Kolping im Vinschgau - Der Verbandsgründer Kolping bleibt gegenwärtig mit seinen Ideen und Visionen, mit seinem Wort und Werk. Das alles findet Niederschlag in seinen Schriften. Was aus seiner Feder hervorgeht, ist wie eine Fundgrube, in der es sich zu stöbern lohnt. Nicht umsonst gibt es so viele Kolpingzitate. Dabei ist es nicht seine Absicht, sich durch das Schreiben ein Denkmal zu setzen, unsterblich zu werden oder gar als Bestseller in seinem oder späteren Jahrhunderten zu glänzen. Als Publizist und Volksschriftsteller steht Kolping im direkten Zusammenhang mit seiner Arbeit als Priester und Verbandsgründer, als Gesellenvater.
Er beschreitet einen ganz neuen Weg der kirchlichen Pastoral in seiner Zeit. Er versteht und nutzt die Presse als Instrument zeitgemäßer Seelsorge. Er erkennt, dass katholische Interessen und Positionen in den Medien unterrepräsentiert sind. Deshalb schreibt er gute Presseartikel in klarer und in verständlicher Sprache. Wie ist es heute? Damals rückte Kolping dieser Marktlücke engagiert zu Leibe.
Ist Kolping ein Naturtalent, wenn er zum Stift greift? Er schreibt gerne und viel und ist sich seiner sprachlichen Fähigkeit bewusst, dies gilt auch für seine Auftritte als Redner bei den Katholikentagen.
Der Umfang von Kolpings Schriftwerk insgesamt ist beträchtlich: mehr als 5.000 Buchseiten, hunderte von Artikeln in den Rheinischen Volksblättern und den Kalendern. So erhält man eine Vorstellung davon, welche Arbeitsleistung hinter seinem Schriftwerk liegt. Adolph Kolping ist also leidenschaftlich, ja revolutionär -auch im Schreiben.
Otto von Dellemann
Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, liebe demokratisch legitimierte Amtsträger, liebe Leserinnen und Leser!
Am 23. Mai passierte ich die Grenze in Taufers im Münstertal. Dem jungen Beamten der GdF teilte ich mit, dass ich geimpft sei. Er meinte, das reiche nicht, es bräuchte noch einen negativen Test. Ich schlug ihm vor, diesen direkt unter seiner Aufsicht an Ort und Stelle zu machen, ein Set zum Testen habe ich nämlich immer mit. Daraufhin winkte er mich durch und wünschte eine gute Reise. Andere Reisende hatten dieses Glück an diesem Tag nicht. Trotz vollständiger Impfung wurden diese zum (kostspieligen) Test nach Sta. Maria geschickt. Glück ist hier wohl das richtige Wort. Man braucht es derzeit, um nach Italien und damit auch nach Südtirol einzureisen. Ein Höhepunkt des demokratischen Rechtsstaates: Rechtssicherheit weicht, an dessen Stelle tritt das Glück, das man entweder hat oder nicht. Und zwar ganz beiläufig und klammheimlich. Wo bitte sind wir hier angelangt? Damit aber nicht genug: Seit neuestem gibt es ein auszufüllendes Formular, welches vor der Einreise nach Italien online auszufüllen ist. Ein Formular, das unzureichend und voller Fehler ist, wie der EU-Abgeordnete Herbert Dorfmann am 23. Mai scharf und völlig zu Recht kritisierte.
Ich fasse zusammen: Neben einer vollständigen Impfung (die uns bislang ja als problemloser Freipass verkauft wurde) braucht es für die Einreise zusätzlich noch 1. einen negativen Test, 2. das Ausfüllen eines horrend fehlerhaften Formulars und 3. eine Meldung bei der Sanität. Erstens frage ich mich, wozu es überhaupt noch eine Impfung braucht und zweitens, wer unter diesen Bedingungen dann noch ins Land kommen will. Der Verdacht liegt mehr als nahe, dass hier etwas mehr als faul ist. Die Corona-Diktatur ist unterdessen zum Corona-Faschismus mutiert. Behördenwillkür, gepaart mit einer katastrophalen Bürokratie und eine völlig aus dem Ruder gelaufene und nicht nachvollziehbare Gesetzgebung sind tödlich für jedwede Demokratie. Eigenartigerweise fehlt derzeit der hörbare Ruck, der eigentlich sofort durch das ganze Land gehen müsste. Leider bleibt es noch relativ still. Aus diesem Grunde habe ich unsere demokratisch legitimierten Kräfte direkt adressiert: Ihr müsst jetzt handeln, sonst ist es definitiv zu spät. Die Wiederherstellung von Rechtssicherheit und Berechenbarkeit haben oberste Priorität!
