Landeshauptmann Kompatscher und Landesrätin Pamer sichern Unterstützung fürs Ehrenamt zu – In Südtirol gibt es insgesamt rund 4600 Vereine, davon sind 2445 Körperschaften im Runts eingetragen
BOZEN (LPA). In Südtirol gibt es in allen Dörfern ehrenamtlich tätige Vereine und Organisationen, fast jede dritte Südtirolerin/jeder dritte Südtiroler engagiert sich ehrenamtlich, viele davon in mehreren Vereinen aus unterschiedlichen Bereichen. Dieses Engagement sei nicht selbstverständlich, sind sich Landeshauptmann Arno Kompatscher und Ehrenamtslandesrätin Rosmarie Pamer einig. Gerade deshalb arbeite man intensiv am Landesverzeichnis der gemeinnützigen Organisationen, um im Sinne der vielen Vereine und Organisationen Verbesserungen zu erzielen und Rechtssicherheit zu garantieren.
"Ehrenamtlicher Einsatz ist immer mit Herzblut und Leidenschaft verbunden. Um dies zu unterstützen und auch von öffentlicher Seite wertzuschätzen, arbeiten wir auf allen Ebenen daran Erleichterungen und Verbesserungen zu erzielen", betont Landeshauptmann Kompatscher. "Als fürs Ehrenamt zuständige Landesrätin bin ich stolz auf die Vielfalt und die Stärke des Ehrenamts in Südtirol. Besonders freut es mich, dass auch heuer wieder viele neue Vereine gegründet wurden", hebt Landesrätin Pamer hervor. Das Ehrenamt bringe Menschen aus allen Lebensbereichen zusammen und zeige, wie stark die Gesellschaft sein könne, wenn man zusammenarbeitet. "Diese Zusammenarbeit wollen wir auch mit den geeigneten Rahmenbedingungen unterstützen, weshalb die letzten Arbeiten am Gesetzentwurf derzeit laufen, um möglichst zeitnah das Landesgesetz verabschieden zu können", sagt Pamer.
In Südtirol sind insgesamt 2445 Körperschaften des Dritten Sektor im staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors Runts (Registro Unico Nazionale del Terzo Settore) eingetragen. Davon handelt es sich um 1800 ehrenamtliche Organisationen, 329 Vereine zur Förderung des Gemeinwesens, 261 Sozialunternehmen, 6 philanthropische Körperschaften und 49 andere Körperschaften des Dritten Sektors. Derzeit läuft für 5 Vereine das Eintragungsverfahren.
ck
Ständiger Ausschuss der Berner Konvention hat den Schutzstatus von Wölfen gesenkt – Landesrat Walcher: "Möglichkeit, Belastungen für Land- und Almwirtschaft zu verringern"
BOZEN (LPA). Die Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention, den Wolf nicht länger als "streng geschützte", sondern nur mehr als "geschützte" Tierart zu führen, ist für Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher"eine dringend notwendige Entscheidung". Demnach ist die höchste Schutzkategorie, laut der der Wolf nicht gestört, gefangen oder getötet werden darf, nicht mehr nötig.
Damit sei ein Schritt in die richtige Richtung gemacht, vor allem für Gebiete wie Südtirol, die tagtäglich mit den Herausforderungen leben müssen, die Wölfe mit sich bringen, sagt der Landesrat. "Unser Ziel ist es, eine praktikable Balancezwischen dem Schutz des Wolfs und der Sicherheit unserer Alm- und Landwirtschaft, aber auch der Menschen zu schaffen", unterstreicht Walcher. "Die Herabstufung des Schutzstatus ermöglicht es, gezielte Maßnahmen wie regulierte Abschüsse einfacher umzusetzen und die Belastung für Landwirte und Almwirtschaft zu verringern." Es gehe nun darum, mit Bedacht und Augenmaß praktikable Maßnahmen zu finden, wobei die berechtigten Anliegen der Landwirtschaft zu respektieren seien. Entscheidend werde sein, jetzt über die Anpassung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie auf EU-Ebene zügig klare rechtliche Voraussetzungen für eine konkrete Umsetzung zu schaffen, so Walcher.
san
Ständiger Ausschuss der Berner Konvention hat den Schutzstatus von Wölfen gesenkt – Landesrat Walcher: "Möglichkeit, Belastungen für Land- und Almwirtschaft zu verringern"
BOZEN (LPA). Die Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention, den Wolf nicht länger als "streng geschützte", sondern nur mehr als "geschützte" Tierart zu führen, ist für Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher"eine dringend notwendige Entscheidung". Demnach ist die höchste Schutzkategorie, laut der der Wolf nicht gestört, gefangen oder getötet werden darf, nicht mehr nötig.
