Dem BM Ulrich Veith liegt ein Schreiben vom römischen Ministerrat, von der Abteilung für europäische Politik, vor, in dem festgestellt wird, dass die Gemeinde für ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln nicht zuständig sei. Dies bestätigt Veith dem Vinschgerwind. Im Vorfeld hat auch das Regierungskommissariat auf die Nicht-Zuständigkeit der Gemeinde in der Materie hingewiesen und auch damit die Aktualisierung der Wählerlisten verweigert. Mittlerweile hat das Regierungskommissariat, laut Veith, die Wählerlisten aktualisiert. Veith sagt, dass er sämtliche Schreiben an die Kommission, welche über die Fragestellung der Volksabstimmung befunden hat, weiterleitet und von dieser bislang keine dahingehende Rückmeldung erhalten habe, die Volksabstimmung abblasen zu müssen.
Den rechlichen Stein ordentlich ins Rollen hat - neben dem Gutachten der Staatsadvokatur (sh. Vinschgerwind 11/2014) - der renommierte Bozner Rechtsanwalt Arthur Frei gebracht. Frei ist von rund 150 Bauern aus dem Gemeindegebiet Mals damit beauftragt worden, die Rechtslage rund um die Volksabstimmung zu prüfen und gegenfalls Klage dagegen einzureichen. Frei, als EU- und Wasserrechtsexperte bekannt, hat sich in die Materie, in „die Eingeweide des EU-Rechts“ (Frei), hineingekniet und bereits Akzente gesetzt: In einem Schreiben hat Frei Ende Mai das Präsidium des Ministerrates in Rom (Abteilung europapolitische Angelegenheiten), das Regierungskommissariat in Bozen und das Amt für örtliche Lokalkörperschaften in Bozen darauf aufmerksam gemacht, dass ein Pestizidverbot auf Gemeindeebene ein EU-Vertragsverletzungsverfahren durch den Europäischen Gerichtshof zur Folge haben wird. Der Ministerrat hat, wie eingangs erwähnt, reagiert. Gleichzeitig hat Frei eine Klage vor dem ordentlichen Gericht in Bozen vorbereitet, welche sich gegen alle Akte der Volksbefragung in der Gemeinde Mals richtet. Frei sagt dem Vinschgerwind, dass der Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens unerheblich sei. Denn erst mit einer Änderung der Gemeindesatzung durch den Gemeinderat würde, bei entsprechendem Referendumsausgang, ein Pestizidverbot rechtswirksam. Frei rechnet sich beste Chancen auf Klageerfolg aus, denn die Hierarchie der Rechtslage sei eindeutig: EU-Recht stehe über nationalem Recht, welches wiederum über dem Recht örtlicher Körperschaften stehe. „Es wäre absurd, wenn etwa der Bürgermeister von Klausen mit der Begründung des Vorsorgeprinzips zum Schutze der Gesundheit über eine Volksbefragung die Autobahn auf seinem Gemeindegebiet sperren lassen wollte“, sagt Frei.
Dass rechtlich dunkle Wolken aufkommen werden, hat auch Veith gespürt. Er hat vorsorglich einen Beratungsdienst eines Rechtsanwaltes aus Trient in Anspruch genommen. (eb)
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