozess zu beenden. Doch auch am heutigen dritten Prozesstag in Bozen blieben weiterhin alle 1376 Anzeigen gegen Bär bestehen. Allein die Nebenklägerschaft von Landesrat Schuler und zwei Obleuten von Südtiroler Obstgenossenschaften wurden zurückgezogen.
Karl Bär, Agrarreferent beim Umweltinstitut München: “Der Freispruch für Alexander Schiebel ist ein Freispruch für alle, die seit Jahren den hohen Pestizideinsatz in Südtirol kritisieren. Kein Pestizidkritiker und keine Pestizidkritikerin sollte jetzt noch befürchten, in Südtirol vor Gericht gezogen zu werden. Dies ist ein großer Sieg für die Meinungsfreiheit und gleichzeitig ein Denkzettel für Landesrat Arnold Schuler, der diese absurden Prozesse erst in die Wege geleitet hatte. Nun muss auch endlich der Prozess gegen mich beendet werden.”
Das Umweltinstitut habe stets betont, dass es die Diskussion um den gesundheits- und umweltschädlichen Einsatz von Pestiziden in Südtirol nicht vor Gericht führen wolle. Doch werde man nun auf diese Bühne gezwungen, würde diese auch genutzt. “Wir werden dem Gericht und der breiten Öffentlichkeit mit Zahlen und Zeugen beweisen, dass das Pestizidproblem in der beliebten Urlaubsregion Südtirol real ist. Belegen werden das Expert:innen aus ganz Europa als Zeug:innen vor Gericht sowie uns exklusiv vorliegende Daten über den wahren Pestizideinsatz in Südtirol”, sagte Bär.
Richter Ivan Perathoner rief heute die Beweisanträge für das Verfahren gegen Bär auf. Im weiteren Prozess werden nun insgesamt 88 Zeugen:innen zur Verteidigung des Umweltinstituts die negativen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen des hohen Pestizideinsatzes in den Südtiroler Apfelplantagen vor dem Landesgericht Bozen darlegen. Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 22.10.2021 gesetzt. An diesem Tag werden die zwei Südtiroler Obstbauern und Brüder Stephan und Tobias Gritsch als Zeugen der Anklage gehört - die beiden einzigen Klagenden, die vor der heutigen Verhandlung keinerlei Bereitschaft zum Dialog gezeigt hatten.
Karl Bär hatte im August 2017 im Rahmen einer Kampagne des Umweltinstitut München den hohen Pestizideinsatz in den Südtiroler Apfelplantagen öffentlich kritisiert und wurde daraufhin vom Südtiroler Landesrat Arnold Schuler sowie von 1376 Bäuerinnen und Bauern wegen übler Nachrede und Markenfälschung angezeigt. Aus Sicht der Menschrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, weist die Klage gegen Bär alle Merkmale einer sogenannten SLAPP-Klage (strategic lawsuit against public participation) auf, die das Ziel verfolgt, unliebsame öffentliche Kritik zu unterdrücken.
Nicola Canestrini, vertretender Rechtsanwalt: “Karl Bär wird sich nun voraussichtlich über Jahre hinweg mit diesem absurden Prozess beschäftigen müssen, nur weil er die Wahrheit über Pestizide in Südtirol gesagt hat. Die EU-Kommission muss solchen SLAPP-Verfahren endlich einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Die Meinungsfreiheit muss gegen Angriffe von Politiker:innen oder Lobbyvertreter:innen verteidigt werden.”
Hintergrund zum Prozess gegen Karl Bär:
Anlass der Klage gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München war die provokative Kampagne „Pestizidtirol“ im Sommer 2017. In deren Rahmen platzierte die Münchner Umweltschutzorganisation ein Plakat in der bayerischen Landeshauptstadt, das eine Tourismus-Marketing-Kampagne für Südtirol sowie die Südtiroler Dachmarke satirisch verfremdete (“Pestizidtirol” statt Südtirol). Zusammen mit einer Website hatte die Kampagne zum Ziel, auf den hohen Pestizideinsatz in der beliebten Urlaubsregion aufmerksam zu machen. In den Apfelplantagen Südtirols werden nachweislich große Mengen an natur- und gesundheitsschädlichen Pestiziden ausgebracht. Bis zu zwanzig mal pro Saison werden dort die Apfelbäume gespritzt. Für den Text auf der Website und die Verfremdung des Südtirol-Logos steht Bär seit September 2020 in Bozen vor Gericht.