Damit sei ein Schritt in die richtige Richtung gemacht, vor allem für Gebiete wie Südtirol, die tagtäglich mit den Herausforderungen leben müssen, die Wölfe mit sich bringen, sagt der Landesrat. "Unser Ziel ist es, eine praktikable Balancezwischen dem Schutz des Wolfs und der Sicherheit unserer Alm- und Landwirtschaft, aber auch der Menschen zu schaffen", unterstreicht Walcher. "Die Herabstufung des Schutzstatus ermöglicht es, gezielte Maßnahmen wie regulierte Abschüsse einfacher umzusetzen und die Belastung für Landwirte und Almwirtschaft zu verringern." Es gehe nun darum, mit Bedacht und Augenmaß praktikable Maßnahmen zu finden, wobei die berechtigten Anliegen der Landwirtschaft zu respektieren seien. Entscheidend werde sein, jetzt über die Anpassung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie auf EU-Ebene zügig klare rechtliche Voraussetzungen für eine konkrete Umsetzung zu schaffen, so Walcher.
san
Zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember dankt Kinder- und Jugendanwältin Höller allen freiwilligen Vormunden von nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen und startet gleichzeitig einen Anruf: Es ist nun möglich, sich für den neuen Ausbildungskurs anzumelden.
Als nicht begleitete ausländische Minderjährige gelten in Italien jene Minderjährige ohne italienische Staatsbürgerschaft oder ohne Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates, welche sich ohne Erziehungsverantwortliche im italienischen Staatsgebiet aufhalten. Neben dem Recht auf würdevolle Aufnahmebedingungen, auf Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und den Besuch der Schule, haben sie das Recht von einem Vormund unterstützt zu werden, der sie gesetzlich vertritt. Die Vormunde setzen sich auch für die Anerkennung ihrer Rechte ein, überwachen die Bedingungen der Aufnahme und der Unterbringung, die Sicherheit und den Schutz, sowie die Erziehungs-, Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen. Sie begleiten die Minderjährigen bürokratisch, werden aber auch eine Bezugsperson für sie.
Mit dem Staatsgesetz Nr. 47 vom 7. April 2017 wurden die Kinder- und Jugendanwaltschaften der Regionen und autonomen Provinzen Bozen und Trient damit beauftragt, freiwillige Vormundeauszubilden. In der Vergangenheit fand die Ausbildung in Südtirol großen Anklang, im Jahr 2023 haben sich 20 Personen als Freiwillige gemeldet. „Das freut uns besonders, denn der Bedarf ist groß. Auf dem Staatsgebiet befinden sich mit Stand Oktober 2024 immerhin fast 20.000 unbegleitete ausländische Minderjährige“, erklärt Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller.
„Ich möchte daher allen Freiwilligen meinen Dank für die wertvolle Unterstützung, für die Zeit und die Mühen der vergangenen Monate und Jahre aussprechen. Wir alle profitieren von der Arbeit und dem Engagement der Ehrenamtlichen. Außerdem möchte ich auch die unermüdliche Energie, den Einsatz und die Kompetenzen der Freiwilligen anerkennen“, betont Höller. Öffentlich danken möchte die Kinder- und Jugendanwältin unter anderem Melanie Gröpl, Stefano Peroni, Kornelia Authier, Norbert Mayr, Floriano Franceschini, Samir Ben Haj Hassen, Elisabeth Mair, Manuela Battiston, Simonetta Lucchi, Giancarlo Boggio, Isabella Telch, Catia Guerrera, Massimo Vidoni, Monika Frenes und Marco Timperio. Die Genannten sind derzeit freiwillige Vormunde und im Verzeichnis beim Jugendgericht Bozen eingetragen.
