Bericht der Landesleitstelle: Warnstufe auf Voralarm angehogen. Wetterdienst gibt vorsichtige Entwarnung. Staatsstraße bei Atzwang gesperrt. Die Feuerwehren verzeichnen 200 lokale Einsätze.
Mit einem tiefblauen Auge hat Südtirol bisher die auf dem ganzen Landesgebiet verbreiteten sehr starken Niederschläge der vergangenen zwei Tage überstanden: Dies das Ergebnis der Sitzung der Landesleitstelle in der Landesagentur für Bevölkerungsschutz heute (30. August) am späten Vormittag, in der die Experten der verschiedenen Bereiche gemeinsam mit dem Landesrat für Bevölkerungsschutz die Lage auf den Punkt gebracht haben.
Von Aufmerksamkeitsstufe ALFA zur Voralarmstufe BRAVO (preallarme)
Bereits am Vormittag hatte die Agentur für Bevölkerungsschutz die Voralarmstufe BRAVO ausgerufen und somit die seit Freitag geltende Aufmerksamkeitsstufe ALFA um eine Stufe erhöht.
Entsprechend rät der zuständige Landesrat sowie der Direktor der Agentur für Bevölkerunsschutz Rudolf Pollinger der Bevölkerung zu äußerster Vorsicht und die Häuser nur in dringenden Fällen zu verlassen. Die Landesleitstelle und der Landesrat seien erleichtert, dass "laut Rückmeldungen bisher keine Personen zu Schaden gekommen und laut aktuellem Stand auch nicht in Gefahr sind." Das Zusammenspiel der Einsatzkräfte funktioniere: Sie sind landesweit im Einsatz, sei es bei den Aufrämarbeiten als auch, um die Situation weiterhin zu beobachten und unter Kontrolle zu halten.
Niederschläge klingen ab, Wasserläufe unter Beobachtung
Zu den landesweit sehr starken Niederschlägen mit lokalen Spitzenwerten von 100 bis 150 Millimetern in den Hauptgebieten hat es eingelagerte Gewitterzellen gegeben, durch die sich kleinräumig die Situation weiter verschärft hat, berichtet Günther Geier, der stellvertretende Direktor des Amtes für Meteorologie und Lawinenwarnung. Seit der Mittagszeit zieht das großflächige Niederschlagsgebiet Richtung Osten ab, vereinzelte Regenschauer und Gewitter sind weiter möglich. In der Nacht sollten sie dann gänzlich abklingen, sodass der Wetterdienst vorsichtige Entwarnung geben kann.
Straßenbericht: Staatsstraße bei Atzwang gesperrt
Auf zahlreichen Landesstraßen in ganz Südtirol gibt es Rutschungen und deshalb mehrere Straßensperren. Von den Staatsstraßen sind derzeit wegen Muren oder Überflutungen die Brennerstaatsstraße (SS12) bei Atzwang, die Staatsstraße (SS51) zwischen Toblach und Schluderbach bei Landro und die Staatsstraße im Ahrntal (SS621) bei Prettau für den Verkehr gesperrt. Auf der Pustertaler Staatsstraße zwischen Olang und Welsberg gibt es eine Einbahnregelung. Wieder geöffnet sind die Staatsstraße auf den Gampenpass (SS238) und die Staatsstraße im Sarntal (SS501). "Der Straßendienst arbeitet auf Hochtouren dafür, dass alle Straßen im Land so rasch wie möglich wieder für den Verkehr geöffnet werden können", sagt Philipp Sicher, Direkor der Landesabteilung Straßendienst.
Die Brennerautobahn (A22) dagegen meldet zwar vereinzelte Staus in Richtung Norden wegen des Rückreiseverkehrs und teilweise einspuriger Befahrbarkeit, sieht aber laut aktuellem Stand aber keine größeren Probleme.
Der ständig aktualisierte Stand auf Südtirols Straßen ist auf der Verkehrsseite des Landes einsehbar.
