Spezial-Landwirtschaft: Neue PNRR-Maschinenförderung

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Beitrag: Südtiroler Landwirt, Ausgabe Nr. 1 vom 19.1.2024

Über das PNRR-Förderprogramm „Innovazione Macchine“ kann ab 1. Februar um eine Förderung für die Modernisierung des Maschinenparks im SIAN-Portal angesucht werden.
Neben der Landesförderung für die Innenund Außenmechanisierung (siehe S. 27) stehen den in der Primärproduktion tätigen landwirtschaftlichen Unternehmen (KMU), Genossenschaften und Verbänden und landwirtschaftlichen Dienstleistern in der Provinz Bozen 7,78 Millionen Euro zur Modernisierung landwirtschaftlicher Maschinen zur Verfügung. Nicht gefördert werden Investitionen in die Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Der Förderantrag kann zwischen 1. Februar und 31. März 2024 eingereicht werden.

Drei Kategorien
Die förderbaren Investitionen sind in drei Kategorien unterteilt. In die erste Kategorie fallen Investitionen in landwirtschaftlich genutzte Maschinen, Anbau- und Hilfsgeräte, die innovative Ausstattungsmerkmale aufweisen, wie ISOBUS-Kompatibilität, Fernwartungssysteme oder automatische Leitsysteme (Lenksysteme). Dazu gehören auch Präzisionsmaschinen zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und die Optimierung des Düngemitteleinsatzes sowie innovative Technologien im Tierhaltungssektor. In diese erste Kategorie fallen z.B. Hebebühnen, Erntemaschinen, Mähmaschinen, Sprühgeräte, Düngerstreuer, Ladewägen, Ballenpressen, Heukräne, Güllefässer mit Schleppschlauch, Feldspritzen und -roboter, Futtermischwagen sowie Melkanlagen, sofern sie – falls motorisiert – elektrisch oder mit Biomethan betrieben werden, die obgenannten innovativen Merkmale aufweisen (ausgenommen Sprühgeräte und Düngerstreuer) und nachweislich zu einer Verbesserung der Energieeffizienz und Verringerung der Schadstoffemissionen führen.
Die zweite Investitionskategorie enthält den Ersatz von Traktoren durch elektrisch oder mit Biomethan angetriebene Modelle, bei gleichzeitiger Verschrottung eines alten Traktors.
Die dritte und letzte Kategorie zugelassener Investitionen umfasst innovative Bewässerungs- und Wassermanagementsysteme, also unter anderem Investitionen in materielle Güter wie elektrische Wasserpumpen mit den Voraussetzungen „Industrie 4.0“ oder immaterielle Güter wie Remote Sensing und Proximal Sensing zur präzisen Steuerung der Bewässerung neuer, aber auch bestehender Anlagen. Nicht gefördert werden Leitungen und dergleichen.

Investitionshöhe
Die Mindestinvestitionssumme in allen Kategorien beträgt 5000 Euro. Die maximal anerkannten Kosten für die Anschaffung eines elektrischen oder mit Biomethan betriebenen Traktors liegen bei 70.000 Euro und für die restlichen Investitionskategorien gelten maximal anerkannte Kosten von 35.000 Euro, wobei die Investition ohne MwSt. maximal 70.000 Euro betragen darf. Für Junglandwirte, die ihren Betrieb vor nicht mehr als fünf Jahren gegründet oder übernommen haben und über die notwendige Ausbildung verfügen, gilt ein Fördersatz von 80 Prozent. Für alle anderen Beitragsberechtigten liegt dieser bei 65 Prozent berechnet auf die anerkannten Kosten. Jeder Antragsteller darf nur ein einziges Gesuch stellen, wobei in diesem innerhalb der oben angeführten anerkannten Kosten auch um mehrere Güter angesucht werden kann. Dabei muss jedes Gut eigenständig die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Antragsunterlagen und Bewertung
Für die Antragstellung sind u. a. drei vergleichbare Angebote von unabhängigen Lieferanten/Technikern erforderlich. Diese Angebote müssen per PEC-Mail vom Lieferanten/Techniker an den Antragsteller gesendet werden. Falls vergleichbare Angebote nicht vorliegen, ist dies durch einen technischen Bericht zu erklären. Außerdem ist eine DNSH-(Do Not Significant Harm)-Dokumentation zur Bewertung der positiven Umweltauswirkungen bzw. zum Nachweis der Vermeidung von Umweltschäden notwendig. Dazu gibt es spezifische Anforderungen je nach Investitionskategorie. Für nicht motorisierte Maschinen/Geräte ist eine Erklärung eines qualifizierten Technikers notwendig. Die Bewertung der Anträge erfolgt im Rahmen eines Rangfolgeverfahrens unter Anwendung vordefinierter Auswahlkriterien. Es handelt sich somit nicht um einen sog. „Click-Day“.
Im Zuge der Endabrechnung sind neben Eigenerklärungen, Rechnungen und Zahlungsbelegen u. a. auch ein Abschlussbericht, eine georeferenzierte Fotodokumentation und ein eidesstattliches Gutachten eines unabhängigen qualifizierten Technikers notwendig.
Als Nachweis für die Zahlung werden ausschließlich Banküberweisungen oder Bankquittungen (Ri.ba.) akzeptiert, die über ein eigens dafür eingerichtetes Kontokorrent oder Unterkonto abgewickelt werden müssen.

Weitere Informationen
Nachdem der bürokratische Aufwand für die Abwicklung des Ansuchens und der nachfolgenden Abrechnungen recht groß ist (z. B. bei nicht motorisierten Maschinen zwei technische Gutachten), sollte die Investition einen angemessenen Betrag erreichen, um die anerkannten Kosten so gut wie möglich ausschöpfen zu können. Detaillierte Informationen und die genauen Anforderungen und Fristen sind in der öffentlichen Bekanntmachung des Landes Südtirol sowie im betreffenden Infoblatt des Südtiroler Bauernbundes auf „mein SBB“ zu finden.

Der Südtiroler Bauernbund ist bei der Erstellung der Dokumentation und bei der Gesucheinreichung behilflich. Auskünfte bekommt man beim zuständigen Amt für Landmaschinen und biologische Produktion in der Brennerstraße 6 in Bozen (Tel. 0471 415120, E-Mail: lamagr.bio@provinz.bz.it) und in der SBB-Abteilung Betriebsberatung (Tel. 0471 999439 oder pnrr@sbb.it).

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