Don Mario Pinggera
Steinreich. Im Gemeindegebiet von Schlanders liegt ein großer Schatz. Es sind die dutzenden kilometerlangen Trockensteinmauern, die die vertikale Landschaft prägen. Ein Lob an diejenigen, die diese Kulturlandschaft weiter pflegen.
Foto und Text: Gianni Bodini - www.fotobybodini.it
WOLF UND MENSCH
Wer war vorher da, der Wolf oder der Mensch? Egal, heute sind beide da. Und es stellt sich die Frage, ob sie auch in besiedelten Gebieten gemeinsam leben können. Viele Menschen sind der Meinung: „Nein“.
Andere wiederum möchten dieser Gemeinschaft eine Chance geben. Wer bestimmt nun? Natürlich der Mensch. Mir scheint allerdings, dass sich das Verhalten von Mensch und Wolf häufig gar nicht so sehr unterscheidet.
Der Wolf befriedigt seinen Jagdtrieb, aber auch seinen Hunger. Der Mensch tut dies genauso. Er geht auf die Jagd, obwohl sein Überleben - im Gegensatz zum Wolf - davon nicht abhängig ist. Die Frage ist nun, wer wohl aus der Sicht des großen Ganzen ein größeres Recht hat, dies zu tun?
Meine Meinung ist, dass das Recht auf Leben sowohl für uns Menschen, als auch für Tiere gilt. Ein großes Maß an Wertschätzung und Liebe für das Leben aller Spezies sind daher die Voraussetzungen um zu erkennen, wie wichtig und wertvoll wir alle sind.
Diese Fähigkeiten sind dem Menschen vorbehalten. Vielleicht gelingt es uns, ein friedliches Miteinander zu finden. Lasst es uns zumindest versuchen!
Christina Angerer
Nachruf - Karl Laterner (1938 – 2021)
Vergangenen Donnerstag ist Karl Laterner im Alter von 82 Jahren verstorben. Zur Zeit der Entdeckung von Ötzi war Laterner Präsident des Kulturvereins Schnals, als solcher engagierte er sich für die Gründung des heutigen archeoParc Schnalstal. Mit Karl Laterner ist am 20. Mai 2021 einer der Promotoren des archeoParc Schnalstal verstorben. Als Gründungs- und langjähriger Präsident des Schnalser Kulturvereins, Jagdrevierleiter und Präsident des Tourismusvereins gestaltete er über lange Zeit die Geschicke des Schnalstales an vorderster Stelle mit.
An Laterners unermüdliches Bemühen um die Realisierung des heutigen archeoParc erinnert sich am besten ein langjähriger Wegbegleiter und Mitstreiter: „Der Kulturverein mit Karl als Präsident hatte die Idee und die lokalen und internationalen Kontakte im Kulturbereich.“ erzählt Richard
Spechtenhauser, der als damaliger Schnalser Vizebürgermeister und Kulturassessor vom Gemeinderat mit der Betreuung des Projekts beauftragt war und sich zusammen mit den Partnern in der der
Landesregierung und im Interreg-Rat um die Finanzierung des Projekts kümmerte.
„Karl Laterner und seine Weggefährten haben seinerzeit erkannt, welcher Glücksfall der Ötzifund ist.“ sagt der heutige Schnalser Bürgermeister, Karl Josef Rainer. „Folgerichtig hat sich die Promotorengruppe zusammen mit der damaligen Gemeindeverwaltung, die Frage gestellt, was es
bedeute, ‚Fundort-Gemeinde‘ eines kulturhistorisch dermaßen wichtigen archäologischen Fundes zu sein.“ so Rainer weiter .„Man hat sich damals für die Umsetzung eines jungen, innovativen Museumskonzepts entschieden.“ ergänzt die archeoParc-Leiterin Johanna Niederkofler.