Wasserläufe unter Beobachtung
Auch wenn die Niederschläge abklingen, müssen die Flüsse die großen Wassermengen erst bewältigen, berichtet Stefan Ghetta vom Amt für Hydrologie und Stauanlagen: "Die Welle bewegt sich derzeit durch Südtirol." Die Pegelmessstellen sind wie vom Protokoll vorgesehen besetzt, bei Marling wurde die Warnstufe, bei Brixen und Branzoll die Vorwarnstufe überschritten. Die Hauptflüsse im Land seien aber unter Kontrolle, von ihnen gehe im Augenblick keine Überschwemmungsgefahr aus. Auch in Klausen spitzt sich die Situation zu, in Brixen muss eine alte, "Bombensteg" genannte Brücke entfernt werden. Überall im Land sind lokal Muren abgegangen und Bäche über die Ufer getreten.
Freiwillige Feuerwehr: Knapp 3000 Personen bei über 200 Einsätzen
So melden die Freiwilligen Feuerwehren seit Mitternacht über 200 Einsätze, an denen insgesamt knapp 3000 Personen beteiligt waren. Agenturdirektor Rudolf Pollinger ist daher überzeugt: "Es war genau richtig, bereits am Freitag die Stufe ALFA auszurufen und somit die Bevölkerung zu warnen und die Einsatzkräfte zu aktivieren." Vielleicht sei es auch deshalb gelungen, Schlimmeres zu verhindern und die Schäden einzugrenzen.
gst
Bis 31. August gilt wegen starkem Regen und Wind die Aufmerksamkeitsstufe ALFA. Die Situation wird weiter ständig beobachtet, so die Experten für Bevölkerungsschutz heute bei der Lagebesprechung.
Am heutigen Samstagabend (29. August) um 17:00 Uhr haben sich der Landesrat für Bevölkerungsschutz und der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Rudolf Pollinger im Lagezentrum der Berufsfeuerwehr Bozen getroffen, um gemeinsam mit dem Expertenstab des Bevölkerungsschutzes die Situation in punkto Unwetter zu bewerten. Wegen starkem Regenund Wind hatte der Bevölkerungsschutz für das gesamte Wochenende bis Montag die Aufmerksamkeitsstufe ALFAausgerufen.
Voraussichtlich Vorwarnstufe für die großen Flüsse
"Heute Nacht sind zusätzliche Niederschläge zu erwarten, was zu Problemen in den verschiedenen Landesteilen führen kann. Die großen Flüsse des Landes werden voraussichtlich die Vorwarnstufe erreichen", berichtet der für den Bevölkerungsschutz zuständige Landesrat.
Die Situation wird von den unterschiedlichen Dienststellen der Agentur für Bevölkerungsschutz weiterhin aufmerksam beobachtet. Die Verantwortlichen vom Funktionsbereich Wildbachverbauungaber auch vom Straßendienst des Landes sind weiter in Bereitschaft.
Die Freiwilligen Feuerwehren haben heute rund 100 unwetterbedingte Einsätze im ganzen Land gehabt, heißt es Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols. Vor allem waren sie wegen Überschwemmungen von Gebäuden, Unterführungen und Straßen, aber auch bei kleineren Erdrutschen und Steinschlägen im Einsatz. Aktuell treffen die Freiwilligen Feuerwehren Vorbereitungen für eventuelle größere Einsätze.
san
Für heute Nachmittag bis Montag hat der Bevölkerungsschutz wegen sehr starken Regens und Windes die Aufmerksamkeitsstufe ALFA ausgerufen. Die Bürger sollten sich an geschützten Orten aufhalten.
Die Landesagentur für Bevölkerungsschutz hat gestern die Aufmerksamkeitsstufe ALFA für den Zeitraum ab heute Nachmittag (28. August) bis Montag (31. August) ausgerufen. Dies bedeutet, dass ein aus Sicht des Zivilschutzes relevantes Ereignis bevorsteht und eine eingehende Beobachtung erforderlich ist. Alle Einsatzkräfte werden vorgewarnt und können die notwendigen Vorkehrungen treffen.
