Leserbriefe Ausgabe 1-24

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„Recht auf Wohnen“
Meinung des Arbeitskreises „Leistbares Wohnen“ im KVW Bezirk Vinschgau
Die Menschrechtserklärung besagt im Artikel 25, dass jeder Mensch ein Recht auf angemessenen Wohnraum hat. Der mittlerweile bereits schon abgegriffene Begriff „Leistbares Wohnen“ wird in unserem Lande in erster Linie von den politischen Entscheidungsträgern seit Jahrzehnten hochgehalten. „Leistbares Wohnen“ wird von ihnen in ihren Wahlprogrammen beworben und versprochen. Vieles wird vielsprechend formuliert, die Umsetzung aber, wie die Realität auf dem Wohn- und Immobilienmarkt zeigt, ist leider eine Andere. Der Markt ist überhitzt, die Preise für Wohnraum sind in den Sternen; diese Situation hat sich in den letzten Jahren stetig zugespitzt. Einerseits wurde der Mietmarkt von der öffentlichen Hand mit Millionen in Form von Mietbeiträgen unterstützt, anderseits wurden Sanierung, Bau und –kauf der Erstwohnung durch Verlustbeiträge und zinsbegünstige Beiträge bezuschusst. Leider sind diese öffentlichen Gelder nur zu einem geringen Teil wirklich beim Mieter bzw. „Häuslebauer“ angekommen, vielmehr haben sie , wenn auch nicht ausschließlich, so doch mit dazu beigetragen, dass der Wohnraum in Südtirol überzogen teurer geworden ist. Leistbares Wohnen ist eins der großen Baustellen , die wir in Südtirol haben. Der bisherige Weg ist mittlerweile für junge Familien und junge Menschen wohl nicht erfolgsversprechend. Die politischen Verantwortungsträger täten gut daran, vertiefend zu evaluieren , wie die öffentlichen Gelder in Bereich Wohnbau zielführender eingesetzt werden können, so dass Wohnen in Südtirol wieder leistbar wird und vielfach nicht nur eine , vor allem in Wahlkampfzeiten bemühte „Floskel“ bleibt.
Der Wohnungsmarkt in Südtirol wird seit Jahren immer stärker von Immobilienunternehmen, Maklern und privaten Investoren bedient. Es entwickelte sich dadurch verstärkt eine Art Monopol einiger Wirtschaftszweige. Es braucht dringend eine Weichenstellung um dieser Situation gegenzutreten. Neben der Einsicht aller, dass Wohnen ein Grundrecht eines jeden Menschen ist, sind konkrete Gegenmaßnahmen um Wohnen in Südtirol wieder leistbar zu machen. Immer dort, wo der private Markt dieses Grundrecht der Bürger monopolistisch bedient, indem die Preisgestaltung einseitig vorgesetzt wird. Angebot und Nachfrage sind nicht mehr stimmig. Daher sehen wir es als Pflicht der öffentlichen Hand, marktkorrigierend einzugreifen. Mehr Angebot führt tendenziell zu niedrigen Preisen. Der öffentlichen Hand steht kein Recht zu, Unternehmer zu sein, sie hat aber die Pflicht für die Befriedigung von Grundrechten ihrer Bürger, wie das Wohnen durch gezielte Maßnahmen zu sorgen. Dafür sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, das derzeit geltende Wohnbauförderungsgesetz und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen sind zu überarbeiten, bzw. neu zu schreiben. Es braucht neue solidarische Wohnbaumodelle, gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften, Projekte zur Realisierung von Wohnungen mit Preisbindung, um den sozial verträglichen Wohnungsmarkt insgesamt voranzubringen. Die derzeitige Miet- und Wohnbauförderung ist in vielen Teilen zu überdenken und vor allem was die Finanzierung des Mietmarktes betrifft, grundlegend zu reformieren. Mietbeiträge in der bisherigen Form, sollen stufenweise reduziert und mittelfristig vollständig abgeschafft werden. Parallel sind die freiwerdenden Finanzmittel in den Neubau von Wohnungen seitens der öffentlichen Hand zu investieren, welche wiederum dem Mietmarkt zur Verfügung zu stellen sind. Der Bau und die Verwaltung derselben könnten über das Wohnbauinstitut erfolgen, unter der Voraussetzung, dass auch letzteres neu aufgestellt wird. Es ist unverständlich, warum das Wohnbauinstitut es nicht schafft, leerstehende Wohnungen zeitnah zu vermieten. Als weiterer Baustein zur Lösung des Wohnungsproblems wäre auch der geförderte Mietkauf anzugehen. Das Land über das neu aufgestellte Wohnbauinstitut baut Eigentumswohnungen, die als Erstwohnung an Familien mit mittlerem Einkommen verkauft werden. Der Käufer zahlt anstatt eines Darlehens beim geförderten Mietkauf mit sogenannten Mietkaufraten ab. Der Mieter bzw. Käufer wissen, sie werden auf Grundlage eines Finanzierungsplanes Eigentümer der gemieteten Wohnung, entsprechend wäre die stärkere Identifikation mit dem Mietobjekt gegeben, was bei der klassischen Miete einer Institutswohnung bedauerlicherweise nicht immer gegeben ist. Der Bau der betreffenden Wohnungen könnte mit den Einsparungen aus den bisherigen Mietbeiträgen und natürlich mit weiteren öffentlichen Mitteln vorfinanziert werden. Diese, sowie die künftigen Mietkaufraten sollten über einen Rotationsfonds verwaltet werden.
Dann müsste auch das „lukrative“ Geschäft, kurzfristig an Touristen zu vermieten, anstatt langfristig an Südtiroler BürgerInnen weiter eingeschränkt werden. Der aktuellen steuerrechtlichen Regelung ist beizukommen, entweder der Eigentümer wirtschaftet als Touristiker, oder er bedient den privaten Mietwohnmarkt. Als Anreiz leerstehende Wohnungen auf dem Erstwohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen, können steuerrechtliche Anreize zielführend sein. Für Wohnungen welche an eine Familie als Erstwohnung zum Landesmietzins vermietet werden, sollte die Gemeindeimmobiliensteuer auf reduziert werden. Kommt dazu noch ein Fixmietsteuersatz „cedolare secca“ zur Anwendung, so sollten diese Wohnungen , mit dem Gis-Steuersatz einer Erstwohnung gleichgestellt werden. Zu durchleuchten sind auch die Bürokratie und die damit zusammenhängende Effizienz der zuständigen Landesämter. Die derzeitigen Wartezeiten auf die Bearbeitung eines Finanzierungsgesuches, oder beispielweise auf eine „simple“ Verwaltungsmaßnahme zur Löschung einer abgelaufenen Sozialbindung sind für die Antragsteller absolut nicht nachvollziehbar. Es gibt für die neue Landesregierung, die/dem Landesrat/In nach Ansicht des Arbeitskreises viel zu tun. Die zukünftige Wohnbaupolitik muss verstärkt so ausgerichtet werden, dass eine Lösung der bestehenden Probleme in Sichtweite kommt.

