Leserbriefe Ausgabe 13-22

geschrieben von

Nachruf
Karl Grasser
23.12.1923 - 21.06.2022

Glücklich, wer im Glauben und in der Kunst noch Stärkung findet.

s12 EmmausAm 21. Juni 2022 ist Karl Grasser von uns gegangen. Karl war ein einfacher und zufriedener Mensch. Ein tiefer Glaube und die Liebe zur Kunst haben sein Leben geprägt. Gerne denke ich an die vielen Gespräche in seiner geliebten Werkstatt. Karl versuchte sein Leben lang ehrlich für die Kunst zu leben und dem Glauben zu dienen. Als Künstler sah er seinen Auftrag darin, dem Volk etwas mitzuteilen und über Schwierigkeiten hinwegzuhelfen. Kunst soll den Menschen Kraft geben und Freude bereiten.
Einmal fragte ich ihn, was er sich wünschen würde, wenn er eines Tages von dieser Erde gehen müßte? Er antwortete: „Ich würde mir wünschen, dass der Glaube den Menschen beherrscht und nicht der Reichtum und das Geld“.
Neben dem Glauben spielte auch die Heimat im Leben des Karl Grasser eine wichtige Rolle. „Heimat ist für mich, wo ich geboren wurde, wo ich mich wohl fühle und wo ich die letzte Ruhe finden möchte“.
Peter Tscholl

 

Matheolympiade
Maja Menzel heißt die Siegerin der diesjährigen Mathe-Olympiade und nicht Maja Wenzel wie im Vinschgerwind Nr. 11/22 geschrieben stand. Wir entschuldigen uns aufrichtig bei Maja Menzel!
Red.

 

Schwalbenschwanz
Im Wind Nr. 12 vom 16.06.22 auf Seite 45 Beitrag von Wolfgang Platter…
Der Untertitel “Segelfalter” des entsprechenden Fotos ist falsch! Das ist ein
Schwalbenschwanz!

Liebe Grüße
Franz Josef Paulmichl, Laatsch

 

„Grün-Grün“-Umwidmung zerstört Lebensraum mit Hecken
Mit Besorgnis stellen die Umweltschutzgruppe Vinschgau (USGV) und die Arbeitsgemeinschaft für Vogelkunde (AVK) fest, dass die Hecken an der Staatsstraße zwischen Spondinig und Schluderns gerodet und eine neue Rebanlage angelegt wurde – in einer extrem steilen Böschung.
Im Zuge der Recherche fanden die Umwelt- und Vogelschützer heraus, dass der Gemeinderat von Schluderns im Juli 2021 (mit Beschluss Nr. 43) einstimmig eine Umwidmung von Wald in Landwirtschaftsgebiet beschlossen hatte. Diese Umwidmung war möglich aufgrund des positiven s12 543Gutachtens der zuständigen Kommission für Nutzungsänderungen: Diese Kommission hatte im März 2021 dem Antrag eines Privaten auf Grün-Grün-Änderung im Landschaftsplan zugestimmt.
Bei der umgewidmeten Fläche handelt es sich zum Teil um einen natürlichen Heckenstreifen. Dieser ist laut Naturschutzgesetz vom 25.5.2010, Art 18 grundsätzlich geschützt (vorbehaltlich der forstlichen Bestimmungen). Dieser Heckenstreifen wurde im Frühjahr 2022 - trotz des Wissens um Biodiversitätsverluste - zerstört. Gerade gebüschreiche Landschaften wie jene zwischen Schluderns und Spondinig bieten einen wichtigen Lebensraum und ein Rückzugsgebiet für eine Reihe von Vogelarten, wie z.B. den Neuntöter, die Mönchsgrasmücke, die Dorngrasmücke und die selten gewordene Sperbergrasmücke, evt. auch für das Schwarzkehlchen. Alle diese Vögel sind aufgrund der Intensivierung der Landwirtschaft – vor allem aufgrund des massiven Verlustes an natürlichen Strukturen - stark in Bedrängnis geraten.
Aus den verfügbaren Unterlagen zum Projekt geht weiters hervor, dass ein Teil der umgewidmeten Fläche eine brachliegende Wiese mit Bäumen umfasste, deren Naturschutzwert im Einzelnen aber nicht erhoben wurde. Der technische Bericht spricht außerdem von einem teils wasserzügigen Steilhang, was entsprechende technische Eingriffe nötig macht. Von den ökologischen Veränderungen, die damit im Umfeld eintreten könnten, wird aber (ebenfalls) nicht gesprochen. Generell ist zu vermerken, dass die Eingriffe zur Errichtung einer Rebanlage in einem solchen steilen Gelände direkt an der Staatsstraße aus sicherheitstechnischen Gründen sehr problematisch erscheint (siehe dazu auch die notwendigen technischen Anpassungen!). Auch auf diesen Aspekt wurde im Gutachten der Fachleute vom Amt für Landschaftsplanung (Abteilung 28.5) kaum eingegangen, stellen die Umweltschützer verwundert fest.
Folgende Fragen stellen die Vogelschützer (AVK) und die Umweltschutzgruppe Vinschgau (USGV) an die Verantwortlichen:
1. Was rechtfertigt eine dermaßen großzügige Rodung von Hecken an einer Böschung für die keine allgemeingesellschaftliche Notwendigkeit bestand?
2. Warum wurde der ökologische Wert unter anderem der Verlust von Bruten, Jungvögeln und Lebensraum in einer sensiblen Lebensphase von Vögeln und die sicherheitstechnische Problematik bagatellisiert oder zumindest herabgespielt, nur um einem Privaten einen so starken Landschaftseingriff samt Neugestaltung des Geländes zu erlauben?
3. Warum wurden Daten zum Naturschutzwert der brachen Wiese nicht erhoben?
4. Wer zahlt für Folgeschäden und Sicherheitsvorkehrungen?
Die Vorstände der USGV und die AVK befürchten, dass dieser Präzedenzfall Schule machen könnte und fragt sich besorgt: Wer garantiert, dass die verbliebenen Hecken, welche südlich an die Projektfläche anschließen, bestehen bleiben?

Umweltschutzgruppe Vinschgau, Eva Prantl

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