Der nächste Grundkurs findet am Freitag, 17. Januar 2025, von 9 bis 16 Uhr in Bozen statt. Zur Anmeldung genügt es, eine Kopie des Identitätsausweises und einen Lebenslauf an die Kinder- und Jugendanwaltschaft zu schicken. Weitere Informationen erhalten alle Interessierten bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft, telefonisch unter 0471/946050 oder per E-Mail an info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org.
KIJA
Bei der jüngsten Bürgerversammlung in Martell musste der Landeshauptmann beim Thema Nationalpark Stilfser Joch unumwunden zugeben, dass man dazu bislang „nichts derrichtet“ hat! Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Bernhard Zimmerhofer, fordert deshalb in einem Antrag erneut den Übergang des Süd-Tiroler Anteils am Nationalpark an das Land und gleichzeitig die Aufwertung und Anpassung an die bereits bestehenden Süd-Tiroler Naturparks.
„Es fehlen immer noch die übergeordneten Pläne bzw. Regelwerke für das Parkgebiet, Schuld daran sei bei den Lombarden und den Trientnern zu suchen, die sich in der Sache nicht sonderlich ins Zeug legten“, so der Landeshauptmann. Der Bevölkerung wurde zumindest medial immer wieder eine „Heimholung“ des Nationalparks vermittelt, doch faktisch handelt es sich nur um einen verwaltungstechnischen Übergang, inklusive Übernahme der hohen Kosten. Das Land rechnete im Landesgesetz mit jährlichen Kosten von ca. 1.350.000 Euro. Ein Süd-Tiroler Naturpark mit einer ähnlichen Größe, wie z.B. der Naturpark Rieserferner-Ahrn, kostet im Verhältnis ca. 500.000 Euro pro Jahr.
Offiziell wurde der Nationalpark im Jahre 1935 errichtet mit der Zielsetzung die Flora zu schützen, die Fauna aufzuwerten, die landschaftlichen Schönheiten zu bewahren und den Tourismus zu fördern. Im Grunde wurde damals unter dem Faschismus der gesamte orografisch rechte Teil des Vinschgaus mit einem Federstrich sozusagen enteignet, was für Bevölkerung und Gemeinden verheerende Folgen hatte.
Mit der damaligen Aufteilung des Nationalparks in drei Verwaltungseinheiten wurde ein Bürokratiemonster geschaffen, das nur zusätzliche Steuergelder verschlingt, über die der Staat im Grunde gar nicht verfügt. Bereits am 7. Juni 2017 hat der Süd-Tiroler Landtag einen Begehrensantrag der Süd-Tiroler Freiheit zum Übergang des Nationalparks in einen Süd-Tiroler Naturpark mit 17 Nein-Stimmen und 9 Ja-Stimmen abgelehnt.
Zimmerhofer will von seiner Forderung aber nicht abrücken. „Schließlich geht es darum, ein altes Unrecht wiedergutzumachen und den Bürgern Kosten und Bürokratie zu ersparen.“
Bernhard Zimmerhofer, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit
Ab Mitte 2025 wird Bus- und Bahnfahren in Südtirol günstiger - Landesrat Alfreider stellt neues Abo vor - Für 250 Euro im Jahr oder 39 Euro im Monat kann man die Öffis unbegrenzt nutzen
BOZEN (LPA). Über 270.000 Südtirolerinnen und Südtiroler (fast jede zweite Person in Südtirol) nutzen bereits den SüdtirolPass für den öffentlichen Nahverkehr (Stand: Oktober 2024). Das System bietet eine breite Auswahl an Abos für ältere Menschen, Studierende, Schülerinnen und Schüler, Familien und mehr. "Heute haben wir eine weitere Lücke geschlossen", erklärt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Die Landesregierung hat die Einführung neuer Festpreis-Abos beschlossen, das bei Pressekonferenz nach der Landesregierungssitzung in Bozen vorgestellt wurde.
Der Start ist für 1. Juni 2025 geplant: "Für 250 Euro kann man mit dem neuen Festpreis-Abo ein Jahr lang das gesamte Angebot der öffentlichen Mobilität in Südtirol nutzen", sagt Alfreider. Davon sind 19 Prozent steuerlich absetzbar, wodurch die effektiven Kosten bei 202,50 Euro liegen. "Unser Ziel ist es, den Umstieg auf Bus und Bahn für alle Südtirolerinnen und Südtiroler so einfach und attraktiv wie möglich zu machen", unterstreicht der Landesrat.