„Der Museumstyp des archäologischen Freilichtmuseums ist bis heute oft das Mittel der Wahl, wenn die an einem bedeutsamen archäologischen Fundort dessen Geschichte erzählt werden soll, ohne dass dort die Fundstücke selbst konserviert und/oder ausgestellt werden können.“ erklärt Niederkofler.
Der archeoParc Schnalstal besteht nunmehr seit zwanzig Jahren. Laterner war bis zuletzt Mitglied im heutigen Trägerverein des Museums.
Dr. Johanna Niederkofler
Vorhersehbares Problem
Als letzter TOP der letzten Ratssitzung in Partschins stand die „Genehmigung des Durchführungsplanes für die Zone für touristische Einrichtungen- Campingplatz- II Maßnahme“ auf dem Programm. Nach der Vorstellung des gelungenen und ansprechenden Projektes, kam es erneut zur Diskussion, die eventuell zu erwartende Beeinträchtigung des Verkehrsflusses zwischen Texelbahn und Rabland betreffend. Der Vorschlag zur Vertagung, eingebracht durch Jutta Pedri, um Zeit für ein Gespräch mit Bauherr und Projektant zu gewinnen, wurde nicht angenommen und so blieb für ein Drittel der anwesenden Gemeinderäte lediglich das demokratiepolitisch legale Mittel, ihre Bedenken durch Stimmenthaltung zu äußern. Zu betonen bleibt, dass gegen die Errichtung des Campingplatzes an sich, als Ergänzung zum bestehenden Angebot touristischer Anlagen, nichts einzuwenden ist, durch das fast vorhersehbare Problem an der Zufahrt jedoch kein Nachteil für die Bürger entstehen soll.
Die neue Bürgerliste Partschins Rabland Töll
Zuerst beklatscht, nun entlassen
Die Süd-Tiroler Freiheit Schlanders zeigt sich solidarisch mit den Mitarbeitern des Bürgerheimes von Schlanders, welche sich nicht impfen lassen wollen, sei es aus gesundheitlichen Bedenken oder aus anderen Gründen. Die Vertreter der STF reagieren mit Unverständnis auf die Suspendierung der Mitarbeiter. Die Leidtragenden dieser römischen Politik sind die Heimbewohner, denen nun weniger Personal zur Unterstützung zur Verfügung steht. Leidtragend sind aber auch die Mitarbeiter! Jene Mitarbeiter, die seit Beginn der Pandemie ihre Arbeit stets vorbildlich erledigt haben und denen man vor kurzem noch vom Balkon aus zu klatschte, bekommen nun die volle Härte der italienischen Chaos-Politik zu spüren. Zuerst wurden sie als Helden bejubelt, jetzt werden sie entlassen! (...)
Die Gemeinderäte der STF in Schlanders, Peter Raffeiner, Esther Tappeiner, Christian Tappeiner
Am 25. Mai 2021 wurde das Gesetzesdekret „Sostegni-bis“ DL 73/2021 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht. Nachfolgend einige der wichtigsten Neuerungen:
Verlustbeitrag (Art.1). Der Verlustbeitrag von der letzten Unterstützungsverordnung „Sostegni“ wird automatisch in gleicher Höhe neuerlich ausbezahlt. Hierzu muss kein neuer Antrag gestellt werden. Zusätzlich sind folgende zwei Alternativen vorgesehen:
1. Unternehmen und Freiberufler mit Erlösen im Geschäftsjahr 2019 bis zu Euro 10 Mio., die den alten Verlustbeitrag erhalten haben, können einen zusätzlichen Antrag für den neuen Bezugszeitraum 1. April 2020 – 31. März 2021 stellen. Da es sich um einen Zusatzbetrag handelt, wird der eingangs erwähnte automatische Beitrag davon in Abzug gebracht. Erforderlich ist ein durchschn. monatlicher Umsatzrückgang in Höhe von 30% gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres, wobei die bereits bekannten gestaffelten Beihilfesätze (20% - 60%, je nach Erlöse im Geschäftsjahr 2019) zu verwenden sind. Sollte der automatische Verlustbeitrag höher sein als dieser zusätzliche Beitrag (mit neuem Berechnungszeitraum), wird der entsprechende Antrag von Amtswegen archiviert. Der automatisch ausgezahlte Beitrag bleibt dabei erhalten und muss auch nicht erstattet werden.
