Coronaschutzimpfung freigegeben für alle

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Ab morgen, Donnerstag, 27.05.2021, 12.00 Uhr mittags, wird die nächste Impfstufe freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt können sich alle Bürgerinnen und Bürger in Südtirol für die Coronaschutzimpfung regulär anmelden. Ebenfalls ab morgen steht der Coronapass für Erstgeimpfte zum Download bereit.

Bereits über die Hälfte der zuletzt für die Coronaschutzimpfung zugelassene Alterskohorte der 40- bis 49-Jährigen hat die erste Imfpdosis erhalten, ist für die Impfung vorgemerkt oder bereits geheilt. Insgesamt wurden bisher in Südtirol 290.394 Impfdosen verabreicht, 87.025 Südtirolerinnen und Südtiroler sind bereits komplett durchgeimpft.

Ab morgen Mittag tritt nun die nächste Stufe der Imfpfreigabe in Kraft, dann können sich alle Bürgerinnen und Bürger in Südtirol, die bereits 18 Jahre alt sind, für die Coronaschutzimpfung vormerken.

Empfohlen wird, die Vormerkung für den Impftermin online vorzunehmen. Unter https://www.sabes.it/vormerkenist eine Vormerkung des Impftermins rund um die Uhr und ohne Warteschleife möglich.

Alle, die sich nicht online vormerken können oder wollen, können sich telefonisch an die einheitliche Vormerkzentrale wenden, und zwar von Montag bis Freitag, 8:00 – 16:00 Uhr unter den Telefonnummern 0471 100999 und 0472 973850.

Gerade in Hinblick auf die kommende Urlaubszeit sollte bereits bei der Vormerkung beachtet werden, wann der zweite Imfptermin fällig wird. Bei den Impfstoffen von Pfizer-Biontech und Moderna ist dies nach 35 Tagen der Fall, beim Impfstoff von Astra-Zeneca nach elf Wochen ab der Erstimpfung. Beim Imfpstoff von Johnson & Johnson reicht eine einmalige Impfung.

Herunterladen des Coronapasses nach erster Coronaschutzimpfung ab morgen möglich
Ebenfalls mit morgen, 27.05.2021, wird das digitale System an das Gesetzesdekret des Ministerpräsidenten zum Coronapass angepasst worden sein.
Ab 18.00 Uhr können sich dann auch Erstgeimpfte auf https://coronapass.civis.bz.it/ einloggen und den Coronapass herunterladen. Aber Achtung: Gültigkeit erlangt dieser erst 15 Tage nach Datum der Erstimpfung.

(PAS)

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