Der Prozess löste im Herbst letzten Jahres eine Protestwelle in ganz Europa aus, in deren Verlauf sich über 100 Organisationen mit den Beklagten solidarisch erklärt und über 250.000 UnterzeichnerInnen mit ihrer Unterschrift die Einstellung der Verfahren gefordert hatten. Dem Angeklagten drohen horrende Schadenersatzforderungen und eine Gefängnisstrafe.
LR Schuler und die Spitzenvertreter der Erzeugerorganisationen der Obstwirtschaft treten wie angekündigt als Nebenkläger aus den Strafprozessen gegen Umweltinstitut München und Schiebel zurück.
Die Südtiroler Obstwirtschaft will den Gerichtsweg verlassen: Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler sowie die Obmänner der Erzeugerorganisationen "Verband der Südtiroler Obstgenossenschaften" (VOG) und "Verband der Vinschgauer Produzenten" (VIP), Georg Kössler und Thomas Oberhofer, haben ihre Ankündigung wahrgemacht und werden nicht mehr als Nebenkläger in den Strafprozessen gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München und den Autor Alexander Schiebel auftreten.
Die Verantwortungsträger der Südtiroler Obstwirtschaft und 1371 Bauern hatten im Jahr 2017 die Strafanträge mitunterzeichnet. Nun wollen sie den Weg des Dialoges und des respektvollen Umganges gehen und sind daher bereit, ihre Strafanträge zurückzuziehen. Wie angekündigt, sind die Nebenkläger daher zurückgetreten. Die schriftliche Mitteilung dazu erging am heutigen (26. Mai) Mittwoch um 18.00 Uhr von ihren Anwälten an die Gegenseite.
Auch die 1371 Bauern haben mit ihrer Unterschrift zur Rücknahme der Starfanzeigen bekundet, diesen Weg mitgehen zu wollen. Nur zwei Strafantragsteller haben dem Aufruf bisher nicht Folge geleistet. Sollten die beiden bis zum Prozesstermin am Freitag weiterhin nicht einlenken, können die Verfahren formalrechtlich nicht gestoppt werden.
"Über Monate haben die Anwälte außergerichtlich beraten und schließlich vereinbart, dass man vom Gerichtssaal an einen Tisch des konstruktiven Dialogs wechseln will. Dieses Ziel verfolgen wir weiterhin", erklärt Arnold Schuler. Weil zwei Bauern diesen Weg bislang nicht mitgehen wollten, bleibt der Fortgang des Verfahrens unklar. "Sollten die beiden auch beim Prozesstermin am Freitag noch bei ihrer Haltung bleiben, wäre dies sehr bedauerlich", erklärt Arnold Schuler.
red
Forscherinnen und Forscher bis 35 Jahre, die sich mit der europäischen Klimapolitik beschäftigen, können sich um den JungforscherInnen-Preis der Euregio bewerben.
Der "Euregio-JungforscherInnenpreis", den Wirtschafts- und Handelskammern der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino stiften, wird in diesem Jahr zum zehnten Mal vergeben. Bis zum 15. Juni können sich junge Forscherinnen und Forscher darum bewerben, die am Thema "Europe’s Green Transition – The Climate Opportunity" arbeiten. "Wir freuen uns auf innovative wissenschaftliche Beiträge, die zur nachhaltigen Zukunft des Alpenraums beitragen. Die Forschungsarbeiten sollten aus den Disziplinen Wirtschafts-, Politik- und Sozialwissenschaften, Natur-, Agrar- und Ingenieurswissenschaften oder Rechts- und Geisteswissenschaften stammen", informiert Euregio-Präsident Günther Platter.
Forschungsarbeiten zum ökologischen Wandel
Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher weist darauf hin, dass die Landesregierung in dieser Legislaturperiode die Nachhaltigkeit zum übergeordneten Ziel erklärt habe: "Forschungsarbeiten zum ökologischen Wandel, zum Übergang in eine grünere, umweltfreundlichere und enkelgerechte Politik zu unterstützen, entspricht genau unserer Zielrichtung."