"Zu erwarten sind ausgiebige Niederschläge und auch Starkwind. Die besonders betroffen Gebieten dürften laut aktuellen Prognosen vor allem Ulten, Passeier, Burggrafenamt und Wipptal, also die sogenannten Südstaulagen sein", sagt der stellvertretende Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Günther Walcher.
Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Tagen und Wochen sind die Böden zum Teil bereits vorbefeuchtet, sodass sich der zusätzliche Regen auf die Stabilität der Hänge negativ auswirken kann. Durch die starken Niederschläge kann es Rutschungen und Muren geben, ebenso wie Hochwasser an den Haupt- und Nebengewässern sowie Wildbächen, kleinräumige Überflutungen der Oberflächenwasser und Steinschläge. Durch starke Windböen können Bäume umstürzen, Dächer abgedeckt werden und leichte Gegenstände wegfliegen. Aufgrund dieser Ereignisse sind auch Verkehrsbehinderungen möglich.
Fenster und Türen schließen, Fahrzeuge und Wertsachen sichern
"Die Bürger sollten Gefahrenstellen meiden und sich in geschützten Orten, am besten im Haus, aufhalten, außer die Behörden und Einsatzkräfte erteilen andere Anweisungen", sagt Walcher. Demnach sollte man sich nicht in der Nähe von Flüssen, Bächen, Felswänden, Erdrutschgebieten usw. aufhalten. Besonders vorsichtig zu sein gilt es in den von den Gemeinden ausgewiesenen Gefahrenzonen.
In den Gebäuden sollen Fenster, Türen und Dachöffnungen geschlossen werden. Sinnvoll ist es auch, Wertgegenstände zu sichern. Diese sollen in höher gelegene Stockwerke gebracht werden. Auch Fahrzeuge in Garagen und Kellern sollten eventuellen verstellt werden. Bevor eventuell Wasser ins Gebäude eindringt, sollte man Strom und Gas abschalten. Nicht unbedingt notwendige Fahrten mit dem Auto sind zu vermeiden. Radiogeräte und Fernseher (BIS) einschalten und den Anweisungen der Behörden folgen.
Informationen über die wichtigsten Verhaltensregeln gibt es auf der Internetseite der Agentur für Bevölkerungsschutz: http://www.provinz.bz.it/sicherheitzivilschutz/zivilschutz/was-tun.asp.
Wenn Gefahr droht, sollte man einen Notruf absetzen. Die einheitliche Notrufnummer ist 112.
san
Die Verordnung des Landeshauptmanns zu den Sportveranstaltungen mit Publikum wurde heute (28. August) aktualisiert. Der Inhalt und somit die Vorgaben bleiben gleich.
Meisterschaften verschiedener Sportdisziplinen starten an diesem Wochenende. Der Landeshauptmann hat gestern (27. August) die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 37 zur Teilnahme von Zuschauern an Sportveranstaltungen erlassen. Heute wurde der Text dieser Verordnung aktualisiert, in einigen Teilen korrigiert und in einer neuen Verordnung mit der Nummer 38 wiederveröffentlicht. Der Inhalt bleibt gleich.
Ab heute (28. August) darf demnach Publikum an einzelnen Sportveranstaltungen teilnehmen. Dabei darf die maximale Anzahl von 500 Zuschauern im Freien und die maximale Anzahl von 200 Zuschauern für Hallensportanlagen nicht überschritten werden. Das Publikum darf sich nur in jenen Bereichen der Sportanlagen aufhalten, in denen es möglich ist Zuschauerplätze zuzuweisen. Dabei muss der vorgegebene zwischenmenschliche Abstand eingehalten werden. In geschlossenen Räumen muss für genügend Luftaustausch gesorgt werden.
Beim Eintritt wird bei allen Zuschauern die Körpertemperatur gemessen. Alle müssen dabei Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Organisatoren müssen eine Liste mit den Namen aller Personen, die als Publikum an der Veranstaltung teilnehmen, anfertigen und diese für zwei Wochen aufbewahren.