2. Für Unternehmen und Freiberufler, welche den alten Verlustbeitrag nicht erhalten haben, sieht das Dekret einen höheren Beihilfesatz zwischen 30% bis 90% des durchschn. Monatsumsatzrückganges vor, immer unter der Voraussetzung, dass letzterer mehr als 30% beträgt.
Mietbonus (Art.4) Für Unternehmen und Freiberufler mit Erlösen im Geschäftsjahr 2019 von bis zu Euro 15 Mio. wird ein Mietbonus in Höhe von 60% (30% bei Pachtverträgen) für den Zeitraum Januar 2021 - Mai 2021 auf die gezahlten Mieten für die gewerblichen Mietverträge gewährt. Grundvoraussetzung ist ein durchschnittlicher monatlicher Umsatzrückgang von 30% im Zeitraum 1. April 2020 – 31. März 2021 gegenüber dem Vorjahr. Für Beherbergungsbetriebe wird der Mietbonus bis 31. Juli 2021 verlängert (auch wenn kein Umsatzrückgang vorliegt).
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Herrn Alexander Telser (Geschäftsführer)
Kasernenstraße 1, 39020 Glurns, Tel. 0473 05 73 00, E-Mail: info@vek.bz.it
Kontakt / Erklärung VEK/VION - Das Vinschgauer Energie Konsortium, kurz VEK, ist der lokale Netzanbieter vor Ort und als solcher mit dem Markennamen VION in den Bereichen Strom und Glasfaser tätig. Sie erreichen uns während der Bürozeiten unter 0473 057 300 und jederzeit per E-Mail unter der Adresse info@vion.bz.it.
Im Mittelpunkt des 9. digitalen Stammtisches, organisiert von BASIS Vinschgau am 11. Mai, stand das Thema „Welfare aziendale - Unternehmenswohlfahrt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Es gab Kurzreferate von SOVI Präsident Manuel Rammlmair und der Geschäftsführerin Silvia Valentino, vom Vorsitzenden der Gewerkschaft ASGB Tony Tschenett und vom Arbeitsrechtsberater Dr. Andrea Mirandola, dem Filialleiter von ELAS Schlanders und der Personalsachbearbeiterin Dr. Karolina Silvestri von ELAS Meran. Mit Herrn Andrea Mirandola haben wir nach diesem Stammtisch das nachfolgende Gespräch geführt.
Vinschgerwind: Was versteht man unter „Welfare aziendale“, der Unternehmenswohlfahrt?
Andrea Mirandola: Unter Welfare versteht man sogenannte „Benefits-Leistungen“, welche vom Arbeitgeber, zusätzlich zur normalen Entlohnung, allen oder einer bestimmten Kategorien von Mitarbeitern, welche eine homogene Gruppe darstellt, zur Verfügung gestellt werden. Der Mitarbeiter kommt somit nie direkt mit dem Geld in Kontakt, sondern erhält „lediglich“ die ausgewählten Leistungen.
Vinschgerwind: Es gibt also nicht Geld, sondern Prämien oder Welfare-Pakete für Arbeitnehmer:innen. Für welche ausgewählten Leistungen können diese eingesetzt werden?
Andrea Mirandola: Welfare kann in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden. Entsprechend den Bedürfnissen der Mitarbeiter kann die Firma entscheiden in welchen Bereichen sie Welfare-Leistungen den Mitarbeitern zur Verfügung stellen möchte. Die zurzeit meistgenutzten Welfare-Leistungen werden für folgende Bereiche angeboten:
• Erziehung: schulische und außerschulische Weiterbildung, z. B. Kindertagesstätte, Babysitterdienste, Einschreibegebühren, Schulbücher, außerberufliche Kurse;
• Freizeitgestaltung und Erholung: z. B. Reisen, Skikarten für Skigebiete, Abonnements für Kino, Theater, Fitnesscenter;
• soziale Dienstleistungen und Gesundheitsbetreuung: z. B. Haushaltshilfen, Pflegedienste, ärztliche Kontrollen und Visiten;
• Güter und Sachleistungen: z. B. Einkaufsgutscheine, Benzingutscheine, Handywertkarten.
