Bewässerung, Transhumanz und Bauhüttenwesen Immaterielles Kulturerbe

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Vom Wind gefunden - Zum Immateriellen Kulturerbe zählen über 700 lebendige Traditionen aus 180 Staaten. Dazu zählen: Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Bräuche, Naturwissen und Handwerks-techniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz und die Dokumentation dieser Kulturformen. Am 11. Dezember 2019 wurde die Transhumanz, die grenz- und gletscherüberschreitenden Schafwandertriebe zwischen Süd- und Nordtirol von der UNESCO auf die Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Die UN-Kulturorganisation UNESCO hat am 17. Dezember 2020 auch das Bauhüttenwesen in das Register des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. 18 Bauhütten aus Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und der Schweiz haben sich für die Aufnahme in das internationale Register zusammengeschlossen. In den Bauhütten werden traditionelle Techniken, Bräuche und Rituale verschiedenster Gewerke bis heute gepflegt. Seit Februar 2004 gibt es in Müstair eine Bauhütte, welche sich um die Pflege und die wissenschaftliche Aufarbeitung der Klosteranlage bemüht. Auch die Traditionelle Bewässerung hat die UNESCO am 5. Dezember 2023 zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt. Die jahrhundertealte Kulturtechnik wurde von Belgien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und Deutschland zur Aufnahme in die UNESCO-Liste beantragt. Auch die traditionelle Bewässerung auf der Malser Haide, das Wassern über die Waale, gehört deshalb nun zum Immateriellen Kulturerbe. Dies wurde in Burgeis am 24. und 25. Mai 2024 mit einem großen Festakt gebührend gefeiert. (hzg)

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