Die Verordnung Nr. 38 ist gemeinsam mit allen bisherigen Verordnungen und mit dem Landesgesetz Nr. 4/2020 samt entsprechender Anlage A auf dem Neustart-Portal der Internetseite des Landes Südtirol abrufbar.
san
Sportveranstaltungen mit bis 200 Zuschauern drinnen und bis 500 Zuschauern draußen sind ab 28. August möglich. Die Coronaschutz-Regeln dafür hat der LH in einer Dringlichkeitsmaßnahme definiert.
Dieser Tage werden für verschiedene Sportarten die Meisterschaften wieder aufgenommen. Deshalb hat der Landeshauptmann heute (27. August) eine Dringlichkeitsmaßnahme erlassen. Diese nunmehr 37. Verordnung seit dem Auftreten des neuartigen Coronavirus in Südtirol legt die Regeln für Sportveranstaltungen fest.
Ab 28. August sind demnach Sportveranstaltungen mit Zuschauern möglich. Dabei gilt für Sportveranstaltungen im Freien, dass maximal 500 Menschen als Publikum erlaubt sind und für Sportveranstaltungen in Gebäuden maximal 200 Menschen. Die Sitzplätze müssen im Verhältnis zur verfügbaren Fläche und nach den geltenden Abstandsregeln zugewiesen werden. In Indoor-Sportanlagen muss regelmäßig gelüftet werden.
Beim Zutritt zu den Sportveranstaltungen wird die Körpertemperatur gemessen (Zugangsverbot bei einer Temperatur von über 37,5 Grad). Außerdem muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auch der Ein-Meter-Abstand zwischen Personen muss eingehalten werden.
Für Sportveranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauern im Freien beziehungsweise 200 Zuschauern in geschlossenen Räumen, die nur in Ausnahmefällen stattfinden können, müssen die Organisatoren ein Sicherheitsprotokoll unterbreiten. Dieses legt der Landeshauptmann dann der zu Beginn der sogenannten Phase 2 ernannten Expertenkommission zur Begutachtung vor.
san
Das Platzangebot für die stationäre Aufnahme, Therapie und Rehabilitation von Suchtkranken wird erweitert und eine neue, teilstationäre Betreuungsform eingeführt.
Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit machen auch in Südtirol vor keiner gesellschaftlichen Gruppe halt. Um den verschiedenen Formen von Abhängigkeit und ihren Veränderungen Rechnung zu tragen, besteht auch hierzulande der Bedarf nach neuen Betreuungsformen. Zu diesem Zweck wurde das Finanzierungssystem zur teilstationären und stationären Betreuung von Personen mit Suchterkrankungen durch akkreditierte private Einrichtungen am Dienstag (25. August) mit Beschluss der Landesregierung ergänzt und teilweise abgeändert.
Ziel des Beschlusses sei es, das bestehende Betreuungsangebot zu stärken und die Aufnahmekapazität der Wohneinrichtungen zu fördern, betont der zuständige Gesundheitslandesrat. Außerdem gehe es darum, ein differenziertes Betreuungsangebot je nach Schweregrad und Verlauf der Suchterkrankung anbieten zu können.
Die Neuerungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Verein HANDS Onlus als konventionierter Privatpartner sowie mit den Fachleuten des Dienstes für Abhängigkeitserkrankungen im Südtiroler Sanitätsbetrieb erarbeitet.
Therapeutische Tagesstätten zur besseren Begleitung chronisch-rezidivierender Patienten
Unter anderem wird eine neue Betreuungsform für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen eingeführt, nämlich die halbstationäre Tätigkeit, die zur besseren Begleitungstabilisierter, chronischer Patienten durch therapeutische Tagesstätten führen soll. Das Konzept der therapeutischen Tagesstätte für Menschen mit chronischen Abhängigkeitskrankheiten ist italienweit einzigartig und soll der Komplexität der Zielgruppe Rechnung tragen, die aufgrund wiederkehrender Krankheitsschübe häufige Notbehandlungen erfordert. Im Rahmen der halbstationären Tätigkeit sollen genau diese Patienten betreut und in eine Rehabilitation eingebunden werden, um wiederholte Notzugänge zu den sanitären Strukturen zu vermeiden und die Lebensqualität der Betroffenen aus gesundheitlicher und psychischer Sicht zu verbessern.