Vinschgerwind: Welche Vorteile haben die Arbeitnehmer:innen, welche Vorteile haben die Arbeitgeber bzw. Unternehmen durch solche Prämien oder Welfare-Pakete?
Andrea Mirandola: Vorteile gibt es sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Arbeitgeber. Die Vorteile sind finanzieller, steuerlicher, beitragsmäßiger und sozialer Natur. Die Vorteile für Arbeitgeber: geringere Kosten allgemein, keine Sozialabgaben, keine INAIL-Prämien, keine Anreifung der Abfertigung, gänzliche Absetzbarkeit IRES im Falle von Betriebsabkommen oder Kollektivvertrag, reduzierte Absetzbarkeit IRES bei freiwilliger Bereitstellung oder über Betriebsregelung, besseres Arbeitsklima und erhöhte Attraktivität des Betriebes. Die Vorteile für Mitarbeiter: stellt kein steuerliches Einkommen dar, deshalb keine Besteuerung, keine Sozialabgaben, Brutto entspricht Netto, generelles Wohlbefinden und erhöhte Kaufkraft.
Vinschgerwind: Um in den Genuss dieser steuerfreien Prämien bzw. Welfare-Pakete zu kommen, braucht es einen Kollektivvertrag bzw. ein Gebiets- oder Betriebsabkommen. Gibt es das bereits für alle Angestellten im Bereich des Handels, des Handwerks, des Tourismus und im Dienstleistungsbereich?
Andrea Mirandola: Nein. Aktuell gibt es noch nicht für jeden Sektor diese Abkommen. Bekannt ist das Abkommen im CCNL Metall Industrie, wo ein solches Welfare vorgesehen ist. Weitere Abkommen in anderen Sektoren werden sicher noch folgen. Wenn ein Unternehmen interessiert ist, ein solches Welfare Paket in die Wege zu leiten, dann sollte der entsprechende Arbeitsrechtsberater kontaktiert werden, um zu klären welche Schritte vorgenommen werden müssen. Meistens wird ein maßgeschneidertes Betriebsabkommen verfasst.
Vinschgerwind: Angestellte erhalten eine Prämie bis zu 3.000 Euro nicht als Geld überwiesen, sondern über eine Plattform oder über eine „Monni Card“. Wie funktioniert das?
Andrea Mirandola: Man muss unterscheiden: Will man eine Prämie auszahlen, die ersatzbesteuert wird (pauschal 10 %) dann ist die Höchstgrenze 3.000 Euro. Auch dafür muss aber ein Betriebsabkommen abgeschlossen werden. Will der Betrieb anstatt einer Prämie eine Welfare Leistung zur Verfügung stellen, dann gelten keine bzw. nur sehr wenige Grenzen und es muss keine Ersatzbesteuerung gezahlt werden. Hat sich der Betrieb entschlossen, den Mitarbeitern ein Welfare Paket zur Verfügung zu stellen, so muss vorab analysiert werden, welche Leistungen im Betrieb interessant sein könnten. Wenn der Betrieb dann die Organisation und die Abwicklung nicht selbst übernehmen möchte, dann können die Dienstleistungen einer Plattform in Anspruch genommen werden. Der Mitarbeiter kann die gewünschte Leistung auf der Plattform auswählen und die gesamte Abwicklung wird dann über diese abgewickelt. Alternativ kann der Arbeitgeber sich für die Monni Card entscheiden. Diese wird beim HDS (Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol) angefordert und kann in verschiedenen Geschäften eingelöst werden. Vor einigen Tagen wurde die Bestimmung veröffentlicht und die steuerfreie Höchstgrenze für das Jahr 2021 von 258,23 Euro auf 516,46 Euro erhöht.
Vinschgerwind: Wer weniger Steuern und Sozialabgaben bezahlt, der zahlt auch weniger in seinen Rentenfond ein und erhält am Ende seines Arbeitslebens weniger Rente. Gibt es auch die Möglichkeit einen Teil dieser Prämien in den Zusatzrentenfond einzuzahlen?
