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Staatlicher Verlustbeitrags12 5610

 

Am 22.03.2021 wurde das sogenannte „Decreto Sostegni“ 41/2021 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht. Mit Art. 1 wird der langersehnte staatliche Verlustbeitrag geregelt, welcher aber in vielen Fällen nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Der Verlustbeitrag kann von allen Steuersubjekten (d.h. unabhängig von der Branche und Tätigkeitkodexe) mit Erlösen im Jahr 2019 von bis zu 10 Millionen Euro, welche im Jahr 2020 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 30% im Vergleich zum Jahr 2019 verzeichnet haben, beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind nun auch die Freiberufler, welche bei den vorherigen Ausgleichszahlungen ausgeschlossen waren. Der Verlustbeitrag wird wie folgt berechnet: Umsatzrückgang zwischen den Geschäftsjahren 2019 und 2020 dividiert durch 12 und multipliziert mit einem Faktor zwischen 20% und 60% - je nach Erlöse des Jahres 2019. Der oben erwähnte Faktor wird anhand der erzielten Erlöse vom Jahr 2019 festgelegt und aufgeteilt. Der Faktor ist wie folgt festgelegt:

Faktor / Erlöse

60% / 0 bis 100.000

50% / 100.001 - 400.000

40% / 400.001 bis 1 Mio.

30% / 1. Mio. bis 5. Mio.

20% / 5. Mio. bis 10. Mio.

Es ist ein generelles Beitragsminimum vorgesehen (dazu gehören auch Steuersubjekte, die ihre Mehrwertsteuerposition nach dem 1. Jänner 2020 eröffnet haben), dieser Betrag beläuft sich für natürliche Personen auf Euro 1.000 und für Gesellschaften auf Euro 2.000. Der Verlustbeitrag kann alternativ zur direkten Auszahlung über das Bankkonto, auch auf nicht widerrufbarem Wunsch des Steuerpflichtigen, vollständig als Steuerguthaben anerkannt werden und mittels Zahlungsvordruck F24 mit anderen Steuern verrechnet werden. Die Anträge können seit 30. März 2021 und bis spätestens 28. Mai 2021 auf dem E-Portal des Steueramtes (fatture e corrispettivi) eingereicht werden. Laut Agentur der Einnahmen sollen die ersten Anträge kurzfristig ausbezahlt werden.

Beispiel: 

Mwst-Umsatz 2020 Euro 90.000

MwSt-Umsatz 2019 Euro 150.000

Erlöse 2019 Euro 175.000

Umsatz-Rückgang = Euro 60.000 (=40%)

Euro 60.000 / 12 x 50% = Euro 2.500

 

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