Mehr Plätze und Notbetten für die stationäre Betreuung
Zudem können durch den Beschluss zusätzliche Plätze für die stationäre Aufnahme in therapeutisch-rehabilitativen Gemeinschaften geschaffen werden, die für eine kurzzeitige Notfallbehandlungen zur Verfügung stehen und im Falle akuter Krisen dazu dienen, dass die Betroffenen nicht auf einen freien Platz in anderen Gesundheitseinrichtungen warten müssen.
Ein weiteres Ziel, das dadurch erreicht werden könne, sei die Stärkung des Territoriums, sprich der wohnortnahen Betreuung, um einerseits den Druck auf die Krankenhäuser zu reduzieren und die Betroffenen in einem vertrauten und auch physisch weniger distanzierten Kontext zu betreuen, sagt der Gesundheitslandesrat.
kl
Für Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen hat die Landesregierung eine Anpassung der Studienbeihilfen sowie neue Maßnahmen im Fall eines Gesundheitsnotstandes gutgeheißen.
In ihrer gestrigen Sitzung (25. August) hat die Landesregierung für Studierende die Verordnung für die Studienbeihilfen beschlossen: Einerseits hat sie die Bewertung der wirtschaftlichen Lage bei Studienbeihilfen für Studierende einer universitären Einrichtung oder Fachhochschule im Vergleich zum Vorjahr angepasst. Andererseits hat die Landesregierung – ebenfalls auf Antrag des zuständigen Landesrates für Bildungsförderung – Maßnahmen eingeführt, die das Recht auf Hochschulbildung im Fall eines Gesundheitsnotstandes – wie im Fall der Corona-Pandemie – allemal gewährleisten.
Anpassungen bei der Feststellung der wirtschaftlichen Lage der Studierenden
Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen, die aus Studiengründen während des Studienjahres außerhalb ihrer Familie untergebracht sind, können alljährlich um die ordentliche und außerordentliche Studienbeihilfe ansuchen. Seit dem vergangen Jahr dient hierfür als Berechnungsgrundlage die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und der "Faktor wirtschaftliche Lage" (FWL), der sich auf die Kernfamilie bezieht. Die Einführung der EEVE und der damit einhergehenden FWL-Bescheinigung hatte allerdings Auswirkungen auf die Höhe der Stipendien. Dies ergab eine interne Evaluierung des Amtes für Hochschulförderung.
Die Landesregierung hat nun auf Antrag des zuständigen Landesrates für Bildungsförderung die Parameter im Bereich der Studienbeihilfen ab dem akademischen Jahr 2020/21 zugunsten der Studierenden teilweise angepasst. Will heißen: Die FWL-Schwelle wurde bereits ab dem ersten Mitglied der Kernfamilie, das aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht ist, um 0,5 Punkte angehoben und nicht erst ab dem zweiten Mitglied. In diesem Zusammenhang erklärt der für die Bildungsförderung zuständige Landesrat: "Dadurch, dass die FWL-Schwelle aufgrund der Erfahrungen des Vorjahres angepasst worden ist, sorgen wir nicht nur für eine gerechtere Verteilung der Studienbeihilfen, sondern die Stipendien fallen auch etwas höher aus."
Online-Antrag voraussichtlich ab 28. September
Voraussichtlich vom 28. September bis zum 20. November 2020 können Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen den Online-Antrag um eine ordentliche und außerordentliche Studienbeihilfe einreichen. Die Abteilungsdirektorin für Bildungsförderung Rolanda Tschugguel ruft die Familien dazu auf, sich frühzeitig für die Antragsstellung zu rüsten und rechtzeitig EEVE und FWL bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) zu beantragen. Weitere Informationen finden sich auf der entsprechenden Landeswebseite. Da die EEVE mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, sei es ratsam, ab sofort einen Termin zu vereinbaren, erklärt Abteilungsdirektorin Tschugguel.