Andrea Mirandola: Ja richtig. Eine Möglichkeit besteht auch darin, die Welfare Leistung in die eigene Rente zu „investieren“, indem die erhaltene Welfare-Prämie in den Zusatzrentenfond eingezahlt wird.
Vinschgerwind: Was können Arbeitnehmer:innen oder auch Unternehmen tun und an wen können sie sich wenden, wenn sie diese Prämien und Welfare-Plakete nicht erhalten bzw. nicht an ihre Mitarbeiter:innen vergeben?
Andrea Mirandola: Man muss verstehen, dass die Welfareleistung kein automatisches Recht des Mitarbeiters ist (außer der Kollektivvertrag sieht es vor). Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber in erster Linie freiwillig entscheiden muss, ob er eine zusätzliche Leistung dem Mitarbeiter (zusätzlich zu seiner normalen Entlohnung) zur Verfügung stellen will. Hat sich der Arbeitgeber dafür entschieden z.B. anstatt einer typischen Lohnerhöhung oder Prämie eine Welfareleistung dem Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, so müssen die Rahmenbedingungen mit dem entsprechenden Berater besprochen werden. Gerne stehen auch wir als Elas Team Ihnen zur Seite.
Interview: Heinrich Zoderer
Info:
ELAS GZFR GmbH ist ein Personalbüro für Lohn- und Gehaltsabrechnungen. ELAS bietet außerdem umfassende Beratung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Der Hauptsitz ist in Meran. ELAS hat sechs Standorte: Meran, Bozen, Lana, St. Martin in Passeier, Schlanders und Mals. Elas wird in Zusammenarbeit mit dem Studio legale Menichetti (Anwaltskanzlei) in naher Zukunft ein neues Projekt starten und zwar eine Reihe von Video Podcasts zu verschiedenen Fachthemen. Diese Video Podcasts können alle Interessierten unter www.elas.it anschauen. Eines der ersten Themen wird unter anderem die betriebliche Wohlfahrt (Welfare) sein.
Bozen/Vinschgau - Neuwahlen beim Südtiroler Imkerbund - Am Samstag, 29. Mai 2021 lud der Südtiroler Imkerbund (SIB) zur Ordentlichen Generalversammlung ein. Auf der Tagesordnung standen Neuwahlen. Bundesobmann, drei Stellvertreter und die Vertreter der 14 Wahlbezirke sollten neu gewählt werden.
Von den 133 Wahlberechtigten erschienen etwa nur die Hälfte. Heinrich Gufler, ehemaliger Fachberater für Imkerei wurde als Wahlpräsident vorgeschlagen.
Zur Eröffnung der Versammlung begrüßte der noch amtierende Bundesobmann Engelbert Pohl die Anwesenden. Es folgte ein Kurzbericht zum Thema Biene und Pflanzenschutz. „Ich denke es wäre wichtig heute eine Resolution zum Schutz der Bienen und Bienenprodukte zu verabschieden. Nachweisbare Schäden an den Bienenvölkern und an den Bienenprodukten sollten in Zukunft entschädigt werden“ meinte Pohl. Auch Andreas Platzer, der jetzige Fachberater für Imkerei schloss sich seiner Meinung an. Klaus Egger, Obmannstellvertreter meinte dazu: „Wir waren in dieser Legislaturperiode schon auf einem guten Weg. Im Herbst letzten Jahres ist uns ein großer Schritt gelungen. Landesrat Arnold Schuler hat uns zu diesem Thema einen Vorschlag unterbreitet, welcher uns allerdings noch nicht ganz überzeugt.“
Bei der Abstimmung zum Vorschlag des Bundesobmannes, eine Resolution zu verfassen, war die Mehrheit der Delegiertenversammlung dafür.