Das Jahresabo ist auch als Familien-Paket erhältlich. Für Kinder oder weitere Mitglieder werden 20 Euro pro Person abgezogen, sodass ein Erwachsener mit zwei Schulkindern nur 210 Euro zahlt. Alternativ gibt es ein Monatsabo für 39 Euro.
„Auch junge Menschen profitieren von unserem neuen Tarifmodell“, erklärt Ressortdirektor Martin Vallazza. Das U26-Abo auch für Berufseinsteiger-innen kostet 150 Euro jährlich oder 20 Euro monatlich. "Damit schaffen wir ein Angebot, das speziell auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten ist", sagt Vallazza.
Für Pendlerinnen und Pendler gibt es ebenfalls eine wichtige Neuerung: Ab dem 15. Dezember 2024 können Busfahrgäste die Park&Ride-Parkplätze an Bahnhöfen in Bruneck, Brixen und Marling kostenlos nutzen. "Wir haben darauf geachtet, dass der Umstieg auf die Öffis nicht nur günstiger, sondern auch praktischer wird", ergänzt Vallazza.
Auch die Mitnahme von Haustieren wurde neu geregelt: Hunde können künftig für maximal 3,50 Euro pro Tag in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitreisen.
Aktuell legen die Öffis im Jahr 67 Millionen Dienstkilometer zurück. „Von 2018 bis 2024 haben wir die Busdienste um rund ein Viertel ausgebaut“, bilanziert Alfreider. Jetzt werde kräftig in die Bahninfrastruktur und neue Züge investiert, um die Bahn als Rückgrat für den öffentlichen Nahverkehr zukunftsfit zu machen, so der Landesrat.
san
Ein Kindergartenjahr wird Pflicht, Befreiung nur über Eigenerklärung möglich – Gültig ab kommenden Kindergartenjahr 2025/26
BOZEN (LPA). Auf Vorschlag der drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Marco Galateo und Daniel Alfreider hat die Landesregierung heute (3. Dezember) den Kriterien und Details zur Einführung eines verpflichtenden Kindergartenjahres zugestimmt. Dies sei bereits im Landesgesetz von 2008 rechtlich ermöglicht worden und erfolge im Sinne der allgemeinen Bildungsziele, wonach der Kindergartenbesuch ein Recht eines jeden Kindes darstellt, betonte Landesrat Achammer bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung. "Dies ist eine wichtige Präventionsmaßnahme. Auch wenn wir grundsätzlich eine hohe Besuchsquote im Kindergarten haben, gibt es in etwa 2 bis 3 Prozent an Kindern, die das letzte Kindergartenjahr zwischen 5 und 6 Jahren nicht besuchen. Dies sind dann, laut Rückmeldungen auch vom Jugendgericht, jene Kinder, die später einen höheren Betreuungsbedarf aufweisen", führte Landesrat Philipp Achammer aus. Auch die Landesräte Galateo und Alfreider sind davon überzeugt, dass mit diesem Beschluss die Bildungschancengleichheit gestärkt wird und sich auf die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung der Kinder auswirkt. "Die hohe soziale Bedeutung des Kindergartens als erste Bildungsstufe ist hinsichtlich belegt. Es war von daher naheliegend, die Bildungspflicht entsprechend auszudehnen", sagt Landesrat Daniel Alfreider.
Die Pflicht für den Kindergartenbesuch gilt künftig für Kinder, die zwischen Mai und Ende August des Kindergartenjahres auf das sich die Einschreibung bezieht, das fünfte Lebensjahr vollenden und für jene, im darauffolgenden Kindergartenjahr innerhalb April fünf Jahre alt werden. Wenn Eltern ihr Kind von dieser Pflicht entbinden wollen, müssen sie eine Eigenerklärung abgeben, in der sie sich verpflichten, Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen. Die Bildungstätigkeiten sind vergleichbar mit dem Elternunterricht im schulischen Bereich. Diese Erklärung ist innerhalb der Einschreibefristen in der Wohnsitzgemeinde abzugeben. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin überprüft nach Ablauf der Fristen, ob alle betroffenen Kinder entweder in den Kindergarten eingeschrieben oder über die Eigenerklärung der Eltern davon befreit sind. Sollte keiner der beiden Fälle zutreffen, wird eine Mahnung verschickt, sollte diese unbeantwortet bleiben, erfolgt eine Meldung an die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht. Die Beteiligung an den Führungskosten entspricht der Gebühr für das Essen. Voraussetzung für den Besuch des Kindergartens bleibt in jedem Fall die Einhaltung der Bestimmungen zur Impfpflicht.
