Schuler’s Zankäpfel

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Aus dem Gerichtssaal - Welcher Teufel hat wohl den Landesrat Schuler geritten, als er im September 2017 gegen die Aktivisten vom Umweltinstitut München und Alexander Schiebel, dem Autor des Buches „Das Wunder von Mals“, Strafantrag wegen übler Nachrede einbrachte? Mittlerweile ist die Anzeige dabei, sich zu einem Rohrkrepierer zu entwickeln und ihm in der Hand zu explodieren. Denn größeren Gefallen und konzentrierte mediale Aufmerksamkeit als durch den nun vor dem Landesgericht Bozen beginnenden Strafprozess hätte er seinen Widersachern nicht bereiten können. Inzwischen hat sich nicht nur eine so seriöse Tageszeitung wie die Süddeutsche des Falls angenommen, auch der bayrische Rundfunk und ein Team des ZDF berichteten über das peinliche Gerichtsverfahren. Allen Stellungnahmen gemeinsam ist der Grundtenor, dass der Landesrat und die ihn unterstützenden Obstgenossenschaften VOG und VIP über die Strafjustiz ihnen missliebige Kritiker mundtot machen und jede öffentliche Diskussion über den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln unterbinden wollen. Damit lösten sie eine Welle der Solidarität mit den Beschuldigten aus, die sich gegen die Anzeigenden und gegen das Land Südtirol selbst zu richten beginnt. Dazu muss man wissen, dass der Landesrat Schuler seinen Strafantrag vom September 2017 nicht etwa als Privatperson abfasste, sondern auf amtlichem Papier des Landes, wodurch seine Eingabe als quasi von offizieller politischer Seite kommend anzusehen war. Und wenn jetzt über den Fall in den deutschsprachigen Medien berichtet wird, dann wird der Strafantrag zu Recht auch als Angriff auf die Meinungsfreiheit gesehen, die zu den von allen europäischen Verfassungen garantierten Grundfreiheiten zählt. Und diese Freiheit schließt auch jene auf Kritik an dem in Südtirols Obstbau geübten Pestizideinsatz ein. Unserem Land wäre mit einer Versachlichung der Diskussion mehr gedient als mit einem von viel Tam-Tam begleiteten Strafprozess. Vielleicht wäre jetzt der Zeitpunkt gekommen, über den vor Jahren von Reinhold Messner geäußerten Vorschlag von einer Bioregion Südtirol nachzudenken.

Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it

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