Für die Neuwahl zum Bundesobmann hatte sich als einziger Kandidat Erich Larcher auf die Kandidatenliste stellen lassen. Nach mehreren Diskussionen wurde schließlich dieser Kandidat zum neuen Bundesobmann gewählt. Nach der Bestätigung der Wahlbezirksobmänner für den Bundesausschuss des SIB kam es zur Wahl der Bundesobmann-Stellvertreter: Es wurden drei Kandidaten vorgeschlagen: Patscheider Othmar, Bezirksobmann von Obervinschgau, Stefan Haspinger, Bezirksobmann von Meran und Christian Goller aus Kastelruth. Albert Clementi, der schon in der vergangenen Legislaturperiode Bundesobmann-Stellvertreter war ließ sich auch noch auf die Kandidatenliste setzen. Somit standen 4 Kandidaten zur Auswahl, aber nur drei konnten gewählt werden. Haspinger erhielt 52 Stimmen, Clementi 43 Stimmen, Patscheider und Goller jeweils 42 Stimmen. Da Patscheider Othmar aber drei Jahre älter war wurde er zum dritten Bundesobmann- Stellvertreter ernannt. (pt)
Latsch - Die SVP-Kontaktgruppe Vinschgau hat sich kürzlich mit Landesrat Alfreider getroffen. Unter anderem waren die Steinschlaggalerie in der Latschander, Kriechspuren auf der Laaser Gerade und die Aufschüttung am Reschensee Themen.
Alles, was der Vinschgau politisch anzubieten hat, vom Bezirkspräsidenten Dieter Pinggera zum Landtagspräsidenten Sepp Noggler, Parlamentarier und SVP Bezirksobmann Albrecht Plangger und einigen Bürgermeistern und Wirtschaftsvertretern hat sich jüngst in Latsch mit Infrastruktur- und Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider getroffen, um vinschgauspezifische Themen zu erörtern. Dazu gehörten die präventiven Lawinensprengungen an der Stilfserjoch Straße zur Erhöhung der Sicherheit der Straßenarbeiter, der Stand der Projektierung der Steinschlaggalerie „Latschander“, das Projekt der Sanierung der Galerien zwischen Graun und St. Valentin samt teilweiser Aufschüttung einer Straße im Stausee, das Pilotprojekt zu den sogenannten „Kriechspuren Laaser Gerade“ oder auch das Thema Handynetz in den Vinschger Tunnels.
„Zahlreiche Straßenbau- und Mobilitätsprojekte im Vinschgau dienen vor allem der Erhöhung der Verkehrssicherheit, weshalb wir mit Nachdruck auf deren Realisierung drängen“, betonte SVP Bezirksobmann Albrecht Plangger. Er zeigte sich erfreut, dass sich der Landesrat bereits mehrfach die Situation auch vor Ort angeschaut hatte. Nur dadurch können man sich ein exaktes Bild der Situation machen.
Übermittelt wurde dem Landesrat stellvertretend ein großer Dank für die gute und professionelle Schneeräumung durch die Mitarbeiter des Landesstraßendienstes im vergangenen Winter, der für außerordentliche Verhältnisse sorgte. Verbunden wurde damit der Wunsch für eine weitere maschinelle Aufrüstung des Fuhrparks. Landesrat Alfreider konnte diesbezüglich mitteilen, dass neue Geräte aus einem Sonderprogramm bald zur Verfügung stünden.
Als besonderes kurzfristig realisierbares Projekt wurde dem Landesrat von den Vertretern der Jungen Generation Vinschgau – in Erwartung eines Schnellbusses Mals-Landeck ab dem Frühjahr 2022 – nahegelegt, die Verbindungszeiten studentenfreundlich zu gestalten. Damit könne die Euregio-Politik sichtbare Zeichen in die grenzüberschreitenden Mobilität setzen, so die JG-Vertreter.
Bei der Jahresversammlung der Ortsgruppe Schnals des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV), standen kürzlich die Neuwahlen der Ortsgremien im Mittelpunkt. Benjamin Raffeiner vom Hotel „Oberraindlhof“ in Unserfrau wurde in seinem Amt als HGV-Ortobmann bestätigt. Im Ortsausschuss werden ihm Matthias Gamper, Hotel „Adlernest“, Andreas Götsch, Hotel-Restaurant „Tonzhaus“, Caroline Gurschler, Piccolo Hotel „Gurschler“, Lisa Platzgummer, Top Residence „Kurz“, und Dietmar Weithaler, „Tyrol“, zur Seite stehen.