ck
Rund 8 Milliarden Euro für nachhaltige Entwicklung, soziale Sicherheit und wirtschaftliche Resilienz im Landeshaushalt 2025 vorgesehen
BOZEN (LPA). Landeshauptmann Arno Kompatscher hat im Südtiroler Landtag den Haushaltsvoranschlag für 2025 vorgestellt. Ein Großteil der Mittel des Haushalts mit einem Rekordvolumen von acht Milliarden Euro fließt in Kernleistungen wie Gesundheit, soziale Sicherheit oder Bildung. Wichtige Akzente bilden auch die nachhaltige Entwicklung sowie Investitionen in Mobilität, Klimaanpassung oder Forschung. "Der Südtiroler Landeshaushalt verteilt erwirtschaftete Mittel. Schulden spielen aktuell eine untergeordnete Rolle. Das ist das Ergebnis strategischer Arbeit, die es fortzusetzen gilt", betonte Kompatscher. Südtirol habe sich in vielen Bereichen besser entwickelt als andere europäische Regionen.
Ein Fokus liegt auf der Unterstützung von Familien und Unternehmen. Die Absetzbeträge pro Kind werden auf 340 Euro erhöht, die Einkommensgrenze für Steuererleichterungen steigt von 70.000 auf 90.000 Euro. Unternehmen, die höhere Löhne zahlen, profitieren von einer Senkung der IRAP von 3,9 auf 2,68 Prozent. Diese Maßnahmen sollen Kaufkraft und Arbeitsbedingungen fördern.
150 Millionen Euro stehen in den kommenden drei Jahren zur Aufbesserung niedriger Renten bereit, um Altersarmut zu bekämpfen. Kompatscher zeigte sich zuversichtlich, dass diese Landeszulage entscheidend wirkt. Angesichts steigender Immobilienpreise und Mieten kündigte er Maßnahmen zur Förderung von Mietwohnungen und zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen an.
Trotz globaler Unsicherheiten bleibt Südtirols Wirtschaft stabil. Prognosen für 2025 rechnen mit einem realen BIP-Wachstum von 1,0 Prozent und einer Inflationsrate von 1,8 Prozent. "Ein Rekordhaushalt ist nur durch eine starke Wirtschaft möglich. Diese hängt von öffentlichen Rahmenbedingungen ab", erklärte Kompatscher. Die öko-soziale Marktwirtschaft sei ein System der gegenseitigen Abhängigkeit.
"Die Forschungs- und Entwicklungsoffensive der vergangenen Dekade hat Südtirol wichtige Fortschritte gebracht", hob Kompatscher hervor. Investitionen fließen weiterhin in erneuerbare Energien, Lebensmitteltechnologie, medizinische Forschung und Klimaschutzmaßnahmen. Ziel sei es, Wirtschaft und Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen.
Angesichts zunehmender Naturgefahren wie Hochwasser kündigte Kompatscher einen Landesplan für Retentionsräume an, der ab 2025 umgesetzt wird. Der Bevölkerungsschutz bleibt eine Priorität. Zudem investiert das Land in die Verkehrsinfrastruktur, darunter Projekte wie die Riggertalschleife, der dreigleisige Virgltunnel und die Förderung des Fahrradverkehrs. Diese Mobilitätsprojekte seien entscheidend für die Zukunft.
"Die strategische Zuweisung von Haushaltsmitteln schafft eine solide Grundlage, um viele Herausforderungen zu bewältigen. Dafür braucht es finanzielle Mittel und eine gute Zusammenarbeit", betonte Kompatscher abschließend.
p
Die SVP-ArbeitnehmerInnen betonen die dringende Notwendigkeit, ältere Menschen mit niedrigem Einkommen gezielt zu unterstützen. „Das Vorhaben der Landesregierung, Rentner/innen finanziell zu entlasten, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung,“ erklärt Vorsitzende Magdalena Amhof.
„Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung, jene Menschen zu unterstützen, die mit ihrem Einkommen kaum über die Runden kommen“, bekräftigt Landesrätin Rosmarie Pamer. Renten-, Sozialgeld- und Invalidenrentenbezieher/innen ab 65 Jahren mit einer ISEE unter 20.000 Euro sollen zukünftig über einen Monatsbetrag von 1000 Euro brutto verfügen können. Von dieser Maßnahme könnten 15.000 Menschen ab 65 Jahren profitieren.
Die SVP-ArbeitnehmerInnen begrüßen ausdrücklich die geplante Einführung dieser klaren und zielgerichteten Maßnahme. „Diese Unterstützung ist dringend notwendig, um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten und die Lebensqualität vieler älterer Menschen zu verbessern,“ betont Magdalena Amhof, Vorsitzende der ArbeitnehmerInnen.
Das Konzept der Landesregierung wurde kürzlich gemeinsam mit Gewerkschaften, Patronaten und Steuerbeistandszentren vorgestellt. Dabei sollen nun in einer Arbeitsgruppe – bestehend aus Vertreter/innen der Patronate, des INPS und des Landes – die technischen Details zur Umsetzung ausgearbeitet werden.
Es sei wichtig, das Vertrauen in die sozialen Sicherungssysteme durch klare, transparente Maßnahmen zu stärken. „Das Ziel ist es, die Schwächsten unserer Gesellschaft zu unterstützen und soziale Sicherheit für alle zu gewährleisten,“ so Amhof abschließend.
Dorfmann: „Weiterer Schritt hin zu effizientem Management“
Nachdem sich die Mitgliedstaaten der EU vor wenigen Wochen darauf verständigt hatten, den Schutzstatus des Wolfs abzusenken, ist diese Absenkung heute im Ständigen Komitee der Berner Konvention nachvollzogen worden. Wölfe werden demnach in der Konvention, die den Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere regelt, künftig nicht mehr als „strikt geschützte“ Art geführt, sondern nur noch als „geschützte“. „Das mag nach einer minimalen Änderung klingen, gibt uns aber die Möglichkeit, in Regionen mit stabilen Wolfspopulationen ein konsequentes und effizientes Wolfsmanagement einzuführen“, erklärt der Südtiroler Europaparlamentarier Herbert Dorfmann. „Das heißt, dass man zwar weiterhin Wölfe schützt, zugleich aber auch die Bedürfnisse der Alm- und Weidewirtschaft.“
Seit langem gehört Dorfmann zu den treibenden Kräften in Brüssel, wenn es um die Durchsetzung eines zeitgemäßen Managements der Population von Großraubtieren in Europa und besonders im Alpenraum geht. Nach Jahren der Informations- und Aufklärungsarbeit hatte der Europäische Rat vor wenigen Wochen zu einer gemeinsamen Linie gefunden, die heute auch im Ständigen Komitee der Berner Konvention vertreten wurde. „Dank der geschlossenen Position der EU konnte die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Komitee und damit die Absenkung des Schutzstatus erreicht werden“, erklärt der EU-Parlamentarier.
Die heutige Entscheidung markiert indes noch nicht das Ende des Weges. „Sie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, die nächsten Schritte müssen nun aber zügig folgen“, so Dorfmann, der als wichtigsten das Nachvollziehen des geänderten Schutzstatus des Wolfs auch in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU nennt. „Erst wenn diese Entscheidung gefallen ist, ändert sich der Wolfsschutz in der EU wirklich“, so der Europaparlamentarier.
Herbert Dorfmann wird demnach in Brüssel weiterhin Druck machen, dass die noch notwendigen Entscheidungen schnellstmöglich getroffen werden. „Es geht jetzt darum, den eingeschlagenen Weg schnell und konsequent weiterzugehen, damit wir ein effizientes und vernünftiges Wolfsmanagement in der EU auf den Weg bringen und damit auch die Alm- und Weidewirtschaft langfristig sichern können“, so Dorfmann.