Recht auf Hochschulbildung auch bei (Gesundheits-)Notstand
Universitäten und Fachhochschulen haben im Frühjahr aufgrund des coronabedingten Gesundheitsnotstandes ihre Lehrtätigkeit in Präsenz unterbrochen und auf Fernlehre umgestellt. Dies hat dazu geführt, dass zahlreiche Studierende ihr Studium oder ihre Ausbildung nicht wie geplant fortführen konnten. "Wir dürfen nicht zulassen, dass Studierenden, die ein Stipendium beziehen, wegen der Corona-Pandemie einen Nachteil erleiden, weil beispielsweise Lehrangebote oder Prüfungen nicht stattgefunden haben, nicht absolviert oder abgelegt werden konnten", betont der Landesrat für Bildungsförderung.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung auf Antrag des zuständigen Landesrates in der gestrigen Sitzung (25. August) im Sinne der Studierenden beschlossen, möglich erschwerte Umstände im Falle eines Gesundheitsnotstandes zu berücksichtigen. Damit wird im Falle eines Gesundheitsnotstandes nicht nur die Studienbeihilfe, sondern auch das Recht auf Hochschulbildung gewährleisten. Die diesbezügliche überarbeitete Verordnung sieht Möglichkeiten vor, dass Studierende, die in der Zeit des Gesundheitsnotstandes ihr Studium nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit abschließen oder nicht alle Prüfungen ablegen konnten, unter bestimmten Voraussetzungen doch noch um die Studienbeihilfe oder um eine außerordentliche Studienbeihilfe ansuchen können.
eb
Im Mittelpunkt der heutigen (26. August) Eröffnungskonferenz standen die aktuellen Herausforderungen für das anstehende Kindergarten- und Schuljahr.
Über 100 Führungskräfte der deutschsprachigen Schulen und Kindergärten sind heute (26. August) im Waltherhaus in Bozen mit der ersten Dienstkonferenz ins neue Arbeitsjahr 2020/21 gestartet. Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner wies einleitend auf den Auftakt für ein besonderes Schuljahr hin, das vor allem wegen der Corona-Pandemie eine Herausforderung für die Bildungswelt sei.
Der Landesrat für Deutsche Bildung begrüßte die anwesenden Direktorinnen und Direktoren der deutschsprachigen Kindergärten, Grund-, Mittel- und Oberschulen sowie der Berufs-, Musik- und Fachschulen und bemerkte: "Selten zuvor war das Scheinwerferlicht so stark auf den Schulbeginn gerichtet." Präsenzunterricht sei wichtig, es zähle aber in dieser besonderen Situation nicht die Quantität der Präsenzstunden, sondern die Qualität, unterstrich der Landesrat: "Im gegenseitigen Vertrauen werden wir aber auch diese besondere Situation meistern."
Bildungsdirektor Gustav Tschenett ging auf das Thema "Bildungsorte als Resonanzräume ein". Er unterstrich, dass Bildung mehr als Stoffvermittlung sei: "Wir hoffen, dass wir so viel Zeit wie möglich gemeinsam in Präsenz verbringen können, damit wir uns als selbstwirksam erfahren und die Resonanzachsen zum Schwingen bringen können", fasste der Bildungsdirektor zusammen.
Im Rahmen der Veranstaltung, die von der Deutschen Bildungsdirektion organisiert wurde, verabschiedeten Landesschuldirektorin Falkensteiner und Bildungsdirektor Tschenett jene Schuldirektorinnen und -direktoren, die ab September in den Ruhestand treten. Zudem begrüßten sie die neuen Schulführungskräfte, die in diesem besonders herausfordernden Jahr ihren Dienst antreten. Die Formation "GigaPercussion", ein Percussion-Ensemble der Musikschulen Unterer Vinschgau und Lana/Ulten/Nonsberg sorgte bei dieser Eröffnungskonferenz für schwungvoll-rhythmische Unterhaltung.
