Partschins - Neben dem bemerkenswerten politischen Schuss (sh. Seite 5) hat es im Gemeinderat von Partschins auch eine bemerkenswerte Abstimmungswelle als Lehrstück der Demokratie gegeben. Betroffen hat diese eine „Änderung des Landschaftsplanes“. In Absprache mit den zuständigen Landesämtern hatte der Gemeindeausschuss in die Musterabänderung zwei Zusätze eingebaut: „Die Errichtung von Bienenständen, Lehrbienenständen, Holzhütten und Holzlagern mit Flugdächern ist in den Natur- und Agrarflächen gemäß Richtlinien der Landesregierung erlaubt“ und „Ergänzung der Schutzbestimmungen und Nutzungsvorschriften für: Bestockte Wiese und Weide.“
Einen zusätzlichen Änderungsantrag brachte SVP-Rat Adi Erlacher ein. Als hds-Vertreter, so Erlacher, hätte er gern ein Verbot von Handelstätigkeiten in der Bannzone in der Änderung des Landschaftsplanes drinnen. Auch unausgesprochen war klar, wohin Erlacher zielte, nämlich auf den Verkaufsstand von Markus De Dea hinter der Tankstelle zwischen Töll und Rabland. Wenn sich keine Gemeinde traue, das hineinzuschreiben, dann werde dieses Thema auch nie diskutiert werden, sagte Erlacher.
Diese Änderung des Landschaftsplanes sei von Amts wegen, erläuterte der Gemeindesekretär Hubert Auer. Das sei nun eine sensible Geschichte. Man hätte im Vorfeld eine Formulierung bringen sollen. Unterstützung für den Vorschlag von Erlacher kam von Jutta Pedri. BM Luis Forcher musste zugeben, dass die Änderung des Landschaftsplanes von Amts wegen bereits seit 8. Jänner 2021 in der Gemeinde aufliege und man noch bis 8. April Zeit hätte. Eine Vertagung des Punktes wurde mehrheitlich abgelehnt. Dafür wies Jurist Benjamin Schupfer auf ein rechtliches Vakuum hin: Man könne nicht Holzhütten und Holzhütten mit Flugdächern genehmigen, wenn die Landesregierung noch keine genau definierte Kriterien dafür habe. Man solle doch abwarten, mahnte die Neue Bürgerliste. BM Forcher sagte, dass es wohl noch länger dauern werde, bis diese Kriterien definiert sein würden. Wenn man diesen Vorschlag für die Holzhütten nicht genehmige, gelte diese Regelung für die Gemeinde Partschins nicht.
Dann kam eine Abstimmungskaskade: Adi Erlacher formulierte seinen Abänderungsantrag „Landschaftliche Bannzone: Verbot von jeglicher Handelstätigkeit und bäuerlichen Hofverkaufs außerhalb des Bereiches der Hofstelle“. In geheimer Abstimmung wurde dieser Antrag mit 11 Nein zu 7 Ja abgelehnt. Der Änderungsantrag des Ausschusses wurde wiederum geheim mit 10:8 genehmigt. Und wiederum geheim wurde die gesamte Änderung am Landschaftsplan mit 10 Ja, 7 Nein und einer Enthaltung genehmigt. (eb)