von Albrecht Plangger - Die Abschaffung der öffentlichen Parteienfinanzierung: Das italienische Wahl-Volk hat die Parteienfinanzierung schon einmal per Referendum abgeschafft, da die staatstragenden Parteien „schamlos“ in die Staatskasse gegriffen haben. Danach hat man einfach die Wahlkampfkostenrückerstattung eingeführt. Zuerst war man bescheiden, dann wurde es mehr, dann gab es immer öfter Wahlen und somit Rückerstattungen und schließlich hat man mit diesen Rückerstattungen die ganzen Parteikosten bestritten. Regeln gab es keine, (die macht das Parlament lieber bei den Bürgern als bei sich selbst) und somit ist es letztendlich vorgekommen, dass sich ein einzelner Parteikassier sage und schreibe 23 Mio. € auf die Seite schaffen konnte.
Die Regierung Letta hat sich zum Ziel gesetzt, den „direkten öffentlichen Geldhahn“ für die Bezuschussung der Parteien zu schließen, es sei denn der „Wähler“ oder Bürger lässt der Partei etwas von seiner Einkommenssteuer zukommen (2 Promille - wie der Steuerzahler schon für die Kirchen oder gemeinnützige Vereine tun kann) oder er macht eine Schenkung an die Partei. Das beginnt beim ganz normalen Mitgliedsbeitrag von wenigen Euro bis zu einer Spende von € 5.000, wo die Absetzbarkeit 52% beträgt. Danach wird diese halbiert. Letztendlich kann bis zu 15% eines Parteienhaushalts von einer einzelnen Person kommen, erst ab 2016 wäre die Höchstgrenze bei 300.000 € angesetzt (Berlusconi lässt grüßen).
Es wird fleißig debattiert und gestritten, aber niemand weiß, ob es nicht doch einen geheimen Pakt gibt, „alles beim Alten zu lassen“. Vor den Wählern tut man so, als ob man täte, man hat ja mit dieser Sache ordentlich Wahlkampf betrieben. Man spielt auf Zeit. Das Gesetz muss auch noch in den Senat und dort sind die Mehrheiten unsicherer.