LPA
Die Unterstützung für Genossenschaften in Form von Mietbeiträgen soll heuer nicht zur Erreichung der De-Minimis-Schwelle beitragen: Das hat die Landesregierung gestern (25. August) beschlossen.
Um COVID-bedingte Umsatzeinbrüche auszugleichen, hat die Landesregierung im Mai die Anzahl der anspruchsberechtigten Genossenschaften für die Beantragung von Mietbeiträgen ausgedehnt und der Beitrag aufgestockt. Für den Zeitraum Februar-Dezember 2020 können somit alle Genossenschaften mit sozialem oder innovativem Charakter einen Beitrag von 50 Prozent der Mietkosten beantragen, auch rückwirkend. Zusätzlich hat die Landesregierung nun die Anwendung eines EU-Rahmens für staatliche Antikrisenbeihilfen vom 21. Mai 2020 beschlossen, womit diese Beihilfen nicht mehr unter die De-minimis-Regelung fallen.
Mietbeiträge tragen nicht zum Erreichen der De-Minimis-Schwelle bei
Letztere beschränkt die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auf maximal 200.000 Euro im Dreijahreszeitraum. Für die Genossenschaften bedeutet das: Die Mietbeiträge tragen nicht zum Erreichen dieser Schwelle bei, sondern können als zusätzliche Unterstützung darüber hinaus in Anspruch genommen werden. Der De-Minimis-Plafond kann dadurch zur Gänze für die Inanspruchnahme von Standardbegünstigungen ausgeschöpft werden.
Wie der für Genossenschaften zuständige Landesrat betont, könne eine Genossenschaft aufgrund dieses Beschlusses somit neben den üblichen Beihilfen von 200.000 Euro im Dreijahreszeitraum (de minimis) zusätzlich bis zu 800.000 Euro für Mietbeihilfen und andere außerordentliche Beihilfen in Anspruch nehmen. Insgesamt stehen für die außerordentliche Förderung 4,5 Millionen Euro bereit.
Zielgruppe: 250 Sozialgenossenschaften
Im Detail umfasst die Zielgruppe rund 250 Sozialgenossenschaften und andere Genossenschaften, die die Eingliederung von Frauen, Langzeitarbeitslosen oder Jugendlichenbetreiben, innovative Projekte realisieren sowie Arbeitergenossenschaften, die in Folge einer Betriebsschließung entstanden sind. Es handelt sich unter anderem um Kindertagesstätten, Weltläden, Genossenschaften in der Seniorenbetreuung, im Kultur- und Bildungsbereich sowie Genossenschaften, die Arbeitseingliederung von benachteiligten Menschen betreiben und in den verschiedensten Wirtschaftssektoren tätig sind.
Wer für das Jahr 2020 bereits um Mietbeitrag angesucht hat, kann eine Aufstockung des gewährten Beitrages beantragen. Ansuchen können noch bis 31. Oktober 2020 mittels PEC-Mail beim Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens in Bozen eingereicht werden. Weiterführende Informationen und Dokumente finden sich auf der Webseite der Landesverwaltung unter diesem Link.
kl
Im Herbst stehen erstmals 49 Heimplätze im "Elisabethinum" Uni-Studierenden zur Verfügung. Im Zuge der nächsten drei Jahre sollen es mehr werden. Das hat die Landesregierung beschlossen.
In Südtirols Landeshauptstadt sei der der Bedarf an Wohnplatz für Studenten groß, weiß der zuständige Landesrat für Bildungsförderung: "Die Anzahl der Anträge von Universitätsstudentinnen und Universitätsstudenten ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen". Es sei daher notwendig, dass Hochschülerinnen und Hochschüler im Herbst im Studentenheim "Elisabethinum" in der Bozner Runkelsteinstraße Unterkunft fänden.