Vorstellung der ausgewählten Arbeiten beim Forum Alpbach
Eine hochrangige Jury unter der Leitung der Präsidentin der Freien Universität Bozen, Ulrike Tappeiner, ermittelt die besten Projekte. Die ausgewählten Jungforschenden werden zwischen dem 21. und 22. August zu den Tiroltagen des Europäischen Forums Alpbach eingeladen, um ihre Arbeiten vorzustellen und sich mit renommierten Wissenschaftlern und politischen Verantwortungsträgern auszutauschen. Den Finalisten wird die Anreise sowie der Aufenthalt in Alpbach mit zwei Übernachtungen erstattet.
Euregio-Studierende bis 35 Jahre zugelassen
Zur Bewerbung zugelassen sind ordentliche Studierende bis zum vollendeten 35. Lebensjahr, die entweder an einer Universität, Hochschule und Forschungseinrichtung in der Europaregion oder aus der Europaregion stammend an einer Universität, Hochschule oder Forschungseinrichtung weltweit tätig sind. Interessierte sind dazu eingeladen, eine englische Kurzfassung ihrer Forschungsarbeit unter info@euregio.info einzureichen.
5000 Euro für das beste Forschungsprojekt
Der Jungforscher oder die Jungforscherin mit dem besten Projekt erhält 5000 Euro. 2500 Euro wird für den zweiten Platz vergeben, während für den dritten Platz eine Prämie von 1000 Euro vorgesehen ist.
Ausschreibung
Informationen:
EVTZ Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino - Tel.: 0471 402 026
E-Mail - Website
red/jw
Innereuropäische Grenzkontrollen stehen noch immer auf der Tagesordnung. LH Kompatscher fordert: Schranken für die Reisefreiheit rascher ab- und gegenseitiges Vertrauen wieder aufbauen.
Grenzüberschreitende Reisen sind pandemiebedingt noch immer umständlich. Wenn Personen beispielsweise nach Italien einreisen wollen, sehen sie sich derzeit mit mehreren Unklarheiten konfrontiert. Das schafft Unsicherheit. Informationsdienste wie die Südtiroler Grüne Nummer (800 751 751 oder aus dem Ausland: +39 0471 1632355) stoßen deshalb oft an die Grenzen ihrer Möglichkeiten.
Aktuell müssen selbst Geimpfte und Genesene für eine Einreise nach Italien weiterhin einen negativen Antigentest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Diese Regelung ist laut Landeshauptmann Arno Kompatscher "nicht sinnvoll und widerspricht dem europäischen 3G-Prinzip für den Grünen Pass." Dies habe der Landeshauptmann ebenso wie mehrere Regionenpräsidenten der Regierung in Rom bereits klar mitgeteilt. "Wir fordern hier kurzfristig eine Anpassung, damit die einfache Einreise mit Impf- und Genesungszertifikat möglich wird", betont Kompatscher.
Auch was die Pflicht zur Anmeldung der Einreise anbelangt, ist der Start des europäischen digitalen Anmeldeformulars holprig. Diese digitale Meldung soll die ausgedruckte Eigenerklärung bei der Einreise nach Italien ersetzen, aber solange die Probleme nicht behoben sind, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, auf die ausgedruckte Eigenerklärung zurückzugreifen und lediglich die ebenso notwendige Meldung beim Sanitätsbetrieb online vorzunehmen.
"Wir sind mit den dafür verantwortlichen Stellen beim Innenministerium und bei der Europäischen Kommission in Kontakt und hoffen, dass die notwendigen Anpassungen schnell vorgenommen werden", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Auch im engen Austausch mit EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann hoffe man bei diesem Thema möglichst rasch entscheidende Schritte voranzukommen. "Mit dem vom europäischen Ministerrat letzthin gefassten Beschluss zum europäischen 'Green Pass' ist der Weg vorgegeben. Es ist erfreulich, dass ab Ende Juni ein abgestimmtes System der QR-Codes in ganz Europa funktionieren soll", zeigt sich Kompatscher optimistisch. Für die Zeit bis dahin fordere man aber den sofortigen Abbau einiger Einreisehürden. "Nach dieser bedrückenden Zeit der gegenseitigen Grenzkontrollen ist es endlich wieder an der Zeit, das gegenseitige Vertrauen in Europa in den Vordergrund zu rücken", unterstreicht der Landeshauptmann.
red
Mit heutigem Beschluss (25.Mai) hat die Landesregierung den Höchstbetrag für Beiträge bei Unwetterschäden in der Land- und Forstwirtschaft von 16.000 auf 25.000 Euro erhöht.
