Der Rat der Gemeinden hat am 30. September 2016 den Vorschlag für das Jahr 2016 genehmigt und die Landesregierung hält sich an diesen Vorschlag des Rates der Gemeinden. Alle Gemeinden des Landes erhalten demnach einen Sockelbetrag von 35.933 Euro und zusätzlich einen entsprechenden Einwohnerbetrag. Von dieser Regelung sind im Vinschgau, Taufers, Prad, Stilfs und Plaus betroffen.
Auf die Standortgemeinden, welche entweder von einem Stausee oder von einem Wasserkraftwerk mit mehr als 3 Megawatt Leistung und entsprechende Wasserableitungen betroffen sind, werden die restlichen Gelder nach einem vom Gemeindenverband ausgeknobelten und komplizierten Schlüssel vergeben. Es gibt Gemeinden, welche im Vinschgau als Doppelstandort-Gemeinden gelten, etwa Laas und Latsch oder auch Kastelbell-Tschars. Die Gemeinden haben unter sich - nach den Kriterien wie entgangene Produktion, das Wassereinzugsgebiet, die Einwohnerstärke und ähnlichen Parametern - ausgemacht, wie die Aufteilung erfolgen soll. (eb)
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