KVW Bezirk Vinschgau
Arbeitskreis „Leistbares Wohnen“

 

Wir werden genau hinschauen!
Die Sorge der 14 Mitgliedsorganisationen der Allianz für Familie vor Rückschritten in der Familienpolitik. Eine Stellungnahme zu den aktuellen Koalitionsverhandlungen.
Aufgrund der ohnehin oftmals schon schwierigen Situation von Familien in Südtirol betont die Allianz für Familie mit Nachdruck, dass es in Sachen Familienpolitik der nächsten fünf Jahre weder Rückschritte noch einen Stillstand geben darf. „Eine rückwärtsgewandte Familienpolitik steht im klaren Widerspruch zu den Fortschritten, die moderne Gesellschaften in Bezug auf Gleichstellung und Vielfalt gemacht haben“, betont Christa Ladurner von der Allianz für Familie. Da die Vereinbarkeitsfrage im Wahlkampf kaum Thema war, ist die Sorge groß, dass sie in den Koalitionsverhandlungen und folglich in den nächsten fünf Jahren übersehen wird. Es braucht in diesem Regierungsprogramm einen eigenen Punkt zur Vereinbarkeit und zur Absicherung der Care-Arbeit mit konkreten, zukunftsstarken Maßnahmen. (...)
Familie ist Fürsorge und damit eine individuelle Lebensentscheidung. Eine Ausgrenzung von verschiedenen Familienkonstellationen oder eine Etikettierung dessen, was eine „richtige“ Familie sei, wird von der Allianz für Familie nicht toleriert. (...)

Allianz für Familie - Christa Ladurner, Doris Albenberger

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