Mit bis zu 70 Prozent Rückvergütung bei Schäden durch Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche oder Überschwemmungenkönnen Gesuchsteller in der Land- und Forstwirtschaft künftig rechnen. Die Grundlage dafür hat die Landesregierung heute (25. Mai) durch einen entsprechenden Beschluss geschaffen. Auf Antrag von Land- und Forstlandwirtschaftslandesrat Arnold Schuler wurde der Höchstbetrag für Beiträge bei Unwetterschäden in der Land- und Forstwirtschaft von 16.000 auf 25.000 Euro erhöht.
"Seit der letzten Anpassung an dem Gesetz von 2002 ist viel Zeit vergangen und es hat sich als notwendig erwiesen, den Höchstbetrag anzuheben und die Modalitäten für die Gewährung der Beiträge anzupassen", erklärt Landesrat Schuler.
Höchstbetrag für Zuschüsse angehoben - Unbürokratisch helfen
Wenn Schäden durch Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche oder Überschwemmungen verursacht werden, können gemäß Artikel 50 des Forstgesetzes (LG 21/1996) Beiträge im Ausmaß von bis zu 70 Prozent der als zulässig anerkannten Ausgaben gewährt werden. Der Höchstbetrag war auf 16.000 Euro festgesetzt, nun ist er auf 25.000 Euro erhöht worden.
Die Beiträge zur Behebung von Unwetterschäden ermöglichen der Abteilung Forstwirtschaft laut Schuler das schnelle und unbürokratische Eingreifen zu Gunsten von Körperschaften und Privaten.
Die Anträge müssen innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum, an dem sich der Schaden ereignet hat, beim gebietsmäßig zuständigen Forstinspektorat eingereicht werden. Die Beiträge werden in der Regel in chronologischer Reihenfolge gewährt, bei definierten Dringlichkeiten kann davon jedoch abgesehen werden.
np
Ab morgen, Donnerstag, 27.05.2021, 12.00 Uhr mittags, wird die nächste Impfstufe freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt können sich alle Bürgerinnen und Bürger in Südtirol für die Coronaschutzimpfung regulär anmelden. Ebenfalls ab morgen steht der Coronapass für Erstgeimpfte zum Download bereit.
Bereits über die Hälfte der zuletzt für die Coronaschutzimpfung zugelassene Alterskohorte der 40- bis 49-Jährigen hat die erste Imfpdosis erhalten, ist für die Impfung vorgemerkt oder bereits geheilt. Insgesamt wurden bisher in Südtirol 290.394 Impfdosen verabreicht, 87.025 Südtirolerinnen und Südtiroler sind bereits komplett durchgeimpft.
Ab morgen Mittag tritt nun die nächste Stufe der Imfpfreigabe in Kraft, dann können sich alle Bürgerinnen und Bürger in Südtirol, die bereits 18 Jahre alt sind, für die Coronaschutzimpfung vormerken.
Empfohlen wird, die Vormerkung für den Impftermin online vorzunehmen. Unter https://www.sabes.it/vormerkenist eine Vormerkung des Impftermins rund um die Uhr und ohne Warteschleife möglich.
Alle, die sich nicht online vormerken können oder wollen, können sich telefonisch an die einheitliche Vormerkzentrale wenden, und zwar von Montag bis Freitag, 8:00 – 16:00 Uhr unter den Telefonnummern 0471 100999 und 0472 973850.
Gerade in Hinblick auf die kommende Urlaubszeit sollte bereits bei der Vormerkung beachtet werden, wann der zweite Imfptermin fällig wird. Bei den Impfstoffen von Pfizer-Biontech und Moderna ist dies nach 35 Tagen der Fall, beim Impfstoff von Astra-Zeneca nach elf Wochen ab der Erstimpfung. Beim Imfpstoff von Johnson & Johnson reicht eine einmalige Impfung.
Herunterladen des Coronapasses nach erster Coronaschutzimpfung ab morgen möglich
Ebenfalls mit morgen, 27.05.2021, wird das digitale System an das Gesetzesdekret des Ministerpräsidenten zum Coronapass angepasst worden sein.
Ab 18.00 Uhr können sich dann auch Erstgeimpfte auf https://coronapass.civis.bz.it/ einloggen und den Coronapass herunterladen. Aber Achtung: Gültigkeit erlangt dieser erst 15 Tage nach Datum der Erstimpfung.
(PAS)