Es ist Sache der Justiz, der Richter also, festzustellen, ob das Arbeitsverhältnis vom Malser BM Ulrich Veith rechtens ist. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft bzw. des Veith-Verteidigers Unterlagen für eine Urteilsfindung bereitszustellen.
Fakt ist, dass sich Veith nach der Wahl zum BM von seinem Bruder in dessen Schuhgeschäft für eine Entlohnung von ca. 3000 Euro netto hat einstellen lassen und dann ist Veith in den politischen Wartestand gegangen. Dass die Gemeinden ihren Bürgermeistern in einem Angestelltenverhältnis die Sozialabgaben bezahlen, ist Gesetz. Dass ein solches Angestelltenverhältnis nach erfolgter Wahl eingegangen wird, ist höchst ungewöhnlich und deshalb auch Gegenstand der Justiz. Ob wegen des Arbeitsverhältnisses ihres Bürgermeisters und wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sowohl Veith selbst als auch die Gemeinde Mals politischen Schaden genommen hat, das sollen die Bürger der Gemeinde Mals selbst beurteilen. Bisher jedenfalls scheint Veith beim Großteil der Bürger in seiner Gemeinde eher einen Mitleidsbonus zu genießen. Oder - zugegeben ein ungeheurer Verdacht - soll die Causa Veith stellvertretend für alle Südtiroler Bürgermeister vor Gericht durchgefochten werden, um die Gesetzeslage ein für allemal auszuloten und zu klären? Auch mit einem möglichen Opfer Veith? Der Verdacht liegt irgendwie deshalb nahe, weil sich zur Causa Veith bzw. grundsätzlich zu einem Angestelltenverhältnis, welches nach erfolgter Wahl eingegangen wird, bisher weder der Präsident des Gemeindenverbandes Arno Kompatscher noch der SVP-Obmann Richard Theiner geäußert haben.
Er kämpfe für seine Unschuld, ließ sich Veith kürzlich in der ff zitieren.