Auf Antrag des zuständigen Bildungslandesrats hat die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung (25. August) beschlossen, dass bereits im akademischen Jahr 2020/2021 von den insgesamt 82 Wohnheimplätzen voraussichtlich 49 Heimplätze erstmals an Studierenden der Universität gehen. Die verbleibenden Heimplätze bleiben den Schülerinnen und Schülern der Landesfachschule für Sozialberufe "Hannah Arendt" vorbehalten. In einem Zeitraum von drei Jahren soll dann die Anzahl der im "Elisabethinum" untergebrachten Uni-Studierenden schrittweise erhöht, und die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Landesfachschule reduziert werden.
Das fünfstöckige Bozner Studentenheim "Elisabethinum" bewohnten in den vergangenen Jahren Schülerinnen und Schüler der Landesfachschule "Hannah Arendt". Inzwischen wurden für den Großteil der Schülerinnen und Schüler angemessene Alternativen gefunden. Ab dem akademischen Jahr 2022/2023 werden schließlich alle 82 Wohnheimplätze im "Elisabethinum" den Universitätsstudentinnen und Universitätsstudenten zur Verfügung gestellt werden können. Bis dahin aber werden sich die Studierenden der Freien Universität Bozen das Wohnheim mit den "Hannah Arendt"-Schülerinnen und Schülern teilen.
eb
Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz misst an zwei Messstationen die Werte der ultravioletten Strahlung (UV). Aktuelle Daten dazu sind, ebenso wie Tipps zum Sonnenschutz, online verfügbar.
Die ultraviolette Strahlung ist ein Phänomen, das im ganzen Jahr vorkommt, besonders aber an den Sommertagen mit hoher Sonneneinstrahlung zunimmt. Sie ist jene Komponente der Sonnenstrahlung, mit der die meisten gesundheitlichen Risiken verbunden sind. Der Umweltlandesrat ruft dazu auf, sich der Gefahren bewusst zu sein, denen man sich bei einem Sonnenbad aussetzt. Die täglich veröffentlichten Daten des UV-Index könnten der Bevölkerung dabei helfen, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auf der Webseite undefined werden in Echtzeit die Daten der beiden Messtationen in Leifers und am Ritten veröffentlicht. In der Darstellung findet man dabei auch eine allgemeine, stündliche Vorhersage der Werte, die bei einem wolkenlosen Himmel erwartet wird. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Sektion für Biomedizinische Physik der Medizinischen Universität Innsbruck. Zudem hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb zehn Tipps für den optimalen Sonnenschutz erarbeitet.
Was ist der UV-Index?
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat gemeinsam mit anderen Partnern durch den UV-Index ein einheitlich normiertes Maß eingeführt, um damit wichtige Informationen einfach und übersichtlich darstellen zu können. Der UV-Index gibt Auskunft darüber, wie stark die UV-Strahlung auf der Erdoberfläche ist. "Der UV-Index reicht von 0 bis 11 oder auch mehr. Jeder Wert entspricht den Angaben zum Risiko, dem man sich bei einer Sonnenexposition aussetzt. Je höher der Index ansteigt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Haut und Augen von der UV-Strahlung geschädigt werden", erklärt Luca Verdi, Direktor des Landeslabors für Luftanalysen und Strahlenschutz. Neben dem numerischen Index gebe es auch eine Farbskala, die das Risiko von grün bis rot anzeigt.
Die UV-Strahlungswerte (und damit auch der UV-Index) schwanken im Tagesverlauf. Die höchste UV-Strahlung lässt sich in den Mittagsstunden zwischen 11 und 15 Uhr feststellen, hohe Werte gibt es besonders in den Monaten Mai bis August. Zudem wirkt sich auch die Meereshöhe auf den UV-Wert auf: Alle 1000 Höhenmeter steigt der Wert um etwa 10 Prozent. Im Winter hingegen bewirkt der Schnee, der die UV-Strahlung reflektiert, dass die UV-Werte ansteigen können.
LPA/ck