02. Mai 1945 – das blutige Kriegsende in Laas

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Aus dem Gerichtssaal - An der Ortsausfahrt von Laas, kurz vor der Lourdeskirche, steht am rechten Rand der alten Landstraße eine Marmorstele. Sie trägt die Inschrift:“Qui caddero per la liberazione della patria”, also “hier fielen für die Befreiung des Vaterlandes”. Es folgen 10 Namen. Schaut man genauer hin, sticht das Todesdatum ins Auge: 2. Mai 1945. Man fängt an, in der geschichtlichen Erinnerung zu kramen: 30. April – Hitler begeht Selbstmord; 29. April – in Caserta wird im alliierten Hauptquartier der Vertrag über die bedingungslose Kapitulation der deutschen Truppen in Italien unterzeichnet, der am 02. Mai um 14 Uhr in Kraft tritt. Um welche „vaterlandsbefreienden“ Kampfhandlungen kann es sich dabei wohl gehandelt haben? Mein Wissen darüber war eher lückenhaft. Die Erzählungen aus meinem dörflichen Umfeld in Laas waren immer eher ausweichend gewesen. So fragte ich beim wandernden Lexikon in Bozen, dem über Göflan mit dem Vinschgau verbundenen Marjan Cescutti nach. Der wiederrum verwies mich an Herbert Raffeiner, den Schuldirektor a. D. in Tschengls. Und aus dessen Fundgrube an zusammengetragenen Material, von ihm angereichert mit Erzählungen von Zeitzeugen, schöpfe ich dankend und ungeniert. Also hier die Rekonstruktion der Ereignisse: Am Nachmittag des 2. Mai gegen 15 Uhr überfiel eine Gruppe von ca. 10 bewaffneten Italienern (Zivilisten) das Munitionslager von Tschengls, das seit 1943 vom deutschen Militär besetzt war. Sie entwaffneten das Wachpersonal und besetzten das Depot. Es fiel kein Schuss. Einer der Wachmänner fuhr mit dem Fahrrad nach Laas. Dort traf er auf einen Trupp deutscher Feldgendarmen, denen er von dem Überfall berichtete. Die wiederrum fuhren kurzerhand nach Tschengls, entwaffneten die Freischärler und führten 11 von ihnen auf einem Lkw nach Laas. Gegen deren Erschießung im Dorf wehrten sich die Leute. Also brachten die Gendarmen sie außerhalb des Ortes, erschossen sie am Straßenrand und warfen die Leichen über die Böschung. Einer der Todeskandidaten versetzte einem Soldaten beim Sprung vom Lkw einen Faustschlag und entfloh im anschließenden Durcheinander. Ein zweiter ließ sich fallen und blieb scheintot liegen. Die Feldgendarmen setzten anschließend ihren Rückzug fort. Sie konnten nie identifiziert werden. Dieser Vorfall macht eigentlich nur die Sinnlosigkeit des ganzen Geschehens deutlich. Für die italienischen Freischärler und deren Helfer im Inneren des Lagers hatte die Aktion lediglich den Zweck, noch im allerletzten Moment „die Kurve zu kratzen“ und sich auf der Siegerseite zu positionieren. Ein Akt großer Tapferkeit war das sicher nicht. Und das deutsche Militär hätte auch ohne diese schauerliche Grausamkeit den Rückzug fortsetzen können. Rein rechtlich waren die Erschießungen durch die Haager Landkriegsordnung aus dem Jahre 1907 gedeckt, welche die standrechtliche Hinrichtung irregulärer Kämpfer gestattet.
Aber auf dem Gedenkstein ist auch als Kämpfer ein Name vermerkt, der dort überhaupt nichts verloren hat, nämlich der des Arztes Dr. Michele Indovina. Doch diese Geschichte erzählen wir ein anderes Mal.
Peter Tappeiner Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it

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